Landkreis Anhalt-Bitterfeld
QUELLE · TAB Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Amt für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst (Anhalt-Bitterfeld) – Ausgabestand 2007-08-01
Festlegungen nach Thema
AufschaltungDie TAB regelt Errichtung und Betrieb von BMA mit direkter Aufschaltung auf die Empfangszentrale der Feuerwehr in der Integrierten Leitstelle des Landkreises Anhalt-Bitterfeld. Sie gilt für Neu-, Erweiterungs- und Änderungsanlagen. Abweichungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Amtes für BKR.S. 3, 4 · 2007
AlarmempfangsstelleDer Landkreis Anhalt-Bitterfeld betreibt eine Alarmempfangsstelle (AES) auf Konzessionsbasis; angeschlossen werden ausschließlich ÜE von BMA. Die AES ist in Kategorie DP3 mit Erst- und Ersatznetzschnittstelle zu betreiben. Direktanschaltungen auf die Telefonanlage der ILS sind nicht gestattet.S. 3, 7, 8 · 2007
ÜbertragungseinrichtungDie Übertragungseinrichtung (ÜE) wird ausschließlich vom Konzessionär eingerichtet, gewartet und bleibt dessen Eigentum. Sie ist im selben Raum wie die BMZ unterzubringen. Die Aufschaltung erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte Datenprozedur nach VdS-Datenprotokoll VdS 2465.S. 7, 8 · 2007
Feuerwehr-InformationszentraleDas Feuerwehr-Informations- und Bediensystem (FIBS) ist im Erdgeschoss in unmittelbarer Nähe des Haupteinganges oder eines von außen leicht zugänglichen Raumes zu planen und mit dem Amt für BKR abzustimmen. Im FIBS sind FBF, FAT, Feuerwehr-Laufkarten, erforderliche Steuereinrichtungen und ein Exemplar des Feuerwehrplanes anzuordnen. Ein Halbprofil-Schließzylinder mit der Schließung des jeweiligen Einzugsgebietes ist einzusetzen.S. 5, 6 · 2007
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Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)FBF und FAT sind im FIBS unterzubringen; Bedienteile müssen ohne Standortwechsel einsehbar, gut bedienbar und frei zugänglich sein. Als Schließung ist ein Feuerwehr-Bedienfeldzylinder der Firma Kruse mit der Schließung des jeweiligen Einzugsgebietes einzubauen; die Kosten trägt der Betreiber. Die Freigabe der Schließung ist beim Amt für BKR zu beantragen; der Einbau erfolgt am Tag der Aufschaltung durch das Amt für BKR.S. 7 · 2007
Feuerwehr-SchlüsseldepotFür den gewaltlosen Feuerwehrzutritt ist ein FSD Typ 3 gemäß DIN 14675 Anhang C (hohes Risiko) vorzusehen, der den Zugang zur BMZ und allen mit automatischen Meldern oder Löschanlagen gesicherten Räumen ermöglicht. Im FSD 3 dürfen bis zu drei Schlüssel deponiert werden; Ausnahmen sind mit dem Amt für BKR abzustimmen. Einzubauen ist ein Doppelbartausstellschloss der Firma Kruse; die Schließung des Einzugsgebietes wird durch das Amt für BKR eingebracht.S. 6, 7 · 2007
FreischaltelementDas Amt für BKR behält sich vor, ein FSE am Zugang zum Objekt und am FSD 3 zu fordern. Der Einbau erfolgt unterputz, wandbündig, in unmittelbarer Nähe des FSD 3, mit Wetterschutz, vorzugsweise außerhalb des Handbereiches. Bei Montage unterhalb von 2,50 m ist stets eine Vandalismusrosette vorzusehen. Bei automatischen und nichtautomatischen Löschanlagen ist ein FSE zwingend.S. 7 · 2007
BlitzleuchteDer Standort des FSD 3 ist mit einer gelben Rundumleuchte oder Blitzleuchte zu kennzeichnen. Die Leuchte darf erst nach dem Schließen des FSD 3 wieder abgeschaltet werden. Abweichungen sind im Vorfeld abzustimmen.S. 6 · 2007
MeldergruppenAutomatische und nichtautomatische Melder sind generell mit Gruppen- und Meldernummer zu kennzeichnen; die Kennzeichnung soll auf der Raumzugangsseite erfolgen. Die Beschriftung ist gemäß DIN 1450 mit schwarzer Schrift auf weißem Untergrund auszuführen; die Schriftgröße richtet sich nach dem Abstand vom Melder zur Oberkante Fertigfußboden (z. B. 10 mm bei 3,0 m, 35 mm bei 10,5 m).S. 9, 10 · 2007
