Rhein-Sieg-Kreis
QUELLE · TAB Feuerwehr Eitorf / Gemeinde Eitorf (Eitorf (Rhein-Sieg-Kreis)) – Ausgabestand 2020-06-03
Festlegungen nach Thema
AufschaltungBMA in der Gemeinde Eitorf sind ausschliesslich auf die Brandmelde-Empfangszentrale der Leitstelle des Rhein-Sieg-Kreises aufzuschalten. Der formlose Antrag ist mindestens acht Wochen vor dem geplanten Aufschalttermin beim Konzessionär (Bosch Sicherheitssysteme GmbH) einzureichen. Eine nicht vollständig erfüllte Voraussetzung führt automatisch zum Abbruch des Aufschalttermins; ein Folgetermin ist frühestens nach ca. vier Wochen möglich.S. 4, 5, 10 · 2020
AlarmempfangsstelleAlarmempfangsstelle ist die Feuer- und Rettungsleitstelle des Rhein-Sieg-Kreises in Siegburg. Neben-Alarmempfangsstellen müssen gemäss DIN EN 50518 zertifiziert und vom Rhein-Sieg-Kreis zugelassen sein. Störungs- und Sabotagemeldungen sind nach DIN 14675 und VDE 0833 an eine ständig besetzte Stelle zu übertragen, jedoch nicht an die Leitstelle des Rhein-Sieg-Kreises.S. 21, 22, 16 · 2020
ÜbertragungseinrichtungDie Übertragungseinrichtung (ÜE) wird vom Konzessionär (Bosch) eingerichtet, gewartet und bleibt dessen Eigentum. Es sind drei Aufschaltvarianten zulässig: vollständige Beauftragung des Konzessionärs, Beauftragung eines zugelassenen Errichters ohne oder mit Neben-Clearingstelle. Die ÜE-Nummer ist gut lesbar am ÜE-Gehäuse und am FBF anzubringen.S. 20, 21, 22 · 2020
Feuerwehrzugang / Standort BMZDer im Planungsgespräch festgelegte Feuerwehrzugang ist mindestens mit FSD-3, FSE, Blitzleuchte und FIZ auszustatten. Elektronische passive Schliessysteme (Codekarte, Transponder) sind im Feuerwehrzugang innerhalb des Gebäudes nicht zulässig; Abweichungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch die Brandschutzdienststelle. Elektrisch betriebene Schiebetüren müssen bei Stromausfall automatisch auffahren und offen stehen bleiben.S. 6, 26 · 2020
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Feuerwehr-InformationszentraleDas FIZ ist als zweiflügeliges Stahlblechgehäuse (Aufputz oder Unterputz) auszuführen und muss mindestens FBF (DIN 14661), FAT (DIN 14662) sowie zwei Behälter für Laufkarten im DIN-A3-Querformat enthalten. Das FAT muss eine Alarm-Historie und Klartextanzeige mit Gebäude, Geschoss und Raumkennzeichnung bieten. FSD und FIZ sind zwischen 1,20 m und 1,40 m über dem Fussboden zu installieren; die genaue Lage ist in Abstimmung mit der Feuerwehr Eitorf festzulegen.S. 8, 9, 23, 24 · 2020
Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Ein FBF nach DIN 14661 ist als Mindestbestandteil des FIZ vorgeschrieben. Die BMA-Nummer ist dauerhaft und deutlich lesbar am FBF anzubringen. Das FBF wird durch den Konzessionär bei der Prüfung der ÜE mitgeprüft.S. 8, 21 · 2020
Feuerwehr-Anzeigetableau (DIN 14662)Ein FAT nach DIN 14662 ist Pflichtbestandteil des FIZ. Es muss zusätzlich zur Meldernummer im Klartext (2. Zeile) das betroffene Gebäude, das Auslösegeschoss und die Raumkennzeichnung anzeigen sowie eine Alarm-Historie zur Rückverfolgung vorhalten.S. 8 · 2020
