Landkreis Görlitz
QUELLE · TAB Berufsfeuerwehr Görlitz (Görlitz) – Ausgabestand 2023-03
Festlegungen nach Thema
AufschaltungVor Baubeginn ist ein Planungsgespräch mit der Berufsfeuerwehr Görlitz zwingend erforderlich. Termine zur Aufschaltung sind mindestens vier Wochen vor der geplanten Abnahme über den Konzessionär anzumelden. Mit Antragstellung erkennt der Betreiber die Anschlussbedingungen verbindlich an.S. 3, 6 · 2023
AlarmempfangsstelleDie Alarmübertragungsanlage (AUA) wird auf die Integrierte Regionalleitstelle (IRLS) Ostsachsen aufgeschaltet. Konzessionär für die Empfangszentrale ist die Siemens AG (Industry Sector, Building Technologies Division). Die IRLS ist bei der Feuerwehr Hoyerswerda angesiedelt.S. 3, 6 · 2023
ÜbertragungseinrichtungDie UE wird ausschließlich vom Konzessionär eingerichtet und gewartet und verbleibt in dessen Eigentum. Sie ist im Handbereich der BMZ zu installieren und mit der BMA-Nummer gut lesbar zu beschriften. Abweichungen sind mit der Brandschutzdienststelle Görlitz abzustimmen.S. 7 · 2023
Feuerwehrzugang / Standort BMZDer Fw-Anlaufpunkt ist vorrangig im Erdgeschoss in unmittelbarer Nähe des Feuerwehrzugangs zu planen und mit der unteren Brandschutzbehörde abzustimmen. Der Weg von der Feuerwehrzufahrt ist fortlaufend mit Hinweisschildern nach DIN 4066 zu kennzeichnen. Standorte von FSD, FSE und Blitzleuchte sind mit der Brandschutzdienststelle Görlitz abzustimmen.S. 8 · 2023
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Feuerwehr-InformationszentraleBMZ, UE, FBF, FAT und Feuerwehr-Laufkarten bilden in der Regel eine Einheit (Fw-Anlaufpunkt) und sollen an einem Ort zusammengefasst sein; ein eigener Raum (z.B. BMZ-Raum) ist die Vorzugslösung. Das System kann als FIBS ausgeführt sein.S. 8 · 2023
Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Das FBF ist Bestandteil des Fw-Anlaufpunkts. Bei vorhandener Brandfallsteuerung sind alle nachgeordneten Anlagen auf einem Karteiblatt (Layout wie Laufkarte) tabellarisch mit Rückstellvermerk aufzulisten; dieses Blatt ist mit rotem Reiter 'Brandfallsteuerung' zu versehen und als erstes Blatt der Laufkartendatei beizulegen. Unterzentralen müssen über das FBF am Fw-Anlaufpunkt schaltbar sein.S. 8, 9 · 2023
Feuerwehr-Anzeigetableau (DIN 14662)Das FAT ist Bestandteil des Fw-Anlaufpunkts und wird zusammen mit BMZ, UE, FBF und Laufkartendepot an einem Ort zusammengefasst. Die Schließung für das FAT ist ein Profilhalbzylinder gemäß den Feuerwehrschließungen Görlitz.S. 8, 10 · 2023
Feuerwehr-SchlüsseldepotGrundsätzlich ist ein FSD der Klasse 3 nach DIN 14675 zu installieren, mindestens mit zweifacher OSU, max. 3 Schlüssel pro OSU. Der Standort ist mit der Brandschutzdienststelle Görlitz abzustimmen. Elektronische Schließsysteme mit Code sind nicht zulässig; netzredundante elektronische Systeme sind schriftlich vorab mit der Berufsfeuerwehr Görlitz abzustimmen. Das FSD muss mit integrierter Depotbeleuchtung ausgestattet sein.S. 9, 10 · 2023
FreischaltelementOberhalb des FSD 3 ist zusätzlich ein FSE mit Abloy-Schließung und VdS-Zulassung zu installieren. Bei Installationsmaß im Handbereich ist eine Vandalismusrosette mit eingeätztem 'F' erforderlich. Das FSE ist als eigenständiger Nebenmelder zu schalten; beim Betätigen dürfen keine nachgeschalteten Anlagen außer Blitzleuchte und FSD-Öffnung ansprechen. Die Freigabe ist mindestens sechs Wochen vor Aufschaltung zu beantragen.S. 10 · 2023
BlitzleuchteIm Bereich des FSD, sichtbar von der Hauptanfahrt, ist eine bernsteinfarbene Blitzleuchte anzubringen, die bei Auslösung der BMA aufleuchtet. Das Verlöschen darf nur bei Rücksetzung des Alarms erfolgen. Im Bedarfsfall kann über dem direkten Zugang zur BMZ eine weitere Blitzleuchte gefordert werden.S. 8 · 2023
MeldergruppenPro Objekt ist grundsätzlich nur eine UE zulässig. Sind mehrere BMZ vorhanden, muss jede Zentrale die UE auslösen; eine gegenseitige Beeinflussung ist auszuschließen. Stufenweises Aufschalten mehrerer BMZ als Unterzentralen ist aus einsatztaktischen Gründen nicht zulässig; Sonderlösungen bedürfen der Einzelabstimmung mit der Brandschutzdienststelle Görlitz.S. 9 · 2023
