Kreis Wesel
QUELLE · TAB Kreis Wesel, Der Landrat, Abteilung Brandschutzdienststelle (Kreis Wesel) – Ausgabestand 2018-07, Ausgabe Teil B
Festlegungen nach Thema
AufschaltungDer Anschluss erfolgt auf schriftlichen Antrag, der spaetestens 8 Wochen vor der geplanten Inbetriebnahme beim Konzessionstraeger der Uebertragungsanlage einzureichen ist; dieser informiert zeitgleich die Leitstelle. Die Einholung der erforderlichen Genehmigung obliegt dem Konzessionaer.S. 6 · 2018
ÜbertragungseinrichtungEs duerfen nur zugelassene Uebertragungstechniken genutzt werden, automatische Waehl- und Ansagegeraete sind nicht zulaessig. Die Kreisleitstelle Wesel betreibt die Uebertragungsanlage auf Konzessionsbasis, an die die Uebertragungseinrichtungen der Brandmeldeanlagen aufgeschaltet werden.S. 5, 6 · 2018
Feuerwehrzugang / Standort BMZFuer den Brandfall muss eine jederzeitige, schnelle und gewaltfreie Zugaenglichkeit des Objektes fuer die Feuerwehr gewaehrleistet sein, entweder durch ein normkonformes Feuerwehr-Schluesseldepot oder durch eine 24 Stunden besetzte Anlaufstelle im Bereich der Feuerwehrzufahrt.S. 7 · 2018
Feuerwehr-InformationszentraleDas Feuerwehr-Informationszentrum (FIZ) bzw. FIBS ist an der Feuerwehrzufahrt im Eingangsbereich einzurichten; ist dies nicht moeglich, ist der Standort mit der oertlichen Feuerwehr abzustimmen. Befindet sich die Anzeige- und Bedieneinrichtung nicht in einem staendig besetzten Raum, sind Stoerungsmeldungen gemaess VDE 0833 Teil 1, Punkt 3.8.7 mindestens als Sammelanzeige an eine beauftragte Stelle weiterzuleiten.S. 6 · 2018
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Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Ein Feuerwehrbedienfeld (FBF) nach DIN 14661 ist zu installieren und mit der Schliessung der jeweiligen Feuerwehr auszuruesten; der Betreiber erhaelt fuer diesen Zylinder keinen Schluessel. Mit der zustaendigen Feuerwehr ist abzustimmen, ob FBF und FAT einzeln oder zusammen mit den Laufkarten in einem Schrank installiert werden.S. 7 · 2018
Feuerwehr-Anzeigetableau (DIN 14662)Ein Feuerwehranzeigetableau (FAT) nach DIN 14662 ist zu installieren, das Betriebszustaende der Brandmeldeanlage in einheitlicher Form auch ohne Mitwirkung des Betreibers anzeigt; es ist ebenfalls mit der Schliessung der jeweiligen Feuerwehr auszuruesten.S. 7 · 2018
Feuerwehr-SchlüsseldepotEs ist ein Feuerwehr-Schluesseldepot (FSD) nach DIN 14675 mit dem Schliesssystem der jeweiligen Feuerwehr einzusetzen; die Objektschluessel stellt der Betreiber bereit. Der Betrieb setzt eine privatrechtliche Vereinbarung zwischen der jeweiligen Stadt/Gemeinde und dem Betreiber voraus, und der Tresoralarm ist zu einer dauernd besetzten Stelle (ersatzweise Ueberwachungsinstitut) weiterzuschalten.S. 7 · 2018
FreischaltelementEin VdS-anerkanntes Freischaltelement (FSE) mit der Schliessung der jeweils zustaendigen Feuerwehr ist einzusetzen und an eine eigene Meldergruppe der Brandmeldeanlage anzuschalten. Der Anbringungsort von FSD und FSE ist mit der oertlichen Feuerwehr abzustimmen.S. 8 · 2018
BlitzleuchteDer Gebaeudezugang ist durch eine Rundumkennleuchte oder Blitzleuchte nach Vorgabe der jeweiligen oertlichen Feuerwehr (Teil A) kenntlich zu machen, die bei Brandalarm automatisch angesteuert wird und unmittelbar am Eingangsbereich zu installieren ist; ist dies nicht moeglich, ist die Ausfuehrung mit der oertlichen Feuerwehr abzustimmen.S. 8 · 2018
MeldergruppenAnordnung und Aufteilung der Meldergruppen sind stets in Absprache mit der oertlichen Feuerwehr (Teil A) festzulegen. Fuer Melder in Zwischendecken ist eine Leiter, fuer Melder in Doppelboeden ein gesichertes und kenntlich gemachtes Hebewerkzeug vorzuhalten; beides muss sich im Bereich des FIZ/FIBS befinden und darf nur von der Feuerwehr genutzt werden koennen (Schloss mit Feuerwehrschliessung).S. 8, 9 · 2018
MelderkennzeichnungAutomatische Brandmelder sind dauerhaft mit Gruppen- und Meldernummern nach DIN 14675 lesbar vom Betrachterstandpunkt zu kennzeichnen; bei verdeckter Montage (z. B. beim Aufzug) sind Parallelanzeigen oder Sondertableaus vorzusehen.S. 9 · 2018
Laufkarten – FormatPro Meldergruppe ist eine Feuerwehr-Laufkarte im Format DIN A3 zu erstellen, die in Absprache mit der Feuerwehr entweder laminiert oder auf Synthetikpapier 350 ausgefuehrt und mit festangebundenen Reitern zur Meldergruppenkennung versehen wird; sie ist gut sichtbar am FIZ/FIBS, ggf. in einem gesicherten Depot, zu hinterlegen.S. 10 · 2018
