Rhein-Lahn-Kreis
QUELLE · TAB Integrierte Leitstelle Montabaur (Rhein-Lahn-Kreis) – Ausgabestand 2021-03-25
Festlegungen nach Thema
AufschaltungDie BMA ist gemäß DIN 14675 und DIN VDE 0833 zu errichten, zu betreiben und zu unterhalten. Der Konzessionär für den Rhein-Lahn-Kreis ist BOSCH Sicherheitssysteme GmbH. Termin zur Abnahme und Aufschaltung sowie alle Details zur Übertragungseinrichtung sind vom Anschlussnehmer mit allen Beteiligten abzustimmen.S. 1, 5 · 2021
AlarmempfangsstelleDie zuständige Alarmempfangsstelle ist die Integrierte Leitstelle Montabaur, die als Feuerwehrerstalarmierungsstelle für die Landkreise AK, Rhein-Lahn, NR und WW fungiert.S. 1 · 2021
ÜbertragungseinrichtungDie Einrichtung der Übertragungseinrichtung sowie die Übertragungswege sind vor der Abnahme mit allen Beteiligten abzustimmen. Eine rote Blitzleuchte an der BMZ bzw. am FAT muss die Auslösung der Übertragungseinrichtung anzeigen.S. 4, 5 · 2021
Feuerwehrzugang / Standort BMZAlle Türen und Zugänge zum und im Objekt müssen mit dem im FSD hinterlegten Generalhauptschlüssel (GHS) gewaltfrei zu öffnen sein. Bei eingefriedetem Gelände oder Nichtzugänglichkeit durch Tore oder Schranken sind geeignete Maßnahmen zu treffen (z. B. Schlüsseldepot, Tor-/Schrankenentriegelung, Feuerwehrschließung). Elektrisch betriebene Türen stellen in der Regel keinen geeigneten Feuerwehrzugang dar.S. 3, 4, 7 · 2021
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Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Das Feuerwehrbedienfeld (FBF) muss mit der Feuerwehrschließung ausgestattet sein und zum Zeitpunkt der Abnahme einsatzbereit vorhanden und nutzbar sein.S. 3 · 2021
Feuerwehr-Anzeigetableau (DIN 14662)Das Feuerwehranzeigetableau (FAT) muss mit der Feuerwehrschließung ausgestattet sein und zum Zeitpunkt der Abnahme nutzbar sein. Laufkarten, Feuerwehrplan und Betriebsbuch sind in einem geeigneten und gekennzeichneten Depot an der BMZ bzw. beim FAT zu hinterlegen.S. 3 · 2021
Feuerwehr-SchlüsseldepotEin Feuerwehrschlüsseldepot (FSD 3) inkl. Feuerwehrschließung muss zum Zeitpunkt der Abnahme vorhanden und nutzbar sein. Im FSD ist ein objektspezifischer Halbzylinder mit GHS-Schließung zu hinterlegen. Die Anzahl der im FSD hinterlegten GHS bzw. Überwachungszylinder wird von der Brandschutzdienststelle festgelegt.S. 3 · 2021
FreischaltelementDas Freischaltelement (FSE) muss mit Feuerwehrschließung ausgestattet und zum Zeitpunkt der Abnahme vorhanden und nutzbar sein.S. 3 · 2021
BlitzleuchteDer Zugang zur BMZ bzw. zum FAT ist durch eine rote Blitzleuchte zu kennzeichnen, die die Auslösung der Übertragungseinrichtung anzeigt.S. 4 · 2021
MelderkennzeichnungAutomatische Melder müssen gemäß DIN 14675 gekennzeichnet sein; die Beschriftung hat auf gravierten roten, rechteckigen Schildern zu erfolgen und muss identisch mit den Angaben auf den Meldergruppenkarten und der BMZ sein. Nichtautomatische Melder müssen rote Meldergehäuse besitzen.S. 4 · 2021
Laufkarten – FormatFeuerwehrlaufkarten sind laminiert zu fertigen und zusammen mit dem Feuerwehrplan und dem Betriebsbuch in einem geeigneten, gekennzeichneten Depot an der BMZ bzw. beim FAT zu hinterlegen.S. 3 · 2021
Feuerwehrplan (DIN 14095)Feuerwehrpläne müssen DIN 14095 entsprechen und sind vorab der Brandschutzdienststelle zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Nach Freigabe werden sie in DIN A3, auf wasserabweisendem Papier, in Klarsichthüllen oder laminiert, gefaltet auf DIN A4, in einem roten Ordner in 5-facher Ausfertigung sowie einmal auf CD als PDF-Datei benötigt.S. 3 · 2021
Abnahme und AbstimmungBei der Abnahme und Aufschaltung sind vorzulegen: Bescheinigung eines staatlich anerkannten Sachverständigen (z. B. VdS, TÜV), Fachbauleiterbescheinigung und Errichterbestätigung sowie ein Beleg über einen bestehenden Instandhaltungs-/Wartungsvertrag. Zur Abnahme müssen neben Konzessionär und Brandschutzdienststelle je mindestens ein Vertreter des Anschlussnehmers, des Anlagenerrichters/der Wartungsfirma und der Feuerwehr anwesend sein.S. 5 · 2021
InstandhaltungEin Instandhaltungs-/Wartungsvertrag mit einer zertifizierten Fachfirma muss bei der Abnahme nachgewiesen werden. Der im FSD hinterlegte Feuerwehr-Transponder sowie das FSD sind gemäß DIN 14675 vierteljährlich zu inspizieren und zu warten.S. 5, 7 · 2021
SonstigesFür elektronische Schließanlagen in Objekten mit BMA gelten besondere Anforderungen: Das System muss zugelassen sein, ein Transponder ist im FSD zu hinterlegen und muss unbegrenzten zeitlichen Zugang sicherstellen, eine Störung der Netzspannung darf die Funktion nicht beeinträchtigen, und die Energiereserve muss mindestens 100 Entsperrvorgänge abdecken. Ausnahmen beim Feuerwehrzugang (z. B. Traforaum) müssen vorab mit der Brandschutzdienststelle abgestimmt werden.S. 6, 7 · 2021
Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.
Mit PlanWerke planen
Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.
Projekt anlegenZUSTÄNDIGE STELLEN
Kreisverwaltung Rhein-Lahn-Kreis – untere Bauaufsichtsbehörde (§ 58 Abs. 1 Nr. 3 LBauO RP)
Kreisverwaltung Rhein-Lahn-Kreis als Brandschutzdienststelle (§ 9 Abs. 2 LBKG)
Vorschlag — abzustimmen
Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.
Anforderungen kennen — und direkt danach planen.
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