Acht Phasen, ein roter Faden
| Phase | Abschnitt | Kern |
|---|---|---|
| Konzept | 5 | Schutzziele, Schutzumfang, Alarmierung, Alarmorganisation – abgestimmt mit Bauaufsicht, Brandschutzdienststelle, Versicherer |
| Planung | 6.1 | Anlagenstruktur: Brandmeldesystem, SAA, andere Anlagen, Dokumentation |
| Projektierung | 6.2 | produktkonkrete Auslegung: Bereiche, Alarmierung, BMZ-Aufstellung, FBF/FAT, Energie, Leitungen |
| Montage/Installation | 7 | Anordnung und Montage der Geräte, Leitungsnetz |
| Inbetriebsetzung | 8 | Prüfung der Anlage, Inbetriebsetzungsprotokoll |
| Abnahme | 9 | Überprüfung von Planungsauftrag und Funktionen, Abnahmeprotokoll |
| Betrieb | 10 | Betreiberpflichten – hier gehören die Feuerwehr-Laufkarten hin |
| Instandhaltung | 11 | nach DIN VDE 0833-1/-2; eingewiesene Person |
Phasen nach DIN 14675-1:2020-01 – eigene Darstellung; Abschnittsnummern der Ausgabe 2020-01.
Planung und Projektierung sind in der Norm ein Abschnitt mit zwei Unterabschnitten – keine getrennten Phasen. Die eigentlichen Rechenregeln (wie viele Melder, wie weit auseinander) liefert die 14675-1 nicht selbst, sondern verweist für die Projektierung an die DIN VDE 0833-2 (BMA) bzw. DIN VDE 0833-4 (Sprachalarm). Für Änderungen und Erweiterungen bestehender Anlagen gelten die Anforderungen sinngemäß.
Je Phase eine Fachfirma
Die DIN 14675-2 verlangt, dass jede Phase von Planung bis Instandhaltung von einer Fachfirma verantwortlich erbracht wird. Die Fachkompetenz gilt insbesondere als nachgewiesen, wenn eine nach DIN EN ISO/IEC 17065 akkreditierte Stelle die Firma zertifiziert hat; dazu kommt ein Qualitätsmanagement-Nachweis – für die reine Planungsphase genügt eine dokumentierte Information nach ISO 9001. Die Zertifizierungsstelle prüft erbrachte Leistungen alle zwei Jahre, das QM-System alle vier Jahre. Zuständigkeiten und Schnittstellen legt der Auftraggeber bei Vertragsabschluss fest; die Anlage wird über eine Anlagenbeschreibung dokumentiert.
Was eine Planungssoftware leisten darf
- Phasen 1–3 sind das Spielfeld: Konzept-Zuarbeit, Planung und Teile der Projektierung – Geometrie, Kapazität, Dokumentenvorbereitung.
- Phasen 4–9 sind Leistungen der Fachfirma bzw. des Betreibers. Ein Software-Export darf nicht auftreten, als erbringe er sie: keine Errichterbestätigung, keine Abnahme, keine Konformitätsaussage.
- Die Phase bestimmt die Beschriftung: Ein Plan aus einer automatischen Platzierung ist ein Planungsstand mit Phase und Index im Schriftfeld – keine Ausführungsplanung.
- Bei genehmigungsbedürftigen Anlagen kommt die bauaufsichtliche Prüfung durch Prüfsachverständige nach Landesrecht hinzu – das steht nicht in der DIN.
PlanWerke ist keine Fachfirma nach DIN 14675-2 und ersetzt keine. Die Auslegung ist von Fachplanung bzw. Fachfirma zu prüfen und zu verantworten; die Exporte sind Zulieferungen zu den Ausführungsunterlagen der jeweiligen Phase.
Planungsorientierung: Alle Werte folgen den Vorgaben der genannten Normen und dienen der normorientierten Planung. Ergebnisse sind Planungsunterlagen zur fachplanerischen Prüfung – keine Konformitäts- oder Abnahmeaussage.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Planung und Projektierung?
Die Planung (6.1) setzt das Konzept in die Anlagenstruktur um; die Projektierung (6.2) legt produktkonkret aus – Bereiche, Alarmierung, Zentrale, Energie, Leitungen. In der Norm sind beides Unterabschnitte eines Abschnitts.
Muss jede Phase von derselben Firma erbracht werden?
Nein – aber jede Phase von einer Fachfirma, die dafür ihre Kompetenz nachweist. Bei mehreren Beteiligten dokumentiert die Anlagenbeschreibung, wer welche Phase verantwortet.
Wer prüft, ob eine Fachfirma kompetent ist?
Eine nach DIN EN ISO/IEC 17065 akkreditierte Zertifizierungsstelle – mit Überprüfung der erbrachten Leistungen alle zwei Jahre und des QM-Systems alle vier Jahre.