Stadt Chemnitz (kreisfrei)
QUELLE · TAB Feuerwehr Stadt Chemnitz (Chemnitz) – Ausgabestand 2008-10-01
Festlegungen nach Thema
AufschaltungFernalarme bauordnungsrechtlich geforderter BMA sind automatisch an die gemeinsame Leitstelle Feuerwehr/Rettungsdienst Chemnitz weiterzuleiten. Im Freistaat Sachsen erfüllen ausschliesslich diese gemeinsamen Leitstellen die gesetzliche Anforderung. Die Aufschaltung ist mindestens 4 Wochen vor dem geplanten Termin beim Konzessionär anzumelden.S. 3, 4, 17 · 2008
AlarmempfangsstelleZuständige Alarmempfangsstelle ist die Leitstelle der Berufsfeuerwehr Chemnitz (Schadestraße 11, 09112 Chemnitz). Der Konzessionär betreibt dort die Empfangszentrale für Brandmeldungen.S. 3, 4 · 2008
ÜbertragungseinrichtungDie AÜA wird ausschliesslich vom Konzessionär (Siemens Building Technologies GmbH und Co. oHG, Chemnitz) eingerichtet und gewartet; sie bleibt dessen Eigentum. Als Übertragungsart gilt DIN 14 675 Anhang A, wobei die Standardfestverbindung der Telekom nicht mehr verfügbar ist. Die AÜA ist im Handbereich der BMZ zu installieren und mit der Übertragungsliniennummer zu beschriften.S. 4, 5, 6 · 2008
Feuerwehrzugang / Standort BMZDer Weg von der Feuerwehrzufahrt zur BMZ ist fortlaufend mit Hinweisschildern nach DIN 4066 zu kennzeichnen. Die BMZ ist vorrangig im Erdgeschoss, in unmittelbarer Nähe der Feuerwehrzufahrt, im Bereich des Haupteingangs zu planen; der Standort ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen.S. 6, 7 · 2008
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Feuerwehr-InformationszentraleDas Dokument trifft zu diesem Punkt ausdrücklich keine Festlegung.2008
Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Im Handbereich der BMZ ist ein FBF nach DIN 14 661 zu installieren. Das Schloss erfordert eine Feuerwehrschließung (Halbzylinder), die schriftlich bei der Brandschutzdienststelle zu beantragen ist. Bei abgesetzten Unterzentralen kann ein zusätzliches FBF gefordert werden.S. 7 · 2008
Feuerwehr-Anzeigetableau (DIN 14662)Ein FAT nach DIN 14 662 ist vorrangig im Erdgeschoss, in unmittelbarer Nähe der Feuerwehrzufahrt bzw. im Haupteingangsbereich vorzusehen. Der genaue Standort ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. Das Schloss erfordert eine Feuerwehrschließung (Halbzylinder), schriftlich zu beantragen.S. 7 · 2008
Feuerwehr-SchlüsseldepotGrundsätzlich ist ein FSD Klasse 3 nach Anhang C DIN 14 675 erforderlich; der Standort ist in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle festzulegen. Im FSD darf normalerweise nur ein Objektschlüssel vorgehalten werden; bei mehr als 3 Schlüsseln ist lediglich der BMZ-Schlüssel im FSD zu hinterlegen, die übrigen in einem Schlüsseltresor im BMZ-Raum. Kosten für Beschaffung, Montage und Unterhaltung trägt der Betreiber.S. 8, 9 · 2008
FreischaltelementOberhalb des FSD ist bis maximal 3,0 m Höhe ein FSE (Notschlüsselrohr mit Reed-Kontakt und Abloy-Feuerwehrschließung, VdS-zugelassen) zu installieren, das als eigenständiger Nebenmelder geschaltet wird. Das FSE ist mit einer drehbaren Staubschutzscheibe abzudecken und mit einem dauerhaften roten 'F' zu kennzeichnen. Die Abloy-Feuerwehrschließung ist schriftlich bei der Brandschutzdienststelle zu beantragen.S. 9 · 2008
BlitzleuchteIm Bereich oberhalb des FSD, sichtbar von der Anfahrt, ist eine bernsteinfarbige Blitzleuchte/Rundumkennleuchte anzubringen, die bei Hauptmelderauslösung aufleuchtet. Das Verlöschen darf nur bei Rücksetzung des Alarms erfolgen. Im Bedarfsfall kann eine weitere Blitzleuchte über dem direkten Zugang zur BMZ gefordert werden.S. 6 · 2008
