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Kreis Warendorf

QUELLE · TAB Kreis Warendorf (Kreis Warendorf) – Ausgabestand 2022-05-01
Festlegungen nach Thema
AufschaltungDer Antrag auf Einrichtung einer Übertragungseinrichtung ist mindestens 8 Wochen vor der geplanten Inbetriebnahme schriftlich bei einem der Vertragspartner (Errichter) zu stellen und muss u.a. Angaben zum Anbringungsort der ÜE, Art und Anzahl der anzuschaltenden Melder bzw. Einrichtungen, den gewünschten Inbetriebnahmetermin sowie einen Lageplan/Grundriss enthalten. Vor der eigentlichen Aufschaltung ist zusätzlich eine Abnahme durch die Brandschutzdienststelle bzw. den Nachweis mängelfreier Funktion nach PrüfVO NRW erforderlich.S. 5, 6, 13 · 2022
AlarmempfangsstelleZentrale Alarmempfangsstelle ist die Leitstelle Kreis Warendorf, zuständig für Brandschutz, Hilfeleistung, Katastrophenschutz und Rettungsdienst des Kreises, mit Sitz in Warendorf.S. 4 · 2022
ÜbertragungseinrichtungDie Übertragungseinrichtung wird vom Errichter der Empfangszentrale eingerichtet und instandgehalten und bleibt dessen Eigentum; ihre Nummer (Vergabe nach Absprache zwischen Errichter und Leitstelle) ist gut lesbar am Gehäuse des Hauptmelders anzubringen.S. 6 · 2022
Feuerwehrzugang / Standort BMZMehrere Gebäude eines Objekts sind fortlaufend mit Buchstaben zu kennzeichnen (z. B. A, B, C), mehrere Zugänge eines Gebäudes fortlaufend mit Zahlen (z. B. A1, A2); Treppenräume erhalten den Buchstaben T mit fortlaufender Nummer, Geschosszugänge zusätzlich die Geschossbezeichnung. Abweichungen von dieser Kennzeichnung sind nur nach Rücksprache mit der Brandschutzdienststelle zulässig.S. 5 · 2022
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Feuerwehr-InformationszentraleDie Feuerwehrinformationszentrale ist an der Feuerwehrzufahrt im Eingangsbereich des Objekts einzuplanen; genauer Standort und Ausführung sind mit Feuerwehr/Brandschutzdienststelle abzustimmen. Der Zugangsweg ist mit Hinweisschildern nach DIN 4066 zu kennzeichnen, der Aufstellraum muss auch bei Stromausfall ausreichend beleuchtet sein.S. 6 · 2022
Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Am FIZ ist ein Feuerwehrbedienfeld nach DIN 14661 zu integrieren; der Halbzylinder für die Schließung ist vom Errichter zu bestellen und wird von der örtlichen Feuerwehr eingebaut.S. 7 · 2022
Feuerwehr-Anzeigetableau (DIN 14662)Am FIZ ist zusätzlich ein Feuerwehr-Anzeigetableau nach DIN 14662 zu integrieren, das ausgelöste Melder, Störungen und Abschaltungen im Klartext anzeigen muss.S. 7 · 2022
Feuerwehr-SchlüsseldepotEs ist ein VdS-zugelassenes Feuerwehrschlüsseldepot FSD 3 gemäß DIN 14675 mit mindestens 2 Generalschlüsseln/Objektschlüsseln bzw. 2 General-Transpondern einzubauen; bei Elektronikschließungen muss die Nutzbarkeit auch bei Stromausfall gewährleistet sein. Einbaustelle und weitere Einzelheiten sind mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen.S. 7 · 2022
FreischaltelementDas Freischaltelement ist in unmittelbarer Nähe des FSD anzubringen und als eigene Meldergruppe mit zugehöriger Laufkarte auf die BMA aufzuschalten; seine Auslösung darf weder Brandfallsteuerungen noch die akustische Alarmierung oder sonstige sicherheitstechnische Brandschutzeinrichtungen ansteuern.S. 7 · 2022
BlitzleuchteDer äußere Zugang zum FIZ ist durch eine gelbe Blitz- bzw. Rundumkennleuchte kenntlich zu machen, die bei einer Brandmeldung automatisch durch die Brandmeldezentrale angesteuert wird.S. 6 · 2022
MeldergruppenFür Handfeuermelder und für automatische Brandmelder sind jeweils eigene Meldergruppen vorzusehen, die unabhängig voneinander abschaltbar sein müssen.S. 8 · 2022
MelderkennzeichnungAutomatische Brandmelder sind mit Meldergruppen- und Meldernummer lesbar zu beschriften; die Schriftgröße richtet sich nach der Raumhöhe (z. B. mindestens 10 mm bis 3 m Höhe, gestaffelt bis mindestens 40 mm bei 9-12 m Höhe, ab 12 m Sondergrößen nach Vereinbarung). Handfeuermelder sind ca. 1,40 m (plus/minus 20 cm) über Oberkante Fertigfußboden zu montieren und fortlaufend zu beschriften.S. 8 · 2022
Laufkarten – FormatPro Meldergruppe ist eine Feuerwehr-Laufkarte im Format DIN A3 vorzuhalten, laminiert oder formstabil auf wasserfestem Papier (Materialstärke min. 0,275 mm) bedruckt, mit festangebrachten Reitern; die Pläne sind nach DIN 14675 doppelseitig auf Basis von Grundrissplänen zu erstellen. In der Stadt Oelde sind die Laufkarten grundsätzlich zweifach laminiert zu erstellen.S. 11 · 2022
