Landkreis Börde
QUELLE · TAB Landkreis Börde, Dezernat 3, Bauordnungsamt (Landkreis Börde) – Ausgabestand 2023, Ausgabe Fassung 2023
Festlegungen nach Thema
AufschaltungDie Aufschaltung erfolgt auf die Alarmempfangszentrale der Integrierten Leitstelle (ILS) des Landkreises Börde über eine konzessionierte Alarmübertragungsanlage (AÜA). Konzessionär ist die Siemens AG; der Antrag ist schriftlich mittels Kundendatenerfassungsblatt zu stellen. Der unterzeichnete Mietvertrag muss mindestens 5 Wochen vor dem gewünschten Aufschalttermin im Original beim Konzessionär vorliegen.S. 5, 20, 21 · 2023
AlarmempfangsstelleAlarmempfangsstelle ist die Integrierte Leitstelle (ILS) des Landkreises Börde, betrieben im Amt für Brandschutz, Katastrophenschutz und Rettungswesen (ABKR). Störungsmeldungen sind nicht an die ILS, sondern an geeignete andere besetzte Stellen (z. B. Betriebswachpersonal, Leitstelle Siemens, Wachdienst) weiterzuleiten.S. 4, 14 · 2023
ÜbertragungseinrichtungDie ÜE ist ausschließlich vom Konzessionär (Siemens AG) zu installieren, zu warten und bleibt dessen Eigentum. Sie ist gemäß VDE 0833-2 im selben Raum und in unmittelbarer Nähe der BMZ anzubringen. Bei Außerbetriebnahme ist ein entsprechendes Hinweisschild anzubringen. Störungen an der ÜE sind dem Konzessionär zu melden.S. 5 · 2023
Feuerwehrzugang / Standort BMZGebäude mit aufgeschalteter BMA müssen für die Feuerwehr jederzeit schnell und ungehindert zugänglich sein. Der Weg von der Feuerwehrzufahrt zur BMZ ist fortlaufend mit Hinweisschildern 'BMZ' nach DIN 4066 zu kennzeichnen. Elektrische Schranken und Tore müssen sich bei BMA-Auslösung automatisch öffnen und im Energieausfall manuell oder per Dreikant-Feuerwehr zu öffnen sein.S. 7, 16 · 2023
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Feuerwehr-InformationszentraleFAT, FBF und Feuerwehr-Laufkarten sind auf Forderung des Bauordnungsamts in einem FIBS (Feuerwehrinformations- und Bediensystem) in einem Schrank zusammenzufassen. Das FIBS ist im unmittelbaren Eingangsbereich zu installieren und mit Hinweisschildern 'BMZ' nach DIN 4066 zu kennzeichnen. In die Tür ist ein Profil-Halbzylinder mit der Schließung 'Landkreis Börde' einzubauen.S. 12 · 2023
Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Ein FBF nach DIN 14661 ist im Handbereich der BMZ bzw. neben dem FAT / im FIBS zu installieren. In die Tür des FBF ist ein Profil-Halbzylinder mit der Schließung 'Landkreis Börde' einzubauen, der in Absprache mit dem Bauordnungsamt zu bestellen ist.S. 9, 12 · 2023
Feuerwehr-Anzeigetableau (DIN 14662)Ein FAT nach DIN 14662 ist im unmittelbaren Eingangsbereich anzubringen. In die Tür ist ein Profil-Halbzylinder mit der Schließung 'Landkreis Börde' einzubauen. Auf Forderung des Bauordnungsamts ist das FAT in ein FIBS zu integrieren; bei ausgedehnten Objekten können weitere FAT erforderlich sein (Standort im Einzelfall abzustimmen).S. 6, 12 · 2023
Feuerwehr-SchlüsseldepotEin FSD 3 gemäß DIN 14675 Anhang C ist erforderlich, wenn kein zerstörungsfreier Zutritt möglich ist. Es ist an der Außenfassade in 100 bis 160 cm Höhe (Unter- bis Oberkante) im Bereich der Hauptzufahrt anzubringen; der genaue Standort ist mit dem Bauordnungsamt abzustimmen. Im FSD ist grundsätzlich nur ein Generalschlüssel zu hinterlegen; Wartung einmal jährlich gemeinsam mit der BMA-Wartung, mit mindestens zweiwöchiger Voranmeldung beim Bauordnungsamt.S. 7, 8 · 2023
FreischaltelementEin VdS-anerkanntes FSE ist erforderlich, wenn ein FSD vorhanden ist. Es ist als eigene Meldergruppe an die BMZ anzuschließen, muss stets frei zugänglich sein und darf die Brandfallsteuerung der BMA nicht beeinflussen. Bei Vandalismusgefahr ist eine Vandalismusrosette mit eingeätztem 'F' vorzusehen; es sind jeweils zwei Magnetschlüssel zu berücksichtigen.S. 7, 8, 9 · 2023
BlitzleuchteBei jedem Alarmzustand, der zu einem Fernalarm führt, ist eine bernsteinfarbene Blitzleuchte im Außenbereich anzubringen. Sie ist in der Regel in einer gedachten senkrechten Linie über dem FSD zu installieren, so dass sie im Blickfeld anfahrender Einsatzkräfte liegt.S. 9 · 2023
