Oberbergischer Kreis
QUELLE · TAB Oberbergischer Kreis (Oberbergischer Kreis) – Ausgabestand 2019-05
Festlegungen nach Thema
AufschaltungDie Anschaltung an die AÜA der Kreisleitstelle des Oberbergischen Kreises erfolgt über einen Konzessionär oder einen zugelassenen Errichter mit Neben-Clearingstelle. Der formlose schriftliche Antrag ist mindestens 8 Wochen vor der geplanten Aufschaltung beim Oberbergischen Kreis (Amt für Rettungsdienst, Brand- und Bevölkerungsschutz) einzureichen. Mit dem Antrag erkennt der Betreiber diese Anschlussbedingungen verbindlich an.S. 4, 8 · 2019
AlarmempfangsstelleDie Kreisleitstelle des Oberbergischen Kreises ist die Alarmempfangsstelle. Störungsmeldungen werden von der Leitstelle nicht entgegengenommen; sie müssen jedoch mindestens als Sammelanzeige an eine beauftragte Stelle weitergeleitet werden. An- und Abmeldungen für Revisionen erfolgen über die Bosch-Clearingstelle oder eine Neben-Clearingstelle.S. 10, 12 · 2019
ÜbertragungseinrichtungDie ÜE ist im Handbereich der BMZ zu montieren. Für die Anschaltung sind IP-Leitungen mit redundanter Mobilfunkverbindung einzurichten, die ausschliesslich für die ÜE zu verwenden sind. Die Verbindungsleitung und der Netzanschluss (230 V, vorzugsweise über denselben Stromkreis wie die BMZ) sind vom Antragsteller bereitzustellen. Die differenzierte Brandmeldung je Anlaufpunkt erfolgt objektspezifisch in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle.S. 10, 11 · 2019
Feuerwehrzugang / Standort BMZDer Feuerwehrzugang muss sich in unmittelbarer Nähe der Anfahrstelle für die Feuerwehr befinden und ist bereits in der Planungsphase in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle festzulegen. Der Weg zur FIZ oder zu Parallelanzeigen ist mit Hinweisschildern nach DIN 4066 durchgängig zu kennzeichnen.S. 9 · 2019
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Feuerwehr-InformationszentraleDie FIZ ist als Mensch-Maschine-Schnittstelle unmittelbar hinter dem Feuerwehrzugang im Eingangsbereich des Objektes anzubringen. Mindestanforderung: FBF, FAT und ein Druckknopfmelder; zusätzlich werden Laufkarten im Format DIN A3 und ein Feuerwehrplan im Ordner DIN A3 hinterlegt. Optional kann ein Gebäudefunkbedienfeld (GBF) eingebaut werden. Standort und Schliesszylinderart werden mit der zuständigen Feuerwehr und der Brandschutzdienststelle abgestimmt.S. 9 · 2019
Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Ein FBF nach DIN 14661 ist als Mindestanforderung in der FIZ zu installieren. Die Schliesszylinderart wird von der zuständigen Feuerwehr vorgegeben.S. 9 · 2019
Feuerwehr-Anzeigetableau (DIN 14662)Ein FAT nach DIN 14662 ist als Mindestanforderung in der FIZ zu installieren. Der erst auslösende Melder für Löschanlagen muss am FAT angezeigt werden.S. 9, 15 · 2019
Feuerwehr-SchlüsseldepotIn Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle ist ein FSD nach DIN 14675 Anhang C zu installieren, wenn ein jederzeitiger gewaltloser Zugang nicht anderweitig gewährleistet ist. Im FSD sind mindestens zwei Schlüsselsätze für die Feuerwehr vorzuhalten; weitere können auf Verlangen der kommunal zuständigen Feuerwehr gefordert werden. Objektschlüssel werden von der Feuerwehr nicht angenommen.S. 8 · 2019
FreischaltelementEin FSE nach DIN 14675 Anhang C muss vorhanden sein, um das FSD ohne Auslösung der Brandfallmatrix öffnen zu können. Das FSE ist an eine eigene Meldergruppe der BMA anzuschalten. Die Möglichkeit zur manuellen Auslösung der BMA mittels FSE darf nur nach Absprache mit dem zuständigen Sachversicherer erfolgen.S. 8, 9 · 2019
BlitzleuchteDer Feuerwehrzugang ist an der Aussenseite des Objektes mit einer farbigen Blitzleuchte zu kennzeichnen. Die konkreten Vorgaben (Farbe, Typ) richten sich nach den Vorgaben der örtlichen Feuerwehr.S. 9 · 2019
MeldergruppenDer Oberbergische Kreis fordert die Einrichtung einer Einzelmelderidentifikation für alle Brandmelder. Sprinkleranlagen sind in Meldergruppen von höchstens 2000 m2 je Ebene zu unterteilen; Meldebereiche von Sprinkleranlagen dürfen nicht über mehrere Ebenen an der FIZ angezeigt werden. Abweichungen von diesen Forderungen bedürfen der Zustimmung der Brandschutzdienststelle.S. 13, 15 · 2019
