Kreis Soest
QUELLE · TAB Landrätin des Kreises Soest (Kreis Soest) – Ausgabestand 2015-11-24
Festlegungen nach Thema
AufschaltungDie Kreisleitstelle Soest nimmt Aufschaltungen entgegen, wenn die Anschlussbedingungen eingehalten werden. Die Bedingungen gelten für Neu- und Bestandsanlagen sowie für Anlagen, bei denen die Aufschaltung länger als 3 Monate unterbrochen war. Freiwillig betriebene BMA müssen ebenfalls alle Anforderungen auf Kosten des Betreibers erfüllen.S. 3 · 2015
AlarmempfangsstelleDie Empfangszentrale ist die Kreisleitstelle Soest in 59494 Soest. Bei ausgedehnten Objekten mit mehr als einer Unterzentrale muss die Meldung differenziert und mit konkretem Anfahrtspunkt zur Leitstelle weitergeleitet werden können.S. 3, 7 · 2015
ÜbertragungseinrichtungDie ÜE wird durch den Konzessionär eingerichtet, betrieben und instandgehalten; der Antrag muss schriftlich mindestens 8 Wochen vor Inbetriebnahme gestellt werden. Als Konzessionäre sind zwei Firmen (Bosch und Siemens) benannt. Die ÜE-Nummer ist gut lesbar am Gehäuse des Hauptmelders anzubringen; der Hauptmelder darf sich nicht im FIZ befinden.S. 6, 7 · 2015
Feuerwehrzugang / Standort BMZDer Feuerwehr ist bei Eintreffen der gewaltlose Zugang zur FIZ zu ermöglichen. Der Generalschlüssel im FSD muss direkten Zugang zur BMZ/FIZ sowie zu allen Sicherungsbereichen der BMA und angeschlossenen Löschanlagen ermöglichen.S. 5 · 2015
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Feuerwehr-InformationszentraleBei Neuanlagen sind FBF, FAT und Laufkartenbehälter in einem FIZ unterzubringen; bei wesentlichen Änderungen oder Erneuerung der BMA ist ein FIZ nachzurüsten. Der Weg vom Feuerwehrzugang zum FIZ ist fortlaufend mit Hinweisschildern nach DIN 4066 zu kennzeichnen. Der Raum bzw. Schrank des FIZ ist in die Brandmeldeüberwachung einzubeziehen.S. 7 · 2015
Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)FBF nach DIN 14661 und FAT mit Klartextanzeige nach DIN 14662 sind grundsätzlich erforderlich. Die Schließung sowie der Halbzylinder werden von der örtlichen Feuerwehr vorgegeben; der Einbau erfolgt bei der Abnahme in Anwesenheit der Feuerwehr.S. 7 · 2015
Feuerwehr-SchlüsseldepotEin VdS-anerkanntes FSD 3 (VdS-Richtlinie 2105) ist in Absprache mit der örtlichen Feuerwehr zu installieren. Es wird in der Regel neben dem Feuerwehrzugang platziert; die Abstimmung über System und Schließung erfolgt mit der örtlichen Feuerwehr. Maximal 3 Objektschlüssel können hinterlegt werden; bei mehr als 3 ist eine Objektschlüsselüberwachung erforderlich.S. 5, 6 · 2015
FreischaltelementEin VdS-anerkanntes FSE zur manuellen Alarmauslösung ist in unmittelbarer Nähe des FSD anzubringen und an eine eigene Meldergruppe anzuschalten. Die Auslösung über das FSE darf die Brandfallsteuerung nicht beeinflussen.S. 5 · 2015
BlitzleuchteAm äußeren Zugang zur BMZ ist eine bei Auslösung der BMA angesteuerte Blitzleuchte anzubringen. Die Farbe ist in Abstimmung mit der örtlichen Feuerwehr festzulegen.S. 7 · 2015
MeldergruppenAutomatische Brandmelder sind innerhalb von Brandabschnitten geschossweise zusammenzufassen; Doppelboden-, Zwischendecken- und Sondermelder erhalten eigene Meldergruppen. Die Kombination automatischer und nichtautomatischer Melder in einer Gruppe ist unzulässig. In Treppenräumen dürfen maximal 5 Druckknopfmelder senkrecht übereinander in einer Gruppe zusammengefasst werden.S. 10 · 2015
