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Landkreis Weimarer Land

QUELLE · TAB Landratsamt Weimarer Land, Amt für Brand- und Katastrophenschutz (Weimarer Land) – Ausgabestand 2022-05
Festlegungen nach Thema
AufschaltungDie Aufschaltung einer ÜE ist vom Konzessionär im Auftrag des Betreibers bei der Brandschutzdienststelle zu beantragen; der Antrag muss Angaben zu Betreiber, ausführender Firma und geplantem Inbetriebnahmetermin enthalten. Das Gesamtkonzept der BMA ist bereits in der Planungsphase mit dem Amt für Brand- und Katastrophenschutz abzustimmen.S. 4 · 2022
AlarmempfangsstelleDie Brandmeldungen laufen direkt in der Zentralen Leitstelle Weimarer Land des Amts für Brand- und Katastrophenschutz ein; die Empfangszentrale für Brandmeldungen wird von einem beauftragten Konzessionärsunternehmen betrieben, an das die Übertragungseinrichtungen aufgeschaltet werden.S. 3, 4 · 2022
ÜbertragungseinrichtungDie Übertragungseinrichtung wird ausschließlich vom Konzessionär der Empfangszentrale eingerichtet und gewartet und bleibt dessen Eigentum; sie ist im Handbereich der Brandmeldezentrale zu installieren. Störungen der ÜE sind unverzüglich dem Konzessionär zu melden.S. 6 · 2022
Feuerwehrzugang / Standort BMZDie BMZ und alle durch Brandmelder bzw. automatische Löschanlagen geschützten Räume müssen im Alarmfall jederzeit ohne Verzögerung gewaltfrei zugänglich sein; dies gilt auch für Verschlussbereiche mit Einbruchmeldeanlagen. Erfolgt die Schlüsselausgabe durch Personal, ist an der ausgebenden Stelle eine ständige Mindestbesetzung von zwei Mitarbeitern nachzuweisen.S. 7 · 2022
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Feuerwehr-InformationszentraleEine Feuerwehr-Informationszentrale ist zu installieren, die das Feuerwehr-Bedienfeld nach DIN 14661, das Feuerwehr-Anzeigetableau nach DIN 14662, die Feuerwehrlaufkarten und den Feuerwehrplan nach DIN 14095 in einem gemeinsamen Raum enthält. Abgesetzte Unterzentralen müssen ebenfalls über die FIZ bedienbar sein.S. 6 · 2022
Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Das Feuerwehr-Bedienfeld ist gemäß DIN 14661 fester Bestandteil der Feuerwehr-Informationszentrale.S. 6 · 2022
Feuerwehr-Anzeigetableau (DIN 14662)Das Feuerwehr-Anzeigetableau ist gemäß DIN 14662 fester Bestandteil der Feuerwehr-Informationszentrale.S. 6 · 2022
Feuerwehr-SchlüsseldepotGrundsätzlich ist ein Feuerwehr-Schlüsseldepot nach Richtlinie VdS 2105 zu installieren, das die Objektschlüssel enthält; darauf kann verzichtet werden, wenn der gewaltfreie Zugang dauerhaft gewährleistet ist. Es dürfen maximal drei verschiedene Schlüssel je Bund hinterlegt werden, Ausnahmen sind mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen; die Kosten für Beschaffung, Montage und Unterhalt trägt der Betreiber.S. 7 · 2022
FreischaltelementOberhalb des FSD ist bis maximal 3,0 m Höhe über der Verkehrsfläche ein Freischaltelement mit VdS-Zulassung als eigenständiger Nebenmelder zu installieren. Das FSE darf ausschließlich die Übertragungseinrichtung und die Blitzleuchte ansteuern; Brandfallsteuerungen dürfen dadurch nicht ausgelöst werden.S. 7 · 2022
BlitzleuchteIm Bereich des FSD ist eine von der Anfahrt sichtbare gelbe Blitzleuchte bzw. Rundumleuchte anzubringen, die bei ÜE-Auslösung aufleuchtet und erst bei Rücksetzung des Alarms erlischt. Im Bedarfsfall kann zusätzlich eine weitere Blitzleuchte über dem Zugang zur BMZ gefordert werden.S. 6 · 2022
MeldergruppenEine Zusammenlegung von nichtautomatischen und automatischen Brandmeldern in einer Meldergruppe ist gemäß DIN VDE 0833 Teil 2 unzulässig.S. 8 · 2022
