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Stadt Mainz (kreisfrei)

QUELLE · TAB Feuerwehr Mainz (Mainz) – Ausgabestand 2021-01
Festlegungen nach Thema
AufschaltungBMA müssen vor Aufschaltung an die Empfangsstelle der Stadt Mainz von einem staatlich anerkannten Sachverständigen gemäß HTechAnlV RP geprüft werden. Die abschließende Prüfung und Aufschaltung erfolgt im Beisein der Feuerwehr Mainz, Abt. Vorbeugender Brandschutz. Gesamtkonzeption und Abweichungen von den Vorschriften sind vorab in Abstimmung mit der Feuerwehr, Abt. Vorbeugender Brandschutz, festzulegen.S. 6, 7 · 2021
AlarmempfangsstelleDie Stadt Mainz unterhält eine Empfangsstelle, deren Betrieb der Mainzer Netze GmbH als Konzessionär übertragen ist. Bei Abschaltung der ÜE ist an BMZ und FIZ ein Hinweisschild mit dem Text 'Übertragungseinrichtung abgeschaltet! Bei Alarm Feuerwehr Notruf 112 wählen!' vorzuhalten.S. 8, 12 · 2021
ÜbertragungseinrichtungDie Empfangsstelle wird durch die Mainzer Netze GmbH als Konzessionär betrieben. Die Anschaltung einer ÜE erfolgt nur auf Antrag (mind. 3 Wochen vor Aufschaltung einzureichen). Die Verbindungsleitung zwischen Übergabepunkt des Telekommunikationsdienstleisters und der ÜE der BMZ stellt der Betreiber richtlinienkonform her.S. 12, 13 · 2021
Feuerwehrzugang / Standort BMZDer Feuerwehrzugang muss in unmittelbarer Nähe zu FSD/FSE und der abgestimmten Anfahrstelle liegen. Die Anfahrstelle ist gemäß DIN 14090 und den Vorgaben des Merkblatts 'Flächen für die Feuerwehr im Stadtgebiet Mainz' auszuführen. Der Feuerwehr ist im Alarmfall zu jeder Zeit gewaltloser Zugang zu gewährleisten.S. 8, 9, 13 · 2021
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Feuerwehr-InformationszentraleDie FIZ sowie eine ggf. vorhandene Parallelanzeige und die Laufkarten müssen in unmittelbarer Nähe des Feuerwehrzugangs installiert sein. Standort und Zugang sind in Abstimmung mit der Feuerwehr Mainz, Abt. Vorbeugender Brandschutz, festzulegen. Die Zugangstür und der Weg zur FIZ sind mit Hinweisschildern nach DIN 4066 fortlaufend zu kennzeichnen.S. 7, 8 · 2021
Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Das FBF nach DIN 14661 muss die Schließung 'Mainz' haben. Für die Beschaffung der Halbzylinder ist eine schriftliche Freigabe der Feuerwehr Mainz erforderlich; die Zylinder sind ausschließlich bei der Firma Gunnebo Deutschland GmbH zu beziehen. Kosten eines erforderlichen Zylindertausches trägt der Betreiber.S. 8 · 2021
Feuerwehr-Anzeigetableau (DIN 14662)Das FAT nach DIN 14662 ist verpflichtend mit Einzelmelderidentifikation für alle Brandmelder einzurichten. Zusätzlich sind Positionierung des Melders (ggf. mit Zusatz ZD/DB) sowie Gebäude, Geschoss und Raumnummer anzuzeigen. Ein gesondert verschlossenes FAT muss denselben Schließzylinder wie das FBF erhalten.S. 8 · 2021
Feuerwehr-SchlüsseldepotEin FSD ist in Abstimmung mit der Feuerwehr Mainz, Abt. Vorbeugender Brandschutz, zwingend zu installieren; Objektschlüssel werden von der Feuerwehr nicht angenommen. Im FSD sind in der Regel zwei gleichschließende Halbzylinder zu installieren; der Generalschlüssel (max. 3 Schließmedien) ist 2-fach bereitzustellen. Das FSD muss VdS-anerkannt sein und eine Innentür mit Doppelbart-Umstellschloss in 'Schließung Mainz' haben, die Umstellung erfolgt durch die Feuerwehr Mainz bei Inbetriebnahme.S. 8, 13, 18, 19 · 2021
FreischaltelementBei nicht ausgelöster BMA muss die Entnahme der Objektschlüssel über ein FSE gewährleistet sein. Das FSE muss DIN 14675-1, A.5 erfüllen; Fernauslösung der ÜE und elektronische Entriegelung des FSD sowie Deaktivierung von Einbruchsicherungen müssen möglich sein. Nutzung muss beantragt und genehmigt werden; der Schließzylinder ist bei Gunnebo Deutschland GmbH zu beziehen.S. 14 · 2021
BlitzleuchteDer Feuerwehrzugang ist an der Außenseite des Objektes mit einer orangenen Blitzleuchte zu kennzeichnen. Sie befindet sich in unmittelbarer Nähe zu FSD/FSE und der in Abstimmung mit der Feuerwehr, Abt. Vorbeugender Brandschutz, festgelegten Anfahrstelle.S. 8, 9 · 2021
