Landkreis Leipzig
Wichtig — kein ausgewertetes Dokument zu einem Kreis heißt nicht, dass es dort keine TAB gibt; nur, dass sie hier noch nicht erfasst ist.
Mit PlanWerke planen
Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.
Projekt anlegenZUSTÄNDIGE STELLEN
Landratsamt Leipzig – untere Bauaufsichtsbehörde (§ 57 Abs. 1 Nr. 1 SächsBO)
Gemeinde als örtliche Brandschutzbehörde – Stellungnahmen nach § 22 Abs. 2 SächsBRKG (Unterstützung durch den Landkreis Leipzig, § 7 Abs. 1 Nr. 11)
Vorschlag — abzustimmen
Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.
Anforderungen kennen — und direkt danach planen.
Kein Account erforderlich · läuft komplett lokal im Browser