Rhein-Erft-Kreis
QUELLE · TAB Stadt Wesseling (Rhein-Erft-Kreis) – Ausgabestand 2006-01
Festlegungen nach Thema
AlarmempfangsstelleAlarme werden über die Alarmübertragungsanlage der Feuerwehr der Stadt Wesseling an die Leitstelle des Rhein-Erft-Kreises übermittelt.S. 3 · 2006
ÜbertragungseinrichtungDie Brandmeldeanlage ist verpflichtend mit einer Übertragungseinrichtung an die Alarmübertragungsanlage der Feuerwehrleitstelle aufzuschalten. Die Brandmeldezentrale ist nach DIN EN 54-2 in Ergänzung zu DIN VDE 0833-2 zu errichten, der Standort kann vom Betreiber frei gewählt werden.S. 4 · 2006
Feuerwehrzugang / Standort BMZDer Feuerwehr ist bei ihrem Eintreffen der gewaltlose Zugang zum Objekt sowie zu FBF, FAT und ggf. BMZ und zum Sicherungsbereich der BMA sicherzustellen. Feuerwehrzufahrt, -gang, Anfahrstelle und Bewegungsfläche sind bereits in der Planungsphase mit der Feuerwehr abzustimmen.S. 4, 5 · 2006
Feuerwehr-InformationszentraleIm Feuerwehrinformationszentrum sind in Abstimmung mit der Feuerwehr bzw. Brandschutzdienststelle mindestens Schließung, FBF, FAT und Laufkarten einzurichten.S. 4 · 2006
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Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Ein Feuerwehrbedienfeld gemäß DIN 14661 ist verbindlich vorgeschrieben. Zusätzlich ist eine Alarmhaltung einzubauen, die den Alarm am FBF auch nach Rückstellung an der BMZ anstehen lässt.S. 5 · 2006
Feuerwehr-Anzeigetableau (DIN 14662)Ein Feuerwehranzeigetableau gemäß DIN 14662 ist verbindlich vorgeschrieben. Die angezeigten Informationen von BMZ und FAT müssen inhaltlich übereinstimmen, und die Darstellung der Meldungen ist mit der Feuerwehr der Stadt Wesseling abzustimmen.S. 5 · 2006
Feuerwehr-SchlüsseldepotEin Feuerwehrschlüsseldepot ist in Abstimmung mit der Feuerwehr zu installieren, wenn kein anderer jederzeitiger gewaltloser Zugang möglich ist. Im Depot dürfen nur von der BMA überwachte Schlüssel untergebracht werden, Objektschlüssel werden nicht angenommen, und das FSD wird in der Regel neben dem Feuerwehrzugang an der Anfahrstelle angebracht.S. 5 · 2006
FreischaltelementDer gewaltfreie Zugang zum Objekt mit BMA und FSD ohne Auslösung der Übertragungseinrichtung ist über ein vom VdS anerkanntes Freischaltelement sicherzustellen. Die Betätigung erfolgt über eine von der Feuerwehr der Stadt Wesseling vorgegebene Schließung, das FSE ist über eine eigene Linie oder Gruppe zu schalten und in unmittelbarer Nähe des FSD anzubringen.S. 6 · 2006
BlitzleuchteAnbringungsort, Eigenart und Farbe der Blitzleuchte sind jeweils im Einzelfall mit der Feuerwehr der Stadt Wesseling abzustimmen.S. 6 · 2006
MelderkennzeichnungJeder Brandmelder ist dauerhaft mit Gruppen- und Meldernummer zu beschriften; ist die Beschriftung vom Standort der erkundenden Feuerwehr aus nicht erkennbar, muss die Meldernummer im Brandmeldeanlagenplan eingetragen sein. Die Feuerwehr fordert eine Einzelmelderidentifikation für alle Melder, Abweichungen bedürfen der Zustimmung der Feuerwehr, und Ionisationsrauchmelder werden nicht zugelassen.S. 6 · 2006
Laufkarten – FormatDie Laufkarten sind laminiert auszuführen. Zusätzlich zur Druckversion ist eine digitale Version mit identischem Informationsaufbau vorzuhalten, deren Dateiformat mit der Feuerwehr der Stadt Wesseling festzulegen ist.S. 5 · 2006
Laufkarten – SymbolikDie grafischen Symbole der Feuerwehr-Laufkarten müssen form- und farbidentisch nach DIN 14675 dargestellt werden.S. 5 · 2006
