Zum Inhalt springen
Viewer öffnenkostenlos

Saale-Holzland-Kreis

QUELLE · TAB Landratsamt Saale-Holzland-Kreis, SG Brand- und Katastrophenschutz (Saale-Holzland-Kreis) – Ausgabestand 2012-08
Festlegungen nach Thema
AufschaltungDie TAB regeln Errichtung und Betrieb von BMA mit direkter Aufschaltung in der Rettungsleitstelle Jena und gelten für Neuanlagen sowie Erweiterungen und Änderungen bestehender Anlagen. Errichtung darf nur durch Fachfirmen mit gültiger Errichterzulassung erfolgen. Alle Abstimmungen sind mit der Brandschutzdienststelle (SG Brand- und Katastrophenschutz) zu führen, zu protokollieren und nachzuweisen.S. 3 · 2012
AlarmempfangsstelleDie Alarmempfangsstelle ist die Rettungsleitstelle Jena. Funktionsprüfungen der BMA mit Auslösung der ÜE dürfen nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Disponenten der Rettungsleitstelle Jena durchgeführt werden.S. 1, 9 · 2012
ÜbertragungseinrichtungDer Saale-Holzland-Kreis betreibt eine Brandmelde- und Empfangsanlage auf Konzession; der Anschluss erfolgt über den Konzessionär Siemens AG auf schriftlichen Antrag des Betreibers. Die ÜE ist unmittelbar neben der BMZ zu montieren, bleibt Eigentum des Konzessionärs und wird ausschließlich von diesem eingerichtet und gewartet. Der Übertragungsweg entspricht DIN 14675 Anhang A.S. 4 · 2012
Feuerwehrzugang / Standort BMZDer Standort der BMZ ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen und soll vorrangig im Erdgeschoss in unmittelbarer Nähe der Feuerwehrzufahrt oder im Bereich des Haupteinganges liegen. Ist die BMZ außerhalb des Eingangsbereiches, müssen FBF, Parallelanzeige, MGK und Feuerwehrplan im Haupteingang oder im abgestimmten Feuerwehrzugang jederzeit zugänglich sein. Der Weg von der Anfahrtsstelle bis zur BMZ ist nach Absprache mit der Brandschutzdienststelle mit Schildern nach DIN 4066 zu kennzeichnen.S. 4, 5 · 2012
12 weitere Themen aufklappen →
Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Das Feuerwehrbedienfeld ist in Absprache mit der Brandschutzdienststelle im selben Raum unmittelbar neben der BMZ bzw. dem Feuerwehranzeigetableau anzubringen, in einer Höhe von 1,6 m (+0,2 m, Oberkante FBF bis Fußboden), gut bedienbar und frei zugänglich. Für das FBF ist ein Halbzylinder mit der Schließung 'Saale-Holzland-Kreis' vorzusehen.S. 6 · 2012
Feuerwehr-SchlüsseldepotEin FSD 3 nach DIN 14675 Anhang C mit VdS-Anerkennung ist nach Absprache mit der Brandschutzdienststelle in der Nähe der Feuerwehrzufahrt zu installieren, sofern keine ständig besetzte Stelle im Objekt vorhanden ist. Es sollen nicht mehr als drei Schlüssel, vorzugsweise ein Generalhauptschlüssel, hinterlegt werden; dies ist einvernehmlich mit der Brandschutzdienststelle festzulegen.S. 5, 6 · 2012
FreischaltelementÜber dem FSD 3 ist zusätzlich ein Freischaltelement (FSE) als Notschlüsselrohr mit Reed-Kontakt und ABLOY-Schließung mit VdS-Zulassung zu installieren. Das FSE ist als eigenständiger Nebenmelder zu schalten; der ABLOY-Spezialzylinder muss die Schließung 'Saale-Holzland-Kreis' aufweisen.S. 6 · 2012
