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Landkreis Nordsachsen

QUELLE · TAB Landratsamt Nordsachsen, Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (Landkreis Nordsachsen) – Ausgabestand 2019-07
Festlegungen nach Thema
AufschaltungDie Aufschaltung auf die Integrierte Regionalleitstelle Leipzig (IRLS) ist durch den Konzessionär (Siemens AG) im Auftrag des Betreibers bei der unteren Brandschutzbehörde zu beantragen, mindestens 4 Wochen vor dem geplanten Inbetriebnahmetermin. Die Brandschutzdienststelle kann eine Abschaltung der ÜE bei wiederholten Fehlalarmen, Betreiberwechsel ohne Anzeige oder wesentlicher Änderung ohne erneute Abnahme veranlassen, wobei der Betreiber mindestens 2 Wochen im Voraus zu informieren ist.S. 4, 5 · 2019
AlarmempfangsstelleDie zuständige alarmauslösende Stelle ist die Integrierte Regionalleitstelle Leipzig (IRLS). Eine Funktionsprüfung der BMA mit Auslösung der ÜE darf nur nach vorheriger Abstimmung mit der IRLS vorgenommen werden.S. 3, 11 · 2019
ÜbertragungseinrichtungDie Übertragungseinrichtung wird ausschließlich vom Konzessionär eingerichtet und gewartet und verbleibt in dessen Eigentum. Die BMA-Nummer ist gut lesbar am ÜE-Gehäuse anzubringen. Bei mehreren BMZ kann gefordert werden, dass jede ÜE direkt angesteuert wird.S. 5 · 2019
Feuerwehrzugang / Standort BMZDer Standort der BMZ ist vorrangig im Erdgeschoss in unmittelbarer Nähe der Feuerwehrzufahrt bzw. des Haupteingangs zu planen und mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. Der Weg von der Feuerwehrzufahrt zur BMZ ist mit Hinweisschildern nach DIN 4066 fortlaufend zu kennzeichnen.S. 5, 6 · 2019
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Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Im Handbereich der BMZ ist ein Feuerwehr-Bedienfeld nach DIN 14661 zu installieren. Bei abgesetzten Unterzentralen sind dort ebenfalls FBF erforderlich. Die Schließung des FBF ist als Feuerwehrschließung auszuführen, die bei der Brandschutzdienststelle zu beantragen ist.S. 6 · 2019
Feuerwehr-Anzeigetableau (DIN 14662)Ein Feuerwehr-Anzeigetableau kann von der Brandschutzdienststelle bei großen unübersichtlichen Objekten oder mehreren Gebäudekomplexen gefordert werden. Der Entwurf ist der Brandschutzdienststelle vorzulegen. Unmittelbar neben dem FAT sind Feuerwehr-Laufkarten zu hinterlegen.S. 7 · 2019
Feuerwehr-SchlüsseldepotEs ist grundsätzlich ein Feuerwehr-Schlüsseldepot zu installieren; der Standort ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. Das FSD muss für ein 'Kruse-Umstellschloss' geeignet sein und der VdS-Richtlinie 2105 entsprechen. Maximal 3 verschiedene Schlüssel dürfen an einem Bund hinterlegt werden; Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der Brandschutzdienststelle. Kosten für Beschaffung, Montage und Unterhaltung trägt der Betreiber.S. 6, 7 · 2019
FreischaltelementGrundsätzlich ist oberhalb des FSD bis maximal 3,0 m Höhe über Oberkante Verkehrsfläche ein Freischaltelement (Notschlüsselrohr mit Read-Kontakt, Putzblende und Abloy-Schließung) mit VdS-Zulassung zu installieren. Dies entfällt bei Errichtung einer Kruse-Edelstahlsäule. Die Abloy-Schließung erfordert eine Feuerwehrschließung, die bei der unteren Brandschutzbehörde zu beantragen ist.S. 7 · 2019
BlitzleuchteIm Bereich des FSD, sichtbar von der Anfahrt, ist eine bernsteinfarbige Blitzleuchte/Rundumleuchte anzubringen, die bei Hauptmelderauslösung aufleuchtet. Das Verlöschen darf nur bei Rücksetzung des Alarms erfolgen. Im Bedarfsfall kann über dem direkten Zugang zur BMZ eine weitere Blitzleuchte gefordert werden.S. 5 · 2019
