Zum Inhalt springen
Viewer öffnenkostenlos

Kreis Viersen

QUELLE · TAB Kreis Viersen, Amt für Bevölkerungsschutz, Brand- und Katastrophenschutz (Kreis Viersen) – Ausgabestand 2025-06
Festlegungen nach Thema
AufschaltungDie Aufschaltung erfolgt auf die konzessionierte Empfangseinrichtung der Kreisleitstelle Viersen. Der Antrag ist mindestens 8 Wochen vor dem geplanten Anschalttermin beim Konzessionär (Bosch Sicherheitssysteme GmbH) einzureichen. Voraussetzung ist die volle Betriebsbereitschaft der BMA sowie ein mängelfreier Prüfbericht eines staatlich anerkannten Sachverständigen nach PrüfVO NRW.S. 8, 19, 20 · 2025
AlarmempfangsstelleAlarmempfangsstelle ist die Kreisleitstelle Viersen (Gerberstr. 3, 41748 Viersen). Störmeldungen werden von der Kreisleitstelle nicht entgegengenommen; sie sind mindestens als Sammelanzeige an eine beauftragte Stelle weiterzuleiten. Sabotagemeldungen des FSD werden ebenfalls nicht von der Kreisleitstelle entgegengenommen.S. 4, 10, 25 · 2025
ÜbertragungseinrichtungDie ÜE wird vom Konzessionär eingerichtet, gewartet und bleibt dessen Eigentum. Die ÜE-Nummer ist gut lesbar im Gehäuse des Hauptmelders anzubringen. Kurzfristige Revisionen sind über die Clearingstelle des Konzessionärs mit Betreiberkennwort zu veranlassen; Abschaltungen über 12 Stunden sind der Brandschutzdienststelle anzuzeigen.S. 8, 22, 27, 28 · 2025
Feuerwehrzugang / Standort BMZÜE, BMZ/Parallelanzeige, FBF, FAT und Feuerwehr-Laufkarten müssen als räumliche Einheit leicht zugänglich in unmittelbarer Nähe des Feuerwehrzugangs installiert sein. Der Feuerwehrzugang ist außen mit einer roten Blitzleuchte zu kennzeichnen und muss sich in der Nähe der Anfahrstelle nach § 5 BauO NRW befinden. Feuerwehrzugang und Anfahrstelle sind bereits in der Planungsphase in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle festzulegen.S. 7 · 2025
16 weitere Themen aufklappen →
Feuerwehr-InformationszentraleEin FIBS (Feuerwehr-Informations- und Bediensystem) wird angestrebt und besteht mindestens aus FAT, FBF, ÜE und Feuerwehr-Laufkarten. Das gesamte FIBS ist durch einen Halbprofilzylinder mit Schließung Kreis Viersen verschließbar. Am FIBS ist eine Ablagemöglichkeit für Objektunterlagen von mindestens 40 cm x 60 cm vorzuhalten.S. 9, 10 · 2025
Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Die Installation eines FBF nach DIN 14661 ist verbindlich vorgeschrieben. Die Schließung wird von der Brandschutzdienststelle vorgegeben; Halbzylinder sind in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle zu beschaffen. Der Betreiber erhält keinen Schlüssel für das FBF; die Überprüfung erfolgt durch den Konzessionär.S. 10, 11 · 2025
Feuerwehr-Anzeigetableau (DIN 14662)Die Installation eines FAT nach DIN 14662 ist verbindlich vorgeschrieben. Die Anzeige muss Meldergruppe, Meldernummer(n), Melderart, Geschoss, Gebäude und Raum mit Raumkennzeichnung/Nutzung enthalten. Eine Wiederholung der Meldergruppennummer ist nicht zulässig; bei Nutzung als Erstinformation sind redundante Übertragungswege erforderlich.S. 11 · 2025
Feuerwehr-SchlüsseldepotDas FSD-3 nach DIN 14675 Anhang C und VdS-Richtlinie 2105 ist als Ersatzmaßnahme bei fehlendem Schlüsselpersonal auf schriftlichen Antrag zulässig; Standort in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle. Grundsätzlich sind zwei Generalschlüssel auf Halbzylindern zu hinterlegen; je Generalschlüssel dürfen maximal drei Unterschlüssel verbunden werden. FSD und FSE benötigen VdS-Zulassung und müssen für den Kreis Viersen freigegeben sein.S. 5, 6, 24, 25 · 2025
FreischaltelementEin FSE (System FSE-Profilhalbzylinder) ist in unmittelbarer Nähe des FSD anzubringen und mit der Schließung Kreis Viersen auszustatten. Das FSE darf ausschließlich einen Alarm zur Freigabe des FSD auslösen; Brandfallsteuerungen wie Räumungsalarm oder sonstige Folgeaktionen durch das FSE sind unzulässig. Ausnahme: Elektronische Zugangssicherungen zum Einbruchschutz sind durch FSE-Auslösung grundsätzlich unscharf zu schalten.S. 6 · 2025
BlitzleuchteDer Standort des FSD und der Feuerwehrzugang sind durch eine rote Blitzleuchte zu kennzeichnen. Die Blitzleuchte muss von der öffentlichen Verkehrsfläche gut einsehbar sein.S. 6, 7 · 2025
