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Stadt Ludwigshafen am Rhein (kreisfrei)

QUELLE · TAB Feuerwehr Ludwigshafen am Rhein (Ludwigshafen am Rhein) – Ausgabestand 2013-07-15
Festlegungen nach Thema
AufschaltungAnschaltung an die Übertragungsanlage für Gefahrenmeldung (ÜAG) erfolgt nur bei Einhaltung der geltenden Normen und Vorschriften (u.a. DIN EN 54, DIN 14675, VDE 0833). Der vollständig ausgefüllte Antrag muss mindestens 6 Wochen vor geplantem Anschalttermin bei der Fachfirma (Siemens AG) vorliegen. Mit Antragstellung erkennt der Betreiber die Anschlussbedingungen verbindlich an.S. 4, 5 · 2013
ÜbertragungseinrichtungAls Fachfirma für die Übertragungsanlage (ÜAG) ist die Siemens AG, Niederlassung Mannheim, beauftragt. Alternativ kann der Betreiber eine Fachfirma eigener Wahl beauftragen, sofern er die entsprechenden Anforderungen des Innenministeriumsschreibens vom 27.06.2005 vergleichbar erfüllt. Die ÜE ist als Hauptmelder (MUE) gemäß VDE 0833 auszuführen.S. 4, 5 · 2013
Feuerwehr-InformationszentraleAnstelle von FBF und FAT kann alternativ eine Feuerwehrinformationszentrale (FIZ oder FIBS) eingesetzt werden. Auch diese ist ausschließlich im Erdgeschoss am Anrückeweg anzuordnen, die Lage ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen.S. 5 · 2013
Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Das Feuerwehrbedienfeld (FBF) muss nach DIN 14661 ausgeführt sein und ist zwingend Voraussetzung für die Anschaltung an das Brandmeldenetz. FBF und FAT sind ausschließlich im Erdgeschoss am Anrückeweg der Feuerwehr anzuordnen; die Lage ist in der Planungsphase mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. Ein Schließzylinder der Feuerwehrschließung ist auf Kosten des Antragstellers einzubauen; das Schloss geht in das Eigentum der Feuerwehr Ludwigshafen über.S. 4, 5 · 2013
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Feuerwehr-Anzeigetableau (DIN 14662)Das Feuerwehranzeigetableau (FAT) muss nach DIN 14662 ausgeführt sein; alternativ ist eine Feuerwehrinformationszentrale (FIZ/FIBS) zulässig. Die Einzelmelderidentifikation erfolgt ausschließlich in Klartextanzeige; der angezeigte Text muss mit dem Text auf der Laufkarte übereinstimmen. Auch im FAT ist ein Schließzylinder der Feuerwehrschließung einzubauen.S. 4, 5 · 2013
Feuerwehr-SchlüsseldepotEin Feuerwehr-Schlüsseldepot der Klasse 3 nach DIN 14675 ist zu installieren, wenn gewaltloser Zutritt der Feuerwehr zu allen Melderbereichen nicht anderweitig sichergestellt ist. Das Schloss wird von der Feuerwehr Ludwigshafen bestellt (Bestellschein ca. 6 Wochen vor Abnahme), vom Besteller bezahlt und geht in das Eigentum der Feuerwehr über. Am fest verschweißten Ring dürfen maximal drei Schlüssel (bei Transpondern nur passive) mit beschrifteten Anhängern deponiert werden; Schlüsselkarten sind nicht zulässig. Die Verwendung von FSD der Klasse 1 oder 2 ist nur in Abstimmung mit der Feuerwehr Ludwigshafen im Einzelfall möglich.S. 7, 8 · 2013
FreischaltelementIn unmittelbarer Nähe des FSD ist ein VdS-anerkanntes Freischaltelement (FSE) in Form eines Schlüsselschalters zu installieren. Der Schließzylinder entspricht der Ausführung der Feuerbedienfeldschließung, wird vom Auftraggeber bezahlt und geht in das Eigentum der Feuerwehr über. Die FSE-Auslösung darf die Brandfallsteuerung der BMA (z.B. Evakuierungsfahrt des Aufzugs, Rauchabzüge, akustische Räumungssignale) nicht aktivieren können.S. 8 · 2013
BlitzleuchteGelbe Blitzleuchten (RAL 1003) sind als Bestandteil der BMA vorzusehen und zur Kennzeichnung des Zugangs zum Gebäude sowie der Wegführung zu FBF/FAT im Alarmfall anzubringen.S. 4, 5 · 2013
MeldergruppenSprinkleranlagen sind in Meldergruppen von höchstens 2000 m² je Ebene zu unterteilen; Meldebereiche von Sprinkleranlagen dürfen nicht über mehrere Ebenen an der BMZ angezeigt werden. Je Alarmventil ist eine separate Meldung zur BMZ vorzusehen.S. 6 · 2013
