Hochsauerlandkreis
QUELLE · TAB Leitstelle des Hochsauerlandkreises (Hochsauerlandkreis) – Ausgabestand 2018-12-19, Ausgabe 1.6
Festlegungen nach Thema
AufschaltungDie Aufschaltung erfolgt auf Antrag beim Konzessionär (Bosch Sicherheitssysteme GmbH). Der Anschluss erfolgt über IP-Netzleitung oder redundante Mobilfunkverbindung, die ausschließlich für die Übertragungseinrichtung zu nutzen ist. Die differenzierte Brandmeldung je Anlaufpunkt ist objektspezifisch in Abstimmung mit den Brandschutzdienststellen festzulegen.S. 5 · 2018
AlarmempfangsstelleDie Leitstelle des Hochsauerlandkreises betreibt die Alarmübertragungsanlage auf Konzessionsbasis. Bei wiederholt auftretenden Fehlalarmen kann die Leitstelle in Zusammenarbeit mit dem Konzessionär die Abschaltung der Übertragungseinrichtung veranlassen. Die Wiederaufschaltung kann von einer Sachverständigenprüfung nach PrüfVO NRW abhängig gemacht werden.S. 5, 6 · 2018
ÜbertragungseinrichtungDie Übertragungseinrichtung ist im Handbereich der BMZ zu montieren und darf in Abstimmung mit dem Konzessionär auch für Sabotage-, Störungs- und Zusatzmeldungen genutzt werden. Netzanschluss 230 V vorzugsweise über denselben Stromkreis wie die BMZ. Der Betreiber stellt alle Verkabelungen zur Verfügung.S. 5 · 2018
Feuerwehrzugang / Standort BMZDer Zugang muss für die Feuerwehr jederzeit schnell und gewaltfrei möglich sein, gesichert durch ein VdS-zugelassenes FSD. Angehörige der Brandschutzdienststellen ist jederzeit Zutritt zur BMA zum Zweck der Überprüfung zu gewähren.S. 4, 7 · 2018
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Feuerwehr-InformationszentraleFBF, FAT, Laufkarten und Feuerwehrplan sind gemeinsam in einer FIBS oder FIZ vorzuhalten. Das FAT ist mit einer ESPA-Schnittstelle V4.4.4 auszustatten; zwischen FAT und Montageort der ÜE ist eine 4-adrige Leitungsverbindung einzurichten. Die Übertragung zusätzlicher Informationen über die ESPA-Schnittstelle erfolgt objektspezifisch in Abstimmung mit den Brandschutzdienststellen.S. 9 · 2018
Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Ein FBF nach DIN-EN 14661 und ein FAT nach DIN-EN 14662 sind an der Feuerwehrzufahrt im Eingangsbereich zu installieren. Das FBF ist mit der Schließung der Feuerwehren des Hochsauerlandkreises auszurüsten; der Halbzylinder wird durch die kommunale Feuerwehr am Abnahmetermin beigestellt. Der Betreiber erhält keinen Schlüssel für diesen Zylinder.S. 9 · 2018
Feuerwehr-Anzeigetableau (DIN 14662)Das FAT ist nach DIN-EN 14662 zu installieren und muss eine ESPA-Schnittstelle V4.4.4 aufweisen. Es ist Bestandteil der gemeinsamen FIBS oder FIZ zusammen mit FBF, Laufkarten und Feuerwehrplan.S. 9 · 2018
Feuerwehr-SchlüsseldepotEin VdS-zugelassenes FSD mit der Schließung der jeweiligen Gemeinde ist vorgeschrieben. Standardmäßig sind mindestens 2 Generalschlüssel mit je einem objektspezifischen Halbzylinder zu hinterlegen; bei größeren Objekten (Krankenhäuser, Altenheime etc.) mindestens 3, in Abstimmung mit den Brandschutzdienststellen. Bei vorhandener Sprinkleranlage ist ein zusätzlicher Schlüssel mit Halbzylinder einzulegen.S. 7, 8 · 2018
FreischaltelementEin VdS-anerkanntes Freischaltelement mit der Schließung der örtlich zuständigen Feuerwehr ist vorgeschrieben und ist Bestandteil der BMA. Es ist an eine eigene Meldegruppe anzuschalten. Anbringungsort ist in Abstimmung mit den Brandschutzdienststellen im Hochsauerlandkreis festzulegen.S. 8 · 2018
BlitzleuchteAm Eingangsbereich ist eine Blitzleuchte mit roter Kalotte anzubringen, die bei Brandalarm automatisch durch die BMZ angesteuert wird. Ist eine Installation unmittelbar am Eingang nicht möglich, ist die Konzeption mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. Im kommunalen Teil für Stadt Arnsberg wird die rote Kalotte ausdrücklich bestätigt.S. 4, 18 · 2018
MeldergruppenAnordnung und Aufteilung der Meldergruppen sind stets in Abstimmung mit den Brandschutzdienststellen festzulegen. Automatische und nichtautomatische Melder dürfen nicht in eine Meldegruppe zusammengeschaltet werden. In Treppenräumen dürfen maximal 5 Druckknopfmelder senkrecht übereinander in einer Gruppe zusammengefasst werden.S. 9, 10 · 2018
