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Stadt Leipzig (kreisfrei)

QUELLE · TAB Branddirektion Leipzig (Leipzig) – Ausgabestand 2020-11, Ausgabe Nr. 05
Festlegungen nach Thema
AufschaltungDie Aufschaltung von BMA an die Alarmübertragungsanlagen (AÜA) der IRLS erfolgt ausschliesslich über von der Stadt Leipzig autorisierte Dienstleister. Der Antrag ist schriftlich durch den autorisierten Dienstleister im Auftrag des BMA-Betreibers zu stellen. Abweichungen von der Richtlinie bedürfen in jedem Fall der schriftlichen Genehmigung der Branddirektion Leipzig.S. 1 · 2020
AlarmempfangsstelleDer Alarmempfang ist über einen der von der Stadt Leipzig autorisierten Dienstleister (Betreiber einer Alarmempfangseinrichtung bei der Branddirektion Leipzig) sicherzustellen. Eine aktuelle Übersicht der Dienstleister ist im Internetauftritt der Stadt Leipzig veröffentlicht.S. 1 · 2020
ÜbertragungseinrichtungDie Alarmübertragung an die IRLS wird durch autorisierte Dienstleister mit Clearingstelle als Rückfallebene sichergestellt. Die Branddirektion Leipzig kann die Abschaltung der ÜE veranlassen bei Betreiberwechsel ohne Anzeige, wesentlicher Änderung ohne Abnahme, wiederholten Fehlalarmen oder nicht behobenen Mängeln.S. 1, 2 · 2020
Feuerwehrzugang / Standort BMZDer Weg vom Feuerwehrzugang zur FiBS ist mit Hinweisschildern 'FiBS' nach DIN 4066 fortlaufend zu kennzeichnen. Einbruchmeldeanlagen haben bei Feueralarm ihre Sperreinrichtungen zu öffnen, damit ein gewaltfreies Öffnen ohne Codeeingabe möglich ist.S. 2, 3 · 2020
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Feuerwehr-InformationszentraleDie Erstinformationsstelle wird in Leipzig als 'Feuerwehr Informations- und Bedienstelle' (FiBS) bezeichnet. Sie ist vorrangig in der Zugangsebene nahe der Feuerwehrzufahrt zu planen, in Abstimmung mit der Branddirektion Leipzig. Vor der FiBS ist eine Arbeitsfläche von mindestens 1,5 m x 1,0 m bei 2,1 m Höhe freizuhalten.S. 2 · 2020
Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Das Feuerwehr-Bedienfeld ist an der FiBS anzuordnen. Bei Gaslöschanlagen ist zusätzlich am Zugang des Gaslöschanlagenbereichs ein unverschlossenes FBF zur Deaktivierung der Akustik und Abschaltung des Feueralarms zu installieren.S. 2, 3 · 2020
Feuerwehr-Anzeigetableau (DIN 14662)Ein Feuerwehr-Anzeigetableau (FAT) ist an der FiBS anzuordnen. Bei Gaslöschanlagen sind die feueralarmsauslösenden Melder in Meldergruppen zusammenzufassen und am FAT zur Anzeige zu bringen.S. 2, 3 · 2020
Feuerwehr-SchlüsseldepotFür das Objekt sind mindestens zwei komplette Schlüsselsätze bereitzustellen, jeder mit eigenem Überwachungskontakt. Ist das FSD mehr als 25 m von der FiBS entfernt, ist ein Zweitschlüsselsatz in einem weiteren Depot an der FiBS zu hinterlegen. Die Branddirektion Leipzig behält sich die Forderung weiterer Schlüsselsätze vor.S. 2 · 2020
FreischaltelementBei der Abnahme sind je nach Bedarf Feuerwehrschliessungen für FSD, FSE und Profilhalbzylinderschloss für FBF/FAT bereitzustellen.S. 4 · 2020
BlitzleuchteÜber dem Bereich des FSD ist eine bernsteinfarbene Hinweisleuchte anzubringen, die bei Auslösung der ÜE aufleuchtet. Ist sie vom öffentlichen Verkehrsraum nicht sichtbar, sind weitere Blitzleuchten zur Wegführung anzubringen; alternativ kann nach Absprache eine Blitzleuchte mit Hinweisschild nach DIN 4066 realisiert werden.S. 2 · 2020
MeldergruppenMelder sind in Meldergruppen zu organisieren; bei Gaslöschanlagen sind die feueralarmsauslösenden Melder analog der BMA nach DIN VDE 0833-2 in Meldergruppen zusammenzufassen. Das Meldergruppenregister ist in Zehnerblöcken von 1 bis 10 zu gestalten.S. 3, 8 · 2020
