Landkreis Mittelsachsen
QUELLE · TAB Landkreis Mittelsachsen, Referat 33.3 Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (Mittelsachsen) – Ausgabestand 2024-07
Festlegungen nach Thema
AufschaltungDie Aufschaltung einer BMA auf die IRLS Chemnitz erfolgt über zugelassene Konzessionäre (je nach Alarmierungsbereich Bosch Sicherheitssysteme, Chubb Deutschland oder Siemens AG). Der Antrag ist bereits in der Planungsphase zu stellen; vor Baubeginn ist ein Planungsgespräch mit der Brandschutzdienststelle zwingend erforderlich. Alle Aufschaltungstermine sind mindestens vier Wochen vor der geplanten Abnahme anzumelden.S. 3, 6 · 2024
AlarmempfangsstelleDie Alarmempfangseinrichtung (AE) ist bei der IRLS Chemnitz angesiedelt. Die Alarmverarbeitung kann über Neben- und/oder Hauptclearingstelle (NCS/HCS) erfolgen. Störungsmeldungen dürfen nicht an die IRLS geleitet werden, sondern müssen an eine ständig besetzte, zertifizierte Stelle weitergeleitet und vom Betreiber nachgewiesen werden.S. 3, 6, 9 · 2024
ÜbertragungseinrichtungDie ÜE ist im Handbereich der BMZ zu installieren und mit der BMA-Nummer gut lesbar zu beschriften. Abweichungen sind mit der unteren Brandschutzdienststelle abzustimmen. Pro Objekt ist grundsätzlich nur eine ÜE zulässig; Sonderlösungen bedürfen der Einzelabstimmung mit der Brandschutzdienststelle. Die Verbindungsleitung zur ÜE ist mit Funktionserhalt mindestens E30 nach DIN 4102 Teil 12 zu verlegen.S. 7, 10 · 2024
Feuerwehrzugang / Standort BMZDer Weg von der Feuerwehrzufahrt zum Fw-Anlaufpunkt ist mit Hinweisschildern nach DIN 4066 in Absprache mit der Brandschutzdienststelle fortlaufend zu kennzeichnen. BMZ und alle mit Brandmeldern oder automatischen Löschanlagen geschützten Räume müssen für die Feuerwehr im Alarmfall jederzeit gewaltfrei zugänglich sein. Standorte von FSD, FSE und Blitzleuchte sowie die Feuerwehranfahrt sind mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen.S. 8, 9 · 2024
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Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Im Handbereich der BMZ ist ein FBF nach DIN 14661 zu installieren. Bei vorhandener Brandfallsteuerung sind alle nachgeschalteten Anlagen auf einem Karteiblatt (analog Laufkarte) tabellarisch mit Vermerk zur Rückstellung aufzulisten; dieses Blatt erhält einen roten Reiter mit schwarzer Aufschrift 'Brandfallsteuerung' und ist als erstes Blatt der Laufkartenkartei beizulegen.S. 8 · 2024
Feuerwehr-Anzeigetableau (DIN 14662)Ein FAT nach DIN 14662 ist Teil des Fw-Anlaufpunkts und bildet zusammen mit BMZ, ÜE, FBF, Laufkartendepot und Feuerwehrplan eine Einheit. Der Fw-Anlaufpunkt ist bevorzugt im Erdgeschoss in unmittelbarer Nähe der Feuerwehrzufahrt zu planen; Standort ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen.S. 7 · 2024
Feuerwehr-SchlüsseldepotEin FSD ist grundsätzlich zu installieren; der Einsatz eines Not-Schlüsselrohrs (NSR) ist nicht zulässig. Das FSD sollte mindestens zwei OSÜ-Steckplätze aufweisen. Pro Bund dürfen maximal 3 verschiedene Schlüssel im FSD vorgehalten werden; Ausnahmen sind mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. Einbau und Funktion müssen VdS 2105 entsprechen; der Standort ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. Elektronische Schließsysteme sind nur netzredundant und nach schriftlicher Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle zulässig.S. 9 · 2024
FreischaltelementOberhalb des FSD ist ein FSE in maximal 3,0 m Höhe über Oberkante Verkehrsfläche mit VdS-Zulassung zu installieren. Als Schließung ist der Kruse Rundzylinder der 'Schließung Mittelsachsen' vorgeschrieben. Bei Installation im Handbereich ist das FSE zusätzlich mit einer Vandalismusrosette mit geätztem 'F' zu schützen. Das FSE ist als eigenständiger Nebenmelder zu schalten; beim Betätigen dürfen keine nachgeschalteten Anlagen außer Blitzleuchte und FSD-Öffnung in Funktion gehen. Die Freigabe ist mindestens sechs Wochen vor Aufschaltung zu beantragen.S. 10 · 2024
BlitzleuchteIm Bereich des FSD, sichtbar von der Hauptanfahrt, ist eine bernsteinfarbene Blitzleuchte anzubringen, die bei ÜE-Auslösung aufleuchtet. Das Verlöschen darf erst nach Rücksetzung des Alarms erfolgen. Im Bedarfsfall kann von der Brandschutzdienststelle eine weitere Blitzleuchte über dem direkten Zugang zur BMZ gefordert werden.S. 8 · 2024
