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Stadt Zweibrücken (kreisfrei)

Wichtig — kein ausgewertetes Dokument zu einem Kreis heißt nicht, dass es dort keine TAB gibt; nur, dass sie hier noch nicht erfasst ist.

Mit PlanWerke planen

Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.

Projekt anlegen
ZUSTÄNDIGE STELLEN
Stadtverwaltung Zweibrücken – untere Bauaufsichtsbehörde (§ 58 Abs. 1 Nr. 3 LBauO RP)
Stadtverwaltung Zweibrücken als Brandschutzdienststelle (§ 9 Abs. 2 LBKG)
Vorschlag — abzustimmen

Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.

Alle Orte durchsuchen

Anforderungen kennen — und direkt danach planen.

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