Zum Inhalt springen
Viewer öffnenkostenlos

Landkreis Wittenberg

QUELLE · TAB Landkreis Wittenberg, Fachdienst Brand-, Katastrophenschutz und Rettungswesen (Landkreis Wittenberg) – Ausgabestand 2018-12
Festlegungen nach Thema
AufschaltungDie TAB gilt fuer Neuanlagen sowie Erweiterungen oder wesentliche Aenderungen bestehender Brandmeldeanlagen mit direkter Aufschaltung auf die Integrierte Leitstelle des Landkreises Wittenberg; fuer Bestandsanlagen gilt eine Uebergangsfrist von zwei Jahren nach Veroeffentlichung der TAB. Anschaltungen von Brandmeldeanlagen an die Telefonanlage der Leitstelle sind nicht gestattet.S. 4, 7 · 2018
Ein unterschriebener Wartungsvertrag mit Gewaehrleistung einer Stoerungsbeseitigung rund um die Uhr ist zwingende Voraussetzung fuer die Aufschaltung der Brandmeldeanlage; der Nachweis ist der Brandschutzdienststelle unaufgefordert vorzulegen.S. 6 · 2018
AlarmempfangsstelleDer Landkreis Wittenberg betreibt die Alarmempfangsstelle auf Konzessionsbasis in der Kategorie DP3 mit Erstnetz- und Ersatznetzschnittstelle; angeschlossen werden ausschliesslich Uebertragungseinrichtungen inklusive Hauptmelder fuer Brandmeldeanlagen.S. 7 · 2018
ÜbertragungseinrichtungDer Fernalarm ist ueber eine Alarmuebertragungsanlage der Kategorie DP3 nach DIN EN 50136-1 zu uebertragen; die Uebertragungseinrichtung ist Eigentum des Konzessionaers, wird von diesem betrieben und mit Erstnetz- sowie Ersatznetzschnittstelle ausgestattet. Die PN-Nummer ist dauerhaft und gut lesbar am Gehaeuse anzubringen.S. 6, 7 · 2018
Die Aufschaltung erfolgt ueber eine gesicherte, verschluesselte Datenprozedur im VdS-Datenprotokoll VdS 2465; uebertragen werden duerfen ausschliesslich Brandmeldungen und Gefahrstoffalarme (z.B. Gasmeldealarme).S. 7, 8 · 2018
Feuerwehrzugang / Standort BMZDie Positionierung des Hauptzugangs, der Erstinformationsstelle fuer die Feuerwehr und der feuerwehrtechnischen Infrastruktur ist im Vorfeld mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen.S. 9 · 2018
15 weitere Themen aufklappen →
Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Das Feuerwehr-Bedienfeld ist nach DIN 14661 in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle gemaess DIN 14675 zu installieren und wird ausschliesslich durch die Feuerwehr bedient; ueber das FBF erfolgt auch die Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft nach ausgeloestem, zur Feuerwehr weitergeleitetem Alarm.S. 9, 10 · 2018
Feuerwehr-Anzeigetableau (DIN 14662)Das Feuerwehr-Anzeigetableau ist nach DIN 14662 in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle gemaess DIN 14675 zu installieren und muss die oertliche Position jedes ausgeloesten Melders bzw. Loeschbereichs schnell und eindeutig anzeigen.S. 9, 10 · 2018
Feuerwehr-SchlüsseldepotDas Feuerwehr-Schluesseldepot muss VdS-zugelassen sein und ein Umstellschloss (Doppelbartschluessel) mit einer freizugebenden Schliessung des Landkreises Wittenberg enthalten; Schluesselhinterlegung und -tausch erfolgen ausschliesslich in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle und sind zu protokollieren. Bei fehlendem zerstoerungsfreiem Zutritt zum Gebaeude ist ein FSD 3 nach DIN 14675 Anhang C mit mindestens zwei identischen Schluesselsaetzen sowie elektronischer Ueberwachung von Aussentuer und Schluesselvorhandensein vorgeschrieben.S. 9, 10 · 2018
FreischaltelementDas Freischaltelement ist als eigene Meldergruppe an die Brandmeldezentrale anzuschliessen, unterputz und wandbuendig unmittelbar in Griffhoehe neben dem FSD zu montieren und darf nur von einer verantwortlichen Feuerwehrperson wie ein Handfeuermelder nach DIN EN 54-11 betaetigt werden. Ist der Standort fuer betriebsfremde Personen ungehindert erreichbar, ist zusaetzlich eine Vandalismusrosette vorzusehen.S. 10 · 2018
BlitzleuchteDer Standort von FSD und FSE ist mit einer gelben Rundumkennleuchte kenntlich zu machen; bei FSD 3 wird diese Blitzleuchte erst nach Quittierung durch die Alarmempfangsstelle angesteuert.S. 9, 10 · 2018
MeldergruppenFuer jeden Loeschbereich einer automatischen Feuerloeschanlage ist eine eigene Meldergruppennummer vorzusehen; die Sprinklergruppennummer muss stets der zugehoerigen Meldergruppennummer entsprechen.S. 12 · 2018