MeldergruppenMeldergruppen sind in Blockbildung zusammenzufassen: zuerst Sprinklergruppen/automatische Löschanlagen, dann Handfeuermelder, dann automatische Brandmelder. Meldergruppen mit ausschliesslich internem Alarm sind als letzte abgesetzt anzuordnen. Die Nummern der Melder- und Sprinklergruppen müssen in der Regel übereinstimmen.S. 7 · 2008
MelderkennzeichnungAutomatische Brandmelder und Handfeuermelder sind dauerhaft und gut sichtbar mit Meldergruppen- und Meldernummer nach DIN 1450 zu beschriften (schwarz auf weissem Untergrund, keine römischen Ziffern). Die Schriftgrösse richtet sich nach der Raumhöhe: bis 4 m mindestens 14 mm Ziffern auf Schild 60x20 mm, bis 6 m 16 mm auf 80x25 mm, bis 8 m 20 mm auf 100x30 mm, bis 12 m 30 mm auf 150x50 mm, über 12 m Sondergrösse in Abstimmung mit der Feuerwehr.S. 10 · 2008
Laufkarten – FormatFeuerwehr-Laufkarten sind gemäss Nr. 10.2 und Anhang K DIN 14 675 zu gestalten. Der Entwurf ist der Brandschutzdienststelle zur Bestätigung vorzulegen. Ein konkretes Papierformat (z.B. A3) wird im Dokument nicht genannt.S. 13, 14 · 2008
Laufkarten – SymbolikLaufkarten sind mit festen nummerierten Planreitern zu versehen: Sprinklergruppen/Löschbereiche blau, Handfeuermeldergruppen rot, automatische Meldergruppen gelb, sonstige grün. In den farbigen Darstellungen der Melderstandorte sind die Symbole der Brandkenngrossen einzutragen.S. 14 · 2008
Laufkarten – Anzahl und AblageJe Meldergruppe ist mindestens eine Feuerwehr-Laufkarte vorzusehen. Bei Sprinkleranlagen mit Strömungswächtern ist für jeden Überwachungsbereich eine eigene Laufkarte vorzuhalten.S. 13, 14 · 2008
Laufkarten – AktualisierungBestehende Feuerwehr-Laufkarten sind bei wesentlichen Änderungen oder Erweiterungen der BMA an die vorgeschriebene Farbgebung anzupassen. Ein konkreter Zeitrahmen für die Aktualisierung wird nicht genannt.S. 14 · 2008
Feuerwehrplan (DIN 14095)Bei der Abnahme sind zwei Komplettexemplare des Feuerwehrplans nach DIN 14 095 vorzulegen. Die Feuerwehrpläne sind zusammen mit der BMZ und AÜA in einem Raum unterzubringen; bei ausgelagerter BMZ sind zwei bestätigte Exemplare im Haupteingangsbereich vorzuhalten.S. 6, 16 · 2008
Abnahme und AbstimmungVor der Aufschaltung und nach jeder wesentlichen Änderung ist eine Abnahme durch die Brandschutzdienststelle erforderlich. Der Aufschalttermin ist mindestens 4 Wochen vorher beim Konzessionär anzumelden, der Konzessionär koordiniert und bestätigt die Bereitschaft mindestens 2 Wochen vorher. Bei der Abnahme sind je ein Entscheidungsbefugter des Antragstellers, des Errichters, der Wartungsfirma und des Konzessionärs anwesend.S. 15, 16 · 2008
InstandhaltungJährliche und vierteljährliche Wartungen und Inspektionen sind im Betriebsbuch zu dokumentieren. Die Wartung von FBF, FSE und FSD muss mindestens einmal jährlich im Beisein der Feuerwehr erfolgen; der Termin ist mindestens 3 Wochen vorher schriftlich anzuzeigen. Eine Funktionsprüfung mit Auslösung der ÜE darf nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung mit der Leitstelle erfolgen.S. 17 · 2008
Kosten und GebührenLeistungen der Feuerwehr im Zusammenhang mit Abstimmung, Aufschaltung, Folgearbeiten und Überprüfungen sind kostenpflichtig. Der Kostenersatz regelt sich nach § 69 SächsBRKG in Verbindung mit der jeweils gültigen Feuerwehrgebührensatzung der Stadt Chemnitz.S. 17 · 2008
Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.
Mit PlanWerke planen
Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.
Projekt anlegenZUSTÄNDIGE STELLEN
Stadt Chemnitz – untere Bauaufsichtsbehörde (§ 57 Abs. 1 Nr. 1 SächsBO)
Stadt Chemnitz – örtliche Brandschutzbehörde; Stellungnahmen durch die Berufsfeuerwehr (§ 22 Abs. 2 SächsBRKG)
Vorschlag — abzustimmen
Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.
Anforderungen kennen — und direkt danach planen.
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