Landkreis Gotha
QUELLE · TAB Landratsamt Gotha, Amt für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst (Landkreis Gotha) – Ausgabestand 2016-06-01
Festlegungen nach Thema
AufschaltungDie Aufschaltung der BMA auf die Alarmempfangseinrichtung der Zentralen Leitstelle Gotha ist mittels Antrag bei der Brandschutzdienststelle zu beantragen. Der Anschluss der ÜE ist mindestens 4 Wochen vor der geplanten Inbetriebnahme zu beantragen. Die Freigabe zur Aufschaltung erfolgt durch die Brandschutzdienststelle nach Erfüllung aller Abnahmevoraussetzungen.S. 2, 3, 4 · 2016
AlarmempfangsstelleDie Zentrale Leitstelle (ZLST) des Landkreises Gotha betreibt eine eigene Alarmempfangseinrichtung. Über diese werden ausschließlich Brandalarm- und Routinemeldungen übertragen; Störmeldungen werden nicht angenommen oder ausgewertet und sind durch den Betreiber an ständig besetzte Stellen weiterzuleiten.S. 1, 3 · 2016
ÜbertragungseinrichtungDie ÜE ist Eigentum des Betreibers. Die Alarmempfangseinrichtung des Landkreises Gotha unterstützt zwei Übertragungswege: Draht (ISDN, analog, IP) und Funk (GSM). Unterstützte Protokolle sind VdS 2465 'HDLC', 10-Baud-TELIM/TELENOT, TCP/IP mit AES-128-Bit-Verschlüsselung sowie GSM-CSD; andere Protokolle bedürfen der Abstimmung mit dem Brandschutzamt.S. 3, 15 · 2016
Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Das Feuerwehrbedienfeld (FBF) ist gemeinsam mit FAT und Feuerwehr-Laufkarten als bauliche Einheit in einem leicht auffindbaren, jederzeit zugänglichen, ausreichend beleuchteten und trockenen Raum im Erdgeschoss unterzubringen. Die Festlegung der Erstinformationsstelle einschließlich FBF-Standort erfolgt in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle.S. 4 · 2016
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Feuerwehr-Anzeigetableau (DIN 14662)Das Feuerwehr-Anzeigetableau (FAT) ist zusammen mit FBF und Feuerwehr-Laufkarten als bauliche Einheit unterzubringen. Die Festlegung des Standorts erfolgt in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle.S. 4 · 2016
Feuerwehr-SchlüsseldepotDurch das Landratsamt Gotha und die Stadt Gotha wurden jeweils eigene Schließungen für das Feuerwehr-Schlüsseldepot (FSD) eingerichtet; Schließungen sind nach schriftlicher Freigabe der Brandschutzdienststelle beim Vertragspartner 'Kruse Sicherheitssysteme GmbH & Co. KG' zu bestellen. Im Bereich des FSD ist eine gelbe Blitzleuchte anzubringen, die bei Auslösung der BMZ aufleuchtet.S. 5, 7, 8 · 2016
FreischaltelementFür das Freischaltelement (FSE) wurde durch das Landratsamt Gotha bzw. die Stadt Gotha eine eigene Schließung eingerichtet; die Beschaffung setzt eine schriftliche Freigabebescheinigung der Brandschutzdienststelle voraus.S. 7, 8 · 2016
BlitzleuchteAm Zugang zum Gebäude ist außen eine gelbe Blitzleuchte anzubringen, die bei Auslösung der BMZ aufleuchtet. Ist diese von der Hauptzufahrt der Feuerwehr nicht erkennbar, ist auf Verlangen der Brandschutzdienststelle eine weitere Blitzleuchte anzubringen. Zusätzlich ist im Bereich des FSD eine gelbe Blitzleuchte vorzusehen.S. 4, 5 · 2016
MeldergruppenMelder sind mit Meldergruppen- und Meldernummern zu beschriften. Die Beschriftung ist auf dem Bedienschild hinter der Glasscheibe im sichtbaren Bereich anzubringen (Farbe schwarz auf weiß, Schrifthöhe mindestens 8 mm).S. 5 · 2016
