Rhein-Pfalz-Kreis
QUELLE · TAB Brandschutzdienststelle Rhein-Pfalz-Kreis (Rhein-Pfalz-Kreis) – Ausgabestand 2015-03-30
Festlegungen nach Thema
AufschaltungDie Aufschaltung einer BMA auf die ÜAG setzt voraus, dass ein vollständig ausgefüllter Antrag mindestens 6 Wochen vor dem geplanten Anschalttermin bei der zuständigen Fachfirma (Siemens AG, Niederlassung Mannheim) vorliegt. Die Anlage muss den in den Planungsgrundlagen genannten Normen entsprechen und von einer VdS-anerkannten, zertifizierten Errichterfirma erstellt werden. Mit dem Antrag erkennt der Betreiber die Anschlussbedingungen verbindlich an.S. 4, 5 · 2015
AlarmempfangsstelleAlarmempfangsstelle ist die DRK Rettungsleitstelle Ludwigshafen; die Erstalarmierung wurde ihr vertraglich eingeräumt. Die ÜAG wird von der Firma Siemens AG als autorisierter Fachfirma betrieben und unterhalten.S. 4, 5 · 2015
ÜbertragungseinrichtungDie Übertragungseinrichtung (ÜE) wird als Hauptmelder (MUE) bezeichnet und ist Pflichtbestandteil jeder aufgeschalteten BMA. Der Betreiber ist auf Verlangen der Brandschutzdienststelle verpflichtet, alle erforderlichen Änderungen an der ÜE auf eigene Kosten vornehmen zu lassen.S. 4, 5 · 2015
Feuerwehrzugang / Standort BMZDer Zugang zum Gebäude und die Wegführung zu FBF/FAT sind durch Hinweisschilder nach DIN 4066 und gelbe Blitzleuchten (RAL 1003) zu kennzeichnen. Bodenplattenheber für Melder in Zwischenböden sind an der Feuerwehranlaufstelle oder am direkten Zugang zum Schutzbereich zu deponieren; je nach Situation kann auch eine verschlossene Klappleiter gefordert werden.S. 5, 6 · 2015
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Feuerwehr-InformationszentraleFIZ (Feuerwehrinformationszentrale) bzw. FIBS sind als Alternative zu FAT und FBF ausdrücklich zugelassen und ebenfalls nur im Erdgeschoss am Anrückeweg anzuordnen.S. 5 · 2015
Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Ein Feuerwehrbedienfeld (FBF) nach DIN 14661 ist Pflichtbestandteil; ohne FBF erfolgt keine Aufschaltung der BMZ. FBF und FAT sind ausschließlich im Erdgeschoss am Anrückeweg der Feuerwehr anzuordnen; die genaue Lage ist in der Planungsphase mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. In FBF und FAT ist auf Kosten des Antragstellers ein Schloss der Feuerwehrschließung einzubauen; der Zylinder geht in das Eigentum des kommunalen Trägers der Feuerwehr über.S. 5 · 2015
Feuerwehr-Anzeigetableau (DIN 14662)Ein Feuerwehranzeigetableau (FAT) nach DIN 14662 ist vorgeschrieben; alternativ ist eine Feuerwehrinformationszentrale (FIZ/FIBS) zulässig. Die Einzelmelderidentifikation erfolgt in Klartextanzeige, und der Text im FAT muss mit dem Text auf der Laufkarte übereinstimmen. Wartungsfirmen, die den Schließzylinder des FAT benötigen, müssen frühzeitig einen Termin über den kommunalen Träger der Feuerwehr vereinbaren.S. 5 · 2015
Feuerwehr-SchlüsseldepotEin FSD der Klasse 3 nach DIN 14675 ist zu installieren, wenn der gewaltlose Feuerwehrzutritt nicht anderweitig dauerhaft sichergestellt ist. Das Schloss wird über den kommunalen Träger der Feuerwehr beschafft (Antrag ca. 6 Wochen vor Abnahme), auf Kosten des Antragstellers, und geht in das Eigentum des Trägers über. Im FSD dürfen maximal drei Schlüssel (bei Transpondern nur passive) deponiert werden; Schlüsselkarten sind nicht zulässig. Sabotage- und Störmeldungen sind an eine ständig besetzte Stelle (nicht zur Rettungsleitstelle) weiterzuleiten. FSD der Klasse 1 oder 2 sind nur in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle Rhein-Pfalz-Kreis im Einzelfall möglich.S. 7, 8 · 2015
FreischaltelementIn unmittelbarer Nähe des FSD ist ein VdS-anerkanntes FSE in Form eines Schlüsselschalters zu installieren. Der Schließzylinder entspricht der Feuerbedienfeldschließung, wird vom Auftraggeber bezahlt und geht in das Eigentum des kommunalen Trägers der Feuerwehr über. Die FSE-Auslösung darf die Brandfallsteuerung der BMA (z.B. Evakuierungsfahrt, Rauchabzug, akustische Räumungssignale) nicht aktivieren können.S. 8 · 2015
BlitzleuchteGelbe Blitzleuchten (RAL 1003) sind Pflichtbestandteil und dienen der Kennzeichnung des Zugangs zum Gebäude sowie der Wegführung zu FBF und FAT im Alarmfall.S. 4, 5 · 2015
MeldergruppenSprinkleranlagen sind in Meldergruppen von maximal 2000 m² je Ebene zu unterteilen; Meldebereiche dürfen nicht über mehrere Ebenen angezeigt werden. Je Strömungsmelder einer Sprinklergruppe ist eine separate Laufkarte vorzuhalten. Sonstige ortsfeste Gaslöschanlagen sind so anzuschalten, dass Auslösung und erstauslösender Melder am FAT mit Bereichsbezeichnung angezeigt werden.S. 6 · 2015