Feuerwehr-SchlüsseldepotEs ist ein FSD-3 nach aktuellen VdS-Richtlinien zu installieren (Unterkante 1,40 m, gem. DIN 14675/4.1.2). Die Innentür muss ein VdS-anerkanntes Doppelbart-Umstellschloss mit Schliessungen 'Feuerwehr Eitorf' (Schliessung Kruse) erhalten. Mindestens zwei Generalhauptschlüssel in überwachten Profilhalbzylindern sind einzulegen; das FSD darf sich nicht verriegeln, bevor beide Schlüssel eingelegt sind. Das FSD öffnet ausschliesslich bei Auslösung der ÜE.S. 6, 7, 12 · 2020
FreischaltelementDas FSE ist in direkter Nähe (ca. 0,5 m) zum FSD zu installieren und mit einem Spezialzylinder (Abloy) der Feuerwehrschliessen 'Feuerwehr Eitorf' auszustatten. Bei Auslösung über FSE müssen FSD entriegelt, Blitzleuchte aktiviert und ÜE ausgelöst werden; am FAT ist im Klartext 'Auslösung FSE' anzuzeigen. Brandfallsteuerungen und akustische Räumungssignale dürfen nicht ausgelöst werden.S. 7 · 2020
BlitzleuchteDie Blitzleuchte ist als gelbe Leuchte oberhalb des FSD anzubringen und muss von der Zufahrtsstrasse deutlich sichtbar sein. Sie muss bei jeder Auslösung aktiviert sein und darf weder durch 'Brandfallsteuerungen ab' noch durch Rückstellung am FBF deaktiviert werden; sie bleibt aktiv, bis das FSD wieder verriegelt ist. Nebengebäude, die über die Haupt-BMA angeschlossen sind, erhalten eine grüne Blitzleuchte. Ob weitere Leuchten erforderlich sind, ist in Abstimmung mit der Feuerwehr Eitorf zu klären.S. 7, 8 · 2020
MeldergruppenAuswahl und Anordnung der Brandmelder werden ausschliesslich in DIN-Normen und VdS-Richtlinien geregelt; in diesen TAB gibt es dazu keine weiteren Anforderungen. Die Feuerwehr Eitorf behält sich jedoch das Recht vor, im Planungsgespräch individuelle Anforderungen zu stellen. Bei selbsttätigen Löschanlagen ist je Geschoss eine Löschgruppe mit einer Meldelinie vorzusehen.S. 9, 15 · 2020
MelderkennzeichnungAlle Brandmelder sind mit Gruppen- und Meldernummer zu beschriften; Mindestgrösse 20x70 mm, gravierte Schilder (rot, Schrift weiss). Die Schriftgrösse ist der Raumhöhe anzupassen (DIN 1450, DIN 14623). Verdeckt eingebaute Melder erhalten runde Schilder mindestens Ø 40 mm mit Zusatz 'ZD' oder 'ZB'. Beschriftungsklebeband am Meldersockel ist nicht zulässig.S. 9 · 2020
Laufkarten – FormatLaufkarten sind nach DIN 14675 Anhang K im Format DIN A3 (Querformat) zu fertigen und laminiert mit fest aufgesetzten Reitern im FIZ zu hinterlegen. Laufkarten in Ordnern oder Klarsichtfolien sind nicht zulässig. Im FIZ sind zwei Behälter für je einen Laufkartensatz vorzuhalten (Grösse mit 10 % Reserve für laminierte A3-Karten).S. 8, 12, 13 · 2020
Laufkarten – SymbolikEs sind die aktuellen Piktogramme nach DIN 14034 Teil 6 und DIN 14675 Punkt 10.2 zu verwenden. Wände, Gebäudeumrisse und Brandabschnitte sind durch grössere Strichbreiten hervorzuheben; Treppenräume hellgrün, gesprinklerte Bereiche und Löschgasanlagen blau schraffiert, Wärmekabel und Linearmelder sowie Ansaugrauchmelder gelb schraffiert darzustellen.S. 13, 14 · 2020
Laufkarten – Anzahl und AblageJe Meldergruppe ist eine Laufkarte zu erstellen. An der Bedienstelle im FIZ sind zwei vollständige Sätze laminierter Laufkarten zu hinterlegen. Zusätzliche Laufkarten (mit roten bzw. blauen Reitern) sind für den Weg zur BMZ ('BMZ') und ggf. zur Sprinklerzentrale ('SPZ') sowie für RAS-Anlagen erforderlich.S. 12, 13, 14 · 2020