Laufkarten – SymbolikDie Kartenreiter der Laufkarten sind farblich nach Melderart zu kennzeichnen: weiß mit schwarzer Schrift für automatische Melder, gelb für Melderbereiche in Doppelböden/Zwischendecken, blau für Sprinkler- bzw. Löschanlagenbereiche und rot für Handfeuermelderbereiche.S. 20 · 2022
Laufkarten – Anzahl und AblageFür jede Meldergruppe ist genau eine Feuerwehr-Laufkarte zu erstellen und an der BMZ bzw. am FIZ zu hinterlegen.S. 11 · 2022
Laufkarten – AktualisierungJede Feuerwehr-Laufkarte muss das Datum der letzten Aktualisierung ausweisen; ein fester Aktualisierungsturnus wird im Dokument nicht genannt.S. 11 · 2022
Feuerwehrplan (DIN 14095)Feuerwehrpläne nach DIN 14095 sind der zuständigen Brandschutzdienststelle vorab in digitaler Form zur Prüfung einzureichen; ob Sonderpläne erforderlich sind, ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen.S. 12 · 2022
Abnahme und AbstimmungVor Inbetriebnahme und bei jeder Änderung der BMA ist eine Abnahme in Bezug auf die Einhaltung der Anschlussbedingungen erforderlich; die Brandschutzdienststelle ist an der Abnahme zu beteiligen und erhält eine Kopie des Abnahmeprotokolls. Grundlage ist der Nachweis der mängelfreien Funktionsfähigkeit durch eine Prüfsachverständigenstelle nach PrüfVO NRW; die Abnahme ist formlos beim zuständigen Konzessionär zu beantragen.S. 13, 15 · 2022
InstandhaltungEs ist ein Instandhaltungsvertrag mit einer Fachfirma abzuschließen; jährliche bzw. vierteljährliche Instandhaltungen sind fortlaufend im Betriebsbuch zu dokumentieren, das an der BMZ für die Feuerwehr einsehbar zu hinterlegen ist. Der Feuerwehr ist einmal jährlich die Teilnahme an einer Instandhaltung zu ermöglichen; die Instandhaltungsfirma ist dauerhaft per Aufkleber an der BMZ-Innentür kenntlich zu machen.S. 12 · 2022
Kosten und GebührenDas für die Anschaltung und Abnahme zu entrichtende Entgelt richtet sich nach der jeweils gültigen gebührenpflichtigen Vorschrift der zuständigen Brandschutzdienststelle; ein konkreter Betrag wird im Dokument selbst nicht genannt.S. 15 · 2022
SonstigesZur Vermeidung von Falschalarmen ist die Betriebsart TM (technische Maßnahmen, z. B. Zweimelderabhängigkeit oder Mehrfachsensormelder) nach DIN VDE 0833-2 vorzusehen; Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der Brandschutzdienststelle. Bei Abschaltung der Übertragungseinrichtung muss die Brandmeldezentrale zusätzlich besetzt gehalten werden, um echte Alarme weiterleiten zu können.S. 5, 14 · 2022
In Sonderbauten sind Brandmeldeanlagen entsprechend der Prüfverordnung NRW vor Inbetriebnahme und danach wiederkehrend durch eine Prüfsachverständigenstelle zu prüfen und zu bescheinigen; der Brandschutzdienststelle ist Gelegenheit zur Teilnahme an der Prüfung zu geben.S. 12 · 2022
Selbsttätige, baurechtlich geforderte Löschanlagen sind an die BMA anzuschließen und dürfen die Übertragungseinrichtung nur über die Brandmeldezentrale ansteuern; bei Sprinkleranlagen ist je Alarmventil eine separate Meldung vorzusehen, und Strömungswächter sind als eigene Meldergruppe mit eigener Laufkarte zu schalten.S. 10 · 2022
Die automatische Steuerung von Aufzugsanlagen, Entrauchungsanlagen, Fluchtwegsicherungs-/Evakuierungseinrichtungen, Gebäudefunkanlagen sowie Lüftungs-/Klimaanlagen durch die Brandmeldezentrale ist nicht generell vorgeschrieben, sondern kann von der Brandschutzdienststelle im Einzelfall gefordert werden (Brandfallsteuerung von Zusatzeinrichtungen).S. 11 · 2022
Spätestens zur Abnahme sind mindestens 3 Verantwortliche mit Entscheidungsbefugnis und Schlüsselberechtigung zu benennen, die auch außerhalb der Betriebszeiten innerhalb von maximal 30 Minuten an der Einsatzstelle anwesend sein müssen; Kosten durch verzögertes Eintreffen trägt der Betreiber (Erreichbarkeit von Verantwortlichen).S. 15 · 2022

Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.

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Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.

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ZUSTÄNDIGE STELLEN
Kreis Warendorf – untere Bauaufsichtsbehörde (§ 57 Abs. 1 Nr. 3 BauO NRW)
Brandschutzdienststelle: Kreis Warendorf – oder die Gemeinde, deren Feuerwehr über geeignete hauptamtliche Kräfte verfügt (§ 25 BHKG)
Vorschlag — abzustimmen

Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.

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Anforderungen kennen — und direkt danach planen.

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