Stadt Oberhausen (kreisfrei)
QUELLE · TAB Feuerwehr Oberhausen (Oberhausen) – Ausgabestand 2023-04-01
Festlegungen nach Thema
AufschaltungDie Aufschaltung erfolgt über eine Alarmübertragungsanlage (AÜA), betrieben vom Konzessionsnehmer Bosch Sicherheitssysteme GmbH. Für die Anschaltung ist ein Anschlussvertrag mit dem Konzessionsnehmer abzuschließen; alle erforderlichen Unterlagen müssen mindestens 6 Wochen vor dem Anschalttermin vorliegen. Die Gesamtkonzeption sowie jede Änderung ist vor Ausführung mit dem Konzessionsgeber abzustimmen.S. 3, 4, 7 · 2023
AlarmempfangsstelleDie Alarmübertragungsanlage wird durch die Feuerwehr Oberhausen (Konzessionsgeber) gemeinsam mit dem Konzessionsnehmer Bosch Sicherheitssysteme GmbH betrieben. Störmeldungen der BMA sowie Sabotagemeldungen des FSD sind gemäß DIN 14675 und VdS 2350 an eine ständig besetzte, vom VdS zugelassene Stelle weiterzuleiten.S. 3, 8, 14 · 2023
ÜbertragungseinrichtungDie ÜE ist im gesicherten Funktionsbereich der BMZ zu installieren. Der Betreiber hat eine 230-V-Festanschluss-Stromversorgung (gleicher Stromkreis wie die BMZ), sowie Fernmeldekabel zum Übergabepunkt des Netzbetreibers und zur BMZ bereitzustellen. Je Anlaufpunkt der Feuerwehr ist eine separate Brandmeldung differenziert zu übertragen; die Festlegung erfolgt objektspezifisch in Abstimmung mit der Feuerwehr.S. 7 · 2023
Feuerwehrzugang / Standort BMZBei neuen Brandmeldeanlagen oder wesentlichen Erweiterungen ist ein eigener Feuerwehrraum mit direktem Außenzugang erforderlich, in dem FBF, Hauptmelder, FAT und Feuerwehrlaufkarten untergebracht werden. Ort des Feuerwehrraums und Anfahrtsstelle sind in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle festzulegen. Bei baulichen Hindernissen ist rechtzeitig Rücksprache mit der Brandschutzdienststelle zu halten.S. 6, 7 · 2023
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Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Die Installation eines Feuerwehrbedienfeldes (FBF) gemäß DIN 14661 ist verbindlich vorgeschrieben.S. 9 · 2023
Feuerwehr-Anzeigetableau (DIN 14662)Ein Feuerwehranzeigetableau (FAT) gemäß DIN 14662 ist zu installieren; bei Nebenmeldeanlagen oder kleinen Anlagen kann nach Absprache mit dem Konzessionsgeber darauf verzichtet und stattdessen eine Meldergruppeneinzelanzeige installiert werden. Das FAT sollte mit ESPA-Schnittstelle V4.4.4 beschafft werden; die Übertragung zusätzlicher Informationen erfolgt objektspezifisch in Abstimmung mit der Feuerwehr.S. 8 · 2023
Feuerwehr-SchlüsseldepotIn Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle ist gegebenenfalls ein Feuerwehrschlüsseldepot (FSD) zu installieren. Grundsätzlich sind zwei Objektschlüssel im FSD aufzubewahren; je nach Größe des Bauvorhabens kann die Brandschutzdienststelle mehr oder weniger Schlüssel fordern. Besondere Vereinbarungen zur FSD-Einrichtung sind beim Konzessionsgeber anzufordern.S. 6 · 2023
FreischaltelementEin vom VdS anerkanntes Freischaltelement (FSE) ist verpflichtend vorzusehen. Es ist an eine eigene Meldergruppe der BMA aufzuschalten und darf ausschließlich die Blitzleuchte, die Entriegelung des FSD sowie die Übertragungseinrichtung auslösen.S. 6 · 2023
BlitzleuchteDer Zugang zum Feuerwehrraum ist mit einer roten Blitzleuchte sowie einem Hinweisschild (BMZ) zu kennzeichnen. Die Blitzleuchte wird zudem durch das FSE ausgelöst.S. 6, 7 · 2023
MeldergruppenFür jede Sprinkleranlage ist eine separate Meldergruppe vorzusehen; erstreckt sich eine Sprinkleranlage über mehrere Geschosse, ist je Geschoss ein Strömungswächter als eigene Meldergruppe aufzuschalten. Für jede ortsfeste Löschanlage (z. B. CO2) ist ebenfalls eine separate Meldergruppe einzurichten, deren Auslösung am FAT mit Bereichsbezeichnung anzuzeigen ist.S. 11 · 2023