Laufkarten – AktualisierungDie Laufkarten sind durch den Betreiber oder Nutzer auf aktuellem Stand zu halten. Pläne sind auf Basis aktueller Bestandszeichnungen zu erstellen und ständig fortzuschreiben.S. 12, 13 · 2020
Feuerwehrplan (DIN 14095)Für jedes Schutzobjekt ist ein Feuerwehrplan nach DIN 14095 zu erstellen, der mit der Feuerwehr Eitorf abzustimmen und vor dem endgültigen Druck freizugeben ist. Die Übermittlung zur Prüfung kann per PDF per E-Mail erfolgen. Weitere Feuerwehrpläne, Lage-, Alarm- und Übersichtspläne können auf Verlangen der Feuerwehr in Nähe der BMZ hinterlegt werden.S. 12, 14 · 2020
Abnahme und AbstimmungVor der Aufschaltung ist die BMA durch einen staatlich anerkannten Sachverständigen (gem. PrüfVO NRW) zu prüfen; ein mängelfreier Abnahmebericht ist der Feuerwehr Eitorf vorzulegen. Einem Vertreter der örtlich zuständigen Feuerwehr ist die Teilnahme an der Sachverständigenabnahme zu ermöglichen. Mindestens drei Werktage vor dem Aufschalttermin ist die vollständig ausgefüllte Checkliste per E-Mail einzureichen.S. 11, 26 · 2020
InstandhaltungDer Betreiber ist verantwortlich für Prüfungen, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten gemäss VDE-Bestimmungen und DIN-Normen. Vor der Aufschaltung ist ein gültiger Wartungsvertrag gem. VDE-Regelwerken vorzulegen. Abschaltungen einer bauaufsichtlich geforderten BMA bedürfen der Genehmigung des zuständigen Bauaufsichtsamtes (schriftlicher Antrag); die Revisionsschaltung ist in Absprache mit der Leitstelle des Rhein-Sieg-Kreises durchzuführen.S. 11, 15, 27 · 2020
Kosten und GebührenDas Planungsgespräch mit der Feuerwehr Eitorf ist kostenpflichtig und wird nach zeitlichem Aufwand gemäss der jeweils aktuellen Gebührensatzung der Gemeinde Eitorf abgerechnet. Für die Tätigkeit der Feuerwehr Eitorf (z. B. Aufschaltung der BMA) werden ebenfalls Kosten nach der jeweils gültigen Kostenordnung/Satzung erhoben.S. 5, 15 · 2020
SonstigesFür Aufzüge ist eine Brandfallsteuerung vorzusehen; eine Übersteuerung per Schlüsselschalter mit Feuerwehrschliessen ist in Abstimmung mit der Feuerwehr Eitorf zu planen. Lüftungsanlagen müssen im Alarmfall durch die BMA ansteuerbar sein; die genaue Steuerung ist im Planungsgespräch individuell abzustimmen. Bei Tiefgaragen mit BMA oder Sprinkleranlage ist an der Einfahrt ein Warnhinweis 'STOP-FEUERALARM' oder eine Kennleuchte anzubringen; die Ausfahrtschranke ist auf 'Dauer auf' zu schalten.S. 15, 16 · 2020
Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.
Mit PlanWerke planen
Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.
Projekt anlegenZUSTÄNDIGE STELLEN
Rhein-Sieg-Kreis – untere Bauaufsichtsbehörde (§ 57 Abs. 1 Nr. 3 BauO NRW)
Brandschutzdienststelle: Rhein-Sieg-Kreis – oder die Gemeinde, deren Feuerwehr über geeignete hauptamtliche Kräfte verfügt (§ 25 BHKG)
Vorschlag — abzustimmen
Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.
Anforderungen kennen — und direkt danach planen.
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