MeldergruppenHandfeuermelder in Treppenräumen mit mehr als zwei Untergeschossen sind in eigene Meldergruppen mit maximal 10 Meldern senkrecht übereinander zusammenzuschalten. Bei waagerechter Zusammenschaltung sind Meldergruppen auf Brandabschnitte zu beschränken. Für automatische Brandmelder gilt DIN VDE 0833-2.S. 9 · 2019
MelderkennzeichnungAutomatische Brandmelder und Handfeuermelder sind mit Meldergruppen- und Meldernummern dauerhaft und gut sichtbar nach DIN 1450 zu beschriften; die Lesbarkeit muss von der darunter befindlichen Verkehrsfläche ohne Hilfsmittel gewährleistet sein. Die Verwendung römischer Ziffern ist nicht zulässig.S. 8 · 2019
Laufkarten – FormatDas Dokument nennt kein spezifisches Format (z. B. DIN A3) für Laufkarten; es wird lediglich auf DIN 14675 verwiesen.S. 10 · 2019
Laufkarten – Anzahl und AblageJe Meldergruppe ist mindestens eine Feuerwehr-Laufkarte nach DIN 14675 vorzusehen. Als Alternative wird eine farbig ausgedruckte rechner- oder PC-gestützte Einsatzdatei anerkannt, wobei eine Kopie sämtlicher möglicher Ausdrucke in sichtbarer Nähe vorzuhalten ist.S. 10 · 2019
Laufkarten – AktualisierungDer Entwurf der Feuerwehr-Laufkarten ist der Brandschutzdienststelle zur Prüfung und Bestätigung vorzulegen.S. 10 · 2019
Feuerwehrplan (DIN 14095)Ein Komplettexemplar des Feuerwehrplans soll sich zusammen mit BMZ, ÜE, FBF und Laufkarten in der Regel in einem Raum befinden. Bei abweichender Anordnung der BMZ muss das Feuerwehrplan-Komplettexemplar im Haupteingangsbereich oder am abgestimmten Anfahrtsweg für die Feuerwehr jederzeit zugänglich sein.S. 6 · 2019
Abnahme und AbstimmungVor der Aufschaltung und nach jeder wesentlichen Änderung ist eine Abnahme durch die Brandschutzdienststelle erforderlich; diese ersetzt nicht die Prüfung durch bauaufsichtlich anerkannte Sachverständige. Bei der Abnahme müssen je ein Entscheidungsbefugter des Antragstellers, des Errichters, der Wartungsfirma und des Konzessionärs anwesend sein. Eine umfangreiche Liste von Unterlagen und Gegenständen (u. a. aktuelle Dokumentation nach DIN 14675, Errichterzertifikat, Wartungsvertrag, Laufkarten, Betriebsbuch, 10 Ersatzglasscheiben für Handfeuermelder) muss bei der Abnahme vorliegen.S. 10, 11 · 2019
InstandhaltungJährlich bzw. vierteljährlich vorgeschriebene Wartungen und Inspektionen sind fortlaufend im Betriebsbuch zu dokumentieren (gemäß VDE 0833-1 Pkt. 5.5). Die Wartungsfirma muss schriftlich erklären, dass innerhalb von 24 Stunden nach Störungsmeldung mit der Störungsbeseitigung vor Ort begonnen wird.S. 11 · 2019
Kosten und GebührenDer Kostenersatz bei Fehlalarm ist durch § 69 Abs. 2 Nr. 4 SächsBRKG i. V. m. der jeweils gültigen Feuerwehrgebührensatzung der jeweiligen Stadt/Gemeinde geregelt. Die Kosten für Beschaffung, Montage und Unterhaltung des FSD trägt der Betreiber der BMA.S. 7, 11 · 2019

Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.

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Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.

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ZUSTÄNDIGE STELLEN
Landratsamt Nordsachsen – untere Bauaufsichtsbehörde (§ 57 Abs. 1 Nr. 1 SächsBO)
Gemeinde als örtliche Brandschutzbehörde – Stellungnahmen nach § 22 Abs. 2 SächsBRKG (Unterstützung durch den Landkreis Nordsachsen, § 7 Abs. 1 Nr. 11)
Vorschlag — abzustimmen

Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.

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