Landkreis Ahrweiler
QUELLE · TAB Kreisverwaltung Ahrweiler, Abteilung Brand- und Katastrophenschutz – Brandschutzdienststelle (Landkreis Ahrweiler) – Ausgabestand 2024-09
Festlegungen nach Thema
AufschaltungDie Aufschaltung einer BMA auf die Integrierte Leitstelle Koblenz ist nur möglich, wenn die Brandschutzdienststelle der Kreisverwaltung Ahrweiler zustimmt. Voraussetzung ist, dass die BMA behördlich gefordert ist oder ihr Anschluss im öffentlichen Interesse liegt. Neuanschluss, Erweiterungen und Änderungen sind schriftlich bei der Brandschutzdienststelle zu beantragen.S. 2, 5 · 2024
AlarmempfangsstelleDie Empfangszentrale für Brandmeldungen befindet sich beim Amt für Brand- und Katastrophenschutz Koblenz – Integrierte Leitstelle – in Koblenz. Alle BMA im Landkreis Ahrweiler werden auf diese Leitstelle aufgeschaltet.S. 5 · 2024
ÜbertragungseinrichtungDie BMA ist über eine Übertragungseinrichtung (Hauptmelder) mit redundantem Übertragungsweg an die Integrierte Leitstelle Koblenz anzuschließen; gefordert werden zwei voneinander unabhängige Wege, z. B. IP (stehende Verbindung) und GPRS/UMTS/LTE (bedarfsgesteuert). Der Betrieb der Übertragungseinrichtungen obliegt dem jeweils zugelassenen Konzessionär; dessen Bedingungen sind gesondert bei der Brandschutzdienststelle anzufordern. Neben Brandmeldungen ist auch das Signal „Abschaltung der BMA“ mindestens bis zur Clearingstelle des Konzessionärs zu übertragen.S. 5 · 2024
Feuerwehrzugang / Standort BMZAlle Türen und Zugänge im überwachten Bereich müssen mit den im FSD hinterlegten Generalhauptschlüsseln gewaltfrei zu öffnen sein; maximal vier Schlüssel werden akzeptiert und sind unverlierbar zu einem Bund zusammenzufassen. Elektrisch betriebene Türen gelten grundsätzlich nicht als geeigneter Feuerwehrzugang. Ausnahmen (z. B. Traforaum) sind vorab mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen.S. 3, 13, 14 · 2024
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Feuerwehr-InformationszentraleEine Feuerwehrinformationszentrale (FIZ) als Anlaufstelle für die Feuerwehr ist verbindlich vorgeschrieben; der Einbauort ist im Einvernehmen mit der Brandschutzdienststelle festzulegen. In der FIZ sind FAT (DIN 14662, mit redundanter Verbindung zur BMZ und 90-Minuten-Historienspeicher), FBF (DIN 14661), ggf. FGB und FES, Feuerwehrplan, Laufkarten sowie Hilfsmittel für Doppelböden/Zwischendecken vorzuhalten. Die FIZ muss über die Schließung der örtlichen Feuerwehr zugänglich sein.S. 4, 5 · 2024
Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Ein Feuerwehrbedienfeld (FBF) gemäß DIN 14661 ist in der FIZ anzubringen und darf für Dritte nicht zugänglich sein.S. 4 · 2024
Feuerwehr-Anzeigetableau (DIN 14662)Ein Feuerwehranzeigetableau (FAT) gemäß DIN 14662 mit redundanter Verbindung zwischen FAT und BMZ sowie einem Historienspeicher von mindestens 90 Minuten ist in der FIZ einzubauen.S. 4 · 2024
Feuerwehr-SchlüsseldepotEs ist ein Feuerwehrschlüsseldepot Typ 3 (FSD Typ 3) mit Mehrfach-Objektschlüsselüberwachung sowie ein Freischaltelement (FSE) zu installieren; beide müssen VdS-anerkannt sein. Im FSD sind mindestens zwei Generalhauptschlüssel (GHS) in überwachten Profilhalbzylindern zu hinterlegen; nach Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle kann im Einzelfall ein Schlüssel ausreichen. Der Einbauort ist im Einvernehmen mit der Brandschutzdienststelle festzulegen. Sind für das Begehen des Objektes elektronische Schlüssel notwendig, ist die Belegung des FSD in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle zu klären.S. 3, 4 · 2024
FreischaltelementEin VdS-anerkanntes Freischaltelement (FSE) ist zusammen mit dem FSD vorzusehen. Die Profilhalbzylinder für FSD, FSE und FIZ sind mit der Feuerwehrschließung der jeweiligen Gemeinde-, Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltung zu beschaffen.S. 3, 4 · 2024
BlitzleuchteIn direkter Nähe zu FSD und FSE ist außen am Gebäude in geeigneter Höhe eine gut sichtbare rote Blitzleuchte zu installieren. Der genaue Einbauort ist im Einvernehmen mit der Brandschutzdienststelle festzulegen.S. 3 · 2024
MeldergruppenFür jede Meldergruppe bzw. jeden Meldebereich ist eine eigene Laufkarte zu erstellen. Bei Zwischendecken und Doppelböden sind auch bei Klartextanzeige im FAT die verdeckten Melder mit ihrer Meldernummer außen an der Decke (roter Punkt, weiße Schrift) bzw. am Fußboden (gelber Punkt, schwarze Schrift) zu kennzeichnen; abweichende Kennzeichnungen sind mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen.S. 3, 7 · 2024
