Unstrut-Hainich-Kreis
QUELLE · TAB Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis, Fachdienst Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst (Unstrut-Hainich-Kreis) – Ausgabestand 2014-10
Festlegungen nach Thema
AufschaltungDie Aufschaltung einer Übertragungseinrichtung an die AÜA des Unstrut-Hainich-Kreises erfolgt auf Antrag. Der vollständig ausgefüllte Antrag muss mindestens 8 Wochen vor dem geplanten Anschalttermin bei der Brandschutzdienststelle vorliegen. Die Freigabe der Aufschaltung ist bei der zuständigen Brandschutzdienststelle zu beantragen (Anlagen A und B).S. 5 · 2014
AlarmempfangsstelleBrandmeldungen werden an die Leitstelle für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst des Unstrut-Hainich-Kreises übermittelt. Störungsmeldungen werden von der Leitstelle nicht entgegengenommen; sie müssen jedoch mindestens als Sammelanzeige an eine ständig besetzte Stelle weitergeleitet werden, wenn die Anzeigeeinrichtungen in nicht ständig besetzten Räumen liegen.S. 5 · 2014
ÜbertragungseinrichtungDie AÜA des Unstrut-Hainich-Kreises wird durch die Fa. Siemens als Konzessionär betrieben. Die ÜE wird vom Konzessionär eingerichtet und gewartet und bleibt dessen Eigentum. Die Verbindungsleitung zwischen Kabelübergangsdose bzw. Telekom-Verteiler und der ÜE ist bei Neuinstallationen mit Funktionserhalt mindestens E 30 nach DIN 4102 Teil 12 zu verlegen; in allgemein zugänglichen Bereichen ist zusätzlicher mechanischer Schutz erforderlich.S. 4, 5 · 2014
Feuerwehrzugang / Standort BMZBMZ, ÜE, Parallelanzeige, FBF und Brandmeldelagepläne müssen räumlich als Einheit in unmittelbarer Nähe des Feuerwehrzugangs installiert sein. Feuerwehrzugang und Anfahrstelle sind in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle des Unstrut-Hainich-Kreises bereits in der Planungsphase festzulegen.S. 3 · 2014
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Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Die Installation eines FBF und FAT ist verbindlich vorgeschrieben. Die Schließung für FBF und FAT wird von der Feuerwehr vorgegeben.S. 6 · 2014
Feuerwehr-SchlüsseldepotIn Absprache mit der Brandschutzdienststelle des Unstrut-Hainich-Kreises ist ein FSD der Klassifizierung FSD 3 nach DIN 14675 Anhang C zu installieren, wenn kein anderer jederzeitiger gewaltloser Zugang möglich ist. Der FSD wird in der Regel neben dem Feuerwehrzugang an der Anfahrstelle angebracht. Objektschlüssel werden von der Feuerwehr nicht angenommen.S. 3 · 2014
FreischaltelementDie Sicherstellung des gewaltfreien Zugangs mit BMZ und FSD bei Auslösung der ÜE ist über ein vom VdS anerkanntes Freischaltelement sicherzustellen.S. 3 · 2014
BlitzleuchteDer Feuerwehrzugang ist an der Außenseite des Objektes mit einer roten Blitzleuchte zu kennzeichnen.S. 3 · 2014
MeldergruppenJeder Brandmelder ist dauerhaft mit Gruppen- und Meldernummer zu beschriften. Bei Sprinkleranlagen ist je Alarmventil eine separate Meldung zur BMZ vorzusehen; Meldebereiche dürfen sich nicht über mehrere Ebenen erstrecken und sind auf höchstens 2000 qm je Ebene zu unterteilen.S. 6, 8 · 2014
MelderkennzeichnungAutomatische Brandmelder sind mit Gruppen- und Meldernummer in der Farbkombination rot/weiß oder schwarz/weiß auf Kunststoff- oder Metallschildern zu beschriften; Aufkleber sind nicht zulässig. Die Mindestschriftgröße richtet sich nach der Raumhöhe: bis 4 m 12,5 mm, bis 6 m 16,0 mm, bis 8 m 20,0 mm, bis 12 m 30,0 mm, bis 16 m 40,0 mm; bei größeren Höhen gilt Schriftgröße (mm) = Raumhöhe (m) / 0,3.S. 7 · 2014