MelderkennzeichnungRevisionsöffnungen für verdeckte Melder sind mit einem Schild der Meldernummer (kreisförmig oder rechteckig) in weiss auf rotem Grund zu kennzeichnen; die Beschriftung ist nach DIN 1450 auszuführen. Revisionsöffnungen müssen mindestens 40 cm x 40 cm gross und ohne zusätzliche Schliessungen sein.S. 2 · 2020
Laufkarten – FormatFeuerwehr-Laufkarten sind im Format DIN A4 Querformat zu erstellen. Als Alternative werden farbige Ausdrucke auf matter weisser PET-Folie (0,14 mm Stärke) oder Anzeige auf einem mobilen Tablet-Rechner anerkannt; die Nutzung eines Druckers bzw. Tablet-Rechners bedarf der gesonderten Zustimmung der Branddirektion Leipzig. Bei Papierkopien beträgt die Mindestpapierstärke 180 g/m².S. 3, 8 · 2020
Laufkarten – SymbolikEs sind Symbole entsprechend der DIN-Vorschriften sowie der Anlage 1 der Richtlinie zu verwenden (u. a. DIN 4844-2, 14034-6, 14095, 14675). Das Meldergruppenregister ist rot für nicht automatische Melder und blau für automatische Melder sowie Löschanlagen zu gestalten, in Zehnerblöcken von 1 bis 10.S. 3, 6, 8 · 2020
Laufkarten – Anzahl und AblageJe Meldergruppe ist mindestens eine Feuerwehr-Laufkarte vorzusehen. An Unter-FiBS sind ortsbezogene Laufkarten entsprechend den Vorgaben für die Haupt-FiBS vorzuhalten.S. 3 · 2020
Laufkarten – AktualisierungLaufkarten sind bei Bedarf, insbesondere bei Änderung der Grundrisse, anzupassen und durch den BMA-Betreiber jährlich zu überprüfen. Der Entwurf ist der Branddirektion Leipzig vor Inbetriebnahme gesamtheitlich in digitaler Form (PDF) zur Prüfung und Bestätigung vorzulegen.S. 3 · 2020
Feuerwehrplan (DIN 14095)Vor Anmeldung der Aufschaltung ist ein Brandmelde- und Alarmierungskonzept nach DIN 14675 sowie der Feuerwehrplan (nach Richtlinie 4 der Branddirektion Leipzig, entsprechend DIN 14095) mit der Branddirektion Leipzig abzustimmen. Das bestätigte Komplettexemplar des Feuerwehrplanes ist an der FiBS zu hinterlegen.S. 4 · 2020
Abnahme und AbstimmungVor der Aufschaltung und nach jeder wesentlichen Änderung muss die BMA durch die Branddirektion Leipzig abgenommen werden. Der Termin ist mindestens sechs Wochen vorher beim autorisierten Dienstleister anzumelden. Bei der Abnahme müssen Vertreter des Antragstellers, des Errichters, der Instandhaltungsfirma und des Dienstleisters anwesend sein; eine umfangreiche Liste von Unterlagen und Ausrüstungsgegenständen ist bereitzuhalten.S. 4, 5 · 2020
InstandhaltungEin gültiger Instandhaltungsvertrag für die BMA ist bei der Abnahme vorzulegen. Die BMA ist entsprechend DIN 14675 zu betreiben und instandzuhalten.S. 4, 5 · 2020
Kosten und GebührenBeratungen und alle notwendigen Einsätze von Mitarbeitern der Branddirektion Leipzig sind gemäss der aktuellen Gebührensatzung der Stadt Leipzig kostenpflichtig. Auch Einsätze aufgrund von Fehlarmen oder missbräuchlicher Auslösung der BMA sind kostenpflichtig.S. 5 · 2020
SonstigesDie Richtlinie enthält Vorgaben zu einer Steuermatrix der Brandfallsteuerungen: Diese ist in gekürzter Form an letzter Stelle des Feuerwehrplanes eingeheftet in der FiBS zu hinterlegen und der Branddirektion Leipzig vor Inbetriebnahme als PDF zur formalen Prüfung vorzulegen. Inhaltliche Prüfung erfolgt nicht durch die Branddirektion; Verantwortung verbleibt beim Betreiber.S. 4 · 2020

Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.

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Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.

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ZUSTÄNDIGE STELLEN
Stadt Leipzig – untere Bauaufsichtsbehörde (§ 57 Abs. 1 Nr. 1 SächsBO)
Stadt Leipzig – örtliche Brandschutzbehörde; Stellungnahmen durch die Berufsfeuerwehr (§ 22 Abs. 2 SächsBRKG)
Vorschlag — abzustimmen

Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.

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