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Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

QUELLE · TAB IRLS Dresden / Landkreis Sächsische Schweiz – Osterzgebirge, Landkreis Meißen, Landeshauptstadt Dresden (Sächsische Schweiz – Osterzgebirge, Landkreis Meißen, Dresden) – Ausgabestand 2022-07-01, Ausgabe 1.0
Festlegungen nach Thema
AufschaltungDie Aufschaltung der BMA auf die IRLS Dresden erfolgt ausschließlich durch einen zugelassenen Konzessionär über NCS und/oder HCS. Vor Baubeginn ist ein Planungsgespräch mit der Brandschutzbehörde Pflicht; der Antrag zur Aufschaltung ist bereits in der Planungsphase zu stellen. Abnahmetermine sind mindestens vier Wochen vor geplantem Datum anzumelden, und eine Dokumentation nach DIN 14675 Nr. 5.6 ist der Brandschutzdienststelle zu übergeben.S. 4, 7 · 2022
AlarmempfangsstelleDie Alarmempfangseinrichtung (AE) ist der letzte Teil der Übertragungskette und muss ankommende Alarme empfangen, anzeigen und der IRLS Dresden zur Weiterverarbeitung bereitstellen. Störungsmeldungen sind an eine ständig besetzte Stelle nach DIN EN 50518 / VdS 3138 weiterzuleiten, die vom Betreiber nachzuweisen ist. Sabotage- und Einbruchsmeldungen dürfen nicht an die IRLS weitergeleitet werden.S. 4, 10 · 2022
ÜbertragungseinrichtungDie ÜE ist im Handbereich der BMZ zu installieren und mit der BMA-Nummer gut lesbar zu beschriften. Abweichungen bedürfen der Abstimmung mit der unteren Brandschutzbehörde. Je Objekt ist grundsätzlich nur eine ÜE vorzusehen; Sonderlösungen erfordern Einzelabstimmung. Die Verbindungsleitung zwischen Netzbetreiber-Übergabepunkt und ÜE ist bei Neuinstallationen mit Funktionserhalt mindestens E 30 nach DIN 4102 Teil 12 zu verlegen.S. 9, 10, 12 · 2022
Feuerwehrzugang / Standort BMZDer FW-Anlaufpunkt ist vorrangig in der Feuerwehr-Zugangsebene (i.d.R. Erdgeschoss) in unmittelbarer Nähe des Feuerwehrzugangs im Bereich des Haupteingangs oder der Feuerwehrzufahrt zu planen; Standort ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen und zu dokumentieren. Der Weg von der Feuerwehrzufahrt zur BMZ ist fortlaufend mit Hinweisschildern nach DIN 4066 zu kennzeichnen.S. 9 · 2022
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Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Das FBF ist Bestandteil des FW-Anlaufpunkts; alle Unterzentralen müssen am FW-Anlaufpunkt über das FBF schaltbar sein. Bei vorhandener Brandfallsteuerung sind alle nachgeordneten Anlagen auf einem Karteiblatt im Laufkarten-Format mit Vermerk 'Rückstellung automatisch mit BMA' oder 'Rückstellung durch den Betreiber' tabellarisch aufzulisten; dieses Blatt erhält einen roten Reiter mit schwarzer Aufschrift 'Brandfallsteuerung' und ist als erstes Blatt der Laufkartei einzulegen. Das FBF ist mit Profilhalbzylinder-Schließung (Kruse) zu sichern.S. 10, 11 · 2022
Feuerwehr-Anzeigetableau (DIN 14662)Das FAT ist Bestandteil des FW-Anlaufpunkts und bildet zusammen mit FBF, ggf. FGB, F-Plan, Laufkartendepot und BMZ eine räumliche Einheit. Die Schließung des FAT erfolgt mit Profilhalbzylinder. Genaue technische Anforderungen richten sich nach DIN 14662.S. 9, 11 · 2022
Feuerwehr-SchlüsseldepotDas FSD ist als Depot Klasse 3 nach DIN 14675 Pkt. A.3 auszuführen, mit mindestens zweifacher OSÜ und maximal 3 Schlüsseln je OSÜ. Es muss eine integrierte Depotbeleuchtung besitzen. Der Standort ist mit der örtlichen Brandschutzbehörde abzustimmen. Kosten für Beschaffung, Montage und Unterhaltung trägt der Betreiber. Die perspektivisch mögliche Umrüstung von VdS-Umstellschloss auf Codeschloss nach VdS 2105 ist bei Neubau/Erneuerung vorzusehen.S. 10, 11 · 2022
FreischaltelementDas FSE ist zusätzlich oberhalb des FSD in maximal 3,0 m Höhe über Oberkante Verkehrsfläche mit VdS-Zulassung zu installieren. Bei Neuanlagen ist Profilhalbzylinder-Schließung vorgeschrieben; in Bestandsanlagen kann die Abloy-Schließung (Kruse Rundzylinder) weiter genutzt werden. Das FSE ist als eigenständiger Nebenmelder zu schalten; beim Betätigen dürfen keine nachgeschalteten Anlagen außer der Blitzleuchte und nach Quittungssignal der IRLS die Öffnung des FSD aktiviert werden. Die Freigabe des FSE-Profilzylinders ist mindestens sechs Wochen vor Aufschaltung zu beantragen.S. 11 · 2022
BlitzleuchteIm Bereich des FSD, sichtbar von der Hauptanfahrt, ist eine bernsteinfarbene Blitzleuchte (Frequenz 0,5–2 Hz) anzubringen, die bei Freigabe des FSD aufleuchtet. Das Verlöschen darf erst nach Rücksetzung des Alarms erfolgen. Im Bedarfsfall kann eine weitere Blitzleuchte über dem direkten Zugang zur BMZ bzw. zum FW-Anlaufpunkt gefordert werden.S. 9 · 2022
