Landkreis Greiz
QUELLE · TAB Landratsamt Greiz, Untere Bauaufsichtsbehörde, Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz (Landkreis Greiz) – Ausgabestand 2003-06
Festlegungen nach Thema
AufschaltungDer Antrag zur Aufschaltung ist mindestens 6 Wochen vor dem geplanten Termin schriftlich vom Betreiber an den Konzessionär (Bosch) zu stellen. Der Abnahmetermin muss mindestens 2 Wochen vorher bekannt sein und ist mit unterer Bauaufsichtsbehörde, Konzessionär und Zentraler Leitstelle abzusprechen. Die Aufschaltung muss vor der Nutzungsaufnahme erfolgen.S. 6 · 2003
AlarmempfangsstelleDie Alarmempfangsstelle ist die Zentrale Leitstelle für Brand- und Katastrophenschutz sowie Rettungsdienst im Landkreis Greiz (betrieben durch die Stadt Gera). Eine Aufschaltung auf ein privates Sicherheitsunternehmen ist nur bei nicht geforderten Brandmeldeanlagen möglich.S. 6 · 2003
ÜbertragungseinrichtungDie Art der Übertragungseinrichtung wird von der unteren Bauaufsichtsbehörde des Landratsamtes Greiz festgelegt. Im Landkreis Greiz müssen mindestens zwei von drei möglichen Übertragungswegen (Festverbindung, ISDN/X.25, Festnetz analog/ISDN über zweite Trasse) bereitgestellt werden. Der zweite Übertragungsweg muss unabhängig vom ersten über eine eigene separate Trasse geführt werden. Das Zurückstellen der ÜE darf ausschließlich über das FBF erfolgen.S. 9 · 2003
Feuerwehrzugang / Standort BMZBMZ, ÜE und FBF sind als bauliche Einheit im Erdgeschoss im leicht auffindbaren, für die Feuerwehr jederzeit zugänglichen, ausreichend beleuchteten und trockenen Raum im Zugangsbereich unterzubringen. Der gewaltlose Zutritt zu allen Brandmeldern und Löschanlagen ist mittels FSK sicherzustellen; bei Automatiktüren ist ein eigener roter Schlüsselschalter mit DIN-4066-Schild unmittelbar daneben vorzusehen.S. 8, 10 · 2003
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Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Das FBF ist in Absprache mit der unteren Bauaufsichtsbehörde und dem zuständigen Stadtbrandinspektor/Ortsbrandmeister im selben Raum wie die BMZ in einer Höhe von 1.400 mm (+/- 200 mm) anzubringen. Es ist ein Halbzylinder mit separater Feuerwehrschließung vorzusehen, dessen Schlüssel im FSK/FSD zu hinterlegen ist. Der Revisionsschalter darf die Anschaltung der BMZ an die ÜE sowie stationäre Löschanlagen nicht unterbrechen.S. 11 · 2003
Feuerwehr-Anzeigetableau (DIN 14662)Das FAT kann eingesetzt werden, wenn der BMZ-Standort nicht am Standort der Feuerwehr-Bedieneinheit sein kann oder wenn mehr als 100 Schleifen vorhanden sind. Die Anzeige erfolgt zweizeilig mit je 20 Zeichen (Schleifennummer, Meldernummer, Melderart). Ein Halbzylinder mit Feuerwehrschließung ist stets vorzusehen; die Bedienung der BMZ erfolgt weiterhin ausschließlich über das FBF.S. 12 · 2003
Feuerwehr-SchlüsseldepotEin FSK/FSD ist am Zugang anzubringen; es kann FSD Typ 1 (ohne VdS-Zulassung) oder FSD Typ 3 (mit VdS-Zulassung) eingebaut werden. FSD Typ 1 ist zwischen Unterkante 800 mm und Oberkante 1.400 mm über der Standfläche an der Außenfassade unter Putz oder mechanisch gesichert anzubringen. Der Standort ist in Absprache mit der unteren Bauaufsichtsbehörde und dem Stadtbrandinspektor/Ortsbrandmeister festzulegen. Es dürfen maximal drei Schlüssel, vorzugsweise ein Generalschlüssel, hinterlegt werden.S. 19, 20 · 2003
FreischaltelementIn begründeten Ausnahmefällen kann zusätzlich ein VdS-zugelassenes Freischaltelement (FSE) erforderlich sein.S. 20 · 2003
BlitzleuchteZum besseren Auffinden des FSK/FSD ist eine orange Blitz- oder Rundumkennleuchte in Absprache mit der unteren Bauaufsichtsbehörde anzubringen. Beim FSD Typ 3 ist unmittelbar über dem FSD eine Unterputz-Informationsleuchte (mindestens 150 x 65 mm) anzubringen, die parallel zur Signalanzeige 'ÜE ausgelöst' geschaltet ist.S. 19, 20 · 2003
MeldergruppenMaximal 5 nichtautomatische Brandmelder pro Schleife sind zulässig. Bei automatischen Meldern gilt: maximal 32 Melder je Schleife innerhalb eines sofort überschaubaren Raums, maximal 10 Melder je Schleife bei mehreren zusammenhängenden Räumen. Kombination von automatischen und nichtautomatischen Meldern innerhalb einer Schleife ist unzulässig. Bei Löschanlagen ist je Löschgruppe eine eigene Meldeschleife vorzusehen.S. 15, 16, 17 · 2003
