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Saale-Orla-Kreis

QUELLE · TAB Landratsamt Saale-Orla-Kreis, Fachdienst Öffentliche Ordnung, Brand- und Katastrophenschutz (Saale-Orla-Kreis) – Ausgabestand 2014-10
Festlegungen nach Thema
AufschaltungBrandmeldungen werden direkt bei der Leitstelle Saalfeld (Betreiber: Landkreis Saalfeld-Rudolstadt) aufgeschaltet. Dazu ist ein Vertrag mit den Landkreisen Saalfeld-Rudolstadt und Saale-Orla-Kreis abzuschließen; der Vertrag wird durch die Brandschutzdienststelle zugeleitet. Störungsmeldungen müssen mindestens als Sammelanzeige an eine beauftragte Stelle weitergeleitet werden.S. 1, 9 · 2014
AlarmempfangsstelleAlarmempfangsstelle ist die Zentrale Leitstelle des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt (Leitstelle Saalfeld). Der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt ist gleichzeitig Konzessionär.S. 1, 8 · 2014
ÜbertragungseinrichtungDie Übermittlung von Brandmeldungen darf nur über zugelassene Verbindungsarten erfolgen. Beschaffung und Installation des Wählgerätes obliegen dem Errichter; Prüfung und Wartung liegen im Zuständigkeitsbereich des Teilnehmers bzw. der beauftragten Firma.S. 1, 8 · 2014
Feuerwehrzugang / Standort BMZGewaltfreier Zugang zum Objekt und allen überwachten Bereichen ist durch eine ständig besetzte Stelle oder durch ein FSD sicherzustellen. Treppenräume, Etagen und Gebäude sind fortlaufend zu kennzeichnen; Etagenbeschriftungen am Treppenhauseinsatz mindestens in DIN-A5-Größe oder ca. 12 cm hohen Buchstaben.S. 3, 7 · 2014
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Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Feuerwehr-Bedienfeld (FBF) gemäß DIN 14661 ist erforderlich; FBF und FAT sind als bauliche Einheit in einem leicht auffindbaren, jederzeit zugänglichen, beleuchteten und trockenen Raum unterzubringen, in der Regel im Erdgeschoss. Die Schließung des FBF ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. Das FSE muss sich am FBF zurücksetzen lassen.S. 4, 5 · 2014
Feuerwehr-Anzeigetableau (DIN 14662)Als Erstinformationsmittel ist grundsätzlich ein FAT gemäß DIN 14662 mit Ereignisspeicher einzusetzen; alle Alarme und Abschaltungen sind ohne Zeitbegrenzung zu speichern. In der 2. Zeile des FAT sind Meldeart und Meldebereich mit definierten Abkürzungen (DKM, ATM, RAS, LÖA) anzugeben. Notwendigkeit und Ausführung eines zusätzlichen Lageplantableaus legt die Brandschutzdienststelle fest.S. 4 · 2014
Feuerwehr-SchlüsseldepotEin Feuerwehr-Schlüsseldepot (FSD) ist einzubauen, um gewaltfreien Zugang zum Objekt zu gewährleisten. Im FSD können bis zu 3 Schlüssel hinterlegt werden; deren Kennzeichnung ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. Bei Kartensystemen ist auf gesicherte Überwachung der Zutrittskarte zu achten; elektronische Schließsysteme nur im Einvernehmen mit der Brandschutzdienststelle.S. 3, 6 · 2014
FreischaltelementZur nachträglichen Auslösung der BMA soll ein Freischaltelement (FSE) der Fa. Kruse eingebaut werden. Das FSE ist in unmittelbarer Nähe des FSD im Außenbereich in einer Höhe von 2,20 bis 2,50 m zu installieren; es ist als selbständiger Nebenmelder zu schalten und darf keine nachgeschalteten Anlagen aktivieren oder deaktivieren.S. 3 · 2014
BlitzleuchteAm Gebäudezugang ist außen eine bernsteinfarbene Blitzleuchte zur Kennzeichnung des Wegs zur Anzeige- und Bedieneinrichtung anzubringen. Ist diese von der Hauptanfahrt der Feuerwehr nicht sichtbar, ist auf Verlangen der Brandschutzdienststelle eine weitere Blitzleuchte anzubringen.S. 4 · 2014
MeldergruppenBei Sprinkleranlagen ist je Sprinklergruppe/Strömungswächter eine eigene Meldergruppe vorzusehen; erstreckt sich eine Sprinklergruppe über mehrere Geschosse, sind je Geschoss Strömungswächter zur Selektierung einzubauen. Sind mehrere BMA über einen Hauptmelder aufgeschaltet, sind die Meldernummern fortlaufend zu nummerieren.S. 4, 7, 8 · 2014
