Kreis Siegen-Wittgenstein
QUELLE · TAB Einheitliche Leitstelle für den Brandschutz, die Hilfeleistung, den Katastrophenschutz und den Rettungsdienst im Kreis Siegen-Wittgenstein (Kreis Siegen-Wittgenstein) – Ausgabestand 2022-01-01
Festlegungen nach Thema
AufschaltungBrandmeldeanlagen werden über eine Übertragungseinrichtung (ÜE) auf die Alarmübertragungsanlage (AÜA) der Kreisleitstelle Siegen-Wittgenstein aufgeschaltet. Der Anschluss kann direkt über den Konzessionär oder indirekt über zugelassene Fachunternehmer erfolgen. Die Aufschaltung setzt eine erfolgreiche Abnahme und Freigabe durch die Brandschutzdienststelle voraus.S. 3, 10 · 2022
AlarmempfangsstelleAlarmempfangsstelle ist die einheitliche Kreisleitstelle Siegen-Wittgenstein. Störmeldungen und Sabotagemeldungen der BMA dürfen nicht bei der Leitstelle auflaufen, sondern sind an eine ständig besetzte Stelle weiterzuleiten. Revisionsschaltungen werden ausschließlich der AES/Clearingstelle des Konzessionärs oder des FU gemeldet.S. 12 · 2022
ÜbertragungseinrichtungDie ÜE wird im gesicherten Funktionsbereich der BMA in Nähe der Brandmeldezentrale installiert. Die Anschaltung erfolgt über IP-Netzleitungen mit redundanten IP-Verbindungen über Mobilfunk; diese Netze sind ausschließlich für die ÜE zu verwenden. Verkabelungen (Netzanschluss 230 V, Verbindungsleitungen zur BMZ und zum Netzanbieter) stellt der Antragsteller bereit.S. 4 · 2022
Feuerwehrzugang / Standort BMZDer gewaltfreie Zutritt und bei ausgedehnten Objekten auch die Zufahrt zum Betriebsgelände muss bei Brandalarm jederzeit gewährleistet sein. Schließungen und Ansteuerungen von Zufahrtstoren oder Sperrvorrichtungen sind in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle festzulegen. Elektrisch betriebene Tore oder Schranken müssen über eine geeignete Notentriegelung verfügen.S. 5 · 2022
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Feuerwehr-InformationszentraleAn der Erstinformationsstelle (EIS) sind FBF, FAT, Feuerwehr-Laufkarten, Feuerwehrplan, Betriebsbuch sowie eine Kurzauflistung der durch die BMA angesteuerten Einrichtungen zusammenzufassen. Diese Komponenten sind in einem stabilen, vorzugsweise roten Gehäuseschrank zu bündeln und gegen unbefugten Zugriff zu sichern. Die linke Gehäuseseite mit den Bedienelementen erhält einen Profilhalbzylinder der kommunalen Feuerwehr-Schließung, die rechte Tür kann über ein integriertes CL1-Schloss geöffnet werden.S. 6, 7 · 2022
Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Ein Feuerwehrbedienfeld (FBF) nach DIN 14661 ist an der Erstinformationsstelle vorzusehen. Durch Zurückstellen der BMA am FBF dürfen abgeschaltete Brandschutzeinrichtungen nicht unkontrolliert wieder in Betrieb gesetzt werden. Ausnahmen (z. B. für Aufzüge) sind in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle im Zuge der Steuermatrix festzulegen.S. 6, 9 · 2022
Feuerwehr-Anzeigetableau (DIN 14662)Ein Feuerwehranzeigetableau (FAT) nach DIN 14662 ist an der Erstinformationsstelle vorzuhalten. Die Bezeichnung der Melder vor Ort muss mit den Angaben auf dem Display des FAT und den Feuerwehr-Laufkarten übereinstimmen.S. 6, 9 · 2022
Feuerwehr-SchlüsseldepotEin FSD der Schutzklasse 3 (FSD 3) nach DIN 14675 und VdS-Richtlinie 2105 kann auf schriftlichen Antrag als Ersatzvornahme genehmigt werden, wenn eine Schlüsselgewalt rund um die Uhr nicht sichergestellt werden kann. Im FSD 3 sind mindestens 2 Generalschlüssel zu hinterlegen; bei größeren Objekten (z. B. Krankenhäuser, Einkaufszentren) ist die Anzahl in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle festzulegen. Das FSD 3 wird mit einem Doppelbart-Umstellschloss der Firma Kruse Sicherheitssysteme ausgestattet.S. 5, 6 · 2022
FreischaltelementSofern der Gebäudezugang über ein FSD 3 sichergestellt wird, ist in unmittelbarer Nähe ein zugelassenes Freischaltelement (FSE) als Schlüsselschalter zu installieren. Die Auslösung erfolgt über einen Profilhalbzylinder der kommunalen Feuerwehr-Schließung und dient ausschließlich zur Öffnung der äußeren FSD-Tür. Brandfallsteuerungen und akustische Alarmierungseinrichtungen dürfen durch Betätigung des FSE nicht ausgelöst werden.S. 6 · 2022
BlitzleuchteDer Feuerwehrzugang und ein vorhandenes FSD sind durch eine von der öffentlichen Verkehrsfläche gut sichtbare gelbe Blitzleuchte zu kennzeichnen. Sind FSD und Zugang räumlich getrennt oder ist die Blitzleuchte von der Verkehrsfläche nicht sichtbar, sind in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle mehrere Blitzleuchten anzuordnen.S. 6 · 2022
