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Landkreis Saarlouis

QUELLE · TAB Die Feuerwehren des Landkreises Saarlouis (Landkreis Saarlouis) – Ausgabestand 2008-08
Festlegungen nach Thema
AufschaltungVor Inbetriebnahme und bei jeder Änderung der BMA ist eine Abnahme durch UBA und Feuerwehr erforderlich. Der Termin zur Aufschaltung ist mindestens 14 Tage im Voraus mit der UBA/Feuerwehr zu vereinbaren. Die Freigabe zur Aufschaltung auf die Übertragungseinrichtung erfolgt nur, wenn keine erkennbaren Mängel festgestellt werden.S. 5 · 2008
AlarmempfangsstelleDie Brandmeldeempfangseinrichtung befindet sich bei der Kreisalarmzentrale (KAZ) des Landkreises Saarlouis. Aufschaltanträge sind an den Konzessionär BOSCH Sicherheitssysteme GmbH in Trier zu richten; zusätzlich ist die zuständige Feuerwehr zu informieren.S. 3, 4 · 2008
ÜbertragungseinrichtungDie ÜE (Hauptmelder) ist neben der BMZ zu montieren und mit der Teilnehmernummer zu versehen. Die Aufschaltung an die Brandmeldeempfangseinrichtung der Feuerwehr erfolgt ausschliesslich durch den Konzessionär BOSCH TELECOM GmbH. Die Rücksetzung der ÜE erfolgt manuell.S. 3, 4, 14 · 2008
Feuerwehrzugang / Standort BMZDie Anlaufstelle für die Feuerwehr ist die BMZ; der Standort ist mit der UBA/Feuerwehr abzustimmen. Die BMZ ist im Erdgeschoss in unmittelbarer Nähe des Feuerwehrzugangs zu installieren. Der Weg von der Aufstellfläche bis zur BMZ ist mit Hinweisschildern D1/D2 (210 mm x 594 mm nach DIN 4066) zu kennzeichnen.S. 8, 13 · 2008
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Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Das FBF ist nach DIN 14 661 auszuführen und benötigt einen Profilzylinder (Halbzylinder) mit der Schließung der zuständigen Feuerwehr. Für jede BMZ (auch Unterzentrale) ist ein eigenes FBF vorzusehen. FBF und BMZ müssen vom gleichen Standort aus bedient und eingesehen werden können.S. 8, 14, 15 · 2008
Feuerwehr-SchlüsseldepotEin Schlüsseldepot (SD) ist bei nicht ständig besetzter Stelle vorzusehen. Es dürfen nur VdS-anerkannte SD nach VdS 2105 E08/96 verwendet werden. Das SD ist in einer Höhe von 1400 mm (+/- 200 mm) vorzugsweise an wettergeschützten Stellen zu installieren. Für den Betrieb des SD ist eine schriftliche Vereinbarung mit der zuständigen Gemeinde abzuschließen.S. 9, 23, 24, 27 · 2008
FreischaltelementAuf Verlangen der Feuerwehr ist im Bereich des SD ein FSE zu installieren. Das FSE ist mindestens in 2 m (+/- 10 cm) Höhe über dem frei zugänglichen Boden einzubauen. Es verfügt über eine eigene Feuerwehr-'B-Schließung' und VdS-Zulassung.S. 9, 27 · 2008
BlitzleuchteAus der Anfahrtsrichtung der Feuerwehr gut sichtbar ist am Zugang zur BMZ eine rote Blitzleuchte oder Rundumkennleuchte zu installieren, die bei Auslösung der ÜE aktiviert wird. Je nach Örtlichkeit sind beginnend am öffentlichen Verkehrsraum bis zur BMZ weitere optische Signaleinrichtungen vorzusehen.S. 9, 27 · 2008
MeldergruppenEine Meldergruppe darf maximal 30 automatische Brandmelder umfassen. Nichtautomatische Melder (Druckknopfmelder) sind in eigenen Meldergruppen mit maximal 10 Meldern zusammenzufassen. Meldergruppen dürfen nicht brandabschnittsübergreifend installiert werden.S. 19 · 2008