Laufkarten – FormatAbweichungen von den Gestaltungsrichtlinien für Laufkarten sind in Abstimmung mit der zuständigen Brandschutzdienststelle festzulegen. Bei BMA mit automatischem Ausdruck von Brandmelderlageplänen muss ein kompletter Satz farbig ausgedruckter Pläne für alle Meldergruppen separat zur Verfügung stehen.S. 8 · 2014
Laufkarten – Anzahl und AblageJe Meldergruppe ist eine Feuerwehr-Laufkarte gut sichtbar und griffbereit an der BMZ bzw. FAT zu hinterlegen. Bei BMA mit mehr als 50 Meldergruppen ist ein Laufkartenmagazin mit Indikator-LED einzusetzen.S. 8 · 2014
Laufkarten – AktualisierungDie Pläne sind auf der Basis von aktuellen Grundrissplänen (Bestandszeichnung) zu erstellen und ständig fortzuschreiben.S. 8 · 2014
Feuerwehrplan (DIN 14095)Die Brandschutzdienststelle kann verlangen, dass weitere Lage-, Alarm- und Übersichtspläne in unmittelbarer Nähe der BMZ hinterlegt werden. Feuerwehrplan und Laufkarten sind in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen und von ihr genehmigen zu lassen.S. 8, 16 · 2014
Abnahme und AbstimmungVor Anschaltung an die AÜA erfolgt eine Abnahme durch die Brandschutzdienststelle im Beisein der örtlich zuständigen Feuerwehr und des Konzessionärs; der Termin ist mit einem Vorlauf von 14 Tagen mitzuteilen. Zur Abnahme sind u.a. Fachbauleiterbescheinigung des Errichters, Nachweis eines Wartungsvertrags und Sachverständigengutachten vorzulegen. Abnahme, Beratungen und Wiederholungsabnahmen sind kostenpflichtig.S. 8, 9 · 2014
InstandhaltungWartungen und Inspektionen sind fortlaufend in einem Betriebsbuch zu dokumentieren, das jederzeit an der BMZ einsehbar hinterlegt sein muss. Es ist ein Wartungsvertrag mit einer nach DIN 14675 zertifizierten Fachfirma abzuschließen. Abmeldungen wegen Wartung sind mindestens einen Tag vorher schriftlich bei der Rettungsleitstelle anzukündigen; nach Beendigung der Arbeiten ist ein Probealarm mit Einverständnis der Leitstelle durchzuführen.S. 9, 10 · 2014
Kosten und GebührenAbnahme, notwendige Beratungen nach DIN 14675 und Wiederholungsabnahmen sind kostenpflichtig und werden dem Antragsteller in Rechnung gestellt. Kosten durch Feuerwehreinsätze infolge von Falschalarmen werden dem Betreiber durch die Kommunen des Unstrut-Hainich-Kreises in Rechnung gestellt; Kostenersatz richtet sich nach der jeweils gültigen Satzung über Kostenersatz und Gebühren.S. 9, 10 · 2014
SonstigesGebäudefunkanlagen: Bei von der Brandschutzdienststelle geforderten Gebäudefunkanlagen sind die Gebäudefunkanlagenrichtlinien einzuhalten; die Einschaltung muss mit Auslösung der ÜE automatisch durch die BMA erfolgen, die Ausschaltung erfolgt manuell durch die örtlich zuständige Feuerwehr.S. 10 · 2014
Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.
Mit PlanWerke planen
Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.
Projekt anlegenZUSTÄNDIGE STELLEN
Unstrut-Hainich-Kreis – untere Bauaufsichtsbehörde (§ 60 Abs. 1 Nr. 1 ThürBO)
Unstrut-Hainich-Kreis – Gefahrenverhütungsschau und vorbeugender Gefahrenschutz (§ 26 ThürBKG)
Vorschlag — abzustimmen
Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.
Anforderungen kennen — und direkt danach planen.
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