MeldergruppenBei Campus-Lösungen mit mehreren Gebäuden als eigenständige Objektadressen ist je Anlaufpunkt eine separate Brandmeldung zu übertragen. Jedes Einzelobjekt muss über die erforderliche Feuerwehr-Infrastruktur verfügen; Einzelheiten sind vorab in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle festzulegen.S. 5 · 2022
MelderkennzeichnungAlle Melder sind nach DIN 14675 eindeutig zu nummerieren und zu kennzeichnen; die Bezeichnung vor Ort muss mit FAT und Laufkarten übereinstimmen. Die Beschriftung soll vorzugsweise auf rechteckigen roten Schildern mit weißer Schrift erfolgen; Mindestschriftgrößen sind abhängig von der Raumhöhe gestaffelt (z. B. 8 mm bis 2,50 m, 14 mm bis 4 m, 25 mm bis 6 m, 50 mm bis 8 m, Sondergröße über 8 m). Kennzeichnungen auf beweglichen Bauteilen müssen gegen Vertauschen gesichert sein.S. 9 · 2022
Laufkarten – FormatFeuerwehr-Laufkarten sind je Meldegruppe im Format DIN A3 zu erstellen und laminiert an der EIS vorzuhalten. Bei größeren oder komplexen Objekten kann die Brandschutzdienststelle zusätzlich einen Satz Laufkarten im Format DIN A4 in Papierform fordern. In Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle können auch Laufkarten-Drucker oder elektronische Laufkarten (z. B. auf Tablets) eingesetzt werden, wobei als Rückfallebene stets ein physischer Satz vorzuhalten ist.S. 7 · 2022
Laufkarten – Anzahl und AblageFür jede Meldegruppe ist eine eigene Feuerwehr-Laufkarte zu erstellen. Bei Löschanlagen aus mehreren Meldegruppen ist für jede Meldergruppe eine eigene Laufkarte vorzusehen.S. 7, 10 · 2022
Laufkarten – AktualisierungVerändert sich der Grundriss durch Umbauten oder Erweiterungen, sind bestehende Laufkarten in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle anzupassen. Entwürfe der Laufkarten sind der Brandschutzdienststelle rechtzeitig vor der geplanten Inbetriebnahme zur Abstimmung und Freigabe vorzulegen.S. 7 · 2022
Feuerwehrplan (DIN 14095)Für Objekte mit aufgeschalteter BMA ist ein Feuerwehrplan nach DIN 14095 zu erstellen und aktuell zu halten. Ein laminiertes Exemplar ist an der EIS vorzuhalten; der Feuerwehrplan ist der Brandschutzdienststelle zusätzlich im PDF-Format zur Verfügung zu stellen. Die Anzahl der an die Feuerwehr zu übergebenden Exemplare ist im Einzelfall in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle festzulegen.S. 7, 8 · 2022
Abnahme und AbstimmungVor Aufschaltung einer neuen oder geänderten BMA ist eine Abnahme durch die Brandschutzdienststelle unter Beteiligung der örtlichen Feuerwehr erforderlich. Die Fertigstellung ist mindestens 2 Wochen vor dem geplanten Abnahmetermin schriftlich anzuzeigen; der Antrag auf Neuaufschaltung ist mindestens 8 Wochen vor dem geplanten Termin zu stellen. Im Zuge der Abnahme wird in der Regel ein Probealarm mit Durchleitung zur Leitstelle durchgeführt.S. 10, 11 · 2022
InstandhaltungDie BMA und ihre Komponenten sind nach DIN 14675 und DIN VDE 0833 zu warten und instandzuhalten; bei Abnahme ist ein Instandhaltungsvertrag oder geeignete Eigenwartung nachzuweisen. Wartungen und Inspektionen sind fortlaufend im Betriebsbuch zu dokumentieren. Wiederkehrende Sachverständigenprüfungen nach PrüfVO NRW sind in Zeiträumen von nicht mehr als 3 Jahren durchzuführen.S. 12 · 2022
Kosten und GebührenDie Gemeinden können dem BMA-Betreiber Kosten für Feuerwehreinsätze infolge nicht bestimmungsgemäßer oder missbräuchlicher Auslösung nach Maßgabe der örtlichen Gebührensatzung in Rechnung stellen. Die Brandschutzdienststelle und die örtliche Feuerwehr können die Abnahme von Brandmeldeanlagen nach Maßgabe örtlicher Gebührensatzungen berechnen.S. 11 · 2022
Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.
Mit PlanWerke planen
Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.
Projekt anlegenZUSTÄNDIGE STELLEN
Kreis Siegen-Wittgenstein – untere Bauaufsichtsbehörde (§ 57 Abs. 1 Nr. 3 BauO NRW)
Brandschutzdienststelle: Kreis Siegen-Wittgenstein – oder die Gemeinde, deren Feuerwehr über geeignete hauptamtliche Kräfte verfügt (§ 25 BHKG)
Vorschlag — abzustimmen
Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.
Anforderungen kennen — und direkt danach planen.
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