MelderkennzeichnungAutomatische Melder sind gut sichtbar mit Schleifen- und Meldernummer gemäß DIN 14623 zu beschriften (z.B. '4/1', '4/2'). Melder in Zwischenböden, -decken oder Kanälen sind durch einen ca. 50 mm großen roten Punkt zu kennzeichnen; unter jedem solchen Melder muss ein herausnehmbares Deckenelement vorhanden sein, Revisionsklappen mindestens 40 x 40 cm. Manuelle Melder sind in 140 cm (± 20 cm) Höhe zu installieren, Kennzeichnung hinter der Glasscheibe anzubringen. In Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle kann ein Lageplantableau mit aufleuchtenden Dioden am Feuerwehrzugang gefordert werden.S. 6 · 2015
Laufkarten – FormatLaufkarten sind laminiert in DIN A4 oder DIN A3 vorzuhalten; die Formatwahl ist in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle festzulegen. Alternativ kann ein an die BMA gekoppelter Drucker eingesetzt werden, der Alarmbereich und Lageplan in ausreichender Größe ausgibt; bei Druckereinsatz ist dennoch ein Satz Laufkarten als Redundanz vorzuhalten.S. 7 · 2015
Laufkarten – SymbolikIn Laufkarten sind Wandhydranten (Typ F nach DIN 14461), Löschwasserentnahmeeinrichtungen, Feuerwehraufzüge, Nutzungen, Gefahrenbereiche nach dem Gefahrstoffkonzept Rheinland-Pfalz, Löschmittelangaben bei stationären Löschanlagen sowie Auslösestellen für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen einzuzeichnen. Gesprinklerte Bereiche und Gaslöschbereiche sind blau schraffiert darzustellen; Wärmekabel, Linearmelder und Ansaugmelder gelb. Weitere Hilfsmittel sind in Absprache mit der Brandschutzdienststelle aufzunehmen.S. 7 · 2015
Laufkarten – Anzahl und AblageJe Meldergruppe bzw. je Strömungsmelder einer Sprinklergruppe ist eine eigene Laufkarte vorzuhalten; für die Sprinklerzentrale ist eine separate Laufkarte erforderlich. Bei Druckerbetrieb ist zusätzlich ein vollständiger Laufkartensatz als Redundanz vorgeschrieben.S. 6, 7 · 2015
Laufkarten – AktualisierungEine explizite Frist zur Aktualisierung von Laufkarten ist im Dokument nicht genannt; es wird lediglich gefordert, dass Führungsmittel gegen den Zugriff Dritter zu schützen sind (abschließbarer Laufkartenhalter mit Feuerwehrschließung).S. 7 · 2015
Feuerwehrplan (DIN 14095)Feuerwehrpläne sind gemäß dem kreiseigenen Merkblatt zur Erstellung von Feuerwehrplänen für den Rhein-Pfalz-Kreis zu erstellen, das auf DIN 14095:2007-05 basiert. Sie müssen als freigegebene Version zum Zeitpunkt der Aufschaltung vor Ort sein und der Brandschutzdienststelle bei Abnahme in Papierform sowie auf Datenträger übergeben werden.S. 7, 9 · 2015
Abnahme und AbstimmungDie Abnahme durch die Brandschutzdienststelle Rhein-Pfalz-Kreis erfolgt vor Aufschaltung auf die ÜAG; der Termin ist mit mindestens 3 Wochen Vorlauf abzustimmen. Zur Abnahme müssen in Papierform vorliegen: Fachbauleiterbescheinigung oder Installationsattest (VdS-Muster), Wartungsvertrag, Meldergruppenverzeichnis, Angabe zur Störweiterleitung/Sabotage-meldung des FSD, Feuerwehrplan (Papier und Datenträger) sowie der Nachweis der Sachkundigen-Person nach DIN VDE 0833. Die Abnahme durch die Brandschutzdienststelle bestätigt nicht die fachgerechte Installation.S. 8, 9 · 2015
InstandhaltungEs ist ein Wartungsvertrag mit einer nach DIN 14675 zertifizierten Fachfirma abzuschließen; der Nachweis ist Bestandteil der Abnahme. Wartungen, Inspektionen und Instandsetzungen sind im Wartungsbuch (z.B. VdS 2182) zu dokumentieren und auf Verlangen der Brandschutzdienststelle vorzulegen. Während Abschaltungen einzelner Melder sind Ersatzmaßnahmen (z.B. Aufsichtspersonal) sicherzustellen; eine Abmeldung bei der alarmierenden Stelle ist nicht mehr möglich.S. 10, 11 · 2015
Kosten und GebührenBrandschutztechnische Beratungen und die Abnahme werden nach Zeitaufwand gemäß der aktuellen Landesverordnung über Gebühren nach Bauordnungsrecht in Rechnung gestellt. Feuerwehreinsätze bei Fehlalarmen werden nach der jeweils örtlich gültigen Kostensatzsatzung verrechnet; die Wiederaufschaltung nach Abschaltung ist kostenpflichtig.S. 10, 11 · 2015
Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.
Mit PlanWerke planen
Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.
Projekt anlegenZUSTÄNDIGE STELLEN
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis – untere Bauaufsichtsbehörde (§ 58 Abs. 1 Nr. 3 LBauO RP)
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis als Brandschutzdienststelle (§ 9 Abs. 2 LBKG)
Vorschlag — abzustimmen
Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.
Anforderungen kennen — und direkt danach planen.
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