MelderkennzeichnungAlle Brandmelder sind mit Meldergruppen- und Meldernummern dauerhaft und gut sichtbar nach DIN 14623 zu beschriften. Die Beschriftung muss in Laufrichtung nach Laufkarte von der darunter liegenden Verkehrsfläche ohne Hilfsmittel lesbar sein. Die Verwendung römischer Ziffern ist nicht zulässig.S. 11 · 2023
Laufkarten – FormatFeuerwehr-Laufkarten sind vorzugsweise im Format DIN A3 zu erstellen. Format DIN A4 ist zulässig, wenn der Maßstab der formatfüllenden Darstellung nicht kleiner als 1:200 ist und die Laufwegführung hinreichend deutlich erkennbar ist. Als Alternative wird eine analog aufgebaute, farbig ausgedruckte PC-gestützte Einsatzdatei anerkannt.S. 12, 13 · 2023
Laufkarten – SymbolikIn allen zur BMA zugehörigen Dokumentationen (Feuerwehrplan und Laufkarten) sind einheitliche Symboliken, Begrifflichkeiten, Bezeichnungen von Gebäudeteilen und Nummerierungen zu verwenden. Es wird empfohlen, Feuerwehrplan und Laufkarten gemeinsam zu erstellen.S. 13 · 2023
Laufkarten – Anzahl und AblageJe Meldergruppe ist mindestens eine Feuerwehr-Laufkarte nach DIN 14675 vorzusehen. Bei vorhandener Brandfallsteuerung ist zusätzlich ein Karteiblatt mit allen nachgeordneten Anlagen als erstes Blatt der Laufkartendatei beizulegen.S. 9, 12 · 2023
Laufkarten – AktualisierungLaufkarten sind durch den Betreiber ständig auf aktuellem Stand zu halten. Nach jeder wesentlichen Änderung oder Erweiterung sind alle Laufkarten an die aktuelle Normung anzupassen und der Feuerwehr Görlitz zur Prüfung auszuhändigen. Der Entwurf ist der Brandschutzdienststelle Görlitz zur Abstimmung vorzulegen.S. 13, 15 · 2023
Feuerwehrplan (DIN 14095)Feuerwehrpläne sind nach DIN 14095 auszuführen und müssen zum Zeitpunkt der Abnahme in allen Exemplaren vorliegen. Mindestens zwei Exemplare in Schriftform und eines digital sind bei der Berufsfeuerwehr Görlitz zu hinterlegen. Gestaltung, Inhalt und Ausführung sowie Anzahl sind mit der Brandschutzdienststelle Görlitz abzustimmen. Feuerwehrpläne sind mindestens alle zwei Jahre durch eine sachverständige Person zu überprüfen und bei Veränderungen unverzüglich zu aktualisieren.S. 12, 15 · 2023
Abnahme und AbstimmungVor Aufschaltung und nach jeder wesentlichen Änderung ist eine Abnahme durch einen bauaufsichtlich anerkannten Prüfsachverständigen nach SächsTechPrüfVO sowie eine Abnahme durch die Brandschutzdienststelle Görlitz erforderlich. Die technische Funktionsprüfung muss mindestens zwei Wochen vor dem Aufschalttermin erfolgen. Bei der Abnahme müssen je ein Entscheidungsbefugter des Antragstellers, des Errichters, der Wartungsfirma und des Konzessionärs anwesend sein.S. 13, 14 · 2023
InstandhaltungJährlich bzw. vierteljährlich vorgeschriebene Wartungen und Inspektionen sind fortlaufend im Betriebsbuch zu dokumentieren. Eine Funktionsprüfung mit Auslösung der UE darf nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Konzessionär oder der IRLS Ostsachsen vorgenommen werden. Eine Abmeldung aus betrieblichen Gründen ohne ausreichende Kompensation (z.B. Brandsicherheitswachen, mobile BMA) ist nicht zulässig.S. 15, 16 · 2023
Kosten und GebührenDer Kostenersatz regelt sich nach der jeweils gültigen Kostensatzung der Feuerwehr Görlitz (FwKS). Kosten für Beschaffung, Montage und Unterhaltung des FSD trägt der Betreiber der BMA. Bei Nichterscheinen einer zuständigen Person im Alarmfall behält sich die Feuerwehr Görlitz eine kostenpflichtige Brandsicherheitswache vor.S. 9, 16 · 2023
SonstigesBestandsschutz: Bereits aufgeschaltete BMA, die nicht mehr den gültigen Aufschaltbedingungen entsprechen, sind innerhalb von drei Jahren auf den aktuellen Stand zu bringen. Bei Nutzungsänderungen ist die Brandschutzdienststelle Görlitz zu informieren und eine erneute Prüfung durchzuführen.S. 15 · 2023
Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.
Mit PlanWerke planen
Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.
Projekt anlegenZUSTÄNDIGE STELLEN
Landratsamt Görlitz – untere Bauaufsichtsbehörde (§ 57 Abs. 1 Nr. 1 SächsBO)
Gemeinde als örtliche Brandschutzbehörde – Stellungnahmen nach § 22 Abs. 2 SächsBRKG (Unterstützung durch den Landkreis Görlitz, § 7 Abs. 1 Nr. 11)
Vorschlag — abzustimmen
Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.
Anforderungen kennen — und direkt danach planen.
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