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Kreis Mettmann

QUELLE · TAB Feuerwehr Stadt Mettmann (Mettmann) – Ausgabestand 2020-04
Festlegungen nach Thema
AufschaltungDie Aufschaltung einer BMA an die Übertragungsanlage für Gefahrenmeldungen (ÜAG) in der Kreisleitstelle Mettmann bedarf der Zustimmung der Feuerwehr Mettmann. Der Antrag auf Aufschaltung ist mindestens 8 Wochen vor dem geplanten Termin schriftlich an den Konzessionär (Siemens AG) zu richten. Mit der Antragstellung erkennt der Betreiber die TAB verbindlich an.S. 3, 4, 9 · 2020
AlarmempfangsstelleDie Alarmempfangsstelle ist die Kreisleitstelle Mettmann (KLSt ME). Probealarmierungen über die ÜE sind in enger Abstimmung mit der KLSt ME durchzuführen; während der Probealarmierung ist ein unmittelbarer Sprechkontakt sicherzustellen.S. 3, 17 · 2020
ÜbertragungseinrichtungDie ÜE wird vom Konzessionär (Siemens AG) eingerichtet und gewartet; sie bleibt dessen Eigentum. Die Nummer der ÜE ist gut lesbar am FBF zu notieren; die Vergabe erfolgt in Absprache mit der Feuerwehr Mettmann bzw. Kreisleitstelle. Für die manuelle Auslösung ist ein nichtautomatischer Brandmelder nach DIN 14675 zu verwenden, der in der Nähe des FIBS anzubringen und mit der Anschlussnummer zu kennzeichnen ist.S. 9, 10 · 2020
Feuerwehrzugang / Standort BMZDer gewaltlose Zugang zur BMZ und zum Sicherungsbereich muss über ein FSD mit mindestens zwei Sätzen Generalschlüsseln sichergestellt werden; das Objekt benötigt eine Generalschließung. Feuerwehrzugang und Anfahrtsstelle sind bereits in der Planungsphase in Abstimmung mit der Feuerwehr Mettmann festzulegen. Vorhandene Toranlagen müssen für die Feuerwehr gewaltlos öffenbar sein (FSD 1 oder Feuerwehrüberschließung).S. 6 · 2020
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Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Das FBF nach DIN 14661 ist Pflicht; die Schließung wird von der Feuerwehr Mettmann vorgegeben und eingebaut. Der Betreiber erhält keinen Schlüssel. Die Kosten für Schließzylinder und Einbau trägt der Betreiber. Die ÜE-Nummer ist am FBF gut lesbar zu notieren.S. 8, 10 · 2020
Feuerwehr-Anzeigetableau (DIN 14662)Ein FAT nach DIN 14662 ist Pflicht und im unmittelbaren Umfeld des FBF anzubringen. Im FAT sind Meldergruppen, Meldernummern sowie Klartextangaben mit mindestens Melderart, Stockwerk und Raum anzuzeigen; Einzelheiten sind mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. Das FAT soll eine Schnittstelle zur Datenweiterleitung an mobile Endgeräte besitzen.S. 8, 14 · 2020
Feuerwehr-SchlüsseldepotGefordert wird ausschliesslich ein FSD Typ 3 mit integrierter Überwachungsanzeige; der Einbau erfolgt nach VdS 2350. Es sind mindestens zwei Sätze Generalschlüssel (je zwei Halbzylinder mit Generalschließung) zu hinterlegen. Standort und Ausstattung sind in Abstimmung mit der Feuerwehr Mettmann festzulegen.S. 6, 7 · 2020
FreischaltelementBei FSD Typ 3 ist zusätzlich ein VdS-anerkanntes FSE Pflicht. Das FSE ist als eigene Meldergruppe (analog Nebenmelder) in der BMA aufzuschalten und so zu programmieren, dass es beim Auslösen nur einen Alarm zur Feuerwehr absetzt, um das FSD zu entriegeln; weitere externe Steuerungen dürfen nicht ausgelöst werden. Der Einbauort ist in Abstimmung mit der Feuerwehr Mettmann festzulegen.S. 8 · 2020
BlitzleuchteDer Feuerwehrzugang ist von der öffentlichen Straße aus sichtbar mit einer grünen Blitzleuchte zu kennzeichnen, die parallel zur Übertragungseinheit in Funktion tritt.S. 6, 9 · 2020
MeldergruppenEin Meldebereich darf sich nur über ein Geschoss erstrecken; Treppenräume, Licht-/Arbeits- und Installationsschächte sowie geschossübergreifende Räume (z.B. Atrien) sind ausgenommen. Automatische und nichtautomatische Melder dürfen nicht in einer Gruppe kombiniert werden. Zwischendecken und Doppelböden sind als eigene Meldebereiche zu erfassen.S. 10 · 2020
