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Kyffhäuserkreis

QUELLE · TAB Landratsamt Kyffhäuserkreis, Brand- und Katastrophenschutz (Kyffhäuserkreis) – Ausgabestand 2008-08-13
Festlegungen nach Thema
AufschaltungAufschaltungen erfolgen ausschließlich über das TSN-System (Twin-Security-Network) mit ISDN-Ankopplung und D-Funk als Redundanz. Der Anschluss der Übertragungseinrichtung wird durch einen der zwei zugelassenen Konzessionäre (BOSCH oder Siemens) hergestellt; für den Bereich Altkreis Artern ist BOSCH Sicherheitssysteme GmbH zuständig. Die ÜE muss an einen gesonderten, ausschließlich für die BMA bestimmten Fernsprechhauptanschluss angeschlossen werden.S. 2, 3, 7 · 2008
AlarmempfangsstelleBrandmeldungen laufen direkt in der Leitstelle des Kyffhäuserkreises ein. Die Freigabe zum Anschluss an die Empfangszentrale bei der Leitstelle erteilt der Abnahmebeauftragte des FB Brand- und Katastrophenschutz nach erfolgreicher Abnahme.S. 2, 8 · 2008
ÜbertragungseinrichtungDie ÜE muss DIN VDE 0833 Teil 2 Abschnitt 6.4.6 entsprechen. Einbau und Unterhaltung der ÜE erfolgen ausschließlich durch einen vertraglich gebundenen Konzessionär (BOSCH oder Siemens). Alle bestehenden Aufschaltungen sollten übergangsweise bis 12/2005 auf neue Vorschriften umgestellt werden.S. 3 · 2008
Feuerwehrzugang / Standort BMZDer gewaltlose Zutritt zur BMZ und zu allen Überwachungsbereichen ist für die Feuerwehr jederzeit sicherzustellen, bei nicht ständig besetzten Objekten über einen FSK. Der Anfahrtsweg auf dem Firmengelände bis zur BMZ ist durch Hinweisschilder nach DIN 4066 Teil 2 zu kennzeichnen.S. 5, 7 · 2008
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Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Die Brandmeldezentrale ist mit einem Feuerwehrbedienfeld nach DIN 14661 auszustatten. Die einheitliche Schließung der Bedienfelder entspricht der Schließung für FBF des Kyffhäuserkreises. Der Standort ist in der Planungsphase mit dem Landratsamt abzustimmen.S. 2, 3 · 2008
Feuerwehr-Anzeigetableau (DIN 14662)Das Lageplantableau (entspricht FAT gemäß DIN 14662) ist mindestens einmal je BMZ zu installieren, sofern keine Meldegruppenkartei oder elektronische Einsatzdatei eingesetzt wird. Die Ausführungsplanung ist der Brandschutzdienststelle vor der Fertigung zur Zustimmung vorzulegen. Vorgeschriebene Signalfarben: Rot für nichtautomatische Melder, Gelb für automatische Melder, Blau für Löschanlagen, Weiß für Geschossanzeigen, Grün für BMZ und Unterzentralen.S. 3, 4 · 2008
Feuerwehr-SchlüsseldepotFür den gewaltlosen Feuerwehrzutritt ist bei nicht ständig besetzten Objekten ein Feuerwehrschlüsselkasten (FSK) mit gültiger VdS-Anerkennung gemäß VdS-Richtlinie 2105 einzubauen und über einen VdS-Adapter an die BMZ anzuschließen. Die Schließzylinder für den FSK sind über den FB Brand- und Katastrophenschutz zu beziehen; der Einbau der Schließung erfolgt am Tag der Abnahme.S. 5, 7 · 2008
FreischaltelementBei nicht flächendeckender Überwachung des Objektes mit automatischen Meldern ist zusätzlich ein Freischaltelement (FSE) anzubringen. Der Installationsort ist mit dem Landratsamt Kyffhäuserkreis, FB Brand- und Katastrophenschutz, abzustimmen.S. 5 · 2008
BlitzleuchteAm Feuerwehrzugang zur BMZ ist eine gelbe Kennleuchte zu installieren, die bei Auslösung der ÜE aktiviert wird. Zulässig sind Drehleuchten oder Blitzleuchten, stehend oder hängend montiert; der Standort muss aus Anfahrtsrichtung der Feuerwehr sichtbar sein.S. 3 · 2008