MelderkennzeichnungMelder in Zwischendecken und Doppelböden sind parallel zur FAT-Klartextanzeige außen am Bauteil mit ihrer Meldernummer zu kennzeichnen: an Decken roter Punkt mit weißer Schrift, an Böden gelber Punkt mit schwarzer Schrift. Abweichungen bedürfen der Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle.S. 3 · 2024
Laufkarten – FormatFür jede Meldergruppe ist eine Laufkarte im Format DIN A3 zu erstellen. In Ausnahmefällen kann nach Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle und mit Einverständnis der örtlichen Feuerwehr auch DIN A4 zugelassen werden. Bei Einsatz eines Alarmdruckers muss Mehrfachdruck in DIN A3 möglich sein.S. 7, 8 · 2024
Laufkarten – SymbolikDer Laufweg ist als grüner Pfeil darzustellen (im Grundriss und im Gebäudeschnitt). Der Pfeil beginnt an der FIZ; ein Standortsymbol ist nicht einzutragen. Gefahrenhinweise sind schwach rot, allgemeine Hinweise gelb zu hinterlegen. Karten sind mit versetzt angeordneten, mit der Meldernummer beschrifteten Taben zu versehen.S. 7 · 2024
Laufkarten – Anzahl und AblagePro Meldergruppe bzw. Meldebereich ist eine Laufkarte zu erstellen. Ab mehr als 100 Laufkarten sind weitergehende Maßnahmen zum schnellen Auffinden in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle zu treffen.S. 7 · 2024
Laufkarten – AktualisierungLaufkarten sind stets griffbereit an der FIZ vorzuhalten; bei veränderten Anlagenverhältnissen gelten die aktuellen TAB. Eine explizite Frist für die Aktualisierung wird nicht genannt; die Alarmübertragung kann abgeschaltet werden, wenn keine aktuellen Laufkarten vorliegen.S. 7, 10 · 2024
Feuerwehrplan (DIN 14095)Feuerwehrpläne sind in Format DIN A3 nach DIN 14095 zu erstellen und vorab in digitaler Form (PDF, mindestens zwei Dateien: Textteil und Planteil) bei der Brandschutzdienststelle zur Prüfung und Freigabe einzureichen. Nach Freigabe werden vier Papierexemplare sowie eine digitale Kopie (PDF auf Datenträger) benötigt; ein Exemplar ist laminiert oder auf wasser- und reißfestem Papier auszudrucken und an der FIZ zu hinterlegen. Drei Exemplare werden über die Brandschutzdienststelle verteilt (örtliche Feuerwehr, Feuerwehreinsatzzentrale, ELW der Verbandsgemeinde/Gemeinde/Stadt).S. 6, 7 · 2024
Abnahme und AbstimmungVor Aufschaltung der BMA an die Übertragungseinrichtung erfolgt eine Abnahme durch die Brandschutzdienststelle im Beisein von Anschlussnehmer, örtlicher Feuerwehr, Errichterfirma und Konzessionär. Die Gesamtkonzeption der BMA (Standort der Komponenten, Überwachungsumfang, Sprachalarmierung, Brandfallsteuerung) ist vor Ausführung oder bei technischen Änderungen mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. Abweichungen von den TAB sind vorab mit der Brandschutzdienststelle zu klären.S. 3, 10 · 2024
InstandhaltungBMA, Übertragungseinrichtung und Sicherheitsstromversorgung sind vertraglich gesichert regelmäßig zu warten; Störungsbeseitigung muss rund um die Uhr ohne Verzug gewährleistet sein. Die Wartungsfirma muss bei Störungen innerhalb von 24 Stunden die Arbeit aufnehmen. Vorgeschriebene Wartungen und Inspektionen (vierteljährlich und jährlich) sind in einem Betriebsbuch zu dokumentieren. Eine Kopie des Wartungsvertrags erhält die Brandschutzdienststelle.S. 9, 10 · 2024
Kosten und GebührenKosten für technische Anpassungen und Änderungen an der BMA trägt der Betreiber. Bei erhöhter Falschalarmhäufigkeit kann die Brandschutzdienststelle eine Überprüfung auf Kosten des Betreibers veranlassen. Für aktive Transponder im FSD fallen vierteljährliche Prüfkosten gemäß der Gebührensatzung der örtlichen Feuerwehr an.S. 9, 14 · 2024
Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.
Mit PlanWerke planen
Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.
Projekt anlegenZUSTÄNDIGE STELLEN
Kreisverwaltung Ahrweiler – untere Bauaufsichtsbehörde (§ 58 Abs. 1 Nr. 3 LBauO RP)
Kreisverwaltung Ahrweiler als Brandschutzdienststelle (§ 9 Abs. 2 LBKG)
Vorschlag — abzustimmen
Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.
Anforderungen kennen — und direkt danach planen.
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