Saalekreis
QUELLE · TAB Kreisleitstelle des Landkreises Saalekreis (Saalekreis) – Ausgabestand 2015-09
Festlegungen nach Thema
AufschaltungDer Antrag zur Aufschaltung ist mindestens vier Wochen vor dem geplanten Termin formlos beim Konzessionär (Bosch Sicherheitssysteme GmbH Leipzig) zu stellen. Die Aufschaltung setzt die Einhaltung aller Anschlussbedingungen voraus; bei Nichteinhaltung erfolgt keine Anschaltung.S. 3, 8 · 2015
AlarmempfangsstelleDie Brandmeldeempfangseinrichtung (Alarmempfangseinrichtung) der Kreisleitstelle Saalekreis wird als Konzessionsanlage betrieben. Der Anschluss hat ausschließlich durch den Konzessionär Bosch Sicherheitssysteme GmbH Leipzig zu erfolgen.S. 3 · 2015
ÜbertragungseinrichtungEs ist ein nach DIN EN 50136 und DIN 14675 A1 zertifiziertes Übertragungsverfahren einzusetzen. Bevorzugt sind virtuelle Standleitungen (BOSINET, DSL-basierend mit Polling) mit ISDN-Ersatzweg; weitere zulässige Varianten sind DSL+GSM und ISDN+GSM. Analoge Wählverbindungen ohne Ersatzweg sind ausdrücklich nicht zulässig.S. 6, 7 · 2015
Feuerwehrzugang / Standort BMZDer gewaltlose Zutritt zu allen mit Brandmeldern geschützten Räumen ist rund um die Uhr sicherzustellen, entweder durch ständig besetzten Dienst oder durch einen Feuerwehrschlüsselkasten. Bei Geländeumfriedungen ist der Torschlüssel in einem separaten Schlüsseltresor oder Schlüsselrohrdepot zu hinterlegen.S. 4 · 2015
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Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Das Feuerwehrbedienfeld muss im selben Raum wie die Brandmeldezentrale untergebracht sein und muss ohne Standortänderung bedienbar und einsehbar sein. Für das Halbzylinderschloss des FBF ist durch den Betreiber persönlich beim Sachgebiet Brandschutz eine formgebundene Freigabe zu beantragen; die Schließung ist identisch mit FSK und Freischaltelement. Das FBF darf nicht mit dem Generalschlüssel des Betreibers bedienbar sein.S. 5 · 2015
Feuerwehr-SchlüsseldepotIm Feuerwehrschlüsselkasten ist ein Doppelbartschloss mit der Schließung 'Saalekreis' eingebaut, das durch Mitarbeiter des Sachgebiets Brandschutz installiert wird. Es darf nur ein Generalschlüssel hinterlegt werden; die Deponierung ist zu protokollieren.S. 6 · 2015
FreischaltelementDie Schließung für das Freischaltelement ist gemeinsam mit der Schließung für FBF und FSK durch den Betreiber beim Sachgebiet Brandschutz zu beantragen.S. 5 · 2015
BlitzleuchteAm Zugang zur Brandmeldezentrale ist eine rote Blitzleuchte anzubringen. Der Standort des Feuerwehrschlüsselkastens ist mit einer gelben Rundumleuchte oder Blitzleuchte zu kennzeichnen.S. 5, 6 · 2015
MeldergruppenZur Reduzierung von Fehlalarmen ist bei der Planung grundsätzlich die 2-Melder- bzw. 2-Linienabhängigkeit anzustreben.S. 5 · 2015
Laufkarten – FormatFeuerwehrlaufkarten sind zweiseitig auszuführen: Vorderseite zeigt die Detailansicht der betreffenden Melderlinie als Grundrissplan, Rückseite enthält die Gesamtübersicht mit Standorten von Brandmeldezentrale, Hauptfeuermelder, FSK und ggf. Sprinklerzentrale. Ein Format ist nicht ausdrücklich vorgegeben.S. 5, 6 · 2015
Laufkarten – Anzahl und AblagePro Meldelinie ist eine Feuerwehrlaufkarte zu fertigen und an der Brandmeldezentrale unter Verschluss zu hinterlegen; die Schließung des Behälters soll identisch mit der des FBF sein.S. 5 · 2015
Feuerwehrplan (DIN 14095)Ein Feuerwehrplan nach DIN 14095 ist zu erstellen. Ein Exemplar verbleibt an der Brandmeldezentrale; dem Sachgebiet Brandschutz sind drei Exemplare in Papierform sowie einmal als PDF-Datei zu übergeben. Beim Einsatz eines grafikfähigen Druckers ist im Einzelfall mit dem Sachgebiet Brandschutz abzustimmen, welche der genannten Pläne entfallen kann.S. 6 · 2015
Abnahme und AbstimmungVorabsprachen sind mit dem zuständigen Brandschutzprüfer des Sachgebiets Brandschutz zu führen. Die Endabnahme hat durch einen in Sachsen-Anhalt gemäß Technischer Prüfungsverordnung vom 30.09.2002 zugelassenen Brandschutzsachverständigen zu erfolgen; das Abnahmeprotokoll gilt als Freigabe und ist dem Konzessionär vorzulegen. Änderungen und Erweiterungen der BMA sind dem vorbeugenden Brandschutz während der Planung zu melden, nach Abschluss ist eine Abnahme erforderlich.S. 4, 8 · 2015
InstandhaltungDie mit der Wartung beauftragte Firma muss ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem (z.B. DIN EN ISO 9001) sowie eine Zertifizierung durch eine akkreditierte Stelle (z.B. VdS) nachweisen und über Kenntnisse des verwendeten Systems verfügen. Störungsbeseitigung muss rund um die Uhr in angemessenem Zeitraum gewährleistet sein. An- und Abmeldungen bei Wartungsarbeiten erfolgen ausschließlich über den Konzessionär.S. 7, 8 · 2015
Kosten und GebührenDer Betreiber trägt alle Kosten für Betrieb und Instandhaltung der BMA. Bei wiederholten Fehlalarmierungen kann der Feuerwehreinsatz gemäß Satzung verrechnet werden. Verbindlichkeiten zwischen Konzessionär und Betreiber werden durch einen Mietvertrag geregelt.S. 3, 4 · 2015
Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.
Mit PlanWerke planen
Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.
Projekt anlegenZUSTÄNDIGE STELLEN
Saalekreis – untere Bauaufsichtsbehörde (§ 56 Abs. 1 Nr. 1 BauO LSA)
Saalekreis – Brandsicherheitsschau als Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises (§ 3 Abs. 4 BrSchG LSA)
Vorschlag — abzustimmen
Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.
Anforderungen kennen — und direkt danach planen.
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