MeldergruppenAutomatische Melder: maximal 30 je Meldegruppe; nichtautomatische Melder: maximal 10 je Meldegruppe. Automatische und nichtautomatische Melder dürfen nicht in einer Meldegruppe zusammengefasst werden. Meldegruppen dürfen nicht brandabschnittsübergreifend installiert werden.S. 4, 5 · 2008
MelderkennzeichnungJeder Melder ist mit Meldegruppen- und Meldernummer zu kennzeichnen, wobei die DIN-Vorgaben zur Lesbarkeit (Beschriftungsgröße) einzuhalten sind. Verdeckte Melder hinter Doppelbodenplatten sind durch einen roten Punkt mit Mindestdurchmesser 50 mm dauerhaft zu kennzeichnen.S. 4, 5 · 2008
Laufkarten – FormatDas Dokument benennt kein spezifisches Format (z. B. DIN A3) für Laufkarten. Detailanforderungen zur elektronischen Einsatzdatei sind im Einvernehmen mit der Brandschutzdienststelle festzulegen.S. 4 · 2008
Laufkarten – Anzahl und AblageJe Meldegruppe ist mindestens eine gesonderte Meldegruppenkarte erforderlich. Bei BMA mit mehr als 50 Meldegruppen ohne elektronische Einsatzdatei muss bei Alarm über der betreffenden Karte eine rote Leuchtanzeige aufleuchten.S. 4 · 2008
Laufkarten – AktualisierungBei Einsatz einer elektronischen Einsatzdatei ist an der BMZ eine Handakte mit einem vollständigen Satz aktueller EDV-Ausdrucke jeder Meldegruppe zu hinterlegen. Weitere Einzelheiten zur Aktualisierung sind im Einvernehmen mit der Brandschutzdienststelle festzulegen.S. 4 · 2008
Feuerwehrplan (DIN 14095)Ein Feuerwehrplan nach DIN 14095 ist dem Abnahmebeauftragten mindestens eine Woche vor der Inbetriebnahme in doppelter Ausfertigung zum Verbleib im Amt zu übergeben. Die Übergabe erfolgt nach vorheriger Absprache durch den Betreiber.S. 8 · 2008
Abnahme und AbstimmungVor der ersten Inbetriebnahme ist die BMA durch bauaufsichtlich anerkannte Sachverständige nach ThürTechPrüfVO zu prüfen und abzunehmen; der Prüfbericht ist der Bauaufsichtsbehörde und dem FB Brand- und Katastrophenschutz vor der Abnahme vorzulegen. Der Abnahmetermin ist rechtzeitig mit dem FB Brand- und Katastrophenschutz sowie dem Konzessionär abzustimmen; bei der Abnahme müssen Vertreter des Betreibers, der Errichterfirma, des Konzessionärs und des FB Brand- und Katastrophenschutz anwesend sein.S. 7, 8 · 2008
InstandhaltungVor Inbetriebnahme und Anschluss an die Leitstelle muss ein Wartungsvertrag mit einer Fachfirma gemäß DIN 14675 mit entsprechender Systemanerkennung nachgewiesen werden. Der Betreiber ist verpflichtet, eingewiesenes Betriebspersonal gemäß DIN VDE 0833 Teil 1 Abschnitt 5 vorzuhalten.S. 8 · 2008
SonstigesAlle beabsichtigten Veränderungen an der BMA (Standorte, technische Neuerungen, Erweiterungen) bedürfen der Zustimmung des FB Brand- und Katastrophenschutz und müssen über den Konzessionär schriftlich angezeigt werden. Das Merkblatt trat mit sofortiger Wirkung in Kraft und ersetzt frühere Merkblätter.S. 8, 9 · 2008

Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.

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Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.

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ZUSTÄNDIGE STELLEN
Kyffhäuserkreis – untere Bauaufsichtsbehörde (§ 60 Abs. 1 Nr. 1 ThürBO)
Kyffhäuserkreis – Gefahrenverhütungsschau und vorbeugender Gefahrenschutz (§ 26 ThürBKG)
Vorschlag — abzustimmen

Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.

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