MelderkennzeichnungAutomatische Brandmelder und Druckknopfmelder sind dauerhaft und gut sichtbar mit Meldergruppen- und Meldernummern nach DIN 14623 zu beschriften, römische Ziffern sind unzulässig. Meldergehäuse dürfen nur bei ÜE-Auslösung rot mit der Aufschrift 'Feuerwehr' gekennzeichnet werden, andernfalls ist nur die blaue Kennzeichnung mit der Aufschrift 'HAUSALARM' zulässig.S. 8 · 2022
Laufkarten – Anzahl und AblageJe Meldergruppe ist mindestens eine Feuerwehrlaufkarte nach DIN 14675 Nr. 10.2 vorzusehen. Als Alternative wird eine gleichwertig aufgebaute, farbig ausgedruckte Rechner- oder PC-gestützte Einsatzdatei anerkannt, wobei trotzdem in sichtbarer Nähe ein kompletter Laufkartensatz vorzuhalten ist.S. 9 · 2022
Feuerwehrplan (DIN 14095)Für aufzuschaltende BMA ist ein Feuerwehrplan nach DIN 14095 zu erstellen, rechtzeitig vor der Aufschaltung mit dem Amt für Brand- und Katastrophenschutz abzustimmen und spätestens am Tag der Aufschaltung in der vom Amt vorgegebenen Anzahl zu übergeben. Liegt kein Feuerwehrplan vor, erfolgt keine Aufschaltung auf die Leitstelle.S. 9 · 2022
Abnahme und AbstimmungVor der Aufschaltung und nach jeder wesentlichen Änderung ist eine Abnahme durch die Brandschutzdienststelle erforderlich, bei der je ein Beauftragter des Betreibers, Errichters und Konzessionärs anwesend sein muss. Vorzulegen sind u.a. Zertifikatsnachweis der Errichterfirma nach DIN 14675-2, Prüfprotokoll eines anerkannten Sachverständigen, Sicherungskonzept, Feuerwehrplan, Feuerwehrlaufkarten, Betriebsbuch, Objektschlüssel und Wartungsvertrag.S. 10 · 2022
InstandhaltungDie jährlich bzw. vierteljährlich vorgeschriebenen Wartungen und Inspektionen sind im Betriebsbuch zu dokumentieren. Eine Funktionsprüfung der BMA mit Auslösung der ÜE darf nur nach vorheriger Abstimmung mit der Leitstelle erfolgen.S. 11 · 2022
Kosten und GebührenFalschalarme, die auf Bedienfehler oder technische Mängel zurückzuführen sind, sind kostenpflichtig; es gelten die in der Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung der zuständigen Feuerwehr festgelegten Kostensätze. Die Kosten für Beschaffung, Montage und Unterhaltung des FSD trägt der Betreiber der BMA.S. 5, 7 · 2022
SonstigesFeuerwehrschließsystem: Für FSD, FIZ, FSE und zusätzliche Einzelschließungen richtet das Amt für Brand- und Katastrophenschutz ein eigenes Schließsystem ein; die Schlossbestellung ist nur mit einer Freigabebescheinigung des Amtes möglich, und der Einbau erfolgt am Tag der Aufschaltung durch einen Mitarbeiter des Amtes.S. 5 · 2022
Leitungsnetz/Funktionserhalt: Leitungen von Brandmelde-Unterzentralen zu Brandmeldezentralen sind durchgängig mit Funktionserhalt mindestens E30 nach DIN 4102 Teil 12 zu verlegen, in allgemein zugänglichen Bereichen zusätzlich mit mechanischem Schutz, sofern nicht eine redundante Leitungsführung, z.B. als Lichtwellenleiter-Ring, nachgewiesen wird. Für weitere Leitungen kann die Brandschutzdienststelle ebenfalls E30-Funktionserhalt verlangen.S. 7, 8 · 2022

Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.

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Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.

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ZUSTÄNDIGE STELLEN
Landkreis Weimarer Land – untere Bauaufsichtsbehörde (§ 60 Abs. 1 Nr. 1 ThürBO)
Landkreis Weimarer Land – Gefahrenverhütungsschau und vorbeugender Gefahrenschutz (§ 26 ThürBKG)
Vorschlag — abzustimmen

Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.

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