MeldergruppenAlle Brandmelder sind mit Meldergruppe und Meldernummer dauerhaft und gut sichtbar nach DIN 14623 zu beschriften; die Beschriftung muss von der darunter befindlichen Verkehrsfläche ohne Hilfsmittel lesbar sein. Die Verwendung römischer Ziffern ist nicht zulässig.S. 12 · 2022
MelderkennzeichnungVerdeckte automatische Melder unter Doppelböden oder abgehängten Unterdecken sind durch eine rote Markierung mit Gruppen- und Meldernummer dauerhaft in Laufrichtung und gut lesbar zu kennzeichnen. Ist eine dauerhafte Kennzeichnung nicht möglich, sind nach DIN 14623 Parallelanzeigen zu installieren. Bei andersfarbigen Bodenplatten ist in den Laufkarten darauf hinzuweisen.S. 12, 13 · 2022
Laufkarten – FormatFeuerwehr-Laufkarten sind vorzugsweise im Format DIN A3 zu erstellen. Das Format DIN A4 ist zulässig, wenn der Maßstab der formatfüllenden Darstellung nicht kleiner als 1:200 ist und die Laufwegführung hinreichend deutlich erkennbar ist. Der Entwurf ist der unteren Brandschutzbehörde zur Zustimmung vorzulegen.S. 14 · 2022
Laufkarten – SymbolikIn allen zur BMA gehörenden Dokumentationen (F-Plan und Laufkarten) sind zwingend gleiche Symboliken, Begrifflichkeiten, Bezeichnungen von Gebäudeteilen und Nummerierungen von Treppenräumen zu verwenden, um Informationskonsistenz zu gewährleisten. Es wird empfohlen, F-Plan und Laufkarten gemeinsam zu erstellen.S. 14 · 2022
Laufkarten – Anzahl und AblageJe Meldergruppe mit verdeckten automatischen Meldern sind separate Laufkarten mit Meldereinzelerkennung vorzuhalten. Eine Kopie sämtlicher möglicher Ausdrucke bei PC-gestützten Einsatzdateien ist in sichtbarer Nähe vorzuhalten. Eine genaue Mindestanzahl je Meldergruppe ist nicht explizit festgelegt.S. 13, 14 · 2022
Laufkarten – AktualisierungLaufkarten sind bei Veränderungen und/oder Erweiterungen unverzüglich zu aktualisieren, an aktuelle Normung anzupassen und der unteren Brandschutzbehörde zur Prüfung vorzulegen. Der Betreiber hat die Laufkarten ständig auf aktuellem Stand zu halten.S. 14 · 2022
Feuerwehrplan (DIN 14095)Zu jeder BMA ist ein Feuerwehrplan nach DIN 14095 zu erstellen. Zum Zeitpunkt der Abnahme muss er in allen Exemplaren vor Ort sowie ein Exemplar und die elektronische Version (PDF) bei der örtlichen Brandschutzdienststelle vorliegen. Ein Exemplar ist gut sichtbar am FW-Anlaufpunkt zu hinterlegen. Gestaltung, Inhalt und Ausführung sind im Vorfeld mit der unteren Brandschutzbehörde abzustimmen. Feuerwehrpläne sind bei Veränderungen unverzüglich zu aktualisieren und mindestens alle zwei Jahre durch eine sachkundige Person zu überprüfen; das Ergebnis ist der Behörde nachweislich mitzuteilen.S. 13, 14 · 2022
Abnahme und AbstimmungVor der Aufschaltung und nach jeder wesentlichen Änderung ist eine Abnahme durch einen bauaufsichtlich anerkannten Prüfsachverständigen sowie durch die untere Brandschutzbehörde erforderlich. Ein Feuerwehr-Funktionstest ist zu protokollieren und muss mindestens zwei Wochen vor dem vereinbarten Aufschalttermin stattgefunden haben. Bei der Abnahme müssen je ein Vertreter von Antragsteller, Errichter, Wartungsfirma und Konzessionär anwesend sein.S. 14, 15, 16 · 2022
InstandhaltungJährliche und vierteljährliche Wartungen und Inspektionen sind fortlaufend im Betriebsbuch zu dokumentieren (DIN VDE 0833-1). Funktionsprüfungen der BMA mit Fernalarmauslösung dürfen nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Konzessionär erfolgen; die Abmeldedauer soll üblicherweise zwei Stunden nicht überschreiten, maximal 12 Stunden sind in begründeten Ausnahmefällen zulässig. Zur Wartung von FSD und FSE ist mindestens 14 Tage vorher in Absprache mit der Brandschutzdienststelle ein Schlüsselträger anzufordern.S. 16, 17 · 2022
Kosten und GebührenDer Kostenersatz für Feuerwehreinsätze regelt sich nach der jeweils gültigen Satzung der örtlichen Feuerwehren bzw. der unteren Brandschutzbehörden. Kosten für Beschaffung, Montage und Unterhaltung des FSD trägt der Betreiber. Bei Nichterscheinen einer verantwortlichen Person im Alarmfall behält sich die Feuerwehr vor, eine kostenpflichtige Brandsicherheitswache zu stellen.S. 10, 17 · 2022

Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.

Mit PlanWerke planen

Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.

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ZUSTÄNDIGE STELLEN
Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge – untere Bauaufsichtsbehörde (§ 57 Abs. 1 Nr. 1 SächsBO)
Gemeinde als örtliche Brandschutzbehörde – Stellungnahmen nach § 22 Abs. 2 SächsBRKG (Unterstützung durch den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, § 7 Abs. 1 Nr. 11)
Vorschlag — abzustimmen

Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.

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