Stadt Kaiserslautern (kreisfrei)
QUELLE · TAB Feuerwehr Kaiserslautern (Kaiserslautern) – Ausgabestand 2004-07
Festlegungen nach Thema
AufschaltungDie Planung muss auf Basis von DIN/VDE 0833 Teil 1 und 2 sowie DIN 14675 erfolgen. Planunterlagen mit Brandabschnitten, Schleifen- bzw. Linienaufteilungen und Melderanordnung sind dem Referat Feuerwehr und Katastrophenschutz zur Einsichtnahme vorzulegen. Schaltzeichen nach DIN 40 700 Teil 5 sind zu verwenden.S. 1 · 2004
AlarmempfangsstelleDem Referat Feuerwehr und Katastrophenschutz ist nachzuweisen, wo Brand-, Stoer- und Sabotagemeldungen auf der Betreiberseite angezeigt werden; die Anzeige muss bei einer VdS-zugelassenen Stelle erfolgen.S. 1 · 2004
ÜbertragungseinrichtungDie Aufschaltung erfolgt ueber den Konzessionaer Siemens AG, Zweigniederlassung Saarbruecken; dieser benoetigt die Zustimmung des Referates Feuerwehr und Katastrophenschutz. Die Uebertragung erfolgt mittels Primaerleitung (stehende Verbindung) oder AWUG-System mit zwei unabhaengigen Waehlverbindungen, davon eine leitungsgebunden. Bedarfsgesteuerte Verbindungen sind generell zugelassen, wenn die Uebertragung ueber den Bereich eines Telefonortsnetzes hinausgeht; Altanlagen des Meldesystems 'AWUG' koennen laengstens bis 31. Dezember 2008 weiterbetrieben werden.S. 2, 3 · 2004
Feuerwehrzugang / Standort BMZDer Standort der Brandmelderzentrale ist in Abstimmung mit dem Referat Feuerwehr und Katastrophenschutz festzulegen und grundsaetzlich am Anrueckeweg vorzusehen. Der Zugang ist durch eine Blitzleuchte zu kennzeichnen.S. 1 · 2004
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Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Im Bereich der Brandmelderzentrale sind ein Feuerwehrbedienfeld nach DIN 14661 und ein Feuerwehr-Anzeigetableau zu installieren. Das Feuerwehrbedienfeld muss eine geschuetzte Schliessung des Referates Feuerwehr und Katastrophenschutz erhalten.S. 1 · 2004
Feuerwehr-SchlüsseldepotBei nicht staendig besetzten Brandmelderzentralen ist ein Feuerwehrschluesselkasten nach VdS-Richtlinie 2105 anzubringen, in dem die Objektschluessel untergebracht werden. Bestellangaben, Montageort und Haftungsverzichtserklaerung sind fruehzeitig mit dem Referat Feuerwehr und Katastrophenschutz abzustimmen.S. 1 · 2004
FreischaltelementIm Bereich des Feuerwehrschluesselkastens ist ein Freischaltelement nach VdS zu installieren, um der Feuerwehr jederzeitigen Gebaeudezugang im Notfall zu ermoeglichen.S. 1 · 2004
BlitzleuchteDer Zugang zur Brandmelderzentrale ist durch eine Blitzleuchte zu kennzeichnen.S. 1 · 2004
MeldergruppenBei ausgedehnten und mehrgeschossigen Gebaeuden sind Brandmeldeanlagen mit Einzelmelderanzeige zu installieren.S. 1 · 2004
Feuerwehrplan (DIN 14095)Mindestens zwei Wochen vor der Aufschaltung sind dem Referat Feuerwehr und Katastrophenschutz Melderplaene vorzulegen, die dem Muster-Feuerwehrplan Rheinland-Pfalz (MFP) entsprechen. Muster koennen beim Referat eingesehen werden.S. 2 · 2004
Abnahme und AbstimmungZur Abnahme sind vorzulegen: Zertifizierung nach DIN 14675 Aenderung 3 als anerkannte Planungs- und Errichterfirma, Nachweis als anerkannte Errichterfirma gemaess VdS 2131, Abnahmeprotokoll, Inbetriebnahme- und Abnahmepruefliste, VdS-Installationsattest 2193 (sofern Errichtung nach VdS), Betriebsbuch (z.B. VdS 2182) sowie Wartungsvertrag. Bei notwendiger Zweitabnahme werden Personal- und Fahrzeugkosten in Rechnung gestellt.S. 2 · 2004
InstandhaltungEs ist ein Wartungsvertrag mit einer vom VdS anerkannten Errichterfirma abzuschliessen. Ab 1. November 2003 duerfen Brandmeldeanlagen gemaess Anlage L zur DIN 14675 nur noch von zertifizierten Fachfirmen gewartet und instand gehalten werden; diese Pflicht gilt verbindlich fuer alle nach dem 31. Oktober 2003 beauftragten und errichteten Anlagen.S. 2 · 2004
SonstigesAenderungen an Brandmeldeanlagen muessen vorher angezeigt werden und beduerften der Zustimmung des Referates Feuerwehr und Katastrophenschutz. Anforderungen an den Funktionserhalt von Leitungsanlagen sind im Einzelfall mit dem Referat abzustimmen.S. 2 · 2004
Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.
Mit PlanWerke planen
Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.
Projekt anlegenZUSTÄNDIGE STELLEN
Stadtverwaltung Kaiserslautern – untere Bauaufsichtsbehörde (§ 58 Abs. 1 Nr. 3 LBauO RP)
Stadtverwaltung Kaiserslautern als Brandschutzdienststelle (§ 9 Abs. 2 LBKG)
Vorschlag — abzustimmen
Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.
Anforderungen kennen — und direkt danach planen.
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