Stadt Magdeburg (kreisfrei)
QUELLE · TAB Landeshauptstadt Magdeburg, Amt für Brand- und Katastrophenschutz, Abteilung Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz (Magdeburg) – Ausgabestand 2020-08
Festlegungen nach Thema
AufschaltungDie Aufschaltung auf die Integrierte Leitstelle für Feuerwehr und Rettungsdienst der Landeshauptstadt Magdeburg erfolgt ausschließlich über den Konzessionär (Siemens Building Technologies) über eine gesicherte Verbindung. Der Anschlussantrag ist mindestens 8 Wochen vor dem Anschlusstermin schriftlich beim Konzessionär zu stellen; dem Amt 37.32 ist der Anschluss mindestens 2 Wochen vorher anzuzeigen. Die Aufschaltung wird nur erteilt, wenn alle TAB-Bedingungen vollständig erfüllt sind.S. 3, 5, 6, 23 · 2020
AlarmempfangsstelleDie Alarmempfangsstelle ist die Integrierte Leitstelle für Feuerwehr und Rettungsdienst der Landeshauptstadt Magdeburg. Störungen an der ÜE oder am Mietleitungsnetz sind dem Konzessionär zu melden und werden schnellstmöglich behoben.S. 1, 3, 6 · 2020
ÜbertragungseinrichtungDie Übertragungseinrichtung (ÜE) wird vom Konzessionär eingerichtet, gewartet und bleibt dessen Eigentum. Sie ist nach VDE 0833-2 im selben Raum und in unmittelbarer Nähe der BMZ anzubringen; der BMZ-Raum ist mit dem Amt 37.32 abzustimmen. Bei Außerbetriebnahme ist ein Hinweisschild auf alternative Meldewege (z. B. Notruf 112) anzubringen.S. 5, 6 · 2020
Feuerwehrzugang / Standort BMZDer gewaltfreie Zugang zu allen durch BMA oder Löschanlage geschützten Räumen und Objekten ist jederzeit sicherzustellen, insbesondere durch den Einbau von FSD und FSE. Das Informationsblatt 'Feuerwehrschließung' der Feuerwehr Magdeburg ist zu beachten.S. 7 · 2020
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Feuerwehr-InformationszentraleDas Feuerwehrinformations- und Bediensystem (FIBS) ist erster Anlaufpunkt der Feuerwehr im Alarmfall und im unmittelbaren Eingangsbereich zu installieren; es ist von der BMZ abzusetzen. In die Tür des FIBS ist ein Halbprofil-Schließzylinder Typ 'Zeiss-Ikon 0532' mit Schließung Magdeburg einzubauen, der nach Freigabe durch das Amt 37.32 bei der Firma Kruse zu beziehen ist. Am FIBS ist ein Aufkleber mit Wartungsfirma, Telefonnummer und Wartungsvertragsnummer anzubringen.S. 10, 11 · 2020
Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Im FIBS ist ein FBF nach DIN 14661 zu installieren. Alle Brandfallsteuerungen müssen mit der Taste 'Brandfall-Steuerungen ab' abschaltbar sein, alle akustischen Warneinrichtungen mit 'Akustische Signale ab' und die ÜE mit 'ÜE ab'; die entsprechenden Zustände müssen optisch dargestellt werden.S. 12 · 2020
Feuerwehr-Anzeigetableau (DIN 14662)Ein FAT nach DIN 14662 ist im FIBS zu installieren. Die Programmierung erfolgt mit Meldergruppennummer/Meldernummer und Melderart in der ersten Zeile sowie Raumbezeichnung in der zweiten Zeile; die detaillierte Ausführung ist mit dem Amt 37.32 abzustimmen. Bei ausgedehnten Objekten mit mehreren Zufahrten kann mehr als ein FAT erforderlich sein (Einzelfallabstimmung mit Amt 37.32).S. 11 · 2020
Feuerwehr-SchlüsseldepotEin FSD ist an der Außenfassade (unter Putz oder mechanisch gesichert) in einer Höhe von mindestens 100 cm (Unterkante) bis höchstens 160 cm (Oberkante) anzubringen, vor dem ersten verschließbaren Zugang im Bereich der Hauptzufahrt. Es ist ein VdS-zugelassenes FSD mit Umstellschloss Schließung 'Feuerwehr Magdeburg' zu verwenden; Schlösser sind nach Freigabe durch das Amt 37.32 ausschließlich über die Firma Kruse Sicherheitssysteme zu beziehen. Der genaue Montageort ist mit dem Amt 37.32 abzustimmen.S. 7, 8 · 2020
FreischaltelementEin FSE ist Pflicht und muss den geltenden Regeln der Technik entsprechen sowie VdS-anerkannt sein. Der Einbauort soll sich unmittelbar oberhalb des FSD befinden; das FSE ist an eine eigene Meldergruppe anzuschalten und wirkt wie ein Handfeuermelder (löst Brandalarm aus). Als Schließung ist der Profilhalbzylinder für die Schließung der Stadt Magdeburg zu verwenden; das FSE ist grundsätzlich mit einer Vandalismusrosette und dauerhafter Ätzung 'F' zu versehen.S. 10 · 2020
BlitzleuchteJeder Alarmzustand, der einen Fernalarm auslöst, ist durch eine gelbe Blitzleuchte im Außenbereich anzuzeigen; für bestehende Anlagen mit oranger Blitzleuchte besteht keine Austauschpflicht. Die Blitzleuchte ist in der Regel senkrecht über dem FSD zu installieren; der Anbringungsort ist mit dem Amt 37.32 abzustimmen. Andere Farben als gelb (und bestehend orange) sind mit dem Amt 37.32 abzustimmen.S. 10 · 2020