MelderkennzeichnungAutomatische Melder sind gelb/schwarz (Hintergrund gelb, Schrift schwarz) mit Schleifen- und Meldernummern (z. B. 10/1) zu beschriften; die Schildgröße richtet sich nach der Raumhöhe (bis 4 m: mindestens 60 x 20 mm/14 mm Ziffernhöhe, bis 6 m: 80 x 25 mm/16 mm, bis 8 m: 100 x 30 mm/20 mm, bis 12 m: 150 x 50 mm/30 mm, über 12 m: Sondergröße nach Vereinbarung). Nichtautomatische Melder sind weiß/schwarz mit Schrifthöhe 8 mm zu beschriften.S. 15 · 2003
Laufkarten – FormatLaufkarten/Schleifenpläne sind grundsätzlich im Format DIN A3 auszuführen, zweiseitig (Vorderseite Gesamtübersicht, Rückseite Detailansicht der Melderschleife als Grundrissplan). Das Hoch- oder Querformat richtet sich nach der Lage des Gebäudes zur Anfahrtsstraße. Laufkarten sind in formstabiler Folie oder laminiert unterzubringen.S. 13, 14 · 2003
Laufkarten – SymbolikDie zu verwendenden Symbole werden von der unteren Bauaufsichtsbehörde vorgegeben (siehe Anhang der TAB). Einsatzwege sind mit hellgrünen Linien und Richtungspfeilen zu kennzeichnen. Planreiter sind farblich nach Schleifenart zu kennzeichnen: Sprinkler/Löschanlagen blau, DK-Melderschleifen rot, automatische Melderschleifen gelb, technische/interne Alarme grün.S. 13 · 2003
Laufkarten – Anzahl und AblageFür jede Melderschleife ist eine Laufkarte/ein Schleifenplan zu erstellen und gut sichtbar sowie griffbereit an der BMZ zu hinterlegen. Zusätzlich ist eine Schleifenübersicht (mit Schleifennummer, Raum, Geschoss, Melderanzahl und Gesamtzahl) im Schleifenplankasten zu hinterlegen.S. 13, 22 · 2003
Laufkarten – AktualisierungDie Ausführung und Gestaltung der Laufkarten ist vor dem Erstellen mit der unteren Bauaufsichtsbehörde abzustimmen, da Rechnerausdrucke nicht in allen Punkten den Vorgaben entsprechen. Bei Änderungen am Objekt ist der Betreiber verpflichtet, die Unterlagen zu aktualisieren und Änderungen der unteren Bauaufsichtsbehörde schriftlich mitzuteilen.S. 13, 50 · 2003
Feuerwehrplan (DIN 14095)Der Betreiber hat für jedes mit BMA oder ortsfester Löschanlage gesicherte Objekt einen Feuerwehr-Einsatzplan nach DIN 14095 (Ausgabe 1998) in Abstimmung mit der unteren Bauaufsichtsbehörde zu erstellen. Mindestverteilung: 2 Exemplare an die zuständige Freiwillige Feuerwehr, 2 Exemplare ans Landratsamt Greiz, 1 Exemplar Betreiber (bei den Laufkarten). Änderungen sind der Behörde umgehend schriftlich mitzuteilen.S. 50 · 2003
Abnahme und AbstimmungDer Abnahmetermin ist mindestens 2 Wochen vorher bekannt zu geben und mit unterer Bauaufsichtsbehörde, Konzessionär und Zentraler Leitstelle abzustimmen. Zur Abnahme sind vorzulegen: Errichterbestätigung (DIN/VDE-gerechte Errichtung), Wartungsvertrag, Nachweis der Störungsweiterleitung sowie Generalschlüssel und Schließzylinder. Änderungen und Erweiterungen von BMA sind vor Ausführung dem Landratsamt, der unteren Bauaufsichtsbehörde und der Kreisbrandinspektion zu melden und erfordern eine erneute Abnahme.S. 7, 22 · 2003
InstandhaltungWartungen und Inspektionen sind fortlaufend in einem Betriebsbuch zu dokumentieren, das an der BMZ für die Feuerwehr jederzeit einsehbar zu hinterlegen ist. Es ist ein Wartungsvertrag mit einer VdS-anerkannten Fachfirma abzuschließen. Störungsbeseitigung muss rund um die Uhr und spätestens innerhalb von 24 Stunden sichergestellt sein.S. 20 · 2003
Kosten und GebührenAuf Verlangen ist der Betreiber verpflichtet, alle erforderlichen Änderungen auf eigene Kosten vornehmen zu lassen. Die Freigabe der Feuerwehrschließung sowie die Schließzylinder sind vom Betreiber auf eigene Kosten zu bestellen.S. 7, 23 · 2003
Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.
Mit PlanWerke planen
Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.
Projekt anlegenZUSTÄNDIGE STELLEN
Landkreis Greiz – untere Bauaufsichtsbehörde (§ 60 Abs. 1 Nr. 1 ThürBO)
Landkreis Greiz – Gefahrenverhütungsschau und vorbeugender Gefahrenschutz (§ 26 ThürBKG)
Vorschlag — abzustimmen
Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.
Anforderungen kennen — und direkt danach planen.
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