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Stadt Koblenz (kreisfrei)

QUELLE · TAB Feuerwehr Koblenz / Amt für Brand- und Katastrophenschutz, Abteilung 37.20 'Vorbeugender Brandschutz' (Koblenz) – Ausgabestand 2024-07-25
Festlegungen nach Thema
AufschaltungDie Aufschaltung an die Integrierte Leitstelle Koblenz erfolgt auf formlosen Antrag des Betreibers, der vor Baubeginn der BMA gestellt werden muss. Der Anschluss kann direkt über den Konzessionär oder indirekt über zugelassene Clearingstellen erfolgen. Die Übertragungseinheit ist im Handbereich der BMZ zu montieren.S. 4 · 2024
ÜbertragungseinrichtungDie Übertragungseinheit ist im Handbereich der BMZ anzubringen. Die Aufschaltleitung muss am Abnahmetag durch den Konzessionär sichergestellt und aufgeschaltet sein.S. 4, 15 · 2024
Feuerwehrzugang / Standort BMZFür die Feuerwehr muss jederzeit eine schnelle, ungehinderte und gewaltfreie Zugänglichkeit zu allen durch Brandmelder oder Löschanlagen geschützten Räumen gewährleistet sein. Der Generalschlüssel für das Objekt ist am Abnahmetag zu übergeben und wird in das FSD eingelegt. Eine Abschaltung der Aufschaltung ist möglich, wenn die Feuerwehr im Alarmfall keinen ungehinderten Zugang hat.S. 5, 15, 19 · 2024
Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Ein FBF nach DIN 14661 ist zu installieren, ausgestattet mit einem Halbzylinder 'Schließung Koblenz'. Der Halbzylinder wird von der Feuerwehr am Abnahmetag montiert; die Kosten trägt der Betreiber. Der genaue Standort ist in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle zu bestimmen.S. 7 · 2024
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Feuerwehr-Anzeigetableau (DIN 14662)Ein FAT nach DIN 14662 ist in unmittelbarer Nähe des FBF anzubringen, ebenfalls mit Halbzylinder 'Schließung Koblenz'. Der Halbzylinder wird von der Feuerwehr am Abnahmetag montiert; die Kosten trägt der Betreiber.S. 8 · 2024
Feuerwehr-SchlüsseldepotEin FSD der Klasse 3 nach DIN 14675 mit mindestens zwei überwachten Objektschlüsseln ist vorgeschrieben. Als Schließung ist ausschließlich ein Umstellschloss der Firma Kruse (Schließsystem Koblenz) zulässig, das nur nach Freigabe der Abteilung 37.20 bestellt werden kann. Der FSD-Standort ist frühzeitig in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle festzulegen; Ausnahmen bedürfen deren Zustimmung.S. 5, 6, 7 · 2024
FreischaltelementEin VdS-anerkanntes FSE der Firma Kruse mit 'Schließung Koblenz' ist einzubauen; es kann nur nach Freigabe der Abteilung 37.20 bestellt werden. Das FSE ist an eine eigene Meldergruppe der BMZ anzuschalten. Standort ist in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle festzulegen; Kosten trägt der Betreiber.S. 7 · 2024
BlitzleuchteGebäudezugänge sind durch eine rote Rundumkennleuchte oder Blitzleuchte kenntlich zu machen, die bei Brandalarm automatisch von der BMZ angesteuert wird. Standorte sind in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle festzulegen.S. 5 · 2024
MeldergruppenMehrere Handfeuermelder dürfen in einer Gruppe zusammengefasst werden, wenn sie einsehbar in Fluren oder Treppenräumen desselben Brandabschnitts liegen. In Treppenräumen mit mehr als einem Untergeschoss sind Melder vom Feuerwehrzugang ausgehend in getrennten Gruppen nach oben und unten zu gliedern. Jede Alarmventilstation einer Sprinkleranlage ist als eigene Meldergruppe aufzuschalten.S. 8, 11 · 2024
MelderkennzeichnungJeder Brandmelder ist dauerhaft mit Gruppen- und Meldernummer nach DIN 14623 und DIN 1450 zu beschriften. Deckenmelder erhalten ein rechteckiges weißes Schild mit schwarzer Schrift, Zwischendeckenmelder ein rundes rotes Schild mit weißer Schrift, Zwischenbodenmelder ein rundes gelbes Schild mit schwarzer Schrift. Kennzeichnungen verdeckter Melder sind in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle festzulegen.S. 10 · 2024
