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Stadt Gera (kreisfrei)

QUELLE · TAB Amt für Brand- und Katastrophenschutz Gera (Gera) – Ausgabestand 2020-11-19, Ausgabe 1.1
Festlegungen nach Thema
AufschaltungDie Aufschaltung erfolgt grundsätzlich über einen Konzessionär (Bosch Sicherheitssysteme GmbH) bei der Zentralen Leitstelle Gera. Der Antrag ist mindestens 6 Wochen vor dem geplanten Abnahmetermin einzureichen. Die ZLS Gera verfügt über keine VdS-Zertifizierung nach EN 50518; der Konzessionär hat Empfang und Weiterleitung entsprechend dieser Normenreihe sicherzustellen.S. 6, 10 · 2020
AlarmempfangsstelleDie Zentrale Leitstelle Gera ist die Alarmempfangsstelle; Störungsmeldungen werden von ihr nicht entgegengenommen. Der Betrieb der Alarmübertragungsanlage ist dem Konzessionär Bosch Sicherheitssysteme GmbH übertragen.S. 6, 9 · 2020
ÜbertragungseinrichtungNeuaufschaltungen und Umrüstungen sind nach DIN EN 50136-1-1 und VdS 2311 auszuführen. Ist kein TCP/IP-Weg mit ausreichender Bandbreite verfügbar, dürfen übergangsweise bedarfsgesteuerte Primärverbindungen mit Ersatzweg verwendet werden. Die Übertragungswege bis zur Alarmempfangsstelle werden vom Konzessionär bereitgestellt.S. 6 · 2020
Feuerwehrzugang / Standort BMZDer Feuerwehr muss jederzeit eine ungehinderte, gewaltfreie Zufahrt und/oder ein ungehinderter, gewaltfreier Zutritt zu allen mit Brandmeldern bzw. Löschanlagen geschützten Räumen möglich sein. Kann dies nicht jederzeit gewährleistet werden, ist ein FSD als Ersatzvornahme auf schriftlichen Antrag möglich.S. 5, 8 · 2020
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Feuerwehr-InformationszentraleEin Feuerwehr-Informations- und Bediensystem (FIBS) ist zu errichten, das FAT, FBF, Laufkarten, Feuerwehrplan, ggf. Feuerwehr-Einsprechstelle und ggf. Feuerwehr-Gebäudefunk-Bedienfeld sowie den Hauptmelder als bauliche Einheit zusammenfasst. Der genaue Standort ist in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle festzulegen. Die Schließung des FIBS wird durch die zuständige Brandschutzdienststelle vorgegeben.S. 7 · 2020
Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Ein FBF nach DIN 14661 ist zu installieren und im FIBS zu integrieren. Das Zurückstellen der Übertragungseinrichtung im Alarmfall darf ausschließlich durch die Feuerwehr über das FBF erfolgen. Weitere Standorte bei ausgedehnten Objekten sind in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle auf Kosten des Betreibers festzulegen.S. 7 · 2020
Feuerwehr-Anzeigetableau (DIN 14662)Ein FAT nach DIN 14662 ist zu installieren und im FIBS zu integrieren. Bei ausgedehnten Objekten mit mehreren Zufahrten können mehrere FAT erforderlich sein; weitere Standorte sind in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle auf Kosten des Betreibers festzulegen.S. 7 · 2020
Feuerwehr-SchlüsseldepotEin FSD kann auf schriftlichen Antrag des Betreibers als Ersatzvornahme genehmigt werden, wenn Feuerwehrzugang nicht jederzeit gewährleistet ist. Das FSD ist als Klasse 3 nach DIN 14675 Abschn. A.3 auszuführen, mit mindestens zweifacher Objektschlüssel-Überwachung. Das FSD-Schloss ist über die zuständige Brandschutzdienststelle zu beziehen; neben dem FSD ist grundsätzlich ein FSE vorzusehen.S. 8 · 2020
FreischaltelementNeben dem FSD ist grundsätzlich ein FSE vorzusehen. Der Bezug des FSE erfolgt analog zum FSD-Schloss über die Brandschutzdienststelle. Der Standort ist in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle festzulegen und mit einer gelben LED-Blitzleuchte gut sichtbar zu kennzeichnen.S. 8 · 2020