BlitzleuchteIn der Senkrechten über dem FSD 3, sichtbar vor der Anfahrt, ist eine bernsteinfarbene Blitzleuchte anzubringen, die beim Auslösen der ÜE aufleuchtet. Das Verlöschen darf nur bei Rücksetzung der BMA am Feuerwehrbedienfeld erfolgen.S. 6 · 2012
MeldergruppenMeldergruppen dürfen nicht brandschnittsübergreifend installiert werden. Eine Zusammenlegung von nichtautomatischen und automatischen Brandmeldern in einer Gruppe ist nicht zulässig. In Treppenräumen sind nichtautomatische Melder in separaten Gruppen mit maximal 10 Meldern senkrecht übereinander zusammenzufassen.S. 6, 7 · 2012
MelderkennzeichnungAlle Melder (automatisch und nichtautomatisch) sind dauerhaft mit Meldergruppen- und Meldernummer zu beschriften; die Beschriftung muss von der darunter liegenden Verkehrsfläche ohne Hilfsmittel lesbar sein. Die Verwendung römischer Ziffern ist nicht zulässig. Nichtautomatische Melder sind zusätzlich mit dem Hinweis 'Feuerwehr' als alarmauslösende Stelle zu beschriften.S. 6, 7 · 2012
Laufkarten – FormatDie Gestaltung der Feuerwehr-Laufkarte entspricht den Anforderungen der DIN 14675. Ein spezifisches Papierformat wird nicht genannt. Farbige Ausdrucke sind vorgeschrieben, wenn eine rechnergestützte Einsatzdatei als Alternative zur MGK verwendet wird.S. 8 · 2012
Laufkarten – Anzahl und AblageFür jede Meldergruppe ist mindestens eine Feuerwehr-Laufkarte vorzusehen; für jede BMZ ist eine Meldergruppenkartei zu erstellen.S. 8 · 2012
Laufkarten – AktualisierungBrandmelderlagepläne sind durch den Betreiber der BMA zu erstellen und ständig auf aktuellem Stand zu halten.S. 8 · 2012
Feuerwehrplan (DIN 14095)Ein Exemplar des Feuerwehrplanes muss zusammen mit BMZ, ÜE und FBF in der Regel in einem Raum zugänglich sein; bei außenliegender BMZ muss das Exemplar im Haupteingangsbereich oder im abgestimmten Feuerwehrzugang verfügbar sein.S. 4, 5 · 2012
Abnahme und AbstimmungZur Abnahme müssen ein Entscheidungsbefugter des Antragstellers, des Errichters und des Konzessionärs anwesend sein. Die in der Vereinbarung über die Errichtung unter Punkt 8 genannten Aufschaltbedingungen müssen bei Abnahme vollständig erfüllt sein. Alle Abstimmungen im Rahmen des Brandschutzkonzepts nach DIN 14675 sind mit der Brandschutzdienststelle zu führen und nachzuweisen.S. 3, 9 · 2012
InstandhaltungDie vorgeschriebenen Wartungen und Prüfungen sind im Wartungs- und Betriebsbuch zu dokumentieren. Die Bedienung der BMA erfolgt nur durch geschultes und eingewiesenes Personal. Störungen der ÜE sind dem Konzessionär umgehend zu melden und werden von diesem unverzüglich beseitigt.S. 4, 9 · 2012

Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.

Mit PlanWerke planen

Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.

Projekt anlegen
ZUSTÄNDIGE STELLEN
Saale-Holzland-Kreis – untere Bauaufsichtsbehörde (§ 60 Abs. 1 Nr. 1 ThürBO)
Saale-Holzland-Kreis – Gefahrenverhütungsschau und vorbeugender Gefahrenschutz (§ 26 ThürBKG)
Vorschlag — abzustimmen

Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.

Alle Orte durchsuchen

Anforderungen kennen — und direkt danach planen.

Kein Account erforderlich · läuft komplett lokal im Browser