Stadt Weimar (kreisfrei)
QUELLE · TAB Feuerwehr der Stadt Weimar / Amt für Brandschutz, Katastrophenschutz und Rettungsdienst der Stadt Weimar (Weimar) – Ausgabestand 2010-06
Festlegungen nach Thema
AufschaltungAufschaltung und Freigabe der Schließung 'Feuerwehr Weimar' sind rechtzeitig mittels Antrag beim Amt für Brandschutz, Katastrophenschutz und Rettungsdienst der Stadt Weimar zu beantragen; der Geltungsbereich umfasst die Stadt Weimar innerhalb ihrer Stadtgrenzen für gesetzlich geforderte, behördlich angeordnete oder sonstige direkt aufgeschaltete Brandmeldeanlagen.S. 1 · 2010
ÜbertragungseinrichtungFür den Einbau und die Unterhaltung der Übertragungseinrichtungen von Objekten zur Leitstelle Weimar besteht ein von der Stadt Weimar eingeräumtes Alleinrecht eines beauftragten Konzessionärs für Sicherheitssysteme; der Übertragungsweg von der Brandmeldezentrale zur Leitstelle erfolgt über eine analoge Amtsleitung, deren Sicherstellung bei der Abnahme nachzuweisen ist.S. 3 · 2010
Feuerwehr-Anzeigetableau (DIN 14662)Als Erstinformationsmittel ist grundsätzlich ein Feuerwehr-Anzeigetableau (FAT) nach DIN 14662 mit Ereignisspeicher zu verwenden; die Feuerwehr legt bei allen direkt aufgeschalteten Anlagen die konkrete Erstinformationsstelle (FBF, FAT oder BMZ) sowie das Feuerwehrschlüsseldepot verbindlich fest.S. 2 · 2010
Feuerwehr-SchlüsseldepotDer gewaltfreie Zugang zum Objekt kann über eine ständig besetzte Stelle oder ein Feuerwehr-Schlüsseldepot (FSD) erfolgen; die Einrichtung eines FSD 1 oder FSD 3 bedarf einer gesonderten Vereinbarung, und bei einem FSD 3 mit bis zu drei hinterlegten Schlüsseln sind Schlüsselkennzeichnung und Laufkartengestaltung mit der Feuerwehr abzustimmen. Elektronische Schließsysteme dürfen nur im Einvernehmen mit der Feuerwehr verwendet werden, wobei die Feuerwehr jede Haftung im Fall von deren Unbrauchbarkeit ausschließt.S. 2 · 2010
Der Einbau eines FSD 3 hat nach Herstellerangaben zu erfolgen; der Halbzylinder zur Objektschlüsselüberwachung muss aus der Schließanlage des Objekts stammen, in 45-Grad-Schritten verstellbar sein und ist vom Betreiber spätestens zur Inbetriebnahme der Brandmeldeanlage bereitzustellen.S. 3 · 2010
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FreischaltelementFür die Beschaffung der stadteinheitlichen Schließungen (u.a. für Feuerwehrschlüsseldepots, Freischaltelemente, Feuerwehr-Anzeigetableau, Feuerwehrbedienfeld und ggf. Bügelschloss) ist grundsätzlich eine Freigabebescheinigung des Amtes für Brandschutz, Katastrophenschutz und Rettungsdienst erforderlich; die Freigabe erfolgt nach Abschluss einer gesonderten Vereinbarung, danach bestellt der Auftraggeber die Schließungen beim Vertragspartner der Feuerwehr.S. 4 · 2010
BlitzleuchteDer Zugang zum Standort der Anzeige- und Bedieneinrichtung ist außen am Gebäudezugang mit einer orangefarbenen Blitzleuchte zu kennzeichnen; ist diese von der Hauptanfahrt der Feuerwehr aus nicht erkennbar, ist auf Verlangen der Feuerwehr eine zusätzliche Blitzleuchte durch den Betreiber anzubringen. Der Standort von BMZ bzw. Sprinklerzentrale ist zusätzlich mit einem Schild nach DIN 4066 mit der Aufschrift 'BMZ' bzw. 'SPZ' zu kennzeichnen.S. 2 · 2010
MelderkennzeichnungNicht sichtbare Melder in Doppelböden oder Zwischendecken sind dauerhaft mit einem roten Punkt von 50 bis 100 mm Durchmesser zu markieren; bei Zwischendeckenmeldern sind Melder- und Meldergruppennummer sowohl an der Revisionsklappe bzw. Kennzeichnung als auch am Befestigungspunkt des Melders anzubringen. Revisionsklappen müssen mindestens 400 x 400 mm groß und gegen Herabfallen gesichert sein.S. 3 · 2010
Laufkarten – AktualisierungÄnderungen oder Erweiterungen der Brandmeldeanlage (z.B. neue FBF/FAT oder zusätzliche Meldergruppen) sind bis zur Abnahme durch den verantwortlichen Sachverständigen deutlich an der Brandmeldezentrale zu kennzeichnen und der Feuerwehr mitzuteilen; erforderlichenfalls sind die Feuerwehr-Laufkarten kurzfristig zu aktualisieren, ein konkretes Fristmaß wird nicht genannt.S. 1 · 2010