MeldergruppenSprinkleranlagen sind in Meldergruppen von höchstens 2000 m² je Ebene zu unterteilen; je Alarmventil ist mindestens eine separate Meldung zur BMZ vorzusehen. Meldebereiche dürfen sich nicht über mehrere Ebenen erstrecken. Strömungsmelder müssen jeweils einer eigenen Meldergruppe zugeordnet werden.S. 10 · 2021
MelderkennzeichnungJeder Brandmelder ist dauerhaft mit Gruppen- und Meldernummer zu beschriften. Ist die Beschriftung vom Erkundungsstandort der Feuerwehr nicht erkennbar, muss die Meldernummer in der Laufkarte eingetragen sein. Abweichungen bedürfen der Zustimmung der Feuerwehr Mainz, Abt. Vorbeugender Brandschutz.S. 9 · 2021
Laufkarten – FormatLaufkarten dürfen DIN A4 nicht unterschreiten und sollen DIN A3 nicht überschreiten. Sie sind zu laminieren oder in reißfestem, wetterfestem und abwischbar-beschreibbarem Papier auszuführen sowie in festen Behältnissen zu lagern. Bei mehr als 50 Laufkarten ist ein Laufkartenmagazin/-schrank mit LED-Einzelanzeige zu verwenden; zusätzlich ist ein unlaminierter Satz in Ordnerform an der FIZ vorzuhalten.S. 11 · 2021
Laufkarten – SymbolikLaufkarten sind auf Basis aktueller Grundrisspläne zu erstellen; vereinfachte Wanddarstellung ohne Maßketten und Möblierung. Der Laufweg von der FIZ zur Meldergruppe ist als grüne Linie mit Laufrichtung einzuzeichnen. Bildzeichen gemäß DIN 14034 sind zu verwenden; Einsatzhinweise rot zu hinterlegen; RAS-Bereiche mit gelb gestrichelten Begrenzungslinien und gelbem Verlauf der Detektionsrohre zu kennzeichnen; Löschbereiche blau gemäß VdS-Empfehlung Form 2030.S. 11, 12 · 2021
Laufkarten – Anzahl und AblageJe Meldergruppe ist eine Laufkarte an der FIZ bzw. Parallelanzeige vorzuhalten. Zur Genehmigung ist je Melderart eine Musterlaufkarte einzureichen; für die Inbetriebnahme sind 2 vollständige Sets in Ordnerform bereitzustellen. Bei Systemen mit automatischem Laufkartenausdruck muss stets ein kompletter farbiger Satz für alle Meldergruppen an der FIZ bereitliegen.S. 6, 11, 12 · 2021
Laufkarten – AktualisierungLaufkarten sind auf Basis aktueller Grundrisspläne zu erstellen und ständig fortzuschreiben. Abweichungen vom vorgegebenen Muster sind in Abstimmung mit der Feuerwehr Mainz, Abt. Vorbeugender Brandschutz, festzulegen.S. 11 · 2021
Feuerwehrplan (DIN 14095)Genehmigte Feuerwehrpläne gemäß dem Merkblatt zur Erstellung von Feuerwehrplänen im Stadtgebiet Mainz sind einzureichen: 3 Pläne in Hängeordner bei der Feuerwehr und 1 Plan in rotem Ordner im FIZ. Die Pläne sind 7 Arbeitstage vor der Funktionsprüfung einzureichen.S. 6 · 2021
Abnahme und AbstimmungDie Terminabstimmung für die Funktionsprüfung erfolgt mindestens 14 Arbeitstage vor Aufschaltung ausschließlich über die Feuerwehr Mainz, Abt. Vorbeugender Brandschutz. Die Prüfung findet im Beisein des Konzessionärs, des Antragstellers und des Errichters statt; sie erfolgt stichpunktartig und ist keine Bestätigung fachgerechter Installation. Eine Teilinbetriebnahme ist in Abstimmung mit der Feuerwehr, Abt. Vorbeugender Brandschutz, festzulegen.S. 14 · 2021
InstandhaltungWartungen und Inspektionen sind fortlaufend in einem Betriebsbuch (gemäß VDE 0833, Teil 1, Abschnitt 5) zu dokumentieren, das jederzeit für die Feuerwehr einsehbar an der BMZ zu hinterlegen ist. Es ist ein Wartungsvertrag mit einer gemäß DIN 14675 zertifizierten Fachfirma abzuschließen. Bei Abschaltung von Meldern während der Wartung sind Kompensationsmaßnahmen sicherzustellen.S. 14, 15 · 2021
Kosten und GebührenDie Funktionsprüfung sowie alle Wiederholungsprüfungen aufgrund von Mängeln sind kostenpflichtig. Kosten durch Falschalarme werden dem Betreiber in Rechnung gestellt. Alle Kosten richten sich nach der jeweils gültigen Feuerwehrsatzung der Stadt Mainz.S. 15, 20 · 2021

Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.

Mit PlanWerke planen

Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.

Projekt anlegen
ZUSTÄNDIGE STELLEN
Stadtverwaltung Mainz – untere Bauaufsichtsbehörde (§ 58 Abs. 1 Nr. 3 LBauO RP)
Stadtverwaltung Mainz als Brandschutzdienststelle (§ 9 Abs. 2 LBKG)
Vorschlag — abzustimmen

Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.

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