MelderkennzeichnungAutomatische Melder sind gut sichtbar mit Schleifen- und Meldernummer gemäß DIN 14623 zu beschriften (z.B. '4/1', '4/2'). Die optische Anzeige muss von der Raumzugangsseite ersichtlich sein. Melder in Zwischenböden, -decken oder Kanälen sind durch einen ca. 50 mm großen roten Punkt zu kennzeichnen; Revisionsklappen müssen mindestens 40 x 40 cm groß sein. Manuelle Melder sind in 140 cm Höhe (±20 cm) zu installieren, Kennzeichnung hinter der Glasscheibe.S. 5, 6 · 2013
Laufkarten – FormatLaufkarten sind laminiert in DIN A4 oder in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle in größerem Format am FBF/FAT zu hinterlegen. Alternativ erfüllt ein an die BMA gekoppelter Drucker die Anforderung, sofern er Alarmbereich und Lageplan in ausreichender Größe schriftlich und grafisch wiedergibt.S. 6, 7 · 2013
Laufkarten – SymbolikIn Laufkarten sind u.a. Wandhydranten Typ F, Löschwasserentnahmeeinrichtungen, Feuerwehraufzüge, Nutzungen, Gefahrenbereiche nach dem Gefahrstoffkonzept Rheinland-Pfalz, Löschmittelangaben bei stationären Löschanlagen, Auslösestellen für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sowie sonstige Hilfsmittel in Absprache mit der Brandschutzdienststelle einzuzeichnen. Gesprinklerte Bereiche und Gaslöschbereiche sind blau schraffiert darzustellen, Wärmekabel, Linearmelder und Ansaugmelder gelb.S. 7 · 2013
Laufkarten – Anzahl und AblageJe Strömungsmelder einer Sprinklergruppe ist eine separate Laufkarte zu hinterlegen. Für den Laufweg von FIZ/BMZ zur Sprinklerzentrale ist eine separate Laufkarte vorzuhalten.S. 6 · 2013
Feuerwehrplan (DIN 14095)Feuerwehrpläne mit Anfahrtsplan und Textteil sind nach Anhang B der DIN 14095 (2007-05) zu erstellen. Zur Freigabe ist vorab ein Farbausdruck in DIN A3 in einfacher Ausfertigung oder per E-Mail als PDF vorzulegen. Nach Freigabe sind drei Druckexemplare in DIN A3 in Klarsichthüllen und Ordnern sowie einmal als CD im PDF-Format zu liefern; Rückseiten sind mit Objektname, Adresse, Geschoss und Übersichtsplan zu bedrucken.S. 7, 9 · 2013
Abnahme und AbstimmungDer Abnahmetermin ist mit einem Vorlauf von 3 Wochen mit der Feuerwehr abzustimmen. Bei der Abnahme müssen Antragsteller und Errichter (oder zeichnungs- und weisungsbefugte Vertreter) anwesend sein. Zur Abnahme sind u.a. Fachbauleiterbescheinigung, Nachweis der Wartung (Wartungsvertrag), Meldergruppenverzeichnis, Angaben zur Störweiterleitung/Sabotagemeldung des FSD und der Feuerwehrplan in Papierform und auf Datenträger vorzulegen.S. 9 · 2013
InstandhaltungEs ist ein Wartungsvertrag mit einer akkreditierten Fachfirma gemäß DIN 14675 abzuschließen; der Nachweis ist Bestandteil der Abnahme. Wartungen, Inspektionen und Instandsetzungen sind regelmäßig durchzuführen und im Wartungsbuch zu dokumentieren (z.B. VdS 2182). Die jährliche Wartung des FSD ist im Beisein der Feuerwehr durchzuführen. Bei Wartungsabschaltungen von Meldern hat der Betreiber den Schutz anderweitig sicherzustellen; eine Abmeldung bei der alarmierenden Stelle ist nicht mehr möglich.S. 8, 10, 11 · 2013
Kosten und GebührenFeuerwehreinsätze bei Fehlalarmen werden nach der jeweils gültigen kommunalen Kostensatzsatzung verrechnet. Brandschutztechnische Beratungen und die Abnahme der BMA werden dem Betreiber gemäß gültiger Satzung in Rechnung gestellt. Eine kostenpflichtige Wiederaufschaltung nach Abschaltung ist möglich.S. 10, 11 · 2013

Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.

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Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.

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ZUSTÄNDIGE STELLEN
Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein – untere Bauaufsichtsbehörde (§ 58 Abs. 1 Nr. 3 LBauO RP)
Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein als Brandschutzdienststelle (§ 9 Abs. 2 LBKG)
Vorschlag — abzustimmen

Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.

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