MelderkennzeichnungAlle Brandmelder (automatische und nichtautomatische) sind dauerhaft mit Gruppen- und Meldernummern nach DIN-EN 14675 zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung erfolgt auf rotem Schild mit weißer Schrift. Bei verdeckt montierten Meldern sind Parallelanzeigen oder Sondertableaus vorzusehen.S. 9, 10, 11 · 2018
Laufkarten – FormatPro Meldergruppe ist eine eigene Laufkarte je nach Absprache im Format DIN A4 oder DIN A3 zu erstellen. Die Drehung der Laufkarte hat über die Längsachse zu erfolgen (keine Buchdrehung). Laufkarten sind laminiert am Objekt bereitzustellen sowie zusätzlich im PDF-Format auf Datenträger (CD).S. 14 · 2018
Laufkarten – SymbolikBildzeichen und Kennzeichnung sind nach DIN-EN 14034 Teil 6, DIN-EN 14095 und DIN-EN 14675 Anhang K darzustellen. Die Laufkarte muss mindestens enthalten: Standort, Lauflinie (grüne Linie), Lage der Meldergruppe (farbig nach DIN), Lage der Melder und Tableaus, Melderart und Kennzeichnung, Gefahrenhinweise, Lage von Wandhydranten (wenn vorhanden) und weitere angeschaltete Einrichtungen.S. 14 · 2018
Laufkarten – Anzahl und AblageGemäß Hauptteil: je 1 Exemplar laminiert an der BMZ sowie in elektronischer Form als PDF auf USB-Stick oder abgestimmtem Datenträger. Für Stadt Arnsberg (kommunaler Teil): 2 Exemplare laminiert am FIZ; Format nach Absprache mit der Brandschutzdienststelle Stadt Arnsberg.S. 14, 18 · 2018
Laufkarten – AktualisierungLaufkarten sind der zuständigen Brandschutzdienststelle zur Prüfung und Freigabe vorzulegen, sofern keine gesonderten Vorgaben der örtlich zuständigen Gemeinde vorliegen. Die vollständige Dokumentation der BMA ist stets auf aktuellem Stand zu halten.S. 14, 16 · 2018
Feuerwehrplan (DIN 14095)Feuerwehrpläne sind nach DIN-EN 14095 zu erstellen und der Brandschutzdienststelle zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Der freigegebene Plan ist spätestens 1 Woche vor dem Abnahmetermin zu übergeben. Gemäß Hauptteil: 1 Exemplar laminiert an der BMZ, 2 Exemplare laminiert an die örtliche Feuerwehr, 1 Exemplar als PDF auf USB-Stick. Für Stadt Arnsberg: 1 Exemplar laminiert am FIZ, 3 Exemplare in Prospekthülle gefaltet auf DIN A4 mit oben liegender Legende, 1 Exemplar als PDF auf CD.S. 13, 14, 18 · 2018
Abnahme und AbstimmungDer Abnahmetermin ist mindestens 8 Wochen vorher durch den Errichter über den Konzessionär mit der Brandschutzdienststelle und der zuständigen Feuerwehr zu vereinbaren. Spätestens 4 Wochen vor Abnahme sind der Brandschutzdienststelle umfangreiche Unterlagen vorzulegen, darunter Abnahmeprotokoll, mängelfreier Sachverständigenbericht nach PrüfVO NRW, Nachweis der Instandhaltung sowie freigegebene Feuerwehrpläne und Laufkarten.S. 15 · 2018
InstandhaltungJährliche und vierteljährliche Wartungen sowie weitere Vorkommnisse sind fortlaufend in einem Betriebsbuch zu dokumentieren. Das Betriebsbuch ist jederzeit einsehbar an der BMZ zu hinterlegen. Brandmeldeanlagen dürfen nur von Fachfirmen nach DIN 14675-2 geplant, errichtet und instandgehalten werden.S. 4, 15 · 2018
Kosten und GebührenBei Falschalarmen durch die aufgeschaltete BMA hat der Betreiber der Feuerwehr die entstandenen Kosten zu ersetzen. Die Höhe richtet sich nach dem Gebührentarif der Feuerwehrsatzung der zuständigen Stadt bzw. Gemeinde in der jeweils gültigen Fassung.S. 16 · 2018
Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.
Mit PlanWerke planen
Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.
Projekt anlegenZUSTÄNDIGE STELLEN
Hochsauerlandkreis – untere Bauaufsichtsbehörde (§ 57 Abs. 1 Nr. 3 BauO NRW)
Brandschutzdienststelle: Hochsauerlandkreis – oder die Gemeinde, deren Feuerwehr über geeignete hauptamtliche Kräfte verfügt (§ 25 BHKG)
Vorschlag — abzustimmen
Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.
Anforderungen kennen — und direkt danach planen.
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