Kreis Schleswig-Flensburg
QUELLE · TAB Kooperative Regionalleitstelle Nord (KRLS Nord) (Nordfriesland (sowie Stadt Flensburg und Kreis Schleswig-Flensburg)) – Ausgabestand 2021-01
Festlegungen nach Thema
AufschaltungDie Aufschaltung einer BMA an die Übertragungsanlage für Gefahrenmeldungen (ÜAG) der KRLS Nord erfolgt auf schriftlichen Antrag beim jeweiligen Konzessionär. Mit dem Antrag erkennt der Betreiber die TAB an. Voraussetzung ist u. a. die unterzeichnete FSD-Vereinbarung (Anhang A), die der zuständigen Brandschutzdienststelle bzw. der Berufsfeuerwehr zuzusenden ist.S. 3, 6 · 2021
AlarmempfangsstelleDie KRLS Nord betreibt eine Übertragungsanlage für Gefahrenmeldungen (ÜAG), an die die Übertragungseinrichtungen der BMA angeschlossen werden. Störungen der ÜE und des Übertragungsweges sind dem Konzessionär umgehend zu melden.S. 6 · 2021
ÜbertragungseinrichtungDer Antrag auf Aufschaltung der ÜE muss mindestens 8 Wochen vor der geplanten Aufschaltung vollständig ausgefüllt und rechtsgültig unterschrieben beim Konzessionär vorliegen. Die ÜE wird vom Konzessionär eingerichtet, gewartet und bleibt dessen Eigentum; die ÜE-Nummer muss gut lesbar am Gehäuse angebracht sein.S. 6 · 2021
Feuerwehrzugang / Standort BMZDer Feuerwehr muss im Alarmierungsfall der gewaltlose Zugang zu allen Bereichen des Gebäudes sowie zu BMZ, FAT, FBF und FIBS/FIZ ermöglicht werden. Die Zugangstür und der Weg zur BMZ sind mit Hinweisschildern nach DIN 4066 (Mindestgröße 195 x 297 mm) fortlaufend zu kennzeichnen.S. 5, 6 · 2021
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Feuerwehr-InformationszentraleDie Feuerwehranlaufstelle (FIBS/FIZ) ist unmittelbar hinter dem Feuerwehrzugang im Eingangsbereich des Objektes anzubringen; sie bildet zusammen mit BMZ, FBF, FAT, Laufkarten und ÜE eine Einheit. Der Standort ist in Abstimmung mit der zuständigen Brandschutzdienststelle und der örtlich zuständigen Feuerwehr bzw. der Berufsfeuerwehr festzulegen.S. 5, 6 · 2021
Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Die BMA muss mit einem einheitlichen Feuerwehrbedienfeld nach DIN 14661 ausgestattet werden. Die zuständige Brandschutzdienststelle/Berufsfeuerwehr behält sich im Einzelfall Änderungen vor.S. 7 · 2021
Feuerwehr-Anzeigetableau (DIN 14662)Die BMA muss mit einem einheitlichen Feuerwehr-Anzeigetableau nach DIN 14662 ausgestattet werden. Die zuständige Brandschutzdienststelle/Berufsfeuerwehr behält sich auch hier im Einzelfall Änderungen vor.S. 7 · 2021
Feuerwehr-SchlüsseldepotIn unmittelbarer Nähe des Feuerwehrzuganges ist ein Feuerwehr-Schlüssel-Depot (FSD) zu installieren; ein normales FSD darf maximal 3 Schlüssel aufnehmen, bei größerem Bedarf ist ein größeres FSD (z. B. Schlüsseldepot Multi) einzubauen. Über Einrichtung und Betrieb eines FSD gilt eine gesonderte Vereinbarung (Anhang A), deren Unterzeichnung Voraussetzung für die Aufschaltung ist.S. 5, 19, 20, 21 · 2021
FreischaltelementEin Freischaltelement (FSE) ermöglicht die manuelle Öffnung der äußeren Tür des FSD ohne BMA-Alarm; es ist in der Nähe des FSD zu installieren. Der Einbauort ist in Abstimmung mit der zuständigen Brandschutzdienststelle/Berufsfeuerwehr festzulegen.S. 5 · 2021
BlitzleuchteAm Feuerwehrzugang ist eine Blitzleuchte zur Kennzeichnung der Anzeige- und Bedieneinrichtung der BMZ anzubringen; die Farbe ist gebietsspezifisch geregelt: Flensburg und Schleswig-Flensburg blau, Nordfriesland rot. Ist die Blitzleuchte von der Hauptzufahrt nicht erkennbar, können weitere Blitzleuchten gefordert werden; deren Positionierung ist in Abstimmung mit der zuständigen Brandschutzdienststelle/Berufsfeuerwehr festzulegen.S. 5, 6 · 2021
MeldergruppenJe Sprinklergruppe ist eine Meldergruppe vorzusehen; bei Ausdehnung über mehr als einen Brandabschnitt oder mehrere Geschosse sind Strömungswächter je Brandabschnitt und Geschoss einzubauen, die an der BMZ einzeln identifizierbar sein müssen. Signale der Strömungswächter sind als separate Meldergruppen zu schalten und dürfen die ÜE nicht auslösen.S. 9, 10 · 2021
MelderkennzeichnungAlle Brandmelder (automatisch und nichtautomatisch) sind dauerhaft mit Meldergruppe und Meldernummer zu kennzeichnen (z. B. 5/7); bei mehrgeschossigen Objekten muss aus der Meldergruppenbezeichnung die Geschosszugehörigkeit hervorgehen (z. B. 1010 = erstes Obergeschoss, Gruppe 010). Die Schriftgröße richtet sich nach der Raumhöhe: bis 3 m mindestens 10 mm, 3-6 m mindestens 20 mm, 6-9 m mindestens 30 mm, 9-12 m mindestens 40 mm, über 12 m nach Abstimmung.S. 8 · 2021
