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Regionalverband Saarbrücken

Wichtig — kein ausgewertetes Dokument zu einem Kreis heißt nicht, dass es dort keine TAB gibt; nur, dass sie hier noch nicht erfasst ist.

Mit PlanWerke planen

Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.

Projekt anlegen
ZUSTÄNDIGE STELLEN
Regionalverband Saarbrücken – untere Bauaufsichtsbehörde (§ 58 Abs. 1 LBO SL)
Gefahrenverhütungsschau: Aufgabe der Gemeinde (§ 35 Abs. 5 SBKG); Brandinspekteur:in beim Regionalverband Saarbrücken (§ 31 Abs. 2 SBKG)
Vorschlag — abzustimmen

Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.

Alle Orte durchsuchen

Anforderungen kennen — und direkt danach planen.

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