Stadt Jena (kreisfrei)
QUELLE · TAB Fachdienst Feuerwehr der Stadt Jena (Jena) – Ausgabestand 2020-11
Festlegungen nach Thema
AufschaltungAlle BMA müssen auf die Hauptclearingstelle des Konzessionsnehmers (Siemens AG) aufgeschaltet werden; die Aufschaltung erfolgt über redundante Übertragungswege. Der Antrag ist spätestens 8 Wochen vor Anschlusstermin schriftlich an den Konzessionsnehmer zu stellen; die Aufschaltung ist dem Fachdienst Feuerwehr mindestens 2 Wochen vorher anzuzeigen. In Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle sind bereits in der Planungsphase die erforderlichen Übertragungseinrichtungen festzulegen.S. 5, 6 · 2020
AlarmempfangsstelleDie Alarmempfangseinrichtung (AE) befindet sich in der integrierten Rettungsleitstelle Jena und ist Eigentum des Konzessionsnehmers. Störungsmeldungen dürfen nicht an die Rettungsleitstelle übertragen werden; Sabotage- und Einbruchsmeldungen ebenfalls nicht.S. 5, 9 · 2020
ÜbertragungseinrichtungEs sind drei Varianten der Alarmübertragung zulässig: vollständige Verantwortung beim Konzessionsnehmer, Nutzung eines zugelassenen Errichters für den Teilweg vom Objekt zur Hauptclearingstelle, oder Nutzung einer zugelassenen Nebenclearingstelle. Freigegebene ÜE-Typen sind TAS Link III und IV, Telenot ComXLine 1516 sowie Netcom NCA260. Für andere ÜE ist eine gesonderte Prüfung und Freigabe erforderlich.S. 6, 29 · 2020
Feuerwehrzugang / Standort BMZStandorte von FSD, FSE, Blitzleuchte und Anfahrt für die Feuerwehr sowie eventuelle Besonderheiten sind rechtzeitig in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle festzulegen. Elektrische Schranken und Tore müssen sich bei Auslösen der BMA automatisch öffnen; bei Ausfall muss ein manuelles Öffnen per Hand oder Feuerwehr-Dreikant möglich sein.S. 12, 17 · 2020
15 weitere Themen aufklappen →
Feuerwehr-InformationszentraleFBF, FAT, Feuerwehrlaufkarten und Feuerwehrplan sollen in einem FIBS untergebracht werden. Der Standort des FIBS ist außerhalb von Flucht- und Rettungswegen im Eingangsgeschoss in unmittelbarer Nähe des Feuerwehrzugangs zu planen und in Abstimmung mit dem Fachdienst Feuerwehr festzulegen. Die Schließung des FIBS ist als Feuerwehrschließung (F1) auszuführen; der Weg vom Feuerwehrzugang zum FIBS ist mit Hinweisschildern nach DIN 4066 zu kennzeichnen.S. 10 · 2020
Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Das FBF ist nach DIN 14661 im Handbereich der BMZ bzw. des FAT zu installieren. Alle Brandfallsteuerungen müssen über die Taste 'Brandfall-Steuerung ab' abschaltbar sein; alle akustischen Warneinrichtungen über den Taster 'Akustische Signale ab'. Das FBF muss mit Feuerwehrschließung (F1) ausgestattet sein, sofern es nicht in einem FIBS untergebracht ist.S. 9, 10 · 2020
Feuerwehr-Anzeigetableau (DIN 14662)Ein FAT nach DIN 14662 ist in unmittelbarer Nähe des Objektzugangsbereichs, räumlich nah zum FBF und zu den Laufkarten, zu installieren. Die Programmierung erfolgt mit Meldergruppennummer in der ersten Zeile und Ortsbezeichnung im Klartext in der zweiten Zeile. Das FAT muss mit einem Schließzylinder der Feuerwehrschließung (F1) der Feuerwehr Jena ausgestattet sein, sofern es nicht in einem FIBS untergebracht ist.S. 9, 10 · 2020
Feuerwehr-SchlüsseldepotDas FSD ist an der Außenfassade unter Putz oder mechanisch gesichert vor dem ersten verschließbaren Gebäude- oder Grundstückszugang im Bereich des Hauptzugangs der Feuerwehr anzubringen; der genaue Montageort ist in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle festzulegen. Das FSD muss mindestens zwei Objektschlüsselüberwachungen aufweisen; Schlösser sind nach Freigabe durch den Fachdienst Feuerwehr über einen definierten Lieferanten zu beziehen. Wartungsarbeiten am FSD dürfen nur in Anwesenheit des Schlüsselträgers der Feuerwehr durchgeführt werden.S. 11, 12 · 2020
FreischaltelementEin FSE ist erforderlich, um der Feuerwehr auch ohne automatische BMA-Auslösung oder bei Versagen der FSD-Ansteuerung Zugang zum FSD zu ermöglichen. Das FSE ist oberhalb des FSD in maximal 2,30 m Höhe anzubringen, muss VdS-anerkannt sein und als selbständiger Nebenmelder geschaltet werden. Bei Auslösung des FSE dürfen keine Brandfallsteuerungen aktiviert oder deaktiviert werden, ausgenommen Blitzleuchte und FSD-Öffnung.S. 11 · 2020