MelderkennzeichnungJeder Brandmelder ist dauerhaft mit Gruppen- und Meldernummer gemäss DIN 1450 zu beschriften, wobei rote Schriftfarbe und eine deckenhöhenabhängige Schriftgrösse (z. B. 12 mm bei bis zu 3 m, 110 mm bei bis zu 20 m Deckenhöhe) einzuhalten sind. Druckknopfmelder müssen Gruppen- und Meldernummer hinter der Glasscheibe tragen; bei neuerer Bauart ohne Glasscheibe sind die Rückstellschlüssel am Feuerwehranlaufpunkt zu deponieren und mit 'Feuerwehr' zu kennzeichnen.S. 13 · 2019
Laufkarten – FormatLaufkarten werden im Format DIN A3 laminiert mit fest aufgesetzten Reitern erstellt. Laufkarten in Klarsichtfolien sind nicht zugelassen. Als Alternative zu Laminierung können in Absprache mit der Brandschutzdienststelle besondere Sonderpapiere verwendet werden, die Umwelteinflüsse gleichwertig abweisen.S. 16 · 2019
Laufkarten – SymbolikLaufkarten sind gemäss DIN 14675 Punkt 10.2 und DIN 14034 Teil 6 mit grafischen Symbolen für das Feuerwehrwesen zu erstellen. Die grafische Darstellung erfordert vereinfachte Grundrisse ohne Masse, mit Meterbalken, Nordpfeil und Legende. Treppenräume sind dunkelgrün (horizontale Laufwege hellgrün), befahrbare Flächen hellgrau zu hinterlegen. Abweichungen sind in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle des Oberbergischen Kreises zu halten.S. 16, 17 · 2019
Laufkarten – Anzahl und AblageFür jede Meldergruppe ist eine Laufkarte gut sichtbar und griffbereit an der Feuerwehranlaufstelle, der Parallelanzeige oder der FIZ vorzuhalten. Bei BMA mit automatischem Ausdruck von Brandmeldelageplänen muss zusätzlich ein kompletter Satz Laufkarten für alle Meldergruppen separat zur Verfügung stehen.S. 16, 17 · 2019
Laufkarten – AktualisierungLaufkarten sind auf Basis aktueller Grundrisspläne (Bestandszeichnungen) zu erstellen und ständig fortzuschreiben. Bauliche und betriebliche Änderungen sind der zuständigen Feuerwehr bzw. Brandschutzdienststelle mitzuteilen; die Pläne sind vom Betreiber zu aktualisieren.S. 16, 19 · 2019
Feuerwehrplan (DIN 14095)Ein Feuerwehrplan gemäss DIN 14095 ist erforderlich. Ein Exemplar muss an der Feuerwehranlaufstelle hinterlegt sein. Der freigegebene Feuerwehrplan ist der Brandschutzdienststelle vor Abnahme zu übergeben. Weitere Anforderungen der einzelnen Feuerwehren sind auf der Internetplattform des Oberbergischen Kreises (www.obk.de) abrufbar.S. 17, 18 · 2019
Abnahme und AbstimmungVor Aufschaltung an die AÜA erfolgt eine Abnahme durch die Brandschutzdienststelle des Oberbergischen Kreises im Beisein des Betreibers der ÜE, des Anlagenerstellers und eines Vertreters der ansässigen Feuerwehr. Der Abnahmetermin ist der Brandschutzdienststelle mit einem Vorlauf von mindestens 3 Wochen durch den BMA-Errichter mitzuteilen. Wiederkehrende Prüfungen durch einen Prüfsachverständigen gemäss PrüfVO NRW sind im Abstand von höchstens 3 Jahren erforderlich.S. 6, 18 · 2019
InstandhaltungWartungen und Inspektionen sind fortlaufend in einem Betriebsbuch zu dokumentieren, das für die Feuerwehr jederzeit einsehbar an der FIZ zu hinterlegen ist. Sofern der Betreiber nicht selbst wartet, ist ein Wartungsvertrag mit einer nach DIN 14675 zertifizierten Fachfirma abzuschliessen. Bei erhöhter Fehlalarmhäufigkeit infolge mangelhafter Wartung ist die Feuerwehr ermächtigt, die BMA zu überprüfen.S. 18, 19 · 2019
Kosten und GebührenKosten durch Fehlalarme können dem Betreiber in Rechnung gestellt werden, unabhängig davon, ob Dritte den Alarm verursacht haben. Entgelte und Kostenersatz richten sich nach der jeweils zuständigen Feuerwehr-Satzung. Die Abnahme durch die Brandschutzdienststelle sowie Wiederholungsabnahmen werden analog der geltenden Kostensatzung der jeweiligen Gemeinde abgerechnet.S. 19 · 2019
Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.
Mit PlanWerke planen
Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.
Projekt anlegenZUSTÄNDIGE STELLEN
Oberbergischer Kreis – untere Bauaufsichtsbehörde (§ 57 Abs. 1 Nr. 3 BauO NRW)
Brandschutzdienststelle: Oberbergischer Kreis – oder die Gemeinde, deren Feuerwehr über geeignete hauptamtliche Kräfte verfügt (§ 25 BHKG)
Vorschlag — abzustimmen
Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.
Anforderungen kennen — und direkt danach planen.
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