MeldergruppenAlle Brandmelder sind mit Meldergruppen- und Meldernummern dauerhaft und gut sichtbar nach DIN 14623 zu beschriften; die Beschriftung muss von der darunter befindlichen Verkehrsfläche in Laufrichtung ohne Hilfsmittel lesbar sein. Die Verwendung römischer Ziffern ist nicht zulässig. Zusatzforderungen der Brandschutzdienststelle sind möglich.S. 11 · 2024
Laufkarten – FormatJe Meldergruppe ist mindestens eine Feuerwehr-Laufkarte nach DIN 14675 vorzusehen. Als Alternative wird eine farbig ausgedruckte, analog aufgebaute und abgeheftete PC-gestützte Einsatzdatei anerkannt; eine Kopie sämtlicher möglicher Ausdrucke ist in sichtbarer Nähe vorzuhalten. Das Format A4 oder A3 ist zulässig (Angabe im Kontext der Aktualisierungspflicht).S. 12, 13 · 2024
Laufkarten – Anzahl und AblagePro Meldergruppe ist mindestens eine Laufkarte vorzusehen. Separate Laufkarten mit Meldereinzelerkennung sind für verdeckte automatische Brandmelder vorzuhalten.S. 11, 12 · 2024
Laufkarten – AktualisierungLaufkarten sind bei Veränderungen und/oder Erweiterungen unverzüglich zu aktualisieren, an die aktuelle Normung anzupassen und der Brandschutzdienststelle zur Prüfung auszuhändigen. Der Entwurf der Laufkarten ist der Brandschutzdienststelle zur Abstimmung vorzulegen; die Laufkarten sind durch den Betreiber ständig aktuell zu halten.S. 12, 13 · 2024
Feuerwehrplan (DIN 14095)Zu jeder BMA ist ein Feuerwehrplan nach DIN 14095 zu erstellen. Zum Zeitpunkt der Abnahme müssen alle Exemplare vor Ort sowie ein Exemplar und eine elektronische Fassung bei der Brandschutzdienststelle vorliegen. Der Plan ist im Vorfeld hinsichtlich Gestaltung, Inhalt und Ausführung mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. Eine Überprüfung durch eine sachverständige Person hat mindestens alle zwei Jahre zu erfolgen; das Ergebnis ist der Brandschutzdienststelle nachweislich mitzuteilen.S. 12, 13 · 2024
Abnahme und AbstimmungVor der Aufschaltung und nach jeder wesentlichen Änderung ist eine Abnahme durch einen bauaufsichtlich anerkannten Prüfsachverständigen nach SächsTechPrüfVO sowie durch die Brandschutzdienststelle erforderlich. Die technische Funktionsprüfung muss mindestens zwei Wochen vor dem Aufschalttermin erfolgen. Bei der Abnahme müssen je ein Vertreter des Landratsamtes, der örtlich zuständigen Feuerwehr, des Antragstellers, des Errichters, der Wartungsfirma und des Konzessionärs anwesend sein.S. 13, 14 · 2024
InstandhaltungJährlich bzw. vierteljährlich vorgeschriebene Wartungen und Inspektionen sind fortlaufend im Betriebsbuch zu dokumentieren. Eine Funktionsprüfung der BMA mit ÜE-Auslösung darf nur nach vorheriger Abstimmung mit der IRLS erfolgen; die Ankündigung per Fax muss mindestens zwei Stunden vor dem Abmeldetermin eingehen. Beginn und Ende sind telefonisch zu bestätigen. Zur Wartung von FSD und FSE ist rechtzeitig in Absprache mit der Brandschutzdienststelle der Schlüsselträger anzufordern.S. 15 · 2024
Kosten und GebührenDer Kostenersatz richtet sich nach §69 SächsBRKG in Verbindung mit der jeweils gültigen Feuerwehrkostensatzung der zuständigen Stadt oder Gemeinde. Die Kosten für Beschaffung, Montage und Unterhaltung des FSD trägt der Betreiber der BMA.S. 9, 15 · 2024
SonstigesBestandsschutz: BMA, die bereits aufgeschaltet sind und nicht mehr den gültigen Anschlussbedingungen entsprechen, sind vom Eigentümer/Betreiber innerhalb von zwei Jahren auf den aktuellen Stand zu bringen. Bei Nutzungsänderungen ist die Brandschutzdienststelle zu informieren und eine erneute Prüfung durchzuführen. Wesentliche Änderungen sind nach DIN 14675:2012-04 (Anhang S) definiert und unterliegen der SächsTechPrüfVO.S. 14 · 2024
Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.
Mit PlanWerke planen
Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.
Projekt anlegenZUSTÄNDIGE STELLEN
Landratsamt Mittelsachsen – untere Bauaufsichtsbehörde (§ 57 Abs. 1 Nr. 1 SächsBO)
Gemeinde als örtliche Brandschutzbehörde – Stellungnahmen nach § 22 Abs. 2 SächsBRKG (Unterstützung durch den Landkreis Mittelsachsen, § 7 Abs. 1 Nr. 11)
Vorschlag — abzustimmen
Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.
Anforderungen kennen — und direkt danach planen.
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