Zum Inhalt springen
Viewer öffnenkostenlos

Stadt Dresden (kreisfrei)

Wichtig — kein ausgewertetes Dokument zu einem Kreis heißt nicht, dass es dort keine TAB gibt; nur, dass sie hier noch nicht erfasst ist.

Mit PlanWerke planen

Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.

Projekt anlegen
ZUSTÄNDIGE STELLEN
Stadt Dresden – untere Bauaufsichtsbehörde (§ 57 Abs. 1 Nr. 1 SächsBO)
Stadt Dresden – örtliche Brandschutzbehörde; Stellungnahmen durch die Berufsfeuerwehr (§ 22 Abs. 2 SächsBRKG)
Vorschlag — abzustimmen

Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.

Alle Orte durchsuchen

Anforderungen kennen — und direkt danach planen.

Kein Account erforderlich · läuft komplett lokal im Browser