BlitzleuchteDer Standort des FSE ist mit einer gelben LED-Blitzleuchte gut sichtbar zu kennzeichnen. Im Installationsplan ist die Lage der Blitzleuchte anzugeben.S. 8, 9 · 2020
MeldergruppenAutomatische und nicht automatische Melder sowie sichtbare und nicht sichtbare Melder dürfen nicht auf eine Meldergruppe geschaltet werden. Gleiches gilt für Melder in Zwischenböden, Zwischendecken und Lüftungskanälen.S. 8 · 2020
MelderkennzeichnungMelder sind mit ihrer Gruppen- und Meldernummer kenntlich zu machen; Größe und Farbgebung sind der Raumhöhe so anzupassen, dass die Beschriftung gut lesbar ist. Für nicht sichtbar montierte Melder bestehen differenzierte Kennzeichnungspflichten je nach Einbauort (Zwischendecke, Lüftungskanal, Doppelboden).S. 8 · 2020
Laufkarten – FormatFeuerwehr-Laufkarten sind entsprechend DIN 14675 Abschn. 10.2 zu erstellen; das Format ist in Abstimmung mit der zuständigen Brandschutzdienststelle festzulegen.S. 9 · 2020
Laufkarten – AktualisierungWerden Änderungen an Laufkarten erforderlich, sind diese in Abstimmung mit der zuständigen Brandschutzdienststelle abzustimmen und von dieser freizugeben.S. 5 · 2020
Feuerwehrplan (DIN 14095)Ein Feuerwehrplan ist im FIBS aufzubewahren. Als geltende Regelung wird das 'MB Feuerwehrpläne der Stadt Gera' genannt.S. 7, 9 · 2020
Abnahme und AbstimmungVor Inbetriebnahme der BMA ist eine Abnahme durch die zuständige Brandschutzdienststelle erforderlich; diese ersetzt nicht die Errichterbescheinigung oder eine baurechtlich erforderliche Abnahme eines Prüfsachverständigen, die vorher vorliegen müssen. Das BMA-Konzept ist vor Ausführung in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle zu erstellen.S. 5, 10 · 2020
InstandhaltungBMA sind regelmäßig instand zu halten; als Nachweis werden Instandhaltungsverträge mit einer Fachfirma oder Instandhaltung durch eigenes geschultes Personal anerkannt. Störungsbeseitigung muss rund um die Uhr und spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Bekanntwerden möglich sein. Vor Probealarmen und Wartungsarbeiten ist die Clearingstelle des Konzessionärs zu benachrichtigen.S. 11 · 2020
Kosten und GebührenTechnische Fehlalarme oder Täuschungsalarme können entsprechend der örtlichen Gebührensatzung der zuständigen Gemeinde kostenpflichtig abgerechnet werden. Muss wegen eines Defekts der Wartungsdienst gerufen werden und ist kein Ansprechpartner erreichbar, ist die Feuerwehr autorisiert, die Wartungsfirma zu verständigen; anfallende Kosten gehen zu Lasten des Betreibers.S. 10, 11 · 2020
SonstigesFalschalarme: BMA sind grundsätzlich in der Betriebsart TM (technische Maßnahmen) zu errichten; Betriebsart PM (personelle Maßnahmen) ist zulässig, wenn die Brandschutzdienststelle unter Berücksichtigung der erforderlichen Hilfsfrist zustimmt. Bei PM gilt: Quittierung innerhalb 30 s, ohne Quittierung Weiterleitung spätestens nach 30 s, maximale Erkundungszeit 3 Minuten.S. 9 · 2020

Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.

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Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.

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ZUSTÄNDIGE STELLEN
Stadt Gera – untere Bauaufsichtsbehörde (§ 60 Abs. 1 Nr. 1 ThürBO)
Stadt Gera – Gefahrenverhütungsschau und vorbeugender Gefahrenschutz (§ 26 ThürBKG)
Vorschlag — abzustimmen

Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.

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