Märkischer Kreis
QUELLE · TAB Leitstelle des Märkischen Kreises (Märkischer Kreis) – Ausgabestand 2019-10-25
Festlegungen nach Thema
AufschaltungDie Aufschaltung von Brandmeldeanlagen an die Übertragungsanlage der Leitstelle des Märkischen Kreises erfolgt auf schriftlichen Antrag. Dem Antrag ist ein Lageplan des Objektes mit Standort der Brandmeldezentrale beizufügen. Die Genehmigungseinholung obliegt dem Konzessionär.S. 3 · 2019
AlarmempfangsstelleDie technische Anbindung an die Kreisleitstelle erfolgt durch einen eigenen Anschluss des Konzessionärs mit Redundanzweg auf getrenntem Medium. Die Empfangstechnik ist durch den Konzessionär zu stellen und darf maximal 4 HE in 19-Zoll-Ausführung nicht überschreiten; der Einbau erfolgt in Absprache mit dem technischen Dienst der Kreisleitstelle. Für den Rückfallbetrieb ist zusätzlich eine Empfangseinrichtung in der Einsatzzentrale der Berufsfeuerwehr Iserlohn vorzuhalten.S. 3, 4 · 2019
ÜbertragungseinrichtungDer Märkische Kreis betreibt eine konzessionsbasierte Übertragungsanlage; eine Liste zugelassener Konzessionsträger ist als Anlage 1 beigefügt. Für einzelne Städte und Gemeinden im Kreisgebiet ist jeweils nur einer der Konzessionsträger zugelassen.S. 3, 5 · 2019
Abnahme und AbstimmungDie Konzeption der Brandmeldeanlage einschließlich Schutzziele ist mit der zuständigen Brandschutzdienststelle abzustimmen. Planung, Errichtung und Instandhaltung dürfen nur durch Fachfirmen gemäß DIN 14675 Abschnitt 4.2.1 und 3.2 erfolgen.S. 2 · 2019
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InstandhaltungPlanung, Errichtung und Instandhaltung der BMA sind ausschließlich durch Fachfirmen nach DIN 14675 durchzuführen.S. 2 · 2019
Kosten und GebührenDie Lizenzkosten für die Schnittstelle zum Einsatzleitsystem sowie Kosten für notwendige Umrüstungs- und Konfigurationsarbeiten trägt der Konzessionär.S. 3, 4 · 2019
SonstigesZutrittsregelungen: Mitarbeiter des Konzessionärs, die in der Kreisleitstelle arbeiten, müssen namentlich gemeldet werden und eine Vertraulichkeitserklärung unterzeichnen; der Zutritt erfolgt nur nach Anmeldung und in Begleitung eines technischen Mitarbeiters der Kreisleitstelle.S. 4 · 2019
Bestandsanlagen sind spätestens bei technischer Umrüstung an die aktuellen Anschlussbedingungen anzupassen.S. 4 · 2019
Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.
Mit PlanWerke planen
Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.
Projekt anlegenZUSTÄNDIGE STELLEN
Märkischer Kreis – untere Bauaufsichtsbehörde (§ 57 Abs. 1 Nr. 3 BauO NRW)
Brandschutzdienststelle: Märkischer Kreis – oder die Gemeinde, deren Feuerwehr über geeignete hauptamtliche Kräfte verfügt (§ 25 BHKG)
Vorschlag — abzustimmen
Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.
Anforderungen kennen — und direkt danach planen.
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