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Landkreis Hildburghausen

QUELLE · TAB Landkreis Hildburghausen, Ordnungsamt Brandschutz (Hildburghausen) – Ausgabestand 2010-01
Festlegungen nach Thema
AufschaltungBrandmeldeanlagen werden über eine Alarmübertragungsanlage (AÜA) direkt auf die Empfangszentrale der Zentralen integrierten Leitstelle des RDZV-ST in Zella-Mehlis aufgeschaltet. Die Richtlinie gilt für Neuanlagen sowie Erweiterungen und Änderungen bestehender BMA im Landkreis Hildburghausen.S. 3 · 2010
AlarmempfangsstelleEmpfangszentrale ist die Zentrale integrierte Leitstelle des Rettungsdienstzweckverbandes Südthüringen (RDZV-ST) in 98544 Zella-Mehlis. Konzessionär ist Siemens Building Technologies GmbH & Co. oHG, Niederlassung Erfurt; der Anschluss erfolgt auf schriftlichen Antrag per ausgefülltem Kundendatenerfassungsblatt.S. 3 · 2010
ÜbertragungseinrichtungZulässige Verbindungsarten sind A2.a (analoge Standart-Festverbindung, AFV) oder A2.c (Festnetzzugang analog mit erstem Übertragungsweg über analoge Wählverbindung und zweitem Übertragungsweg über Funknetz D2, Doppeltrasse), jeweils gemäß DIN 14675 Anhang A, Tabelle A.1. Direktanschaltungen auf die Telefonanlage der Leitstelle sind nicht erlaubt.S. 3 · 2010
Feuerwehrzugang / Standort BMZDie BMZ ist an der Feuerwehrzufahrt im Eingangsbereich des Objektes anzubringen; ist dies nicht möglich, muss der Standort mit der Brandschutzdienststelle abgestimmt werden.S. 4 · 2010
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Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Ein FBF nach DIN 14661 ist im Handbereich der BMZ zu installieren. Umstellschloss und Zylinder für FSD, FSE und FBF sind beim vom Dokument genannten Sicherheitsunternehmen zu bestellen; Einbau der Schließungen erfolgt durch die Brandschutzdienststelle nach erfolgter Abnahme.S. 5 · 2010
Feuerwehr-SchlüsseldepotBei BMA mit direkter Aufschaltung, zu deren Gebäuden kein zerstörungsfreier Zutritt möglich ist, ist ein FSD 3 gemäß DIN 14675 Anhang C erforderlich, ergänzt durch eine gelbe Rundumkennleuchte und ein FSE. Das FSD muss mit einem VdS-zugelassenen Umstellschloss (Doppelbartschlüssel) der Schließung des Landkreises Hildburghausen ausgestattet sein; Objektschlüssel sind vom Betreiber bereitzustellen. Anbringungsort ist in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle festzulegen.S. 4, 5 · 2010
FreischaltelementEin VdS-anerkanntes FSE ist als eigene Meldergruppe an die BMZ anzuschließen; Einbau erfolgt unterputz, wandbündig, unmittelbar neben dem FSD und vorzugsweise außerhalb des Handbereichs (bis 3 m über zugänglichem Boden). Die Auslösung über das FSE darf die Brandfallsteuerung der BMA nicht beeinflussen. Anbringungsort in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle.S. 4, 5 · 2010
BlitzleuchteDer Standort von FSD und FSE ist mit einer gelben Rundumkennleuchte kenntlich zu machen.S. 4, 5 · 2010
MeldergruppenNichtautomatische Melder sind grundsätzlich in Fluchtwegen anzubringen; mehrere Melder können in einer Gruppe zusammengefasst werden, wenn alle Melder der Gruppe von jedem Standort einsehbar sind oder sich in übersichtlichen Fluren oder Treppenräumen befinden. Projektierung nach VDE 0833, Teil 2.S. 5 · 2010
Laufkarten – FormatDas Format der Feuerwehr-Laufkarten soll A4 nicht übersteigen; für größere Objekte ist nach Zustimmung der Brandschutzdienststelle auch A3 zulässig. Die Karten müssen aus formstabiler Folie oder laminiertem Karton bestehen.S. 6 · 2010
Laufkarten – SymbolikBildzeichen in Feuerwehr-Laufkarten sind einheitlich nach DIN 14675:2003-11, Bild 2 form- und farbidentisch zu verwenden.S. 6 · 2010
Laufkarten – Anzahl und AblageMindestens je Meldergruppe ist eine Feuerwehr-Laufkarte gemäß DIN 14675 Punkt 10.2 bereitzuhalten. Bei BMA mit automatischem Kartenausdruck muss zusätzlich ein vollständiger Satz aller Laufkarten separat verfügbar sein.S. 5, 6 · 2010
Laufkarten – AktualisierungJede Änderung an der BMA oder am Objekt, die eine Überarbeitung der Laufkarten erfordert, ist vom Betreiber unverzüglich und unaufgefordert der Brandschutzdienststelle schriftlich mitzuteilen.S. 6 · 2010
Feuerwehrplan (DIN 14095)Ein Feuerwehrplan nach DIN 14095 ist zu erstellen, mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen und bei der Abnahme in 3-facher Ausfertigung zu übergeben.S. 5 · 2010
Abnahme und AbstimmungVor Inbetriebnahme und bei jeder Änderung ist die Brandschutzdienststelle zu beteiligen. Die Abnahme setzt eine mängelfreie Inbetriebsetzung, Vorlage des Inbetriebsetzungsprotokolls (DIN 14675, 8.3) und der Dokumentation (DIN 14675, 5.6 / 7.5) sowie ein Gutachten eines bauaufsichtlich anerkannten Sachverständigen voraus; Gutachten mit Mängelanzeigen schließen eine Abnahme aus. BMA sind vor Erstinbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen und mindestens alle zwei Jahre durch einen anerkannten Sachverständigen zu prüfen.S. 7 · 2010
InstandhaltungFür aufgeschaltete BMA ist ein Instandhaltungsvertrag abzuschließen; Wartung nach DIN VDE 0833-1 und 0833-2 durch eine Fachfirma gemäß DIN 14675 Anhang L. Jährliche Wartung und vierteljährliche Inspektion sowie alle Vorkommnisse sind fortlaufend in einem Betriebsbuch an der BMZ zu dokumentieren.S. 7 · 2010
Kosten und GebührenDie durch die Abnahme entstandenen Kosten trägt der Betreiber der BMA.S. 7 · 2010
SonstigesVermeidung von Falschalarmen: Der Betreiber muss vor außergewöhnlichen betrieblichen Vorgängen (z. B. Schweißarbeiten) den betroffenen Meldebereich abschalten. BMA können in Betriebsart TM (technische Maßnahmen, z. B. Alarmzwischenspeicherung mit max. 10 Sekunden Verzögerung, Zweimelderabhängigkeit) oder PM (personelle Maßnahmen, Quittierungsfrist 30 Sekunden, maximale Erkundungszeit 3 Minuten nach Quittierung) betrieben werden.S. 8 · 2010

Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.

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Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.

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ZUSTÄNDIGE STELLEN
Landkreis Hildburghausen – untere Bauaufsichtsbehörde (§ 60 Abs. 1 Nr. 1 ThürBO)
Landkreis Hildburghausen – Gefahrenverhütungsschau und vorbeugender Gefahrenschutz (§ 26 ThürBKG)
Vorschlag — abzustimmen

Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.

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