MeldergruppenAlle Brandmelder einer Meldergruppe müssen vom Anmarschweg der Feuerwehr (von der BMZ kommend) in nur einer Richtung ohne Wegverzweigung erreichbar sein. Melder in Zwischenböden, Zwischendecken, Kabelkanälen und Lüftungsanlagen sind jeweils zu eigenen Meldergruppen zusammenzufassen.S. 12, 14 · 2025
MelderkennzeichnungAlle Melder sind dauerhaft mit Plaketten/Schildern zu kennzeichnen (schwarze arabische Ziffern auf weißem Grund, Format z. B. '3/7' für Gruppe 3, Melder 7). Die Schriftgröße richtet sich nach der Montagehöhe: bis 3 m = 12 mm, bis 5 m = 25 mm, bis 7,5 m = 40 mm, bis 10 m = 60 mm, bis 15 m = 85 mm, bis 20 m = 110 mm; bei größeren Höhen in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle. Einzelmelderidentifikation wird von der Brandschutzdienststelle für alle Melder gefordert.S. 12, 14 · 2025
Laufkarten – FormatFeuerwehr-Laufkarten sind im Format DIN A3, laminiert (oder auf Signolit-Folie gedruckt) und mit Kartenreitern zu versehen. Zusätzlich ist ein kompletter Satz im Format DIN A4 als Redundanz in einem Ringordner an der BMA/FIBS bereitzuhalten.S. 16, 17 · 2025
Laufkarten – SymbolikBildzeichen (grafische Symbole) sind einheitlich festgelegt; Abweichungen vom vorgegebenen Muster sind mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. Der Laufweg von der BMZ/Anzeigeeinrichtung zur ausgelösten Meldergruppe ist mit einem grünen Pfeil darzustellen. Treppenräume auf dem Anmarschweg sind mit dem Treppenraumsymbol nach DIN 14034-6 zu kennzeichnen.S. 16, 17 · 2025
Laufkarten – Anzahl und AblageFür jede Meldergruppe ist eine Feuerwehr-Laufkarte in 2-facher Ausführung (DIN A3) zu erstellen. Bei BMA mit automatischem Ausdruck von Laufkarten muss zusätzlich ein kompletter Satz laminierter Laufkarten für alle Meldergruppen separat vorliegen.S. 16, 17 · 2025
Laufkarten – AktualisierungDer Betreiber ist verantwortlich für die Aktualisierung und Vollständigkeit der Feuerwehr-Laufkarten nach DIN 14675. Bei fehlenden Plänen erfolgt keine Aufschaltung der BMA.S. 16, 21 · 2025
Feuerwehrplan (DIN 14095)Feuerwehrpläne nach DIN 14095 sind im Format DIN A3 zu erstellen und stets aktuell zu halten. Grundlage sind DIN 14095 in gültiger Fassung sowie die kreisspezifischen Vorgaben für Planersteller des Kreises Viersen. Bei fehlenden Plänen erfolgt keine Aufschaltung der BMA.S. 18, 21 · 2025
Abnahme und AbstimmungVor Aufschaltung ist eine Abnahme durch einen staatlich anerkannten Sachverständigen nach PrüfVO NRW erforderlich; anschließend erfolgt die Aufschaltabnahme durch die Brandschutzdienststelle im Beisein eines Konzessionärsvertreters. Der Termin für die Aufschaltabnahme ist mit einem Vorlauf von 4 Wochen durch den Konzessionär mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. Die Aufschaltabnahme ist kostenpflichtig; Wiederholungsabnahmen aufgrund von Mängeln ebenfalls.S. 18, 19, 20, 22 · 2025
InstandhaltungInstandhaltungsarbeiten sind durch eine für das jeweilige System zertifizierte Fachfirma durchzuführen. Wiederkehrende Prüfungen durch Sachkundige sind nach PrüfVO NRW in nicht mehr als 3 Jahren durchzuführen. Der Instandhalter muss mit der Beseitigung von Störungen innerhalb von 24 Stunden nach Meldung beginnen.S. 20, 21 · 2025
Kosten und GebührenDie Aufschaltabnahme sowie alle Wiederholungsabnahmen aufgrund von Mängeln sind kostenpflichtig. Falschalarme können dem Betreiber in Rechnung gestellt werden; bei vorsätzlichen, wiederholt fahrlässigen oder durch technische Mängel verursachten Falschalarmen kann die ÜE zeitlich begrenzt oder im Wiederholungsfall unbegrenzt gesperrt werden.S. 22 · 2025

Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.

Mit PlanWerke planen

Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.

Projekt anlegen
ZUSTÄNDIGE STELLEN
Kreis Viersen – untere Bauaufsichtsbehörde (§ 57 Abs. 1 Nr. 3 BauO NRW)
Brandschutzdienststelle: Kreis Viersen – oder die Gemeinde, deren Feuerwehr über geeignete hauptamtliche Kräfte verfügt (§ 25 BHKG)
Vorschlag — abzustimmen

Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.

Alle Orte durchsuchen

Anforderungen kennen — und direkt danach planen.

Kein Account erforderlich · läuft komplett lokal im Browser