MeldergruppenMeldergruppen von nichtautomatischen und automatischen Brandmeldern sind fortlaufend zu nummerieren, insbesondere auch bei Unterzentralen. Bei vernetzten BMZ ohne systemeigene Vernetzung verhält sich die untergeordnete BMZ zur übergeordneten wie zwei Meldergruppen.S. 6, 9 · 2023
MelderkennzeichnungAlle Melder sind dauerhaft und gut sichtbar mit Gruppen- und Meldernummer nach DIN 1450 zu beschriften (z. B. '4/1'). Die Beschriftung muss vom Boden aus ohne optische Hilfsmittel lesbar sein und ist identisch auf den Feuerwehr-Laufkarten zu führen. Bodenmelder in Doppelböden sind mit einem roten Punkt (Mindestgröße 50 mm) zu kennzeichnen.S. 10, 11 · 2023
Laufkarten – FormatFeuerwehr-Laufkarten sind in der Regel im Format DIN A4, bei größeren Gebäuden auch DIN A3, zu erstellen. Sie müssen aus formstabiler Folie oder laminiertem Karton bestehen und mit nummerierten Kartenreitern (Registertabs) versehen sein; Kartenreiter für nichtautomatische Melder sollten rot gekennzeichnet sein.S. 11 · 2023
Laufkarten – SymbolikFür alle grafischen Darstellungen auf Feuerwehr-Laufkarten sind die Symbole nach DIN 14095 ('Feuerwehrpläne') bzw. DIN 14034 zu verwenden. Alle dargestellten Symbole sind in einer Legende auf der Karte zu erläutern.S. 11 · 2023
Laufkarten – Anzahl und AblageJe Meldergruppe der BMA ist mindestens eine farbige Feuerwehr-Laufkarte mit Lage- und Grundrissplan vorzuhalten. Ein kompletter Satz aller Laufkarten ist separat vorzuhalten, auch wenn ein System mit automatischem Ausdruck vorhanden ist.S. 11 · 2023
Laufkarten – AktualisierungÄnderungen an der BMA sind dem Bauordnungsamt schriftlich anzuzeigen; das Bauordnungsamt entscheidet über Neuanfertigung oder Präzisierung entsprechender Pläne und Karten. Eine explizite Aktualisierungsfrist für Laufkarten ist nicht genannt.S. 16 · 2023
Feuerwehrplan (DIN 14095)Ein Feuerwehrplan ist entsprechend DIN 14095 zu erstellen und in Abstimmung mit dem Bauordnungsamt - Brandschutzprüfer abzustimmen.S. 11 · 2023
Abnahme und AbstimmungDas BMA-Konzept gemäß DIN 14675 Punkt 5 ist mit dem Bauordnungsamt - Brandschutzprüfer abzustimmen. Vor Inbetriebnahme und bei jeder Änderung ist das Bauordnungsamt zu beteiligen. Die erste Abnahme (Funktionsprüfung) ist kostenfrei; bei Folgeprüfungen wegen Mängeln werden Kosten gemäß geltender Gebührensatzung erhoben. Der Aufschalttermin ist mindestens 2 Wochen vorher beim Konzessionär anzumelden.S. 5, 13, 14, 17 · 2023
InstandhaltungEin Wartungsvertrag mit einer nach DIN 14675 zertifizierten Fachfirma ist Pflicht. Jährliche Wartung und vierteljährliche Inspektion sind vorgeschrieben und im Betriebsbuch zu dokumentieren. Alle 3 Jahre ist eine wiederkehrende Prüfung durch einen anerkannten Prüfsachverständigen für technische Anlagen gemäß TAnlVO erforderlich.S. 15, 16 · 2023
Kosten und GebührenDie erste Funktionsprüfung durch das Bauordnungsamt ist kostenfrei. Folgeprüfungen wegen nicht behobener Mängel sowie Kosten durch Fehlalarmierungen werden gemäß der geltenden Gebührensatzung des Fachdienstes Bauordnung des Landkreises Börde in Rechnung gestellt. Kosten für die Abnahme trägt der Betreiber.S. 13, 14, 17 · 2023
SonstigesBrandfallsteuerung: Vorhandene Aufzüge müssen bei Feueralarm automatisch ohne Zwischenhalt in die Ebene mit direktem Ausgang ins Freie fahren und dort bis zur Rücksetzung am FBF durch die Feuerwehr stehen bleiben. Selbsttätige Grundbeleuchtung: Bei Objekten besonderer Nutzung muss bei Alarmauslösung im gesamten Objekt (insbesondere Flure, Treppenräume) selbsttätig eine ausreichende Grundbeleuchtung eingeschaltet werden.S. 16, 17 · 2023
Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.
Mit PlanWerke planen
Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.
Projekt anlegenZUSTÄNDIGE STELLEN
Landkreis Börde – untere Bauaufsichtsbehörde (§ 56 Abs. 1 Nr. 1 BauO LSA)
Landkreis Börde – Brandsicherheitsschau als Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises (§ 3 Abs. 4 BrSchG LSA)
Vorschlag — abzustimmen
Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.
Anforderungen kennen — und direkt danach planen.
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