MelderkennzeichnungJeder Brandmelder ist dauerhaft mit Gruppen- und Meldernummer nach DIN 1450 in ausreichender Größe zu beschriften (z. B. Format 10/1, 10/2). Die Mindest-Schriftgröße richtet sich nach der Raumhöhe: z. B. 10 mm bei 2,5 m, 25 mm bei 4,5 m, bis 150 mm bei 18,0 m Raumhöhe. Für jeden Melder ist eine Einzelidentifikation erforderlich.S. 8 · 2015
Laufkarten – FormatFeuerwehr-Laufkarten sind im Format DIN A3 quer, laminiert und doppelseitig zu erstellen. Die Vorderseite zeigt die Gesamtübersicht mit FIZ-Standort, die Rückseite ggf. die Detaildarstellung der Meldergruppe als Grundrissplan.S. 12 · 2015
Laufkarten – SymbolikDie Laufkarten müssen mindestens enthalten: Lage des FIZ, Standort, Laufweg als grüne Linie, Lage und Art der Melder, Meldergruppe rot unterlegt, Löschbereiche blau schraffiert mit Löschmittelangabe, Legende und Nordpfeil sowie das letzte Erstelldatum. Die Gestaltungsanforderungen ergeben sich aus DIN 14675 Ziffer 10.2 mit Anhang K.S. 12 · 2015
Laufkarten – Anzahl und AblagePro Meldergruppe ist mindestens eine Laufkarte vorzuhalten; die Feuerwehr kann abhängig vom Objekt auch mehrere Laufkarten fordern. Die Anzahl der Sätze ist bei größeren Objekten (z. B. Krankenhäuser) im Einvernehmen mit der zuständigen Feuerwehr festzulegen.S. 5, 12 · 2015
Laufkarten – AktualisierungLaufkarten sind bei Änderungen auf Kosten des Betreibers zu aktualisieren. Vor der endgültigen Fertigstellung sind sie der örtlichen Feuerwehr zur Prüfung und Freigabe vorzulegen.S. 12 · 2015
Feuerwehrplan (DIN 14095)Ein Feuerwehrplan nach DIN 14095 ist zu erstellen und anlassbezogen, spätestens alle 2 Jahre, fortzuschreiben. Art und Inhalt sind mit der zuständigen Brandschutzdienststelle und der örtlichen Feuerwehr abzustimmen.S. 12 · 2015
Abnahme und AbstimmungDie Abnahme durch die örtliche Feuerwehr erfolgt vor Aufschaltung; der Termin ist der Feuerwehr und dem Konzessionär mit mindestens 14 Tagen Vorlauf mitzuteilen. Zur Abnahme sind u. a. Prüfprotokoll eines staatlich anerkannten Sachverständigen (PrüfVO NRW), Kopie des Wartungsvertrags und Nachweis der Störweiterleitung vorzulegen. Die BMA wird nur aufgeschaltet, wenn ein von Konzessionär, Errichter und Feuerwehr unterzeichnetes Abnahmeprotokoll vorliegt.S. 13 · 2015
InstandhaltungEs ist ein Wartungsvertrag mit einer VdS-zertifizierten Fachfirma abzuschließen; der Zertifizierungsnachweis ist Bestandteil der Abnahme. Wartungen und Inspektionen sind fortlaufend in einem gebundenen Betriebsbuch zu dokumentieren, das jederzeit einsehbar im FIZ zu hinterlegen ist.S. 14 · 2015
Kosten und GebührenDie Abnahme durch die Feuerwehr kann je nach Gemeinde kostenpflichtig sein. Kosten durch Falschalarme können dem Betreiber in Rechnung gestellt werden; die Höhe richtet sich nach der Gebührensatzung der jeweiligen Gemeinde.S. 15 · 2015
SonstigesBetreiberpflichten: Drei eingewiesene Ansprechpartner mit Erreichbarkeit rund um die Uhr sind der örtlichen Feuerwehr schriftlich zu benennen und im Feuerwehrplan zu hinterlegen. Auf Verlangen muss ein bevollmächtigter Vertreter innerhalb von maximal 30 Minuten am Objekt erscheinen; Abweichungen sind mit der örtlichen Feuerwehr abzustimmen.S. 14 · 2015
Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.
Mit PlanWerke planen
Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.
Projekt anlegenZUSTÄNDIGE STELLEN
Kreis Soest – untere Bauaufsichtsbehörde (§ 57 Abs. 1 Nr. 3 BauO NRW)
Brandschutzdienststelle: Kreis Soest – oder die Gemeinde, deren Feuerwehr über geeignete hauptamtliche Kräfte verfügt (§ 25 BHKG)
Vorschlag — abzustimmen
Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.
Anforderungen kennen — und direkt danach planen.
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