MelderkennzeichnungAutomatische Brandmelder sind mit einem weissen Schild und schwarzer Schrift zu kennzeichnen, wobei die erste Zahl die Meldergruppe und die zweite Zahl die Meldernummer angibt (z.B. '5/2'). Nichtautomatische Melder sind ebenfalls mit Meldergruppe und Meldernummer zu beschriften; die Beschriftung ist auf dem Bedienungsschild hinter der Glasscheibe anzubringen.S. 20, 21 · 2008
Laufkarten – FormatMeldergruppenkarten sind in DIN A4 laminiert auszuführen, in besonderen Fällen DIN A3. Die Kopfzeile ist gemäss den Mustervorlagen (Anlage 1: DIN A4 Querformat, Anlage 2: DIN A4 Hochformat) zu gestalten. Die Karten sind mit unverlierbaren Kartenreitern zu versehen.S. 16, 17, 30, 31 · 2008
Laufkarten – SymbolikDie Vorderseite der Meldergruppenkarte zeigt den Gesamtgrundriss mit Laufweg (grüne Linie), Auslösebereich (rot umrandet) sowie Standorten von BMZ, ÜE und FBF (grün). Die Rückseite zeigt Gebäudeübersicht oder Ausschnitt mit Laufweg vom Treppenraum zum Auslösebereich (grün), automatischen Meldern (gelb) und nichtautomatischen Meldern (rot).S. 17, 18 · 2008
Laufkarten – Anzahl und AblageFür jede Meldergruppe ist eine eigene Meldergruppenkarte zu erstellen. Die Kartei ist in unmittelbarer Nähe der BMZ an gut sichtbarer und zugänglicher Stelle anzubringen.S. 16, 17 · 2008
Laufkarten – AktualisierungVor Fertigstellung der Meldergruppenkartei ist der Feuerwehr ein Vorabzug zur Genehmigung vorzulegen. Eine explizite Regelung zu Aktualisierungsfristen nach Inbetriebnahme ist im Dokument nicht enthalten.S. 17 · 2008
Feuerwehrplan (DIN 14095)Feuerwehrpläne sind gemäss den Richtlinien zur Erstellung von Feuerwehrplänen in der von der zuständigen Wehr geforderten Anzahl und Grösse zu übergeben. Ein Exemplar ist an der BMZ und ein weiteres bei der Feuerwehr zu hinterlegen. Standorte von Ionisationsmeldern sind zusätzlich in separaten DIN-A3-Grundrissplänen darzustellen (drei Ausfertigungen für die Feuerwehr gemäss Strahlenschutzverordnung).S. 6, 16 · 2008
Abnahme und AbstimmungVor der Aufschaltung sowie bei jeder Änderung der BMA ist eine Abnahme durch die UBA/Feuerwehr erforderlich. Beanstandungen sind kurzfristig zu beseitigen, anschliessend erfolgt eine Nachschau. Änderungen an bestehenden BMA sowie Erweiterungen von Meldergruppen sind der UBA/Feuerwehr schriftlich mitzuteilen.S. 5, 6, 7 · 2008
InstandhaltungEin Wartungsvertrag mit einer anerkannten Fachfirma ist abzuschliessen. SD und SD-Adapter sind vierteljährlich zu inspizieren und mindestens einmal jährlich zu warten. Alle Betriebsereignisse sowie Instandhaltungs- und Änderungsmassnahmen sind fortlaufend im Betriebsbuch einzutragen, das jederzeit an der BMZ für die Feuerwehr einsehbar zu hinterlegen ist.S. 10, 26 · 2008
Kosten und GebührenDer Betreiber der privaten BMA trägt alle Kosten für Betrieb und Instandhaltung der Anlage. Kosten für Fehlalarmierungen berechnen sich nach der jeweils gültigen Gebührensatzung der zuständigen Gemeinde. Alle Kosten für Einrichtung, Unterhaltung und Änderung des Schlüsseldepots trägt der Betreiber.S. 8, 9, 12, 32 · 2008

Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.

Mit PlanWerke planen

Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.

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ZUSTÄNDIGE STELLEN
Landkreis Saarlouis – untere Bauaufsichtsbehörde (§ 58 Abs. 1 LBO SL)
Gefahrenverhütungsschau: Aufgabe der Gemeinde (§ 35 Abs. 5 SBKG); Brandinspekteur:in beim Landkreis Saarlouis (§ 31 SBKG)
Vorschlag — abzustimmen

Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.

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