MelderkennzeichnungNicht sichtbar installierte Melder in Zwischendecken oder Doppelböden sind mit einem roten Punkt (50–100 mm Durchmesser) dauerhaft zu markieren. Melder- und Meldergruppennummer sind an der Revisionsklappe, ggf. an der Parallelanzeige sowie am Befestigungspunkt des Melders anzubringen. Revisionsklappen müssen mindestens 400 x 400 mm groß und gegen Herabfallen gesichert sein.S. 5 · 2016
Laufkarten – FormatFeuerwehr-Laufkarten sind nach DIN 14675 zu erstellen, in der Regel im Format DIN A4, formatfüllend und in formstabiler Folie auszuführen. Die Ausführung und Gestaltung ist vorab in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle festzulegen.S. 7 · 2016
Laufkarten – SymbolikDie Vorderseite der Laufkarte muss eine Gebäudeübersicht mit Grundriss (ggf. Schnittdarstellung oder Teilausschnitt), Geschoss, Laufweg zum Melder/zur Meldergruppe und Erstellungsdatum enthalten. Die Rückseite zeigt einen Detailplan des Melderbereichs (Schnittdarstellung oder Grundriss mit Teilausschnitt).S. 7 · 2016
Laufkarten – Anzahl und AblageEine zusätzliche Ausfertigung des Feuerwehrplanes ist an der Feuerwehr-Informationsstelle (Laufkarten) zu hinterlegen. Eine konkrete Mindestanzahl je Meldergruppe wird nicht explizit genannt.S. 3 · 2016
Laufkarten – AktualisierungAls Informationsgrundlage für die Laufkarten sind stets die aktuellen Ausführungsunterlagen zu verwenden; eine explizite Frist für die Aktualisierung bei Änderungen ist nicht geregelt.S. 7 · 2016
Feuerwehrplan (DIN 14095)Ein Feuerwehrplan nach DIN 14 095 ist zu erstellen, im Benehmen mit der Brandschutzdienststelle rechtzeitig abzustimmen und spätestens am Tag der Aufschaltung in 4-facher Ausfertigung zuzüglich 2 CD-Kopien der Brandschutzdienststelle zu übergeben.S. 2 · 2016
Abnahme und AbstimmungDie Abnahme durch die Brandschutzdienststelle setzt eine mängelfreie Inbetriebsetzung, Vorlage des Inbetriebsetzungsprotokolls und der Ausführungsunterlagen sowie eine Sachverständigenabnahme nach ThürPPVO/ThürTechPrüNO voraus. Der Betreiber hat die Brandschutzdienststelle 14 Tage vor Inbetriebnahme schriftlich zu informieren; der Abnahmetermin wird mit 14 Tagen Vorlauf mitgeteilt. Die Abnahme durch die Brandschutzdienststelle bestätigt nicht die fachgerechte Installation.S. 2, 3, 4, 12 · 2016
InstandhaltungDer Betreiber ist verpflichtet, die BMA durch Wartung, Instandhaltung und wiederkehrende Prüfungen funktionsfähig zu halten (DIN 14675, DIN VDE 0833). Wartungen und Inspektionen sind fortlaufend in einem Betriebsbuch zu dokumentieren. Bei Störungen muss mit der Beseitigung unverzüglich begonnen werden. Kurzfristige Abmeldungen unter 24 Stunden erfolgen telefonisch; Abmeldungen über 24 Stunden sind schriftlich spätestens 3 Arbeitstage vorher zu beantragen.S. 5, 6, 7 · 2016
Kosten und GebührenErsatzmaßnahmen während einer Abschaltung (z. B. Brandwache) sind vom Betreiber auf eigene Kosten durchzuführen. Weitere Kosten- oder Gebührenregelungen (z. B. Aufschaltgebühren) sind im Dokument nicht geregelt.S. 6 · 2016
Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.
Mit PlanWerke planen
Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.
Projekt anlegenZUSTÄNDIGE STELLEN
Landkreis Gotha – untere Bauaufsichtsbehörde (§ 60 Abs. 1 Nr. 1 ThürBO)
Landkreis Gotha – Gefahrenverhütungsschau und vorbeugender Gefahrenschutz (§ 26 ThürBKG)
Vorschlag — abzustimmen
Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.
Anforderungen kennen — und direkt danach planen.
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