Kreis Olpe
QUELLE · TAB Integrierte Leitstelle des Kreises Olpe (Kreis Olpe) – Ausgabestand 2018-01-16, Ausgabe 1.0
Festlegungen nach Thema
AufschaltungDie Aufschaltung erfolgt auf schriftlichen Antrag beim Konzessionär (Bosch Sicherheitssysteme GmbH, Siegen). Die Genehmigung beim Kreis Olpe holt der Konzessionär ein. Änderungen und Erweiterungen sind vor der Aufschaltung in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle des Kreises Olpe abzustimmen.S. 5, 6 · 2018
AlarmempfangsstelleDie Alarmübertragungsanlage wird durch die Integrierte Leitstelle des Kreises Olpe betrieben. Bei wiederholten Unregelmäßigkeiten oder vermeidbaren Fehlalarmen behält sich die Leitstelle die Abschaltung der ÜE vor; die Wiederaufschaltung kann von einer Überprüfung durch einen Sachverständigen abhängig gemacht werden.S. 5, 6 · 2018
ÜbertragungseinrichtungDie ÜE ist im Handbereich der BMZ zu montieren und muss gemäß DIN-EN 14675 Anhang B über eine DIN-Schnittstelle angeschlossen werden. Je Anlaufpunkt bzw. besonderem Einsatzabschnitt ist eine separate Brandmeldung zu übertragen; die Festlegung erfolgt objektspezifisch in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle. Die Verkabelung (230 V Netz, Leitungen zum APL und zur BMZ) stellt der Antragsteller bereit.S. 5 · 2018
Feuerwehr-InformationszentraleFBF und FAT sowie Laufkarten und Feuerwehrplan sind gemeinsam in einer FIBS (Feuerwehrinformations- und Bedienstelle) oder FIZ (Feuerwehrinformationszentrale) an der Feuerwehrzufahrt im Eingangsbereich vorzuhalten. Der genaue Ort gilt als Erstinformationsstelle für die Feuerwehr.S. 8 · 2018
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Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Ein FBF nach DIN-EN 14661 ist an der Feuerwehrzufahrt im Eingangsbereich zu installieren; es ist mit der Schließung der Feuerwehren des Kreises Olpe auszurüsten. Den erforderlichen Halbzylinder stellt die Brandschutzdienststelle am Abnahmetermin bei; der Betreiber erhält keinen Schlüssel dafür. Nach Brandfallsteuerung verbleiben Aufzüge in Haltestelle bis das FBF durch die Feuerwehr zurückgestellt wird.S. 8, 12 · 2018
Feuerwehr-Anzeigetableau (DIN 14662)Ein FAT nach DIN-EN 14662 ist nach Absprache mit der Brandschutzdienststelle des Kreises Olpe zu installieren. Es ist mit einer ESPA-Schnittstelle V4.4.4 auszustatten; zwischen FAT und ÜE-Montageort ist eine 4-adrige Leitungsverbindung einzurichten. Die Übertragung zusätzlicher Informationen über diese Schnittstelle erfolgt objektspezifisch in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle.S. 8 · 2018
Feuerwehr-SchlüsseldepotEs ist ein VdS-zugelassenes FSD mit der Schließung 'KABA Umstellschloss' und dem jeweiligen Stadt-/Gemeindecode einzusetzen. Standardobjekte benötigen mindestens 2 Generalschlüssel mit je einem objektspezifischen Halbzylinder; bei Objekten über 5.000 m² Gesamtfläche (z. B. Krankenhäuser, Altenheime, Industriegebäude) mindestens 3; bei vorhandener Sprinkleranlage ist ein weiterer Generalschlüssel zu hinterlegen. Der Tresoralarm ist an eine dauernd besetzte Stelle weiterzuschalten.S. 7 · 2018
FreischaltelementEs ist ein VdS-anerkanntes Freischaltelement mit der Schließung der Feuerwehr der jeweiligen Stadt/Gemeinde zu verwenden; es ist an eine eigene Meldegruppe der BMA anzuschalten. Der Anbringungsort von FSD und Freischaltelement ist in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle des Kreises Olpe festzulegen.S. 8 · 2018
BlitzleuchteDer Gebäudezugang ist durch eine gelbe Blitzleuchte kenntlich zu machen, die bei Brandalarm automatisch durch die BMZ angesteuert wird. Die Leuchte ist unmittelbar am Eingangsbereich zu installieren; ist dies nicht möglich, ist die Konzeption in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen.S. 4 · 2018
MeldergruppenDie Anordnung und Aufteilung der Meldergruppen ist stets in Absprache mit der Brandschutzdienststelle des Kreises Olpe festzulegen. In Treppenräumen dürfen maximal 5 nichtautomatische Melder senkrecht übereinander in einer Gruppe zusammengefasst werden. Automatische und nichtautomatische Melder dürfen nicht in einer Meldegruppe kombiniert werden; bei Einsatz von Meldern ohne Kenngrößenvergleich ist Zweimelder- oder Zweigruppenabhängigkeit vorgeschrieben.S. 9 · 2018