MeldergruppenAnzahl, Anordnung und Aufteilung der Meldergruppen sind durch die Errichterfirma gemäß den einschlägigen Normen festzulegen. Für Sprinkleranlagen ist je Alarmventil bzw. Sprinklergruppe eine separate Meldergruppe vorzusehen; die Kombination mit automatischen oder nichtautomatischen Meldern ist nicht zulässig.S. 14, 15 · 2020
MelderkennzeichnungJeder Brandmelder ist dauerhaft mit Gruppen- und Meldernummer (z. B. 1/1) zu beschriften. Bei automatischen Meldern muss die optische Anzeige (LED) in Richtung des Raumzugangs ausgerichtet sein; die Schriftgröße der Melderbeschriftung richtet sich nach der Formel: Schriftgröße (mm) = Leseentfernung (Meter) geteilt durch 0,3.S. 13, 14 · 2020
Laufkarten – FormatLaufkarten sind in der Regel im Format DIN A4 auszuführen; bei größeren Gebäuden ist DIN A3 nach Absprache mit dem Amt 37.32 möglich. Jede Laufkarte ist zweiseitig zu gestalten: eine Seite als Gesamtübersicht (BMZ, ÜE, Tableaus, FSD, Löschanlagenzentrale), die andere als Detailansicht der Meldergruppe mit Meldernummern.S. 12 · 2020
Laufkarten – Anzahl und AblageFür jede Meldergruppe ist eine farbige Laufkarte nach DIN 14675 zu hinterlegen. Bei Sprinkleranlagen ist je Löschbereich bzw. Meldergruppe eine eigene Laufkarte erforderlich.S. 12, 15 · 2020
Laufkarten – AktualisierungLaufkarten sind bei baulichen Änderungen oder Nutzungsänderungen in Absprache mit dem Amt 37.32 durch den Betreiber zu korrigieren. Eine feste Revisionsperiode für Laufkarten ist nicht genannt; die Aktualisierungspflicht ist anlassbezogen.S. 20 · 2020
Feuerwehrplan (DIN 14095)Feuerwehrpläne sind nach DIN 14095 und dem Informationsblatt 'Erstellung von Feuerwehrplänen' der Feuerwehr Magdeburg auszuführen; sie müssen mindestens 14 Tage vor Inbetriebnahme der BMA dem Amt 37.32 vorgelegt werden. Die inhaltliche Abstimmung mit dem Amt 37.32 hat mindestens 4 Wochen vor Inbetriebnahme zu erfolgen. Die Revision des Feuerwehrplans muss alle zwei Jahre durchgeführt werden; ein Exemplar ist gut sichtbar im FIBS zu hinterlegen.S. 13 · 2020
Abnahme und AbstimmungDie Abnahme der BMA erfolgt durch das Amt 37.32; die erste Abnahme ist kostenfrei. Bei Mängeln, die eine weitere Abnahme erforderlich machen, können Folgeabnahmen nach der jeweils gültigen Feuerwehrbenutzungs- und Gebührenordnung in Rechnung gestellt werden. Zum Abnahmetermin sind u. a. BMA-Konzept nach DIN 14675, Sachverständigenabnahmeprotokoll, Wartungsvertragsbestätigung, Betriebsbuch, Laufkarten, Feuerwehrplan, Objektschlüssel und unterschriebene TAB-Anerkennung vorzulegen.S. 20, 22 · 2020
InstandhaltungBMA müssen regelmäßig durch eine nach DIN 14675 zertifizierte und nach DIN EN ISO 9001 qualitätsmanagementgeprüfte Fachfirma gewartet werden; der Nachweis eines abgeschlossenen Wartungsvertrags ist spätestens bei der Abnahme vorzulegen. Das FSD ist mindestens einmal jährlich in Anwesenheit eines Feuerwehr-Schlüsselträgers zu warten. Beginn und Ende von Wartungsarbeiten sind der Leitstelle der Feuerwehr Magdeburg schriftlich anzuzeigen.S. 8, 19, 33 · 2020
Kosten und GebührenDie erste Abnahme durch das Amt 37.32 ist kostenfrei; Folgeabnahmen bei Mängeln können nach der Feuerwehrbenutzungs- und Gebührenordnung berechnet werden. Fehlalarmeinsätze werden dem Betreiber nach Paragraf 2 Abs. 4 der Feuerwehrbenutzungs- und Gebührenordnung in Rechnung gestellt. Kosten für die Einrichtung und den Anschluss der ÜE richten sich nach den Gebührensätzen des Konzessionärs.S. 3, 20 · 2020
SonstigesEine erhebliche Änderung einer BMA liegt u. a. vor, wenn die BMZ getauscht wird, die Anzahl automatischer Melder innerhalb von zwei Jahren um mehr als 15 Prozent oder mehr als 10 Meldergruppen erweitert wird oder eine ortsfeste Löschanlage angeschlossen wird; in diesen Fällen ist die Anlage den aktuellen TAB anzupassen. Alarmauslösungen müssen im gesamten Objekt selbsttätig eine ausreichende Grundbeleuchtung (insbesondere Flure, Treppenhäuser) einschalten; ist dies technisch nicht möglich, ist in unmittelbarer Nähe des FIBS ein dauerhaft gekennzeichneter Beleuchtungsschalter zu installieren.S. 17, 19 · 2020
Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.
Mit PlanWerke planen
Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.
Projekt anlegenZUSTÄNDIGE STELLEN
Stadt Magdeburg – untere Bauaufsichtsbehörde (§ 56 Abs. 1 Nr. 1 BauO LSA)
Stadt Magdeburg (Berufsfeuerwehr) – Brandsicherheitsschau (§ 4 Abs. 2 BrSchG LSA)
Vorschlag — abzustimmen
Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.
Anforderungen kennen — und direkt danach planen.
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