Laufkarten – FormatFeuerwehrlaufkarten sind auf Grundlage aktueller Grundrisspläne zu erstellen und ständig fortzuschreiben; auf der Vorderseite ist das Ausgangsgeschoss, auf der Rückseite der Detailausschnitt des Melderbereiches darzustellen. Ein spezifisches Papierformat wird nicht genannt; es sind farbige Symbole zu verwenden.S. 10, 11 · 2021
Laufkarten – SymbolikFür Feuerwehrlaufkarten sind farbige Symbole zu verwenden; die Nummerierung der Meldergruppen muss eindeutig sein (vgl. DIN 14675 Anhang I). Meldergruppenlagepläne für Sprinklergruppen sind analog zu Feuerwehrlaufkarten auszuführen, mit blauer Schraffur/Unterlegung für den geschützten Bereich.S. 10, 11 · 2021
Laufkarten – Anzahl und AblageEin kompletter Satz Feuerwehrlaufkarten ist an der BMZ vorzuhalten und ggf. in einfacher Ausfertigung zusätzlich an der Parallelanzeige/FIBS/FIZ. Die Unterbringung hat nach Meldergruppen sortiert zu erfolgen, um sofortigen Zugriff auf die alarmgebende Gruppe zu ermöglichen.S. 10 · 2021
Laufkarten – AktualisierungFeuerwehrlaufkarten sind ständig fortzuschreiben (aktuell zu halten). Alle Pläne sind rechtzeitig, spätestens 14 Tage vor der geplanten Aufschaltung, der zuständigen Stelle vorzulegen; bei fehlenden Feuerwehrplänen kann eine Aufschaltung verweigert werden.S. 10, 11 · 2021
Feuerwehrplan (DIN 14095)Feuerwehrpläne sind nach DIN 14095 von sachkundigen Fachbüros zu erstellen, im Format DIN A3 (abweichende Formate in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle/Berufsfeuerwehr) und gegen Nässe/Verschmutzung zu schützen. Sie sind mindestens alle zwei Jahre auf Aktualität zu prüfen; Anzahl und Form der benötigten Sätze sind mit der Brandschutzdienststelle/Berufsfeuerwehr abzustimmen. Zusätzlich sind die Pläne der Feuerwehr digital (z. B. als PDF ohne Bearbeitungsschutz) per E-Mail zur Verfügung zu stellen.S. 11, 12 · 2021
Abnahme und AbstimmungVor der Aufschaltung erfolgt eine Abnahme durch Brandschutzdienststellen/Berufsfeuerwehr und die örtlich zuständige Feuerwehr im Beisein des Konzessionärs; der Termin ist mit mindestens 14 Tagen Vorlauf mitzuteilen. Zum Abnahmetermin sind u. a. Errichterbescheinigung, Inbetriebsetzungsprotokoll, Prüfbericht eines anerkannten Sachverständigen, Kopie des Wartungsvertrages, Feuerwehrpläne nach DIN 14095 und Feuerwehrlaufkarten vorzulegen. Die Erstabnahme durch die Brandschutzdienststellen/Berufsfeuerwehr erfolgt kostenfrei.S. 14, 15 · 2021
InstandhaltungWartungs- und Instandhaltungsarbeiten sind von einer nach DIN 14675 zertifizierten Fachfirma durchzuführen und durch einen Wartungsvertrag zwischen Betreiber und Fachfirma zu regeln. Alle Arbeiten sind fortlaufend im Betriebsbuch zu dokumentieren, das an der BMZ bzw. beim FIBS/FIZ für die Feuerwehr jederzeit einsehbar hinterlegt sein muss. Arbeiten, die das Abschalten der ÜE erfordern, sind der KRLS rechtzeitig schriftlich mit Angabe des zeitlichen und sachlichen Umfangs mitzuteilen.S. 12, 13 · 2021
Kosten und GebührenDie Erstabnahme durch die Brandschutzdienststellen/Berufsfeuerwehr ist kostenfrei; alle aufgrund von Mängeln erforderlichen Wiederholungsabnahmen sowie turnusmäßige Überprüfungen sind kostenpflichtig. Kosten durch Feuerwehreinsätze infolge von Falschalarmen werden dem Betreiber nach der jeweils gültigen Gebührensatzung der örtlich zuständigen Feuerwehr gemäß dem Brandschutzgesetz Schleswig-Holstein in Rechnung gestellt.S. 15 · 2021
SonstigesFür das Lageplantableau (Tableau mit lagerichtig installierten Lampen für Auslösestellen) gelten festgelegte Anzeigefarben: Rot für nichtautomatische Melder, Gelb für automatische Melder, Blau für Löschanlagen, Weiß für Geschossanzeigen, Grün für den Standort der BMZ bzw. jeder Brandmelderunterzentrale. Das Lageplantableau ist nur auf Anforderung der unteren Bauaufsichtsbehörde über die Brandschutzdienststelle/Berufsfeuerwehr erforderlich; vor Fertigstellung ist deren Zustimmung einzuholen.S. 12 · 2021
Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.
Mit PlanWerke planen
Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.
Projekt anlegenZUSTÄNDIGE STELLEN
Landrätin oder Landrat des Kreises Schleswig-Flensburg – untere Bauaufsichtsbehörde (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 LBO SH)
Kreis Schleswig-Flensburg – vorbeugender Brandschutz (§ 3 Abs. 3 BrSchG SH)
Vorschlag — abzustimmen
Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.
Anforderungen kennen — und direkt danach planen.
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