Laufkarten – SymbolikLaufkarten sind auf Basis von Grundrissplaenen doppelseitig zu erstellen und muessen mindestens Standort des FIZ/der Brandmelderzentrale, den Laufweg als gruene Linie, Grundriss/Ebene des Melderbereichs, Lage und Art der Melder mit Kennzeichnung sowie den rot unterlegten Melderbereich enthalten; weitere Einzelheiten oder Aenderungen sind mit der oertlichen Feuerwehr abzustimmen.S. 11 · 2018
Laufkarten – Anzahl und AblageIn Abstimmung mit der jeweiligen Feuerwehr sind ein oder zwei Saetze Laufkarten am FIZ/FIBS vorzuhalten.S. 11 · 2018
Feuerwehrplan (DIN 14095)Feuerwehrplaene sind nach DIN 14095 zu erstellen, aktuell zu halten und in Abstaenden von maximal 2 Jahren durch Sachkundige zu ueberpruefen bzw. zu aktualisieren, worueber die Brandschutzdienststelle zu informieren ist. Art und Ausfuehrung sind mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen, die auch allein die offizielle Freigabe erteilt.S. 11 · 2018
Abnahme und AbstimmungVor dem Anschluss der Brandmeldeanlage an die Uebertragungsanlage der Leitstelle erfolgt eine Abnahme durch die oertliche Feuerwehr; der Abnahmetermin ist mindestens 3 Wochen vorher mit der Feuerwehr zu vereinbaren. Bei erheblichen Maengeln kann die Inbetriebnahme/Aufschaltung verweigert werden, und zur Abnahme muessen Antragsteller, Betreiber (nach VDE 0100 unterwiesene Person), Errichter und Konzessionaer anwesend sein.S. 11, 12 · 2018
InstandhaltungEs ist ein Instandhaltungsvertrag mit einer Fachfirma abzuschliessen; jaehrliche bzw. vierteljaehrliche Wartungen, Inspektionen und weitere Vorkommnisse sind fortlaufend im Betriebsbuch (gemaess VDE 0833 Teil 1, Abschnitt 5) zu dokumentieren, das jederzeit fuer die Feuerwehr am FIZ/FIBS einsehbar zu hinterlegen ist. Objektbezogene Ueberpruefungsintervalle weiterer Vorschriften (z. B. PruefVO NRW) sind zusaetzlich zu beachten.S. 12 · 2018
Kosten und GebührenDie Gebuehren fuer die Abnahme durch die oertliche Feuerwehr werden durch die oertliche Satzung festgelegt. Kosten, die der zustaendigen Gemeinde durch den Feuerwehreinsatz bei Falschalarmen oder sonstigen entgeltpflichtigen Leistungen entstehen, koennen dem Betreiber unabhaengig davon in Rechnung gestellt werden, ob Dritte den Alarm vorsaetzlich oder fahrlaessig verursacht haben.S. 13 · 2018
SonstigesSonstige Brandschutzeinrichtungen wie Sprinkler- und CO2-/andere Loeschanlagen duerfen an die Brandmeldeanlage angeschlossen werden; je Sprinklergruppe bzw. Stroemungswaechter ist eine eigene Meldergruppe mit Pruefmelder vorzusehen, wobei die Wiederinbetriebnahme nach Ausloesung nicht Aufgabe der Feuerwehr ist. Fuer Klima-, Entrauchungs- und Fluchtwegsicherungs-/Evakuierungseinrichtungen kann eine automatische Steuerung durch die Brandmeldeanlage gefordert werden; zusaetzliche Tableaus hierfuer sind in Absprache mit der Feuerwehr im Bereich des FIZ zu installieren.S. 9, 10 · 2018
Wird eine Gebaeudefunkanlage zur Unterstuetzung der Feuerwehr vorgesehen, muss sie den Technischen Richtlinien BOS sowie den Richtlinien fuer Gebaeudefunkanlagen der Feuerwehren im Kreis Wesel entsprechen, sich bei Ausloesung der Brandmeldeanlage automatisch einschalten und darf grundsaetzlich nur manuell bzw. erst 24 Stunden nach der Ausloesung automatisch zurueckgesetzt werden.S. 10 · 2018
Eine Abschaltung der Uebertragungseinrichtung darf nur durch den Konzessionaer nach Absprache mit der Feuerwehr der jeweiligen Stadt/Gemeinde erfolgen; Revisionsalarme sind nur in Abstimmung mit der Leitstelle des Kreises Wesel zulaessig.S. 12 · 2018
Aenderungen an der Konzeption der Brandmeldeanlage, bauliche Aenderungen einschliesslich Nutzungsaenderungen sowie betriebliche Aenderungen mit Auswirkung auf die Funktion der Anlage sind der zustaendigen Brandschutzdienststelle umgehend mitzuteilen; die vollstaendige Dokumentation der Anlage ist stets aktuell zu halten.S. 12 · 2018
Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.
Mit PlanWerke planen
Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.
Projekt anlegenZUSTÄNDIGE STELLEN
Kreis Wesel – untere Bauaufsichtsbehörde (§ 57 Abs. 1 Nr. 3 BauO NRW)
Brandschutzdienststelle: Kreis Wesel – oder die Gemeinde, deren Feuerwehr über geeignete hauptamtliche Kräfte verfügt (§ 25 BHKG)
Vorschlag — abzustimmen
Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.
Anforderungen kennen — und direkt danach planen.
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