MelderkennzeichnungAlle Brandmelder (automatisch und nichtautomatisch) sind dauerhaft mit Gruppen- und Meldernummern nach DIN-EN 14675 zu kennzeichnen; die Kennzeichnung erfolgt auf einem roten Schild mit weißer Schrift. Bei verdeckter Montage oder nicht sichtbaren Melderanzeigen sind Parallelanzeigen oder Sondertableaus vorzusehen.S. 9, 10 · 2018
Laufkarten – FormatPro Meldergruppe ist eine Laufkarte im Format DIN A3 zu erstellen. Die Pläne sind laminiert am Objekt bereitzustellen. Die Drehung der Laufkarte erfolgt über die Längsachse (keine 'Buchdrehung'); die Laufkarten sind mit einem feststehenden Reiter auszustatten.S. 12, 13 · 2018
Laufkarten – SymbolikBildzeichen und Kennzeichnung sind nach DIN-EN 14034-6, DIN-EN 14095 und DIN-EN 14675 Anhang K darzustellen. Die Laufkarte muss mindestens Standort, Lauflinie (grüne Linie), farbige Unterlegung der Meldergruppe nach DIN, Lage der Melder und Tableaus, Melderart und Kennzeichnung, besondere Gefahrenhinweise sowie ggf. Wandhydranten und angeschaltete Zusatzeinrichtungen enthalten.S. 12, 13 · 2018
Laufkarten – Anzahl und AblageJe Meldergruppe ist genau eine Laufkarte zu erstellen und an der Erstinformationsstelle (FAT/FBF oder FIBS/FIZ) in einem gesicherten Depot mit gleicher Schließung des FAT/FBF gut sichtbar und griffbereit zu hinterlegen.S. 12 · 2018
Laufkarten – AktualisierungLaufkarten sind der Brandschutzdienststelle zur Prüfung und Freigabe vorzulegen; freigegebene Laufkarten müssen spätestens 2 Wochen vor der Abnahme vorliegen. Eine explizite Frist zur Aktualisierung im laufenden Betrieb ist nicht gesondert geregelt, jedoch ist die Dokumentation der BMA allgemein aktuell zu halten.S. 13, 14 · 2018
Feuerwehrplan (DIN 14095)Feuerwehrpläne sind nach DIN-EN 14095 zu erstellen und der Brandschutzdienststelle des Kreises Olpe zur Prüfung und Freigabe in digitaler Form (PDF) vorzulegen. Nach der Freigabe sind spätestens 1 Woche vor dem Abnahmetermin 5 Exemplare im Format DIN A3 zu übergeben. Der Betreiber ist verpflichtet, die Pläne stets aktuell zu halten.S. 12 · 2018
Abnahme und AbstimmungVor der Aufschaltung ist eine Abnahme durch die Brandschutzdienststelle des Kreises Olpe durchzuführen; der Termin ist rechtzeitig über den Konzessionär zu vereinbaren. Spätestens 2 Wochen vor der Abnahme sind u. a. Abnahmeprotokoll, Abnahmebericht eines zugelassenen Sachverständigen, Instandhaltungsnachweis, geprüfte Feuerwehrpläne und Laufkarten sowie Meldergruppenverzeichnis einzureichen. Die erste Abnahme ist kostenfrei; Wiederholungsprüfungen können dem Betreiber in Rechnung gestellt werden.S. 13 · 2018
InstandhaltungJährlich bzw. vierteljährlich vorgeschriebene Wartungen und Inspektionen sowie weitere Vorkommnisse sind fortlaufend in einem Betriebsbuch zu dokumentieren, das jederzeit einsehbar an der BMZ zu hinterlegen ist. Ein Nachweis des Instandhaltungsvertrags ist zur Abnahme vorzulegen.S. 14 · 2018
Kosten und GebührenDie erste Abnahme durch die Brandschutzdienststelle ist kostenfrei; Wiederholungsprüfungen können dem Betreiber in Rechnung gestellt werden. Kosten durch Falschalarme sind vom Betreiber nach dem Gebührentarif der Feuerwehrsatzung der jeweiligen Stadt/Gemeinde zu erstatten.S. 13, 14 · 2018
SonstigesAufzüge müssen bei Feueralarm automatisch ohne Zwischenhalt in die Ebene mit direktem Ausgang ins Freie fahren und dort mit offenen Türen stehen bleiben (Brandfallsteuerung/Evakuierungsfahrt); die Funktion muss per Revisionsschalter im FBF abschaltbar sein. Dies gilt nicht für Feuerwehraufzüge.S. 12 · 2018
Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.
Mit PlanWerke planen
Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.
Projekt anlegenZUSTÄNDIGE STELLEN
Kreis Olpe – untere Bauaufsichtsbehörde (§ 57 Abs. 1 Nr. 3 BauO NRW)
Brandschutzdienststelle: Kreis Olpe – oder die Gemeinde, deren Feuerwehr über geeignete hauptamtliche Kräfte verfügt (§ 25 BHKG)
Vorschlag — abzustimmen
Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.
Anforderungen kennen — und direkt danach planen.
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