Laufkarten – FormatLaufkarten sind nach DIN 14675 im Format DIN A4 oder DIN A3 zu erstellen. Das Material muss formstabile Folie oder laminierter Karton sein; Reiter mit Gruppennummern sind vorgeschrieben.S. 13 · 2024
Laufkarten – Anzahl und AblageJe Meldergruppe ist eine Laufkarte zu erstellen, die gut sichtbar und griffbereit am FBF bzw. FAT zu hinterlegen ist.S. 12, 13 · 2024
Laufkarten – AktualisierungLaufkarten sind nach jeder Änderung an der BMA auf den aktuellen Stand zu bringen. Vor Aufschaltung sind sie der Abteilung 37.20 zur Überprüfung und Freigabe zu übergeben; in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle erfolgt die Freigabe.S. 13, 17 · 2024
Feuerwehrplan (DIN 14095)Feuerwehrpläne nach DIN 14095 sind in dreifacher Ausfertigung im Format DIN A3 (2 Sätze laminiert, 1 Satz unlaminiert) sowie einmal vollständig in digitaler Form als PDF einzureichen. Ein unlaminierter Satz ist vom Betreiber am Objekt im Laufkartenhalter zu hinterlegen. Die Pläne sind vor Aufschaltung in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle zur Freigabe zu übergeben.S. 13, 14, 15 · 2024
Abnahme und AbstimmungVor der Aufschaltung erfolgt eine entgeltpflichtige Abnahme durch die Feuerwehr; die Gebühren richten sich nach der Kostensatzung der Stadt Koblenz. Zur Abnahme sind umfangreiche Unterlagen (Fachbauleiterbescheinigung, Prüfnachweise, Abnahmebericht, Bereitschaftsnachweis für vier eingewiesene Personen, Wartungsvertragskopie, Laufkarten, Feuerwehrpläne) vorzulegen. Neuinstallationen und Erweiterungen sind grundsätzlich vorab in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen.S. 4, 14, 15, 16 · 2024
InstandhaltungWartungen und Inspektionen sind fortlaufend in einem Betriebsbuch zu dokumentieren, das jederzeit einsehbar an der BMZ aufzubewahren ist. Die jährliche FSD-Wartung nach DIN 14675 ist gemeinsam mit der Feuerwehr durchzuführen; Termin in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle. Funktionsprüfungen von FBF, FAT und FSE erfolgen am gleichen Termin durch die Feuerwehr und sind entgeltpflichtig.S. 16 · 2024
Kosten und GebührenAbnahme und Wiederholungsabnahmen sind entgeltpflichtig nach der Kostensatzung der Stadt Koblenz. Jährliche Funktionsprüfungen von FBF, FAT, FSE und FSD werden dem Betreiber in Rechnung gestellt. Bei missbräuchlicher oder nicht bestimmungsgemäßer Auslösung werden der Stadt entstandene Einsatzkosten dem Betreiber nach der gültigen Feuerwehrkostensatzung in Rechnung gestellt.S. 16, 18 · 2024
SonstigesSonstige brandschutztechnische Einrichtungen, die im Einsatzfall durch die Feuerwehr betätigt werden (z. B. Brandfallsteuerungen), sind mit einem Halbzylinder 'Schließung Koblenz' auszustatten. Aufzüge sind grundsätzlich mit automatischer Brandfallsteuerung nach VDI 6017 auszurüsten; dies ist vorab in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle festzulegen. Für Gebäudefunkanlagen gelten die gesonderten Errichtungsrichtlinien der Feuerwehr Koblenz.S. 12 · 2024

Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.

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Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.

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ZUSTÄNDIGE STELLEN
Stadtverwaltung Koblenz – untere Bauaufsichtsbehörde (§ 58 Abs. 1 Nr. 3 LBauO RP)
Stadtverwaltung Koblenz als Brandschutzdienststelle (§ 9 Abs. 2 LBKG)
Vorschlag — abzustimmen

Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.

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