BlitzleuchteIn unmittelbarer Nähe von FSD und Feuerwehrzugang ist eine bernsteinfarbene Blitzleuchte zu installieren, die bei Auslösen der ÜE aufleuchten muss. Das Verlöschen darf erst nach Rücksetzen des Alarms erfolgen.S. 12 · 2020
MeldergruppenAnzahl, Anordnung und Aufteilung der Meldergruppen sind durch die Errichterfirma nach den geltenden Richtlinien und Normen festzulegen. Bei Sprinkleranlagen ist je Sprinklergruppe bzw. je Alarmventil eine separate Meldergruppe vorzusehen; eine Kombination mit automatischen oder nichtautomatischen Meldern ist nicht zulässig. Eine erhebliche Änderung liegt vor, wenn die Anzahl der Brandmelder um mehr als 15 % der Gesamtzahl der automatischen Melder oder um mehr als 10 Meldergruppen erweitert wird.S. 14, 15, 19 · 2020
MelderkennzeichnungJeder Brandmelder ist mit Meldergruppen- und Meldernummer dauerhaft und gut sichtbar nach DIN 14623 zu kennzeichnen; die Beschriftung muss von der darunter liegenden Verkehrsfläche ohne Hilfsmittel lesbar sein. Die Schriftgröße richtet sich nach der Formel: Schriftgröße (mm) = Leseentfernung (m) geteilt durch 0,3. Römische Ziffern sind unzulässig.S. 13, 14 · 2020
Laufkarten – FormatFeuerwehrlaufkarten sind farbig nach DIN 14675 mit Lage- und Grundrissplan zu erstellen; das Standardformat ist DIN A4. Die Laufkarten sind zweiseitig auszuführen: eine Seite zeigt die Gesamtübersicht mit FIBS-Standort, FSD und Zentrale(n) der Löschanlagen, die andere Seite die Detailansicht der jeweiligen Meldergruppe einschließlich Meldernummern.S. 19, 20 · 2020
Laufkarten – Anzahl und AblageFür jede Meldergruppe der BMA ist eine Laufkarte zu hinterlegen. Bei Sprinkleranlagen ist je Löschbereich bzw. Meldergruppe eine Laufkarte erforderlich; bei Löschanlagen mit geschossübergreifenden Bereichen sind Laufkarten mindestens je Geschoss zu erstellen.S. 16, 19 · 2020
Laufkarten – AktualisierungDer Betreiber hat die Laufkarten jederzeit aktuell zu halten. Bei baulichen Änderungen oder Nutzungsänderungen sind die Laufkarten in Absprache mit der Feuerwehr zu korrigieren. Veränderungen sind dem Fachdienst Feuerwehr unverzüglich schriftlich mitzuteilen.S. 25, 26 · 2020
Feuerwehrplan (DIN 14095)Ein Feuerwehrplan nach DIN 14095 ist in Absprache mit der Feuerwehr Jena zu erstellen und muss bei Inbetriebnahme vorliegen. Ein Exemplar ist im FIBS zu hinterlegen, weitere zwei Exemplare in Papierform an die Brandschutzdienststelle zu übergeben; zusätzlich ist der Plan als PDF per E-Mail zu übermitteln. Der Betreiber hat den Feuerwehrplan jederzeit aktuell zu halten.S. 19 · 2020
Abnahme und AbstimmungVor Anschaltung der BMA an die ÜE und AE erfolgt eine Abnahme mit Funktionsprüfung durch Konzessionsnehmer, Errichter und Fachdienst Feuerwehr; der Termin ist mindestens 2 Wochen vorab abzustimmen. Spätestens zur Abnahme sind u. a. Sachverständigenabnahmeprotokoll, Errichterbescheinigung, Wirkprinzipprüfungsdokumentation, Instandhaltungsvertrag, Betriebsbuch, Feuerwehrplan und Laufkarten vorzulegen. Wirkprinzipprüfungen aller Brandfallsteuerungen sollen vor Inbetriebnahme und danach maximal alle 3 Jahre durchgeführt werden.S. 20, 21, 22 · 2020
InstandhaltungEs ist ein Instandhaltungsvertrag mit einer nach DIN 14675 zertifizierten Fachfirma abzuschließen; der Nachweis ist spätestens zur Abnahme vorzulegen. Die Instandhaltungsmaßnahmen sind fortlaufend im Betriebsbuch zu dokumentieren, das im FIBS für die Feuerwehr jederzeit einsehbar zu hinterlegen ist.S. 20, 21, 23 · 2020
Kosten und GebührenAbstimmungen und die Erstaufschaltung sind kostenfrei. Ist eine Nachabnahme erforderlich, weil Forderungen der TAB zum Aufschalttermin nicht erfüllt wurden, ist diese kostenpflichtig gemäß § 48 ThürBKG in Verbindung mit der Gebührensatzung der Stadt Jena. Bei nicht erreichbarem Betreiber nach Alarm kann die Feuerwehr eine kostenpflichtige Brandsicherheitswache stellen.S. 26, 25 · 2020
Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.
Mit PlanWerke planen
Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.
Projekt anlegenZUSTÄNDIGE STELLEN
Stadt Jena – untere Bauaufsichtsbehörde (§ 60 Abs. 1 Nr. 1 ThürBO)
Stadt Jena – Gefahrenverhütungsschau und vorbeugender Gefahrenschutz (§ 26 ThürBKG)
Vorschlag — abzustimmen
Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.
Anforderungen kennen — und direkt danach planen.
Kein Account erforderlich · läuft komplett lokal im Browser