MelderkennzeichnungJeder Brandmelder ist dauerhaft und gut sichtbar mit Gruppen- und Brandmeldernummer gemäß DIN 14675 zu beschriften. Die jeweilige Brandmeldernummer muss in den Feuerwehrlaufkarten eingetragen sein. Automatische Steuermelder sowie funktionsbezogene Auslöseeinrichtungen sind funktionsbezogen zu beschriften und dürfen die ÜE nicht auslösen.S. 9, 10 · 2023
Laufkarten – FormatFeuerwehrlaufkarten sind im Format DIN A3 zu erstellen, laminiert und mit Kartenreitern versehen in einem gekennzeichneten Kartenkasten in der BMZ zu hinterlegen. Feuerwehrpläne gemäß DIN 14095 sind ebenfalls in DIN A3 laminiert, farbig, in einem Ordner in der BMZ aufzubewahren sowie zusätzlich in digitaler Form (PDF) bereitzustellen.S. 11, 12 · 2023
Laufkarten – SymbolikDie Laufkarten sind auf Basis aktueller Grundrisspläne in vereinfachter Darstellung (Wände mit Türöffnungen, ohne Vermaßung) zu erstellen. Brandabschnittswände und Trennwände sind deutlich hervorzuheben; Pläne sind mit Legende und Nordpfeil zu versehen. Sind Steigeinrichtungen oder Hebewerkzeuge zur Melderkontrolle erforderlich, ist darauf in der Laufkarte hinzuweisen.S. 11, 12 · 2023
Laufkarten – Anzahl und AblageFeuerwehrlaufkarten sind in zweifacher Ausfertigung zu hinterlegen. Feuerwehrpläne gemäß DIN 14095 sind in dreifacher Ausführung bereitzustellen. Ist eine Unterbringung aller Laufkarten in einem abschließbaren FIBS nicht möglich, können in unmittelbarer Nähe gesonderte Behältnisse installiert werden.S. 11, 12 · 2023
Laufkarten – AktualisierungDie Erstellung der Feuerwehrlaufkarten ist mit dem Konzessionsgeber abzusprechen. Bauliche oder betriebliche Änderungen sind dem Konzessionsgeber unverzüglich mitzuteilen und die Objektinformationen (einschließlich Feuerwehrpläne) vom Teilnehmer zu aktualisieren.S. 11, 14 · 2023
Feuerwehrplan (DIN 14095)Feuerwehrpläne gemäß DIN 14095 sind in der BMZ in dreifacher Ausführung, farbig, DIN A3, laminiert in einem Ordner sowie zusätzlich in digitaler Form (PDF) zu hinterlegen. Die Pläne müssen von der Brandschutzdienststelle überprüft sein und sind ständig aktuell zu halten.S. 12 · 2023
Abnahme und AbstimmungDer Anschalttermin ist dem Konzessionsgeber mindestens 14 Tage vorher zu melden. Bei der Abnahme müssen Teilnehmer und Errichter anwesend sein; es ist u. a. ein Prüfbericht eines staatlich anerkannten Prüfsachverständigen gemäß PrüfVO NRW, Nachweise über ordnungsgemäße Errichtung und Wartung sowie eine unterzeichnete Anerkennung der TAB vorzulegen. Die Abnahme durch den Konzessionsgeber ist keine gutachterliche Prüfung, sondern dient der Funktionsüberprüfung.S. 12, 13 · 2023
InstandhaltungBMA sind gemäß DIN 14675 durch eine festgeschriebene Instandhaltung betriebssicher zu halten; entsprechende Nachweise sind spätestens bei der Abnahme vorzulegen. Fachfirmen müssen für Planung, Montage, Inbetriebsetzung, Abnahme und Instandhaltung gemäß DIN 14675 durch eine akkreditierte Stelle zertifiziert sein und ein Qualitätsmanagementsystem (z. B. DIN EN ISO 9001) nachweisen.S. 4, 5, 12 · 2023
Kosten und GebührenDie Erstprüfung zur Anschaltung ist Teil der einmaligen Anschlusskosten; Wiederholungsprüfungen aufgrund von Mängeln sind zusätzlich kostenpflichtig und werden dem Teilnehmer in Rechnung gestellt. Kosten für Fehlalarme gehen unabhängig von der Verschuldung zu Lasten des Teilnehmers; auch Einrichtung und Instandhaltung feuerwehrtechnischer Einrichtungen (FSD, FSE u. a.) sowie nicht rechtzeitig gemeldete Revisionen sind kostenpflichtig gemäß Feuerwehrsatzung der Stadt Oberhausen vom 20.12.2016.S. 6, 13, 15 · 2023
Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.
Mit PlanWerke planen
Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.
Projekt anlegenZUSTÄNDIGE STELLEN
Stadt Oberhausen – untere Bauaufsichtsbehörde (§ 57 Abs. 1 Nr. 3 BauO NRW)
Stadt Oberhausen – Brandschutzdienststelle (Feuerwehr, § 25 BHKG)
Vorschlag — abzustimmen
Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.
Anforderungen kennen — und direkt danach planen.
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