Feuerwehrplan (DIN 14095)Ein Termin zur Abnahme bzw. Aufschaltung der Brandmeldeanlage wird nur vereinbart, wenn spätestens 14 Tage vorher ein mit der Feuerwehr abgestimmter Feuerwehrplan nach dem Merkblatt Weimar (entsprechend DIN 14095) vorliegt.S. 3 · 2010
Abnahme und AbstimmungDie Abnahme verantwortet der Auftraggeber/Betreiber und muss im Beisein von Auftraggeber/Betreiber, Errichter, Konzessionär für die Alarmweiterleitung und Feuerwehr erfolgen; vorzulegen sind u.a. Prüfprotokoll des Sachverständigen, Nachweis des Übertragungsweges (analoge Amtsleitung) zur Leitstelle, Kompetenznachweise der Fachfirmen, Errichterbescheinigung, Kopie des Wartungsvertrags, die Schlüssel zur Deponierung im FSD sowie das fortgeschriebene Konzept und die Anlagenbeschreibung. Erst nach Feststellung aller Voraussetzungen gibt der Abnahmebeauftragte der Feuerwehr die Anlage zur Aufschaltung frei.S. 3 · 2010
InstandhaltungDer Betreiber muss die Brandmeldeanlage durch ausreichende Wartung, Instandhaltung und wiederkehrende Prüfungen nach DIN 14675 und DIN VDE 0833 funktionsfähig halten und entsprechende schriftliche Bestätigungen bei Aufschaltung sowie bei folgenden Überprüfungen unaufgefordert vorlegen; mit der Störbeseitigung ist unverzüglich nach Eingang der Störmeldung zu beginnen.S. 1, 2 · 2010
Kosten und GebührenZeigt die Brandmeldeanlage wiederholt Unregelmäßigkeiten oder Störungen mit Falschalarmen, kann die Feuerwehr Kostenersatz für ihren Einsatz verlangen, die Anlage von der Alarmübertragungseinrichtung trennen (mit Meldung an die untere Baubehörde) oder eine kostenpflichtige Prüfung durch einen Sachverständigen im Rahmen einer Ersatzvornahme veranlassen; die anschließende Wiederaufschaltung an die Alarmübertragungseinrichtung ist gebührenpflichtig.S. 1, 2 · 2010
Auf Grundlage der städtischen Gebührensatzung vom 12.12.2001 sind u.a. Einsätze wegen wiederholter Störungen, vermeidbare Täuschungsalarme, Störungsalarme durch unterlassene Wartung sowie ein wegen Nichterfüllung der Aufschaltbedingungen notwendiger erneuter Abnahmetermin gebührenpflichtig. Keine Gebühren erhebt die Feuerwehr dagegen für Beratung zum Objekt oder vor Ort, für eine erfolgreiche Abnahme/Aufschaltung inklusive Einbau der Feuerwehrschließung, für die Freigabebescheinigung sowie für die Verwahrung der Schließungen bis zum Einbau.S. 4 · 2010
SonstigesFür Melder in Doppelböden und Zwischendecken sind die notwendigen Saug- bzw. Krallenheber am Standort von FBF/FAT bzw. am Zugang zum überwachten Bereich in Abstimmung mit der Feuerwehr zu hinterlegen und gegen unberechtigte Entnahme zu sichern; Aufbewahrungsbehältnisse sind mit der Schließung 'Feuerwehr Weimar' zu versehen und mit 'Nur für Feuerwehr' zu beschriften. Ergänzend ist an geeigneter Stelle in Absprache mit der Feuerwehr eine mit derselben Schließung gesicherte Bockleiter zur Kontrolle ausgelöster Zwischendeckenmelder bereitzuhalten.S. 2, 3 · 2010
Bei mehreren Treppenräumen oder Gebäuden innerhalb eines Überwachungsbereichs ist eine fortlaufende Kennzeichnung (z.B. mit Buchstaben oder Zahlen) vorzunehmen; Etagen sind am Treppenhauszugang mit mindestens DIN A5 großer bzw. rund 12 cm hoher Beschriftung zu versehen, wobei diese Bezeichnungen in Feuerwehr-Laufkarte und Feuerwehrplan zu übernehmen sind.S. 3 · 2010
Die Mindestanforderungen an Aufbau und Betrieb der Brandmeldeanlage sind zwischen Auftraggeber/Betreiber und den zuständigen Stellen, unter anderem der Brandschutzdienststelle, eindeutig zu klären, festzulegen und zu dokumentieren; das Konzept nach DIN 14675 ist vor Arbeitsbeginn der Feuerwehr zu übergeben und bei Ausführungsänderungen fortzuschreiben.S. 2 · 2010
Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.
Mit PlanWerke planen
Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.
Projekt anlegenZUSTÄNDIGE STELLEN
Stadt Weimar – untere Bauaufsichtsbehörde (§ 60 Abs. 1 Nr. 1 ThürBO)
Stadt Weimar – Gefahrenverhütungsschau und vorbeugender Gefahrenschutz (§ 26 ThürBKG)
Vorschlag — abzustimmen
Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.
Anforderungen kennen — und direkt danach planen.
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