Laufkarten – Anzahl und AblageDie Laufkarten sind in zweifacher Ausfertigung im Feuerwehrinformationszentrum zu hinterlegen, eine im Kartenhalter und eine in einem Ordner.S. 5 · 2006
Feuerwehrplan (DIN 14095)Der Feuerwehrplan ist gemäß den Richtlinien der Feuerwehr der Stadt Wesseling anzufertigen und in unmittelbarer Nähe des FIZ zu hinterlegen. Er ist der Feuerwehr zur Abnahme vorzulegen, die Prüfung wird gemäß der Gebührensatzung der Feuerwehr für die Brandschau der Stadt Wesseling kostenpflichtig abgerechnet.S. 7 · 2006
Abnahme und AbstimmungVor Aufschaltung der BMA erfolgt eine Abnahme durch die Feuerwehr; der Abnahmetermin ist mit einem Vorlauf von 14 Tagen mitzuteilen, und spätestens 14 Tage vorher sind Fachbauleiterbescheinigung bzw. Installationsattest sowie Wartungsnachweis zu übergeben. Bei erheblichen Mängeln kann die Inbetriebnahme der Übertragungseinrichtung verweigert werden; die stichprobenartige Abnahme ist keine Bestätigung der fachgerechten Installation.S. 7, 8 · 2006
InstandhaltungWartung und Inspektion der BMA sind durch eine für die Anlage zertifizierte Fachfirma durchzuführen, ein Betriebsbuch ist zu führen und an der BMZ jederzeit einsehbar zu hinterlegen. Das Feuerwehrschlüsseldepot ist einmal jährlich in Verbindung mit der Feuerwehr zu überprüfen, die hierfür anfallenden Kosten trägt der Betreiber der Anlage.S. 8 · 2006
Revisionen zum Zwecke der Wartung und Inspektion der BMA sind unzulässig. Zulässig sind ausschließlich Revisionen zur reinen Leitungsprüfung zur Leitstelle, wobei während der Prüfung ein Beauftragter der Wartungsfirma telefonisch mit der Leitstelle in Kontakt stehen muss.S. 8 · 2006
Kosten und GebührenAlle Überprüfungen, Kontrollen, Abnahmen sowie mangelbedingte Wiederholungsabnahmen sind kostenpflichtig und werden dem Antragsteller in Rechnung gestellt. Durch Falschalarme entstehende Einsatzkosten werden dem Betreiber der BMA in Rechnung gestellt, wobei die Stadt Wesseling in begründeten Ausnahmefällen auf Antrag darauf verzichten kann; Entgelte richten sich nach der jeweils gültigen Gebührensatzung der Feuerwehr für die Brandschau der Stadt Wesseling.S. 8, 9 · 2006
SonstigesZu Planung und Zertifizierung: Vor Beginn der Installation ist ein Planungsgespräch mit der zuständigen Feuerwehr bzw. Brandschutzdienststelle zu führen. Die Planung ist von einer hierfür zertifizierten Person der Feuerwehr bzw. Brandschutzdienststelle vorzulegen, der Zertifizierungsnachweis ist Bestandteil der Abnahme.S. 4 · 2006
Zur Anordnung von Brandmeldern: Nichtautomatische Druckknopfmelder sind vorwiegend in der Nähe von Wandhydranten und Notausgängen zu installieren. Bei automatischen Brandmeldern, welche die Übertragungseinrichtung auslösen, sind grundsätzlich Maßnahmen zur Vermeidung von Falschalarmen anzuwenden.S. 6 · 2006
Zur Anschaltung von Brandschutzeinrichtungen: Geplante Anschaltungen sind bereits im Planungsgespräch mit der Feuerwehr zu berücksichtigen und in einer Liste im Feuerwehrplan zu hinterlegen.S. 6 · 2006
Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.
Mit PlanWerke planen
Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.
Projekt anlegenZUSTÄNDIGE STELLEN
Rhein-Erft-Kreis – untere Bauaufsichtsbehörde (§ 57 Abs. 1 Nr. 3 BauO NRW)
Brandschutzdienststelle: Rhein-Erft-Kreis – oder die Gemeinde, deren Feuerwehr über geeignete hauptamtliche Kräfte verfügt (§ 25 BHKG)
Vorschlag — abzustimmen
Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.
Anforderungen kennen — und direkt danach planen.
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