MelderkennzeichnungAlle Brandmelder sind dauerhaft mit Meldergruppen- und Meldernummer zu kennzeichnen, sodass die Beschriftung vom Standpunkt des Betrachters ohne Hilfsmittel lesbar ist. Die Schriftgrösse in mm ergibt sich aus: Leseentfernung in Metern dividiert durch 0,3 (nach DIN 1450). Zwischendeckenmelder erhalten vorangestellte Buchstaben 'ZD'.S. 10, 11 · 2020
Laufkarten – FormatLaufkarten sind doppelseitig im Format A3 (DIN 476, Querformat) laminiert zu erstellen. Das Layout umfasst eine ca. 25 mm hohe Kopfzeile, eine ca. 15 mm hohe Fußzeile sowie eine ca. 65 mm breite Spalte am rechten Blattrand. Der obere Blattrand erhält einen dauerhaft befestigten Reiter mit der Meldergruppennummer.S. 9, 22, 23 · 2020
Laufkarten – SymbolikDie Symbole und Farbtöne sind DIN 14034 zu entnehmen. Auf der Vorderseite ist das Eingangsgeschoss darzustellen, auf der Rückseite ein Detailausschnitt des Meldergruppenbereichs. Der Weg von der BMZ zur Meldergruppe wird mit einer ca. 2-3 mm breiten hellgrünen Linie mit Richtungspfeilen markiert; Brandwände sind grundsätzlich in Rot einzuzeichnen.S. 22, 23, 24 · 2020
Laufkarten – Anzahl und AblageFür jede Meldergruppe sind zwei vollständige Sätze Laufkarten am FIBS zu hinterlegen; die Unterbringung ist mit 'Feuerwehr-Laufkarten' zu kennzeichnen.S. 9 · 2020
Laufkarten – AktualisierungDie Aktualisierung der Laufkarten muss durch den Betreiber sichergestellt werden. Die Feuerwehr führt stichprobenartige Überprüfungen der Aktualität von Feuerwehrplänen und Laufkarten durch; diese Überprüfungen sind kostenpflichtig.S. 9, 16 · 2020
Feuerwehrplan (DIN 14095)Feuerwehr-Einsatzpläne nach DIN 14095 sind Pflicht und mit dem Fachbereich 2.3.5 Brandschutzdienststelle abzustimmen. Spätestens zum Aufschalttermin sind vorzulegen: 1 Satz DIN A3 unlaminiert in Schutzhülle, 2 Sätze DIN A3 laminiert am FIBS sowie 1 Exemplar im PDF-Format auf Datenträger oder per E-Mail. Anzahl und weitere Unterlagen sind in Abstimmung mit der Feuerwehr Mettmann festzulegen.S. 14, 25 · 2020
Abnahme und AbstimmungVor Inbetriebnahme und bei jeder wesentlichen Änderung ist eine Abnahme durch die Feuerwehr Mettmann erforderlich. Vorzulegende Unterlagen umfassen u.a. Wartungsnachweis, Errichterzertifikat gem. DIN 14675, Prüfprotokoll eines staatlich anerkannten Sachverständigen (PrüfVO vom 28.12.2009) sowie Feuerwehr- und Brandmelder-Lagepläne. Die Abnahme ist kostenpflichtig und geht zu Lasten des Antragstellers.S. 4, 15, 16 · 2020
InstandhaltungEin Wartungsvertrag mit einer zertifizierten Fachfirma gem. DIN 14675 ist der Feuerwehr Mettmann spätestens bei der Aufschaltung vorzulegen. Das Betriebsbuch ist am FIBS jederzeit für die Feuerwehr einsehbar zu hinterlegen. Bei Störungen und Revisionsarbeiten sind nicht automatische Melder mit Sperrschildern 'Ausser Betrieb' zu kennzeichnen und das Betriebspersonal entsprechend zu unterrichten.S. 4, 17 · 2020
Kosten und GebührenAbnahme, Beratungen, Wiederholungsabnahmen sowie stichprobenartige Überprüfungen durch die Feuerwehr sind kostenpflichtig. Fehlalarmkosten werden dem Betreiber in Rechnung gestellt, unabhängig davon, ob Dritte den Alarm verursacht haben. Schliessungen und Einbau der Feuerwehrschliesszylinder für FSD, FBF und FSE trägt ebenfalls der Betreiber.S. 16 · 2020
SonstigesBei Objekten mit erhöhtem Gefahrenpotential, Löschgasanlagen, mehreren baulichen Anlagen, Versammlungsstätten oder erhöhtem Evakuierungsaufwand (Schulen, Pflege- und Senioreneinrichtungen, Krankenhäuser) ist zusätzlich eine webgestützte Datenübertragungseinheit (Gateway über GSM oder LAN) vorzusehen, die mit dem System 'Smartryx' der Fa. Schraner kompatibel sein muss. Die Einstufung trifft die Feuerwehr Mettmann.S. 8, 14 · 2020

Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.

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ZUSTÄNDIGE STELLEN
Kreis Mettmann – untere Bauaufsichtsbehörde (§ 57 Abs. 1 Nr. 3 BauO NRW)
Brandschutzdienststelle: Kreis Mettmann – oder die Gemeinde, deren Feuerwehr über geeignete hauptamtliche Kräfte verfügt (§ 25 BHKG)
Vorschlag — abzustimmen

Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.

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