Kreis Pinneberg
QUELLE · TAB Integrierte Regionalleitstelle Elmshorn / Kreis Pinneberg (Kreis Pinneberg) – Ausgabestand 2002-10-08, Ausgabe Entwurf
Festlegungen nach Thema
AufschaltungBMA müssen nach DIN/VDE 0833 Teil 1 und 2, DIN 14661, DIN 14655, DIN 14675 sowie DIN EN 54 ausgeführt sein. Planungsauftrag und jede nachträgliche Änderung sind vor der Ausführung in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle mit der zuständigen Bauaufsichtsabteilung abzustimmen. Vor Aufschaltung sind Errichterbescheinigung, Inbetriebsetzungsprotokoll, Prüfbericht eines anerkannten Sachverständigen, Wartungsvertrag und ein ausgefüllter Objekterfassungsbogen vorzulegen.S. 3, 15, 16 · 2002
AlarmempfangsstelleAufschaltung erfolgt auf die Integrierte Regionalleitstelle Elmshorn, zuständig für die Kreise Dithmarschen, Steinburg und Pinneberg. Vor Aufschaltung sind der Leitstelle mindestens zwei ständig erreichbare Personen zu benennen.S. 3, 15 · 2002
ÜbertragungseinrichtungDie Übermittlung von Brandmeldungen an die Integrierte Regionalleitstelle Elmshorn darf nur über eine Primärleitung oder als Doppeltrassenlösung im ISDN bzw. ISDN/GSM-Mix erfolgen. Der Einsatz von automatischen Wähl- und Ansagegeräten (AWAG) ist nicht zulässig. Die ÜE ist beim zuständigen Konzessionär (Siemens Gebäudetechnik Nord oder Bosch-Telecom) zu beantragen.S. 4, 10, 16 · 2002
Feuerwehrzugang / Standort BMZDer Standort der BMZ ist in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle festzulegen. Der Zugangsweg ist mit Hinweisschildern nach DIN 4066 fortlaufend zu kennzeichnen. Bei nicht ständig besetzten Objekten ist gewaltloser Zutritt über ein FSD sicherzustellen; die Inbetriebnahme des FSD setzt eine unterzeichnete privatrechtliche Vereinbarung des Betreibers voraus.S. 4, 12 · 2002
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Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Die BMA muss mit einem einheitlichen Feuerwehrbedienfeld nach DIN 14661 ausgestattet sein. Die Schließung ist auf die jeweilige öffentliche Feuerwehr oder nach Vorgabe der Brandschutzdienststelle abzustimmen. Der Halbzylinder ist bei einem definierten Anbieter vorrätig; der Betreiber erhält für diesen Zylinder keinen Schlüssel.S. 5 · 2002
Feuerwehr-SchlüsseldepotBei nicht ständig besetzten Objekten ist ein FSD Typ-A mit VdS-Zulassung aus V2A-Stahl mit KABA-Umstellschloss einzubauen. Zugelassen sind Produkte von zwei benannten Anbietern oder vergleichbare in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle. Das FSD muss mit einer elektrischen Heizung von ca. 5 Watt ausgestattet sein. Standort ist in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle festzulegen.S. 12, 13 · 2002
FreischaltelementBeim Einbau eines FSD Typ-A ist zusätzlich ein zugelassenes Freischaltelement (FSE) erforderlich. Es ist außerhalb des Handbereichs zu installieren, wird in einer eigenen Gruppe angeschlossen und darf beim Auslösen ausschließlich einen Alarm zur Regionalleitstelle absetzen, um das FSD zu entriegeln. Keine weiteren externen Steuerungen dürfen ausgelöst werden.S. 12 · 2002
BlitzleuchteDer Zugang zur BMZ ist außen mit einer grünen Blitzleuchte zu kennzeichnen. Ist diese von der Hauptzufahrt nicht erkennbar, können weitere Blitzleuchten gefordert werden. Für Ringbus-Übertragungswege wird zur Vermeidung von Verwechslungen mit Einbruchmeldeanlagen ebenfalls die Farbe Grün für Blitzleuchten empfohlen.S. 4, 13 · 2002