MelderkennzeichnungDie Beschriftung der Melder erfolgt nach DIN 1450 mit schwarzer Schrift auf weißem Untergrund. Die Schriftgröße ist abhängig vom Abstand zur Oberkante Fertigfußboden: 10 mm bei 3,0 m, 15 mm bei 4,5 m, 25 mm bei 7,5 m, 35 mm bei 10,5 m.S. 10 · 2007
Laufkarten – FormatDas Dokument verweist auf DIN 14675 Ziff. 10.2 und Anhang K.1 bis K.4 sowie auf eine gesonderte Anlage 'Richtlinie zum Erstellen von Feuerwehrlaufkarten'; konkrete Formatangaben (z. B. DIN A3, laminiert) sind im Haupttext nicht genannt.S. 8 · 2007
Laufkarten – SymbolikDie farbliche Kennzeichnung der Meldergruppen-Reiter ist festgelegt: gelber Reiter mit schwarzer Schrift für automatische Brandmelder, roter Reiter mit schwarzer Schrift für nichtautomatische Melder, blauer Reiter mit schwarzer Schrift für Sprinklerbereiche und Löschanlagen. Die Erstellung hat nach den im Anhang enthaltenen Richtlinien zum Erstellen von Feuerwehrlaufkarten zu erfolgen.S. 8 · 2007
Laufkarten – Anzahl und AblagePro Meldergruppe ist je eine Feuerwehr-Laufkarte griffbereit im FIBS oder in einem gegen unberechtigten Zugriff gesicherten Depot aufzubewahren. Das Depot ist mit einem Hinweisschild nach DIN 4066 zu kennzeichnen.S. 8 · 2007
Laufkarten – AktualisierungBei Veränderungen (bauliche Änderungen, Technologieänderungen etc.) sind Feuerwehrpläne eigenständig zu aktualisieren und dem Amt für BKR zum Austausch zu übergeben. Eine explizite Frist für die Aktualisierung der Feuerwehr-Laufkarten selbst ist im Haupttext nicht genannt.S. 11 · 2007
Feuerwehrplan (DIN 14095)Feuerwehrpläne sind nach DIN 14095 zu erstellen und müssen zur Inbetriebnahme vorliegen. Ausführung und Anzahl sind im Vorfeld mit dem Amt für BKR abzustimmen. Ein Exemplar ist gut sichtbar im FIBS zu hinterlegen; bei Änderungen sind die Pläne eigenständig zu aktualisieren und dem Amt für BKR zum Austausch zu übergeben.S. 9, 11 · 2007
Abnahme und AbstimmungVor Ausführung der Installation ist ein BMA-Konzept gemäß DIN 14675 Punkt 5 dem Amt für BKR zur Bestätigung vorzulegen; erst nach Zustimmung darf begonnen werden. Die Abnahme nach DIN 14675 Punkt 9 erfolgt gemeinsam mit Errichter und Amt für BKR am Tag der Aufschaltung und ist mängelfrei zu dokumentieren.S. 4, 9, 11 · 2007
InstandhaltungFür aufgeschaltete BMA ist ein Wartungs- und Instandhaltungsvertrag mit einer nach DIN 14675 zertifizierten Fachfirma abzuschließen. Die Instandhaltung hat nach DIN VDE 0833-1, DIN VDE 0833-2 und DIN 14675 zu erfolgen; eine Störungsbeseitigung im 24-Stunden-Service ist sicherzustellen. Jährliche Wartungs- und vierteljährliche Inspektionsarbeiten sowie alle Vorkommnisse sind im Betriebsbuch zu dokumentieren.S. 10, 11 · 2007
Kosten und GebührenDer Auftraggeber trägt alle Kosten für Planung, Betrieb und Instandhaltung der BMA. Die Kosten des FBF-Schließzylinders trägt der Betreiber. Bei wiederholten Fehlalarmen können Feuerwehreinsatzkosten nach den Satzungen der jeweiligen Städte und Gemeinden verrechnet werden.S. 4, 5, 7 · 2007
Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.
Mit PlanWerke planen
Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.
Projekt anlegenZUSTÄNDIGE STELLEN
Landkreis Anhalt-Bitterfeld – untere Bauaufsichtsbehörde (§ 56 Abs. 1 Nr. 1 BauO LSA)
Landkreis Anhalt-Bitterfeld – Brandsicherheitsschau als Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises (§ 3 Abs. 4 BrSchG LSA)
Vorschlag — abzustimmen
Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.
Anforderungen kennen — und direkt danach planen.
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