MelderkennzeichnungHandfeuermelder sind mit Meldergruppen- und Meldernummer zu beschriften (z. B. '4/1; 4/2'), Schrifthöhe 8 mm, schwarz auf weiß, hinter der Glasscheibe im sichtbaren Bereich. Nicht sichtbare Melder in Doppelböden oder Zwischendecken sind mit einem roten Punkt (50-100 mm Durchmesser) dauerhaft zu markieren; Melder- und Meldergruppennummer an der Revisionsklappe und am Befestigungspunkt anzubringen.S. 5 · 2014
Laufkarten – FormatLaufkarten sind formatfüllend in formstabiler Folie (laminiert) auszuführen; das Format ist auf Lesbarkeit auszulegen (kein fest vorgeschriebenes Format wie A3). Der Plan ist grundsätzlich zweiseitig; die Anfahrtsstraße ist am unteren Rand einzutragen; Hoch- oder Querformat richtet sich nach der Lage des Gebäudes zur Anfahrtsstraße.S. 7 · 2014
Laufkarten – SymbolikFarbige Symbole nach einschlägigen DIN-Normen sind zu verwenden; gelbe Symbole für automatische Melder sind schwarz zu umranden. Da es keine unterschiedliche Symbolik für verschiedene automatische Melderarten mehr gibt, ist die genaue Melderart im Kopf der Rückseite in Wortform zu vermerken. Einzelheiten der Kartengestaltung sind mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen.S. 7 · 2014
Laufkarten – Anzahl und AblageJe Meldergruppe ist eine Laufkarte vorzuhalten; bei Sprinkleranlagen ist je Sprinklergruppe bzw. Strömungswächter eine eigene Laufkarte (blauer Reiter) zu erstellen. Zur Abnahme müssen Laufkarten in der geforderten Anzahl der Ausfertigungen vorliegen; die genaue Anzahl wird durch die Brandschutzdienststelle festgelegt.S. 6, 8, 9 · 2014
Laufkarten – AktualisierungBei Änderungen oder Erweiterungen der BMA sind die Laufkarten kurzfristig zu aktualisieren. Muster sind der Brandschutzdienststelle im Zuge der Erstellung (vorzugsweise als PDF) zur Freigabe zuzusenden.S. 2, 7 · 2014
Feuerwehrplan (DIN 14095)Abgestimmte Feuerwehrpläne müssen vor der Abnahme vorliegen; ohne diese wird kein Abnahmetermin vereinbart. Bezeichnungen von Treppenräumen, Etagen und Gebäuden sind in Feuerwehrpläne zu übernehmen.S. 7, 9 · 2014
Abnahme und AbstimmungDie Abnahme erfolgt im Beisein von Auftraggeber/Betreiber, Errichter und Brandschutzdienststelle. Zur Abnahme sind vorzulegen: Prüfprotokoll eines Sachverständigen (ThürPPVO/ThürTechPrüfVO), Errichterbescheinigung, Kopie des Wartungsvertrags, Nachweis des Übertragungsweges, Schlüssel für das FSD sowie ggf. fortgeschriebenes Konzept und Aufschaltprotokoll.S. 9 · 2014
InstandhaltungDer Betreiber ist verpflichtet, die BMA durch Wartung, Instandhaltung und wiederkehrende Prüfungen funktionsfähig zu erhalten (DIN 14675, DIN VDE 0833). Schriftliche Bestätigungen sind der Brandschutzdienststelle bei Aufschaltung und Überprüfungen unaufgefordert vorzulegen. Mit der Störungsbeseitigung ist unverzüglich nach Eingang der Störmeldung zu beginnen.S. 2, 3 · 2014
Kosten und GebührenAlle Änderungen an der BMA, die im Interesse der Einheitlichkeit erforderlich sind, trägt der Betreiber auf eigene Kosten. Bei wiederholt fehlalarmbedingten Störungen kann eine kostenpflichtige Überprüfung durch einen Sachverständigen im Wege der Ersatzvornahme angeordnet werden.S. 2, 3 · 2014
SonstigesAlle Änderungen an der BMA (Standorte, Erweiterungen, Schließsystemänderungen) bedürfen der Zustimmung der Brandschutzdienststelle. Die einheitliche Schließung 'Saale-Orla-Kreis' gilt für FSD, FSE, FAT, FBF und ggf. Bügelschloss; Freigabe durch die Brandschutzdienststelle ist erforderlich; Bestellung der Schließungen erfolgt beim Vertragspartner (Kruse Sicherheitssysteme GmbH & Co. KG).S. 2, 8 · 2014

Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.

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Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.

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ZUSTÄNDIGE STELLEN
Saale-Orla-Kreis – untere Bauaufsichtsbehörde (§ 60 Abs. 1 Nr. 1 ThürBO)
Saale-Orla-Kreis – Gefahrenverhütungsschau und vorbeugender Gefahrenschutz (§ 26 ThürBKG)
Vorschlag — abzustimmen

Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.

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