MelderkennzeichnungAutomatische Brandmelder sind dauerhaft mit Gruppen- und Meldernummer (z.B. 37/1) in der Farbkombination rot/weiss oder schwarz/weiss auf Kunststoff- oder Metallschildern zu beschriften; die Schriftgroesse richtet sich nach DIN 1450. Nicht sichtbare oder verdeckt eingebaute Melder sind zusaetzlich in unmittelbarer Naehe an gut sichtbarer Stelle zu kennzeichnen.S. 11 · 2018
Laufkarten – FormatFeuerwehr-Laufkarten sind grundsaetzlich im Format DIN A4 auszufuehren; fuer groessere Objekte ist nach Einwilligung der Brandschutzdienststelle auch Format A3 zulaessig. Die Karten muessen formstabil und witterungsbestaendig sein, z.B. als laminierte oder foliengeschuetzte Ausfuehrung.S. 14 · 2018
Laufkarten – SymbolikDie auf den Feuerwehr-Laufkarten verwendeten Bildzeichen sind einheitlich nach DIN 14675 form- und farbidentisch darzustellen; Abweichungen sind mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen.S. 14 · 2018
Laufkarten – Anzahl und AblageEs ist mindestens je Meldergruppe eine Feuerwehr-Laufkarte nach DIN 14675 bereitzuhalten; bei automatischem Ausdruck ueber Informationssysteme muss zusaetzlich ein kompletter Satz aller Laufkarten separat verfuegbar sein.S. 13 · 2018
Feuerwehrplan (DIN 14095)Der Feuerwehrplan ist nach DIN 14095 zu erstellen und hinsichtlich Anzahl, Ausfuehrung und Hinterlegung mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen; er ist alle zwei Jahre auf Aktualitaet zu ueberpruefen und bei Aenderungen unverzueglich anzupassen.S. 13 · 2018
Abnahme und AbstimmungDie Abnahme erfolgt im Beisein von Auftraggeber, beteiligten Fachunternehmen und der Brandschutzdienststelle und setzt ein Inbetriebsetzungsprotokoll sowie die Dokumentation nach DIN 14675 voraus. Vor Erstinbetriebnahme, bei wesentlichen Aenderungen sowie mindestens alle drei Jahre ist eine Pruefung durch einen anerkannten Pruefsachverstaendigen gemaess TAnIVO durchzufuehren; Gutachten mit Maengelanzeigen schliessen eine Abnahme aus.S. 14, 15 · 2018
InstandhaltungDie jaehrlich vorgeschriebene Wartung sowie vierteljaehrliche Inspektionsarbeiten und alle Vorkommnisse an der Anlage sind fortlaufend im an der Brandmeldezentrale hinterlegten Betriebsbuch zu dokumentieren; FSE und FSD sind jaehrlich in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle auf ihre Funktion zu pruefen. Bei schweren Maengeln oder haeufigen Fehlalarmen kann die Brandschutzdienststelle die Trennung der Anlage von der Leitstelle veranlassen.S. 15, 16 · 2018
Kosten und GebührenDie durch die Abnahme entstandenen Kosten traegt der Betreiber der Brandmeldeanlage.S. 15 · 2018
SonstigesDie Kuendigung der Aufschaltung ist beim Konzessionaer schriftlich mindestens vier Wochen zum Quartalsende zu erklaeren und wird erst mit Bestaetigung durch die Brandschutzdienststelle wirksam; war die Anlage Bestandteil der Baugenehmigung, ist eine Kuendigung nur bei geaenderten oder entfallenen baurechtlichen Auflagen oder bei Abriss/Raeumung des Gebaeudes moeglich.S. 6 · 2018
Vor Arbeiten, Aenderungen oder Abschaltung der Uebertragungseinrichtung ist die Siemens Service Leitstelle zu benachrichtigen; von der Leitstelle gemeldete Abschaltungen der Uebertragungseinrichtung koennen aus versicherungs- und haftungsrechtlichen Gruenden nicht angenommen werden.S. 15 · 2018
Sind automatische Feuerloeschanlagen vorhanden, muessen sie an die Brandmeldeanlage angeschlossen werden; eine Kombination von automatischen und nicht automatischen Ausloeseeinrichtungen ist nicht gestattet, und die Loeschbereiche sind in den Feuerwehrplaenen darzustellen.S. 12 · 2018
Die Aufschaltung von Gasmeldeanlagen ist explizit mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen (z.B. Art des detektierten Gases); fuer den Gasmeldealarm ist die VdS-Meldungsart Gefahrstoffalarm zu verwenden.S. 12 · 2018

Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.

Mit PlanWerke planen

Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.

Projekt anlegen
ZUSTÄNDIGE STELLEN
Landkreis Wittenberg – untere Bauaufsichtsbehörde (§ 56 Abs. 1 Nr. 1 BauO LSA)
Landkreis Wittenberg – Brandsicherheitsschau als Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises (§ 3 Abs. 4 BrSchG LSA)
Vorschlag — abzustimmen

Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.

Alle Orte durchsuchen

Anforderungen kennen — und direkt danach planen.

Kein Account erforderlich · läuft komplett lokal im Browser