MeldergruppenMeldergruppen dürfen nicht brandabschnittsübergreifend installiert werden. Automatische und nichtautomatische Melder dürfen nicht in einer Meldergruppe zusammengefasst werden. Handfeuermelder dürfen maximal 10 Stück je Meldergruppe umfassen. Bei Sprinkleranlagen ist je Sprinklergruppe eine Meldergruppe vorzusehen.S. 5, 6, 7 · 2002
MelderkennzeichnungJeder Melder ist mit Meldergruppe und Meldernummer dauerhaft und gut lesbar zu kennzeichnen. Bei verdeckten Meldern unter Doppelböden oder abgehängten Decken sind die Platten mit einem roten Punkt (mindestens 50 mm Durchmesser) sowie Meldergruppe und Meldernummer zu kennzeichnen. Melder für Hausalarm erhalten blaue Gehäuse (RAL 5005 oder RAL 5009) mit Aufschrift 'Hausalarm'.S. 6, 7 · 2002
Laufkarten – FormatFeuerwehrlaufkarten zeigen vorderseitig das Ausgangsgeschoss und rückseitig den Detailausschnitt des Melderbereichs unter Verwendung farbiger Symbole. Ein spezifisches Papierformat ist nicht explizit festgelegt.S. 9 · 2002
Laufkarten – Anzahl und AblageFeuerwehrlaufkarten sind mindestens in zweifacher Ausfertigung an der BMZ vorzuhalten sowie zusätzlich in einfacher Ausfertigung an einer ggf. vorhandenen Parallelanzeige.S. 9 · 2002
Laufkarten – AktualisierungFeuerwehrpläne nach DIN 14095 müssen vom Betreiber oder Nutzer auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Eine explizite Frist für die Aktualisierung von Laufkarten ist nicht genannt.S. 9 · 2002
Feuerwehrplan (DIN 14095)Feuerwehrpläne nach DIN 14095 sind in mindestens zweifacher Ausfertigung anzufertigen; ein Satz ist der örtlichen Feuerwehr über die Brandschutzdienststelle zuzuleiten. Alle Pläne sind mindestens 14 Tage vor der Aufschaltung der Brandschutzdienststelle vorzulegen; bei fehlenden Plänen erfolgt keine Aufschaltung.S. 9 · 2002
Abnahme und AbstimmungVor Aufschaltung erfolgt eine Aufschaltungsabnahme durch die zuständige Bauaufsichtsabteilung und Brandschutzdienststelle im Beisein der öffentlichen Feuerwehr sowie eines Konzessionärsvertreters. Bei der Abnahme müssen Antragsteller, Errichter und ein Zeichnungsberechtigter des Betreibers anwesend sein. Die Abnahme und alle Wiederholungsabnahmen aufgrund von Mängeln sind kostenpflichtig.S. 15, 18 · 2002
InstandhaltungWartung und Inspektion sind durch eine anerkannte Fachfirma durchzuführen; ein Wartungsvertrag muss bei der Aufschaltung vorliegen. Revisionsarbeiten sind der Integrierten Regionalleitstelle Elmshorn vorab per Telefax anzumelden; die Revisionsschaltung darf erst nach Bestätigung durch die Leitstelle beginnen. Während der Revision ist sicherzustellen, dass Feueralarme auf anderem Weg (z. B. telefonisch über Notruf 112) gemeldet werden.S. 16, 17, 19, 20, 21 · 2002
Kosten und GebührenDie Aufschaltungsabnahme sowie alle Wiederholungsabnahmen sind kostenpflichtig und werden dem Betreiber in Rechnung gestellt. Kosten durch Feuerwehreinsätze infolge von Falschalarmen werden dem Betreiber in Rechnung gestellt, unabhängig davon, ob Dritte den Alarm verursacht haben. Die Kostenhöhe richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührensatzung gemäß Brandschutzgesetz Schleswig-Holstein.S. 18 · 2002
Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.
Mit PlanWerke planen
Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.
Projekt anlegenZUSTÄNDIGE STELLEN
Landrätin oder Landrat des Kreises Pinneberg – untere Bauaufsichtsbehörde (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 LBO SH)
Kreis Pinneberg – vorbeugender Brandschutz (§ 3 Abs. 3 BrSchG SH)
Vorschlag — abzustimmen
Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.
Anforderungen kennen — und direkt danach planen.
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